Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / Zusammenfassung

Überblick Mit diesen Programmen setzt die Bundesregierung einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Dies soll u. a. durch zinsgünstige Kredite geschehen. Einen zusätzlichen Anreiz bieten die attraktiven Tilgung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 1.2 Sanierungsmaßnahmen aufgrund besonderer Vereinbarungen

Eigeninitiative gefährdet Steuervergünstigung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht auf der Grundlage eines entsprechenden Gebots nach § 177 BauGB, sondern auf eigene Initiative des Grundstückseigentümers durchgeführt werden, sind nur begünstigt, wenn sie auf einer konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde beruhen. Auf freiwilli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Ausbauten oder Erweiterungen von Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 m2 Erfolgt eine Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Nichtwohngebäudes um mehr als 50 m2 zusammenhängender Nettogrundfläche, besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus oder des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude. Achtung Ausnahme gilt für den Ausbau integrierter Teile eines Nichtwohngebäudes Ist ein integrierter Teil eines Nichtwohngeb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 2 Begünstigte Gebäude

Begünstigt sind Gebäude, selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen. Privat- oder Betriebs­vermögen Für die Steuervergünstigungen spielt es keine Rolle, ob das Gebäude zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Ebenso ohne Bedeutung ist di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2.1 Sanierung Effizienzhaus

Bestandsimmobilie Der Programmteil Sanierung fördert die Herstellung des Effizienzhausstandards bei Bestandsimmobilien. Auch hier wird der Erwerb einer solchen Immobilie berücksichtigt. Folgende Standards müssen erreicht werden: Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE Effizienzhaus 85, 85 EE, 85 NH Effizienzhaus 70, 70 EE, 70 NH Effizienzhaus 55, 55 EE, 55 NH Effizienzhaus 40, 40 EE, 40...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2.2 Zusätzlicher Bonus

Neben den zuvor genannten Effizienzhaus-Stufen gibt es auch ein sog. "Worst Performing Building". Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört. Für ein "Worst Performing Building" (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.5 Förderungshöhe

120.000 EUR Die Darlehenshöhe beträgt bei einem normalen Effizienzhaus 120.000 EUR je Wohneinheit. 150.000 EUR Wird durch die Sanierung die EE-Klasse oder NH-Klasse erreicht, werden maximal 150.000 EUR gewährt. Maßgeblich für die Höchstgrenze der Förderbeträge ist die Anzahl der Wohnungen nach der Sanierung. Dies gilt auch bei der Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen. Hinwei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.8 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, also nicht direkt bei der KfW-Bank. Wichtig Zeitpunkt des Antrags Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme (Bau, Kauf oder Sanierung) zu stellen. Als Maßnahmenbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen angesehen. Dies gilt nicht für Planungs- und Beratungsleistungen. Bei einem Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Stichtag 1.7.2021 hat die Bundesregierung die bisherige energetische Förderung umgestellt. Die bisherigen Programme 151, 152, 153 und 167 sowie die dazugehörigen Zuschüsse wurden zum 30.6.2021 eingestellt. Die neuen Programme haben ihren Schwerpunkt weiterhin in der Minderung des Energieverbrauchs sowie der Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes. Die neuen P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2 Was wird gefördert?

EE/NH-Klassen Das Programm fördert ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden. Gefordert wird, dass das Wohngebäude nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Hierzu müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden, solange in der Richtlinie zu diesem Programm und dessen technischen Mind...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3 BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Programm 358/359)

Diese KfW-Programme ergänzen die Finanzierung und Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Erforderlich ist aber, dass der Antragsteller bereits eine Zuschussförderung nach der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vom 21.12.2023, veröffentlicht am 29.12.2023, gewährt wurde. Da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.2 Unterscheidung nach der Abschlussform

Die Differenzierung nach Verbands- bzw. Flächentarifvertrag und Firmentarifvertrag betrifft die Abschlussform des Tarifvertrags auf Arbeitgeberseite sowie die Reichweite seiner Geltung. Ein Verbandstarifvertrag wird zwischen einer (oder mehreren) Vereinigung(en) von Arbeitgebern (Arbeitgeberverband) und einer oder mehreren Gewerkschaften abgeschlossen. Sein Geltungsbereich b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.6 Antragstellung

Freie Wahl Der Antrag ist nur zulässig, wenn dieser vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage gestellt wurde. Die Antragstellung über die Zuschussförderung ist über einen frei wählbaren Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) zu stellen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung in oder an einer Wohnung

Rz. 265 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1. Januar 2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Das für den barrierereduzierenden Umbau oder die energetische Sanierung entnommene Kapit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Normzweck

Rn 1 § 125 dient der Sanierung insolventer Unternehmen und trägt dem Umstand Rechnung, dass gerade im Insolvenzfall oft ein Bedürfnis nach einer zügigen Durchführung einer Betriebsänderung und eines größeren Personalabbaus besteht.[1] Damit der Insolvenzverwalter nicht einer Fülle von langwierigen und schwer kalkulierbaren Kündigungsschutzprozessen ausgesetzt ist, schafft di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rn 1 Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 bestehen Dienstverhältnisse des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt den Bestand und den Inhalt der mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnisse unberührt.[1] Eine einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen kann somit – von dem Sonderfall d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 257 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag sieht der Gesetzgeber drei verschiedene begünstigte Verwendungsarten vor: bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 EUR beträgt (§ 9...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein:

Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thürmer, Erste Anm und Vorschläge zur Konzeption des "fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 bis 8, Abs 1a KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften regelt die erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 KStG nachdem die Regelung in § 8c Abs 1 S 1 KStG zum quotalen Verlustuntergang aufgehoben wurde. Weiter wird durch die S 3 und 4 des § 34 Abs 6...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Entnehmbare Beträge

Rz. 249 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag oder die Summe der Altersvorsorge-Eigenheimbeträge darf die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung inklusive der Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer) zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden nicht überschreiten (vgl. Rn. 273). Rz. 250 Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Ersatz der Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG

Rn 52 Im Fall von Massenentlassungen muss der Insolvenzverwalter der Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG die Stellungnahme des Betriebsrats zu den Kündigungen beifügen. Diese Stellungnahme ersetzt nach § 125 Abs. 2 der Interessenausgleich mit Namensliste. Deshalb genügt es, wenn der Insolvenzverwalter der Massenentlassungsanzeige eine Ausfertigung des Inte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhaltungsaufwand / 3.3.4 Zentrale Ausstattungsmerkmale

Ob eine Gebrauchswerterhöhung (ein Standardsprung) gegeben ist, bestimmt sich nach Umfang und Qualität folgender zentraler Ausstattungsmerkmale: Heizungsinstallation, Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Fenster. Nur wenn ein Bündel von Baumaßnahmen bei mindestens 3 der vorgenannten zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Erhöhung und Erweiterung des Gebrauchswerts führt, he...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.4 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

Rz. 108 Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.[1] Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von § 154 A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin soll ab Dezember gelten

In Berlin fehlen Wohnungen. Das soll sich ändern. Der Senat hat den Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen und ans Abgeordnetenhaus zur abschließenden Beratung weitergeleitet. Im Dezember 2024 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Wohnungsbau in Berlin ist gebremst. Der Senat will gegensteuern und hat dazu am 20.8.2024 den Entwurf für das sog. Schneller-Bauen-Geset...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Leitsatz 1. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2020 – X B 63/20, BFH/NV 2021, 531, Rz 7). 2. Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.4 Erhaltungssatzung

Zuletzt kann ein Vermieter an einer wesentlichen Sanierung des vermieteten Gebäudes gehindert sein, wenn dieses im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB liegt und sich hieraus Vorgaben ergeben, die die Möglichkeiten für eine energetische Sanierung oder einen Wechsel der Heiztechnologie oder der eingesetzten Brennstoffe beschränken oder ganz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten im Absch... / 4.3.5 Feststellungslast

Rz. 101 Die Feststellungslast trägt hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben/Werbungskosten aufgrund des Veranlassungszusammenhangs der Steuerpflichtige. Hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung oder eine Herstellung der Betriebsbereitschaft begründen und damit die Behandlung als Herstellungskoste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten im Absch... / 4.3.3 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 78 Bei der wesentlichen Verbesserung muss es sich um eine das Wesen eines Gegenstandes betreffende Veränderung seiner Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit handeln.[1] Ersetzt z. B. ein Versorgungsunternehmen eine alte Leitung seines Versorgungsnetzes durch eine neue mit einer höheren Leistungsfähigkeit, um gegenwärtige oder künftige Kapazitätsengpässe des Leitungsnetze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Kostenaufteilung / 1.1 Hintergrund

Am 1.1.2023 ist das CO2KostAufG in Kraft getreten. Es regelt die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern. Hinweis CO2-Emissionshandel Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen Unternehmen, die mit Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel beliefern, seit dem 1.1.2021 einen Kohlendioxidpreis zahlen. Der CO2-Preis wird im Rah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.4 Abwehr von Gesundheitsgefährdungen (z. B. Asbestsanierung, Formaldehyd)

Rz. 80 Allgemein vorbeugende Maßnahmen oder Aufwendungen für die Erhaltung der bestehenden Gesundheit können grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese medizinisch indiziert sind oder eine erbliche Vorbelastung besteht, die die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung stark erhöht. Bestehen konkrete Gesundheitsgefahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.21 Wohnung und Umzug

Rz. 114 Kosten zur Erlangung und Einrichtung von Wohnraum betreffen die typische Lebensführung und sind nicht außergewöhnlich.[1] Der BFH lässt Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln grundsätzlich nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu.[2] Ein Abzug gem. § 33 EStG kommt nicht in Betracht, insbesondere soweit diesen ein Gegenwert gegenüber steht.[3] Ausnahmen kön...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.11 Gebäudeschäden

Rz. 67 Schäden am Gebäude des Stpfl. sind (auch aufgrund der Gegenwertlehre) nur dann abziehbar, sofern Katastrophen und Naturereignisse für die Beschädigung ursächlich sind und soweit eine Wiederherstellung (keine Erweiterung oder Standardhebung) erfolgt. Abrisskosten aufgrund einer unterlassenen Instandhaltung können daher nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen wer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 302 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Blaurock (2020a), § 4. Begriff, Wesen und Erscheinungsformen der stillen Gesellschaft, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Aufl., Köln. Blaurock (2020b), § 5. Abgrenzung der stillen Gesellschaft gegenüber verwandten Rechtsinstituten, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 230 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Genussrechte stellen ein flexibles Finanzierungsinstrument dar, das zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden kann. Ihre Begebung erfolgt meist zur Kap.-Beschaffung (sog. Finanzierungsgenussrechte); in Ausnahmefällen werden Genussrechte als Entgelt für besondere Leistungen des Berechtigten (z. B. im Zusammenhang mit der Gründung, Erweit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalherabsetzung

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz unterscheidet die reguläre Kap.-Herabsetzung (vgl. § 58 GmbHG) von der vereinfachten (vgl. § 58a GmbHG). Eine Herabsetzung des Stammkap. nach § 58 GmbHG setzt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags voraus und wird ebenfalls mit deren Eintragung in das Handelsregister wirksam (vgl. § 54 Abs. 3 GmbHG). Diese Eintragung kann erst erfo...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Begleitung einer Sanierung

Rz. 98 Sind die vom Institut festgelegten Kriterien für die Abgabe eines Engagements an die Sanierung erfüllt, d. h. zieht das Institut die Begleitung einer Sanierung in Betracht, muss möglichst zeitnah eine abschließende Entscheidung für oder gegen die Sanierung getroffen werden. Nach der bis Ende 2009 geltenden Regelung musste sich das Institut ein Sanierungskonzept vorleg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Sanierung

Rz. 4 Der Sanierungsprozess zielt auf die Wiedererlangung der Ertragskraft des Kreditnehmers ab, mit der im Idealfall auch die Verbesserung der Vermögenssituation durch Abbau der Ver- oder Überschuldung verbunden ist. In diesem Zusammenhang werden dem Kreditnehmer vom Institut umfangreiche Leistungen gewährt, wie z. B. Tilgungsaussetzungen, Verlängerungen oder Ausdehnungen v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Alternativen in der Problemkreditbearbeitung

Rz. 97 Wie bereits erwähnt, hat das Institut Kriterien festzulegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln (→ BTO 1.2.5 Tz. 1). Diese Kriterien besitzen i. d. R. eine andere Qualität als die Übergangskriterien zur Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4 Tz. 1). Allerdings wird ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM)

Rz. 138 In Analogie zum SSM fallen im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM) grundsätzlich alle bedeutenden Institute in der Eurozone in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung ("Single Resolution Board", SRB) mit Sitz in Brüssel.[1] Ende 2022 war der SRB für 113 Institute direkt zuständig.[2] Fü...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9 Regelwerke zum Krisenmanagement

Rz. 315 Zwischen dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM) bestehen verschiedene Wechselwirkungen, die z. B. mit bestimmten gegenseitigen Informationspflichten der EZB und des SRB einhergehen. Für das Risikomanagement der Institute ist es von entscheidender Be...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Einbindung externer Spezialisten

Rz. 112 Der Sanierungsprozess kann vor allem kleinere Institute mit begrenzten personellen Ressourcen vor unüberwindbare Probleme stellen, da die Begleitung einer Sanierung sehr hohe Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse der Mitarbeiter und deren Erfahrung stellt. Soweit Institute nicht über das erforderliche Know-how zur Beurteilung solcher Sachverhalte verfügen, ist e...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Überprüfung bei Abgabe an die Problemkreditbearbeitung

Rz. 61 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten ist grundsätzlich vor der Kreditvergabe (→ BTO 1.2.1 Tz. 2) und ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze auch im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in angemessenen Abständen (→ BTO 1.2.2 Tz. 3) zu überprüfen. Zudem ist sie im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Mindestinhalte eines Sanierungskonzeptes

Rz. 103 Die Erstellung des Sanierungskonzeptes durch den Kreditnehmer, ggf. unter Mitwirkung von Sanierungsberatern, ist der Ausgangspunkt für den Sanierungsprozess. Aufgrund der sich i. d. R. schnell zuspitzenden Problemlage des Kreditnehmers müssen solche Konzepte häufig sehr kurzfristig, zum Teil sogar innerhalb weniger Tage, erstellt werden.[1] Aus dem Sanierungskonzept ...mehr