Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 4.2 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 222 Dem um die Daten der Zeilen 216–221 korrigierten Betrag aus Zeile 215 ist in Zeile 222 der Verlust des laufenden VZ, also des VZ 2025, der jeweiligen Sparte hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Betrag aus Zeile 210 bzw., wenn der Betrag in der Vorspalte der Zeile 208 negativ ist, der Betrag aus der Vorspalte Zeile 208. Die Eintragung hat ohne Vorzeichen z... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2024 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2024 noch nicht verrechneten Verlust... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2024 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2025 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 8 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Mietereinbauten

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung hat sich der BFH mit Urteil vom 16.11.2016 geäußert.[1] Danach führt ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, ebenso wie der Unternehmer, der auf einem ihm nicht gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet und das Gebäude dem Grundstückseigentü... mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.8 Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Erträgen aus unternehmensbezogener Sanierung

Grundsatz Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] wurde das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 3a EStG ergänzt, der Sanierungserträge steuerfrei stellt. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanie... mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.7 Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

§ 7b GewStG überträgt die Grundsätze der §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG [1] auf die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags.[2] Durch die gesetzliche Normierung in § 7b EStG wird insbesondere im Bereich der GewStG Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen geschaffen, da es im Rahmen der Anwendung der Regelungen nach dem Sanierungserlass der Finanzverwaltung[3] häufig zu Irrit... mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.4 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Werden Betriebe gewerblicher Art (BgA) zusammengefasst, ist § 10d EStG auf den BgA anzuwenden, der sich nach der Zusammenfassung ergibt. Ein evtl. Verlustvortrag eines der BgA aus der Zeit vor der Zusammenfassung darf mit dem zusammengefassten BgA jedoch nicht verrechnet werden. Auch ein Rücktrag von Verlusten des zusammengefassten BgA auf die einzelnen BgA vor Zusammenfassu... mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.2 Ausnahme: Sanierungsklausel

Nach der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG sind die Grenzen des Beteiligungserwerbs des § 8c Abs. 1 KStG unbeachtlich, wenn dieser zur Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgt, die dazu dient, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Gegen diese Sanierungskla... mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 4. Beraterhinweis und Anmerkung

Es war nur eine Frage der Zeit bis eine Vorlage wie diese den nun zuständigen EuG[7] erreicht. Denn für alle betroffenen Unternehmer, insbesondere Zwischenhändler, welche von der Regelung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts Gebrauch machen, dürfte das EuGH-Urteil in der Rechtssache "Luxury Trust Automobil" beträchtliche Zweifel am Vereinfachungscharakter der Rechts... mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats... mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 1 Die Rolle des Rechts bei einer Sanierung

Im Rahmen einer Restrukturierung soll ein Unternehmen, das sich entweder bereits in einer Krise befindet oder aber bei ungehindertem Fortgang der Dinge in eine Krise zu geraten droht, durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zukunftsfest gemacht werden. Um es in der Sprache des IDW S 6 zu sagen: Es soll wieder in die Lage versetzt werden, ein branchenübliches EBITDA zu erwir... mehr

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Krisenphasen und Konzepte d... / 1 Definition, Phasen und Ursachen von Krisen

Quelle: eigene Darstellung Abb. 1: Krisenvermeidung durch rechtzeitiges Erkennen und Handeln Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die methodischen Aspekte der Krisenfrüherkennung und Frühaufklärung. Definition Der Begriff "Krise" stammt aus dem Griechischen ("krinein") und bedeutet "prüfen" oder eine "Entscheidung herbeiführen". Der Begriff war damit ursprünglich nicht ... mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 2 Wann ist ein Unternehmen saniert? Zur Bedeutung der unterschiedlichen Begriffe

Rechtsfragen drehen sich zum großen Teil um die richtige Auslegung von Begrifflichkeiten. Der Begriff der Restrukturierung etwa meint etwas anderes, je nachdem, ob damit eine "leistungswirtschaftliche Restrukturierung" gemeint ist, oder aber eine "Restrukturierung der Passivseite der Bilanz". Die leistungswirtschaftliche Restrukturierung ist dabei weitgehend deckungsgleich m... mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 3 Mittel der Transformation

Damit ein Krisenunternehmen wieder ein branchenübliches EBITDA erwirtschaften kann, helfen Liquiditätsmaßnahmen allein nicht. Vielmehr muss eine leistungswirtschaftliche Restrukturierung stattfinden, sodass unter dem Strich der Gewinn- und Verlustrechnung zumindest eine schwarze Null, perspektivisch aber eben noch mehr als diese stehen kann. Um dies zu erreichen, gibt es sta... mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt... mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / a) Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen, angenommen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte so... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / j) Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien

Rn 42 Am 03.12.2019 gab es den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch die Bundesregierung. Das Gesetz ist mit Anpassungen basierend au... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / o) Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Rn 52 Am 20.06.2019 wurde die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) verabschiedet, und unter dem 26.06.2019 im... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Aufgabenzuweisung und Aufgabenverteilung

Rz. 50 Die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt als Teil der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 18 Abs. 1 der GdWE. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind nach Absatz 2 von den Wohnungseigentümern zu beschließen und von dem Verwalter als dem ausführenden Organ der GdWE (§ 9b Abs. 1 S. 1) ausgeführt. Die in § 27 bezeichneten Maßnahme... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 6. Muster eines Beschlusses über eine Erhaltungsmaßnahme

Rz. 96 Der Beschluss über die Vornahme und Durchführung von baulichen Maßnahmen, muss die wesentlichen Punkte, was genau gemacht werden soll und wie dies ausgeführt werden soll, festlegen. Eine nur "schlagwortartige" Benennung von Erhaltungsmaßnahmen genügt nicht.[456] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Vorbereitungsbeschluss Die Wohnungseigentümer... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / r) Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Rn 64 Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht eine Änderung des Namens des bisherigen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vor. Es heißt fortan "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilde... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 (ESUG).[1] Das Gesetz und damit die vorliegende Vorschrift sind am 01.03.2012 in Kraft getreten und nach Art. 103g EGInsO auf alle Insolvenzverfahren anwendbar, in denen der Eröffnungsantrag am 01.03.2012 oder später gestellt wurde. Auf laufende Verfah... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Schadensersatz

Rz. 99 Zuständig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und damit auch für dessen Erhaltung ist nach § 18 Abs. 1 die GdWE. Der einzelne Wohnungseigentümer kann von dieser nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 die ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und in diesem Rahmen auch eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme verlangen, wenn es nur diese Maßnahme ordnungs... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Zweistufiges Vorgehen

Rz. 93 Die Wohnungseigentümer können den Beschluss über die Sanierung und den Beschluss über die Vergabe der Arbeiten getrennt fassen.[431] Ein solches zweistufiges Vorgehen ist regelmäßig sinnvoll.[432] Die notwendige Bestimmtheit von Beschlüssen über die Baumaßnahmen erfordert die Angabe des zu behebenden Mangels, von Umfang (welche Maßnahmen sollen konkret vorgenommen wer... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Ergänzende Zweitbeschlüsse

Rz. 93 Vom abändernden Zweitbeschluss mitunter nicht einfach abzugrenzen ist der ergänzende Zweitbeschluss. Ein solcher liegt vor, wenn der Zweitbeschluss zwar auf dem Erstbeschluss aufbaut, aber nicht in dessen Regelungsgehalt eingreift. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sich der Erstbeschluss bewusst oder unbewusst zu diesem Regelungsgegenstand nicht äußert.[240] Ver... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Berater der GdWE

Rz. 19 Auf bestimmte Tagesordnungspunkte begrenzt soll die Anwesenheit Außenstehender, wie z.B. Sachverständiger zwecks Beratung der Wohnungseigentümer etwa in Fragen der Sanierung, mit einfacher Mehrheit zugelassen werden können.[55] Ähnliches gilt, wenn der Außenstehende ohne förmliche Willensäußerung an der Versammlung teilnimmt.[56] Auch in diesem Zusammenhang müssen Bed... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Rz. 55 Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst auch die erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.[242] Deshalb kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Abs. Nr. 1 von der GdWE grundsätzlich verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird.[243] Rz. 56 Der Vergleichsmaßstab für den plan... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. § 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizkostenV

Rz. 26 § 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizkostenV , der mit Wirkung ab 1.1.2009 eingefügt worden ist, nimmt Räume in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 pro Jahr aufweisen, von der Anwendung der HeizkostenVO aus. Diese Regelung enthält für Gebäude, die den sog. Passivhausstandard einhalten, eine Ausnahme von der Anwendung der Heizkostenverordnung, um damit einen... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Eingriff in den Kernbereich des Sondereigentums

Rz. 58 Seit jeher als Grenze der Mehrheitsmacht anerkannt ist ferner der Kernbereich des Sondereigentums. Auch hier greift die Gemeinschaft in Rechte ein, die der Verwaltungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft entzogen sind.[127] Dies gilt auch dann, wenn gleichzeitig über die Sanierung von Gemeinschafts- und Sondereigentum Beschluss gefasst wird.[128] Denn trotz seiner Einb... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8. Verfahren

Rn 65 Die Gerichte sehen sich mitunter einem gewissen Druck ausgesetzt, den vorläufigen Gläubigerausschuss schnell einzusetzen. Häufig geht es den Beteiligten dabei aber wohl weniger um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung an der Sanierung des Unternehmens, sondern eher um die Möglichkeit über § 56 a Einfluss auf die Verwalterauswahlentscheidung zu nehmen. Das Ziel ist per ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Räumliche Verlagerung der Erhaltungsmaßnahmen auf das Sondernutzungsrecht

Rz. 101 Die Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen (das Ob und Wie ) sowie die Kostentragungspflicht (Erhaltungskosten) können verlagert werden. Verpflichtet die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Wohnungseigentümer, die Erhaltungsmaßnahmen aller zum Sondereigentum gehörenden Teile der Eigentumseinheit einschließlich des Zubehörs sowie der seinem Sondernutzungsrecht unterliegen... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Vorgaben im gemeinschaftlichen Regelwerk

Rz. 33 Nach Absatz 1 Nr. 2 Halbs. 1 hat der Wohnungseigentümer Maßnahmen zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen. Er hat damit zunächst alle Maßnahmen zu dulden, deren Durchführung die Wohnungseigentümer vereinbart oder nach § 19 Abs. 1 beschlossen haben. Die Duldungspflicht betrifft die beschlossene Maßnahme selbst, aber auch die mit ihrer Durchführun... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Fallgruppen und Einzelfälle

Rz. 103 Aufzug Ist nichts geregelt, sind die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen hinsichtlich eines Aufzugs durch die Miteigentümer zu tragen.[336] Steht die Regelung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Kosten des Aufzugs im unmittelbaren Zusammenhang mit den Betriebskosten, sind unter diesen Aufzugskosten die allgemeinen Betriebskosten zu verstehen.... mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 15 Verzicht des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld

Sachverhalt Ein nicht tarifgebundenes Unternehmen zahlte in den letzten 3 Jahren – ohne Freiwilligkeitsvorbehalt und ohne Unterbrechung – Weihnachtsgeld in Höhe des durchschnittlichen Monatsentgelts an seine Arbeitnehmer. Dadurch liegt "betriebliche Übung" vor. Da sich das Unternehmen wirtschaftlich verschlechtert hat, vereinbart der Arbeitgeber am 23.11. mit jedem Arbeitnehm... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Modernisierende Instandsetzung

Rz. 69 Absatz 2 Nr. 2 erfasst alle Maßnahmen der ordnungsmäßigen Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Maßnahmen, die darüber hinausgehen, sind nach § 20 Abs. 1 bauliche Maßnahmen, die dem Regime der §§ 20, 21 unterliegen. Problemtisch wird diese Abgrenzung bei der sog. modernisierenden Instandsetzung. Sie ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung, die über die bloße Wied... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Eingestellter Geschäftsbetrieb

Rn 30 Entsprechend dem gesetzgeberischen Ziel, den Einfluss der Gläubiger vor allem bei einer Fortführung des Geschäftsbetriebes und einer beabsichtigten Sanierung maßgeblich zu stärken, ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss nicht einzusetzen, wenn der Geschäftsbetrieb des Schuldners bereits eingestellt ist. Der gesetzliche Filter des laufenden Geschäftsbetriebes ist recht g... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines und Erhaltungs- und Modernisierungskosten

Rz. 92 Zu den Kosten der ordnungsmäßigen Erhaltungsmaßnahmen zählen diejenigen Kosten, die für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Anders als dies noch bei § 16 Abs. 4 a.F. der Fall war, macht die in § 16 Abs. 2 S. 2 neu geregelte Beschlusskompetenz keine Vorgaben für eine bestimmte erforderliche Beschlussmehrheit.[287] D... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / q) Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Rn 61 Mit dem "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)" hat es im Nachgang an die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 diverse, temporär begrenzte, Re... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine Modifizierung (modification) eines finanziellen Vermögenswertes liegt vor, wenn die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes zwischen dem erstmaligen Ansatz und der Fälligkeit eines finanziellen Vermögenswertes neu ausgehandelt oder anderweitig geändert werden. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Zinssatzes, ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Verfügungen des Gesellschafter-Vorerben

Rz. 16 Soweit Gesellschaftsanteile zum Nachlass gehören, darf der Vorerbe grundsätzlich alle Mitgliedschaftsrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben.[72] Er hat jedoch dabei jeweils die Beschränkung des Abs. 2 zu beachten.[73] Dies bedeutet zunächst, dass der Vorerbe nicht freiwillig gegen ein objektiv nicht vollwertiges Entgelt aus der Gesellschaft ausscheiden darf; dab... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fallgruppen der Verwaltungskosten

Rz. 56 (Gemeinschaftliche) Kosten der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Anlagen wie beispielsweise Alarmanlagen, Anlagen im Wäscheraum, Brandmelder, Feuerlöscher Müllschlucker,[198] Blitzschutzanlagen und Schwimmbäder[199] sind umlagefähig nach § 16 Abs. 2 S. 1.[200] Rz. 57 Weiterhin zählen zu diesen Kosten der Ersatz der Aufwendungen für Notmaßnahmen i.S.d. § 18 Abs. ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Anspruchsgrundlagen

Rz. 372 Der Verwalter, der rechtswidrig und schuldhaft das Gemeinschaftseigentum schädigt oder das Recht der GdWE auf deren Besitz verletzt, haftet dieser grundsätzlich nach § 823 Abs. 1 BGB . Eine Haftung wegen Verletzungen des Gemeinschaftsvermögens – z.B. infolge fehlerhafter Vermögensverwaltung – scheidet hiernach aber aus, da § 823 Abs. 1 BGB nicht das Vermögen schützt.[... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Antrag

Rz. 71 Beim Klageantrag, welcher auszulegen ist, ist das mit der Klage verfolgte Rechtschutzziel maßgeblich; nicht dessen Wortlaut.[46] Rz. 72 Insofern sieht die Rechtsprechung zwischen den unterschiedlich formulierten Anträgen der Anfechtungs- und denen der Nichtigkeitsklage lediglich einen Ausdruck der unterschiedlichen rechtstechnischen Charaktere der gerichtlichen Entsche... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Gemeinschaftsbezogene Pflichten (Abs. 2 Fall 3)

Rz. 28 Die Pflichten der Wohnungseigentümer, die einheitlich wahrgenommen werden müssen, nimmt gemäß Absatz 2 Fall 3 die GdWE als rechtsfähiger Verband wahr. Hieraus folgt eine gesetzliche passive Prozessführungsbefugnis der GdWE.[104] Die gesetzliche Wahrnehmungsbefugnis der Gemeinschaft verdrängt aber nicht die Rechtszuständigkeit der Wohnungseigentümer und eine etwaige ge... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.2 Amtsermittlung des Gerichts

Rn 68 Die Frage, ob das Gericht die Voraussetzungen seiner Einsetzungsentscheidung von Amts wegen zu ermitteln hat, ist eine zentrale Frage der praktischen Anwendung des § 22a. Vielfach wird insoweit vertreten, dass sich das Gericht auf eine Plausibilitätsprüfung zu beschränken habe und der Beibringungsgrundsatz gelte.[139] Diese Auffassung mag zwar vor dem Hintergrund der g... mehr

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zfs 01/2026, Umfang der Dec... / 1 Aus den Gründen:

“… I. Das Landgericht hat die Klage zutreffend abgewiesen. 1. Der nunmehr als solcher geltend gemachte Gebäudeschaden begründet für sich keinen Versicherungsfall. Versicherungsfall ist nach § 2 Abs. 1 AVB die unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen (Sachschaden). Versicherte Sachen sind nach § 1 Abs. 1 AVB die im Versicherungsvertrag b... mehr