Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Änderungen risikorelevanter Sachverhalte

Rz. 28 Zu den Kreditentscheidungen im Sinne der MaRisk zählen auch Änderungen risikorelevanter Sachverhalte, die dem Kreditbeschluss zugrunde lagen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich während der Laufzeit des Kredites neue Aspekte ergeben, denen unter Risikogesichtspunkten eine wichtige Bedeutung zukommt und die insoweit eine neue Kreditentscheidung erforderlich m...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Rechtsrisiken

Rz. 20 Für Rechtsrisiken gab es zwar lange Zeit keine einheitliche Definition, dafür aber Ansätze zu deren Kategorisierung. So hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht klargestellt, dass Rechtsrisiken Bestandteil der operationellen Risiken sind. Eine entsprechende Zuordnung wird auch in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR verwendet. Demnach versteht man unter dem operationellen Ris...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Leitlinien der EBA zum SREP

Rz. 68 Die EBA hat im Jahr 2014 erstmals Leitlinien für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) herausgegeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung des SREP hat sie am 19. Juli 2018 überarbeitete SREP-Leitlinien veröffentlicht, die seitdem auch die Anforderungen an die aufsichtlichen Stresstests enthalten.[1] Mit di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Risikomanagement auf Gruppenebene nach § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 154 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ist auch auf Gruppenebene sicherzustellen. Verantwortlich hierfür sind nach § 25a Abs. 3 KWG die Geschäftsleiter des jeweils übergeordneten Unternehmens der Gruppe.[1] Wie auf der Institutsebene erstreckt sich das gruppenbezogene Risikomanagement insbesondere auf die Aspekte Strategien, Risikotragfähigkeit, internes Kon...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Forderungen des Gesetzgebers

Rz. 13 Der Gesetzgeber räumt der Notwendigkeit von Strategien einen hohen Stellenwert ein. So hat der Vorstand nach § 90 Abs. 1 AktG dem Aufsichtsrat u. a. über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten. Dabei ist auch auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe von G...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zwei-Voten-Prinzip

Rz. 20 Insbesondere bei einer Neuordnung von Engagements werden auch Kreditentscheidungen getroffen, die per definitionem weit gefasst sind (→ AT 2.3 Tz. 2). Dafür gelten in der Intensivbetreuung grundsätzlich dieselben Vorgaben wie in der Normalbetreuung (→ BTO 1.1 Tz. 2, 4 und 5). Die Aufsicht sieht die Intensivbetreuung in Abgrenzung zur Problemkreditbearbeitung auch eher...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung

Rz. 34 Aus dem Umstand, dass die Interne Revision als Instrument der Geschäftsleitung agiert, ergibt sich grundsätzlich auch deren unmittelbare Anbindung an die Geschäftsleitung, z. B. in Form einer Stabsstelle. Dass diese organisatorische Anbindung eine direkte Berichtspflicht nach sich zieht, ist ebenfalls einsichtig und bedarf im Grunde keiner besonderen Erwähnung. Im Ein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2.2 Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter

Rz. 77 Für eine angemessene Risikokultur ist es wesentlich, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitarbeiter ihr eigenes Verhalten am Wertesystem des Institutes ausrichten und dabei die Vorgaben zum Risikoappetit und zu den Risikolimiten berücksichtigen. Sie sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen, und sich bewusst sein, dass sie für ihre Handlungen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überprüfung der richtigen Zuordnung

Rz. 28 Die der Intensivbetreuung unterliegenden Engagements sind regelmäßig auf ihre weitere Behandlung hin zu überprüfen. Auf der Grundlage dieser Überprüfungen ist zu entscheiden, ob die Engagements in der Intensivbetreuung verbleiben sollen, eine Rückführung in die Normalbetreuung in Betracht kommt oder eine Abgabe an die Sanierung bzw. Abwicklung erforderlich wird. Rz. 2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Einrichtung angemessener Kreditprozesse

Rz. 2 Es ist selbstverständlich, dass ein Institut Prozesse einrichten muss, die der Bearbeitung der betriebenen Geschäfte angemessen sind. Für das Kreditgeschäft werden die folgenden Prozesse unterschieden und in den jeweiligen Modulen näher beschrieben: Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1), Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2.2), Kreditbearbeitungskontrolle (→ BTO 1.2.3), Intensivbetr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anforderungen an Aufbau- und Ablauforganisation im Handel

Rz. 2 Bereits in den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)[1] wurde der Organisation im Handelsgeschäft ein hoher Stellenwert eingeräumt. Aufbau- und ablauforganisatorische Anforderungen im Handelsgeschäft sind auch Gegenstand der MaRisk. Allerdings wurden die Anforderungen der MaH im Rahmen der Integration in die MaRisk deutlich flexibilisiert. D...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streit um Verlängerung der Mietpreisbremse: 2028 oder 2029?

Die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Jetzt streitet sich Ampel-Partner SPD mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) um Details und um die Frist: Ende 2028 oder 2029? Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Im April 2024 einigten sich di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoorientierter Ansatz

Rz. 17 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die BaFin klargestellt, dass die Compliance-Funktion nicht für die allgemeine Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig ist.[1] Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung (→ AT 3 Tz. 1). Darüber hin...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Aufgaben der Compliance-Funktion

Rz. 25 Die Compliance-Funktion ist zunächst dafür zuständig, regelmäßig die rechtlichen Regelungen und Vorgaben mit einem wesentlichen Compliance-Risiko zu identifizieren, d. h. deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen kann. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Bes...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Risikobeurteilung durch die Geschäftsleitung

Rz. 27 Die Geschäftsleiter werden ihrer Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikoma­nagements nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung entsprechend treffen. Die Beurteilung der Risiken setzt hierbei nicht notwendigerweise umfassende methodische Kenntnisse im Bereich einzelner Risikomanagementinstru...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Bench...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Vorwort zur siebten Auflage

Bisherige Entwicklung der MaRisk Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. April 2004 angekündigt[1] und in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmalig am 20. Dezember 2005 als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Kreditwirtschaft veröffentlicht worden.[2] Mit Fertigstellung de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 3 Familienunternehmen und Nachhaltigkeit

Rz. 15 Mehrere Entwicklungen erhöhen seit Jahren den Druck auf Familienunternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement und die dazugehörige Berichterstattung zu professionalisieren. Zu nennen sind v. a. die neuen Vorgaben der CSRD , der zufolge z. B. bilanzrechtlich große Familienunternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müss...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Rz. 344 Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.7 KSt in der Insolvenz

Rz. 96 Für die KSt gelten die Vorschriften des EStG für die Ermittlung des Einkommens, die Veranlagung und die Entrichtung der Steuer nach § 8 KStG entsprechend. Die obigen Ausführungen zur ESt gelten deshalb für die KSt analog.[1] Die KSt ist je nach dem Zeitpunkt ihres Begründetseins Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit. Zur Aufrechnung mit dem Körperschaftsteuergu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.4 Entscheidung über den Insolvenzantrag

Rz. 42 Nach der Einreichung eines Insolvenzantrags kann das Insolvenzgericht bis zur Entscheidung über den Antrag verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse treffen.[1] Diese sind im Einzelnen in § 21 InsO geregelt.[2] In Betracht kommen insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung eines vorläufigen Verfügungsverbots.[3] Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.8 Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Erträgen aus unternehmensbezogener Sanierung

Grundsatz Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] wurde das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 3a EStG ergänzt, der Sanierungserträge steuerfrei stellt. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 2.7 Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

§ 7b GewStG überträgt die Grundsätze der §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG [1] auf die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags.[2] Durch die gesetzliche Normierung in § 7b EStG wird insbesondere im Bereich der GewStG Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen geschaffen, da es im Rahmen der Anwendung der Regelungen nach dem Sanierungserlass der Finanzverwaltung[3] häufig zu Irrit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.4 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Werden Betriebe gewerblicher Art (BgA) zusammengefasst, ist § 10d EStG auf den BgA anzuwenden, der sich nach der Zusammenfassung ergibt. Ein evtl. Verlustvortrag eines der BgA aus der Zeit vor der Zusammenfassung darf mit dem zusammengefassten BgA jedoch nicht verrechnet werden. Auch ein Rücktrag von Verlusten des zusammengefassten BgA auf die einzelnen BgA vor Zusammenfassu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.2 Ausnahme: Sanierungsklausel

Nach der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG sind die Grenzen des Beteiligungserwerbs des § 8c Abs. 1 KStG unbeachtlich, wenn dieser zur Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgt, die dazu dient, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Gegen diese Sanierungskla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / c) Barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung in/an einer Wohnung

Ausweitung auf energetische Sanierungsmaßnahmen ab 1.1.2024: Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1.1.2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden (§ 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG). Das für den barrierereduzierenden Umbau oder die energetische Sanierung en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)

Drei begünstigte Verwendungsarten: Für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag sieht der Gesetzgeber drei verschiedene begünstigte Verwendungsarten vor. Der Zulageberechtigte kann wie folgt verwenden: 1. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / cc) Schriftliche Bestätigung

Der Zulageberechtigte hat schriftlich zu bestätigen, dass weder er selbst noch ein Mitnutzer der Wohnung für die Umbau- oder Sanierungskosten eine Förderung durch Zuschüsse oder eine Steuerermäßigung nach §§ 35a oder 35c EStG oder eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG beantragt hat oder beantrage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / dd) Antrag auf Entnahme

Geht ab dem 1.1.2024 bei der ZfA ein Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags für Aufwendungen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Seiten des Zulageberechtigten ein, so ist es nicht zu beanstanden, wenn Aufwendungen hierfür maximal 6 Monate davor, frühestens jedoch ab dem 1.7.2023, entstanden sind. Beraterhinweis Von einer Prüfung der Antragsfrist von 10 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / bb) Förderfähige energetische Maßnahmen

Förderfähige energetische Maßnahmen sind nur solche i.S.d. § 35c Abs. 1 S. 3 EStG, die von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Darunter zählt z.B. die Erneuerung von Heizungsanlagen, die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren in oder an einer selbst genutzten Wohnung. § 35c Abs. 1 S. 4, 6 und 7 EStG gelten entsprechend. Zu den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / aa) Barrierereduzierender Umbau

Verwendung für mindestens 50 % begünstigte Zwecke: Das für den barrierereduzierenden Umbau entnommene Kapital muss mindestens zu 50 % für Maßnahmen verwendet werden, die den Vorgaben der DIN 18040 Teil 2, Ausgabe September 2011, entsprechen, soweit baustrukturell möglich. Der verbleibende Teil des entnommenen Kapitals ist für die Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen wassergefährde... / 1.4 Folgen von Verstößen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Vorgaben des WHG verstößt, handelt ordnungswidrig, dies kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden (§ 103 WHG). V. a. unzulässiges Lagern, Ablagern, Befördern oder Einbringen von Stoffen in Gewässer wird hart bestraft. Im Schadensfall können u. a. § 89 Abs. 2 WHG Haftung, § 90 WHG Sanierung von Gewässerschäden bzw. § 96 WH...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen wassergefährde... / 1.3 Kosten und Nutzen

Wassergefährdende Stoffe bergen Gefahren für Beschäftigte und Umwelt. Im Schadensfall drohen hohe betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten. Maßnahmen in den vorbeugenden Arbeits- und Umweltschutz rechnen sich für Betreiber von Anlagen. Etwaige Forderungen durch Haftung, Entschädigung oder Sanierung können hierdurch verhindert werden. Praxis-Tipp Versicherte Risiken Schauen Si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen wassergefährde... / Zusammenfassung

Überblick Ein Großteil der Stoffe bzw. Gemische, die in Industrie und Gewerbe zum Einsatz kommen, ist wassergefährdend. Gelangen sie in Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer, können sie das Trinkwasser beeinträchtigen oder schwerwiegende ökologische Schäden verursachen. 2009 gab es in Deutschland 1,3 Mio. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dabei entfiel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 12.2 Die rechtliche Situation des Betreibers

Verstöße gegen die oben genannten Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.[1] Kommt es zu einem Gewässerschaden, so ist der Tatbestand des § 324 Strafgesetzbuch erfüllt. Achtung Haftung in unbegrenzter Höhe Der Inhaber haftet für Schäden Dritter durch Gewässerverunreinigung in unbegrenzter Höhe, auch ohne Verschulden.[2] Die Behörde kann den Betreiber, gegebenenfall...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerblicher Grundstückshandel / 1.2 Entwicklung der sog. Drei-Objekt-Grenze

Zur Konkretisierung der vorstehend skizzierten Abgrenzungsfrage hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt. Danach ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (in der Regel 5 Jahre) zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert werden. Je geringer der Umfang von Anschaffungen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wärme-, Kälte- und Schallsc... / 1.1 Neubau und Sanierung von Gebäuden

Auswahl geeigneter Isolier- bzw. Dämmstoffe mit wärme-, kälte-, schall- und feuerhemmenden Eigenschaften und Berechnung der erforderlichen Dicke sowie Anfertigung von Zeichnungen und Skizzen, Durchführen von Messungen (z. B. mit Gliedermaßstab, Wasserwaage, Schlauchwaage), Überprüfung der Zeichnungen und Skizzen mit den Gegebenheiten auf Baustellen, Einbau von Dämmstoffen zur W...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebäudereiniger (Professiog... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.3 Ausschluss von Verlustzurechnung, -ausgleich und -abzug

Rz. 71 Abweichend von den vorstehenden Grundsätzen ist einem Kommanditisten ein Verlustanteil der KG, der zu einem negativen Kapitalkonto führt, nicht mehr zuzurechnen, soweit bei Aufstellung der Bilanz feststeht, dass ein Ausgleich mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt. Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die KG ihre Geschäftstätigkeit eingeste...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung bei der Erfassung und Beurteilung möglicher Gefährdungen, Belastungen und Beanspruchungen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen und Unterstützung bei Erfassung und Kennzeichnung der vorhandenen Gefahrstoffe, Hinweise zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.2 Zerstörung

Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 WEG aber für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört ist und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Die Wohnungseigentümer können also für diesen Fall vereinbaren, dass einzelne Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen können. Den Wiederaufbau regelt die Bestimmun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr