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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / c) Anpassungen der CSRD-Berichterstattung nach dem Entwurf einer "Omnibus-Richtlinie" der EU-Kommission

Prof. Dr. Reinhard Heyd
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Rz. 15d

[Autor/Zitation]

Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Rahmen der Green Deal-Regelungen vorgelegt, insbes. in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der CSRD und Art. 8 der EU-Taxonomie-VO (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614; sog. Omnibus Proposal). Die Vorschläge der EU-Kommission betreffen zwei Richtlinien zur Änderung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (https://commission.europa.eu/publications/omnibus-i_en). Es handelt sich dabei um den

  • Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2006/43/EG), der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (RL (EU) 2024/1760 – CSDDD) sowie den
  • Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der CSRD und der CSDDD hinsichtlich der Zeitpunkte, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht von Unternehmen anwenden müssen.

Die in der Omnibus-Richtlinie vorgesehenen Erleichterungen sollen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der davon betroffenen Unternehmen beitragen. Mit der angestrebten Senkung der allgemeinen Berichtspflichten soll eine Reduzierung des damit verbundenen bürokratischen Aufwands für KMU um mindestens 35 % erreicht werden. Der persönliche Anwendungsbereich für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD soll um rund 80 % reduziert und demjenigen der CSDDD angenähert werden (vgl. Anh. §§ 289b ff. Rz. 74). Die Omnibus-Richtlinie sieht vor,

  • den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu reduz...

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