Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß § 35 Abs. 1 InsO erfasst das Insolvenzverfahren einerseits das gesamte zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhandene Vermögen des Schuldners und andererseits das Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt. Letzteres bezeichnet man als "Neuerwerb". Insoweit ist der Begriff der Insolvenzmasse nicht statisch, sondern im Hinblick auf ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Unterschreitung des Mindeststammkapitals

Rz. 26 Der in § 5 Abs. 1 bestimmte Mindestbetrag des Stammkapitals von 25.000 EUR ist grds. die unterste Grenze einer Kapitalherabsetzung (§ 58 Abs. 2 S. 1). Nach Abs. 4 kann diese Mindestgrenze dann unterschritten werden, wenn sie durch eine gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung wieder erreicht wird. Rz. 27 Diese im Aktienrecht schon lange zulässige Maßnahme (vgl. § 228 ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Verwertung von Gegenständen, die mit Absonderungsrechten belastet sind

Rz. 123 Anders als im früheren Konkursrecht gehören zur Insolvenzmasse, die von dem Insolvenzverwalter zu verwerten ist, grundsätzlich auch Gegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind. Die Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen, die mit Absonderungsrechten belastet sind, ist in §§ 166 ff. InsO ausführlich geregelt. Die Regelung des § 166 InsO, die im An...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / b) Ausschuss im Eröffnungsverfahren

Rz. 61 Die InsO regelt verschiedene Ausschussarten in den jeweiligen Verfahrensabschnitten (Eröffnungsverfahren und eröffnetes Verfahren), namentlich den endgültigen Ausschuss im eröffneten Verfahren, dessen Einsetzung fakultativ in der Gläubigerversammlung (§ 67 InsO) erfolgen kann, sowie den sog. vorläufigen Gläubigerausschuss ab Verfahrenseröffnung bis zur Gläubigerversam...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 4. Zuschläge

Rz. 20 Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / IV. Insolvenzplanverfahren – Prepackaged-Plan

Rz. 92 Das Insolvenzplanverfahren ist kein eigenständiges Insolvenzverfahren, sondern bietet lediglich die Möglichkeit, die Abwicklung des Verfahrens zu modifizieren und den Gläubigern ein abweichendes Ergebnis als Vertragsangebot zu unterbreiten.[55] Das Insolvenzplanverfahren weicht dabei von den allgemeinen Regelungen der §§ 217 ff. InsO auch im Nachlassinsolvenzverfahren...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 1 Grundlagen / A. Historie der Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Das Rechtsinstitut der Nachlassinsolvenz besteht in seiner derzeitigen Form seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999. Es geht zurück auf das ähnliche, in der nunmehr durch die InsO abgelösten Konkursordnung (KO) normierte Nachlasskonkursverfahren. Die 1877 in Kraft getretene Konkursordnung, die sich in ihrer Geltung auf das gesamte Deutsche Reich erstrec...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / C. Planvorlagerecht und -inhalt

Rz. 8 Das Planvorlagerecht besteht nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Schuldner. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht zusätzlich ein Planinitiativrecht des Nachlasspflegers als gesetzlichem Vertreter des Erben.[8] Der Schuldner hat die Möglichkeit, seinen Plan schon mit dem Insolvenzantrag einzureichen (§ 218 Abs. 1 S. 2 InsO). Da...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / E. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Grundbuchvollzug

Rz. 11 Um die Erbbaurechtsänderung im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:[58]mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / III. Prüfungsrechte der Gläubiger

Rz. 10 Wie sich aus den obigen Ausführungen klar ergibt, besteht neben dem Prüfungsauftrag des Gerichts auch ein Prüfungsrecht der Gläubiger. Die Rechnungslegung erfolgt gegenüber "der Gläubigerversammlung" also gegenüber den Gläubigern, was eine vorrangige Prüfung dieser beinhaltet. Tipp für Gläubiger Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes primär gegenüber de...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / aa) Verkauf einer von mehreren Nachlassimmobilien – Urteil des BGH vom 28.9.2005

Rz. 182 Der Verkauf einer Nachlassimmobilie stellt eine Verfügung i.S.d. § 2040 BGB dar. Nach der Rechtsprechung des BGH sollen Verfügungen durch die Mehrheit der Erben zulässig und mitwirkungspflichtig sein, wenn diese zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind. Mit seinem Urteil vom 28.9.2005[275] hat der BGH entschieden, dass zu den mitwirkungspflichtigen Verwaltungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Namensliste nach § 125 InsO

Rz. 1149 Nach § 125 Abs. 1 InsO [3043] können der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat einen Interessenausgleich vereinbaren, der die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet.[3044] Dies gilt auch für Änderungskündigungen. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Interessenausgleich mit Namensliste führen zu einer erheblichen Einschränkung des individu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässigkeit der Stimmrechtsbindung

Rz. 19 Vereinbarungen über die Ausübung des Stimmrechts (Stimmrechtsbindungsverträge) zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sowie zwischen Gesellschaftern und Dritten (z.B. Geschäftsführern) sind zulässig ( BGH v. 12.4.2016 – II ZR 275/14 – Treuepflicht; BGHZ 48, 163; OLG Köln GmbHR 1989, 113; Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 19; Noack § 47 Rz. 111,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Veränderungen innerhalb der Sparten, in denen nicht-gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst sind

Tz. 20 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Aufnahme einer Tätigkeit, die keiner der bisher betriebenen Sparten zugeordnet werden kann, führt (innerhalb des Anwendungsbereichs des § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und Nr 2 KStG) zu einer neuen Sparte. Wird eine weitere Tätigkeit aufgenommen, die (nur) nach § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 oder Nr 3 KStG mit einer bereits bestehenden Sparte zusammenfassbar ist...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Erhöhungen/Verminderungen von Miete und Pacht

Tz. 1336 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Vereinbarung einer Mieterhöhung zwischen Besitz- und Betriebs-Gesellschaft kann zu einer vGA bei der Betriebs-GmbH führen, wenn der Mietvertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen ist und Mieterhöhungsregelungen nicht enthalten sind; s Urt des FG Ba-Wü v 04.09.1998 (GmbHR 1999, 87); s Urt des BFH v 29.03.2000 (BFH/NV 2000, 1247, z...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / V. Sonstige Masseverbindlichkeiten, § 55 InsO

Rz. 142 Neben den Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO , die unter Rdn 208 ff. ausführlich dargestellt sind, stuft § 55 InsO eine Reihe von weiteren Verbindlichkeiten als sonstige Masseverbindlichkeiten ein. Die Verbindlichkeiten des § 55 Abs. 1 InsO sind solche, die nach Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter oder anderweit i.R.d. Verwaltung der Insolvenzma...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 1 Allgemein

Wichtig Außergewöhnliche Belastungen Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie möchten Pauschbeträge als Mensch mit Behinderung oder Hinterbliebener, einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege eines pflegebedürftigen Menschen oder Aufwendungen z. B. wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund einer Natu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.15 Sanierungsgewinne

Rz. 147a Sanierungsgewinne entstehen, wenn sich das Betriebsvermögen aufgrund eines Schuldenerlasses zum Zwecke der Sanierung erhöht. Durch Ausbuchung der Verbindlichkeiten, auf die der Gläubiger im Zuge von Sanierungsmaßnahmen verzichtet, realisiert das Unternehmen grundsätzlich einen Gewinn,[1] dessen steuerliche Behandlung längere Zeit strittig war. Nach der Abschaffung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.2 Verpflichtungen auf Gewinnverzicht und aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verbindlichkeiten

Rz. 485 Die wirtschaftliche Belastung kann bei einer Verbindlichkeit fehlen, wenn der Verpflichtete auf einen in der Zukunft möglicherweise anfallenden (Teil seines) Reingewinn(s) verzichtet. Eine solche Verbindlichkeit kann einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit nahe kommen, wenn der tatsächliche Anfall eines Reingewinns in der Zukunft als aufschiebende Bedingung anzu...mehr

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Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 einen Steuerbonus für die Sanierung und energetische Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Dieser Steuerbonus für die Sanierung gilt 10 Jahre lang – von 2020 bis Ende 2029. Eigentümer können nach § 35c EStG 20 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Der Betrag ist auf 40.000 EUR begrenzt und über einen Zeitraum v...mehr

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Wärmepumpen / 6.1.7 Sonstige Förderprogramme

Der Vollständigkeit halber kurz vorgestellt werden sollen auch die übrigen Förderprogramme: Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Dache...mehr

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Wärmepumpen / 6 Förderung und Besteuerung

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) hat Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich eingeleitet. Seit dem 1.1.2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil sein sol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unentgeltlichkeit

Rn. 61 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn eine AG/KGaA/SE für den Erwerb nicht zur Erbringung einer Gegenleistung verpflichtet ist. Beispiele für die Unentgeltlichkeit eines Erwerbs finden sich in den §§ 3, 7 Abs. 1 ErbStG; darunter fallen insbesondere die Schenkung unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen, wie etwa der Erwerb durch Vermächtni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausnahmen vom Grundsatz der stichtagsbezogenen Bewertung

Rn. 74 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Zwar lässt § 252 Abs. 2 in begründeten Ausnahmefällen formal zu, vom Grundsatz der stichtagsbezogenen Bewertung abzuweichen; tatsächlich dürften solche Ausnahmen äußerst selten sein. In Betracht kommt z. B. die Rückbeziehung von Sanierungsmaßnahmen (vgl. Bonner HGB-Komm. (2011), § 252, Rn. 113), die vor dem Abschlussstichtag eingeleitet werden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesrats zur Novelle der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Bei der Prüfung auf Asbest bei Sanierungen wurden Gebäudeeigentümer entlastet – mit kleinen Kompromissen. Der Bundesrat hat der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 18.10.2024 ohne weitere Änderungen am Regierungsentwurf zugestimmt. Allerdings wurde in der Sitzu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft: Strate... / 1.4 Ansatz zur Kreislaufwirtschaft: Regenerate – Regenerieren

Die Regeneration zielt darauf ab, die ursprünglichen Ressourcen – die natürliche Umwelt – wiederherzustellen oder zu beleben, beispielsweise durch die Sanierung von Böden oder die Eliminierung giftiger Substanzen in der Produktion. Regenerative Geschäftsmodelle befinden sich noch in der Entwicklung. Sie streben danach, sowohl menschlichen als auch nicht-menschlichen Akteuren...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 5.1 Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Vermieter

Der Vermieter hat die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Begriff der "Mietsache" ist dabei in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Wird eine Eigentumswohnung vermietet, zählt zur Mietsache i. S. d. § 535 BGB nicht nur die im Sondereigentum des Vermieters stehende Wohnung, sondern...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.1.4 Liquiditätskrise

Situation: In diesem Stadium lässt sich die Krise nicht mehr verheimlichen. Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr rechtzeitig nachkommen. Skonto wird nicht mehr ausgenutzt, vereinbarte Zahlungsziele werden überzogen. Die Ratingeinstufung der Kreditgeber verschlechtert sich, was zur Senkung von Kreditlimits und zu höheren Kreditzinsen führt. Eine Rettu...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / a) Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern

Rz. 22 Die USV reflektiert hier die Sanierungsmöglichkeiten des USchadG und der Umwelthaftung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. So werden in den Ziff. 5.1.1–5.1.3 USV Begrifflichkeiten eingeführt, welche dem Anhang II der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) entstammen. Der Versicherer ersetzt die Kosten für primäre Sanierung,[22] ergänzende Sanierung [23] und Ausgleichssa...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / b) "Sanierung von Schädigungen des Bodens"

Rz. 23 Die "Sanierung von Schädigungen des Bodens" und die Kostentragungspflicht des Versicherers ist gesondert in Ziff. 5.2 USV geregelt.[26] Da mit dem Bundesbodenschutzgesetz insoweit in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für die Verantwortlichkeit geschaffen war, über die die EU-Umwelthaftungsrichtlinie nicht hinausging, war hier keine gesetzliche Neuregelung bzw. Er...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 4. Deckungsumfang

Rz. 21 Im Rahmen der versicherten Leistungen nach Ziff. 4.1 USV übernimmt der Versicherer die Kosten, insbesondere Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten, die im Rahmen der Sanierungs- bzw. Kostentragungsverpflichtung für den Versicherungsnehmer anfallen.[21] Allerdings wird – insoweit erneut ein Reflex auf die "haftungsre...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / B. Hintergründe für die Einführung der USV

Rz. 4 Die USV ist ein unmittelbarer Reflex der Versicherungswirtschaft auf die geänderte Gesetzgebung. Mit Wirkung vom 14.11.2007 ist in Deutschland – in Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2004/35/EG[4] – das sog. Umweltschadensgesetz (USchadG) [5] in Kraft getreten.[6] Rz. 5 Mit dem USchadG wird die Umwelthaftung zweispurig.[7] Das UmweltHG ist dabei weiterhin das klassisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung aufgrund tatsächlicher Umstände

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine Wertfortschreibung setzt grundsätzlich voraus, dass sich aufgrund der tatsächlichen Umstände der Wert der wirtschaftlichen Einheit geändert hat. Dies kann z.B. bei bebauten Grundstücken im Grundvermögen über eine Erweiterung oder einer grundlegenden Sanierung der wohnwirtschaftlich oder gewerbliche genutzten Flächen oder im Bereich des landwirtschaf...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 2. Leistungen des Versicherers

Rz. 16 Die vom Versicherer gewährten Leistungen ähneln im Grundsatz denjenigen, die durch eine typische und bekannte Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt werden. Da allerdings die USV nicht originär eine Haftpflichtversicherung ist, weil vor allem keine Haftung im eigentlichen Sinne gegeben sein kann, sondern lediglich die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme bzw....mehr

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§ 35 Vorverfahren / III. Sonstige Fälle

Rz. 82 Es gibt keine abgeschlossene Zahl von Fällen oder Sachverhalten, in welchen ein Verfahren durch die Behörde oder das Gericht nach § 47 OWiG zu einem Ende gebracht werden kann. Ein wenig mehr Argumente braucht es meist dann, wenn seitens der zunächst ermittelnden und agierenden Behörde ein Verhalten an den Tag gelegt wird, durch welches das Gericht dazu veranlasst wird...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Zahnärztliche Tätigkeit

Rz. 91 Für die Versicherung des Zahnarztes gelten regelmäßig gleich lautende oder ähnliche Bedingungen wie für die Ärzte der Humanmedizin. Aus den ebenfalls geltenden AHB gewinnt hier aber eine Bestimmung besondere Bedeutung, nämlich die Erfüllungsklausel des Ziff. 1.2 (1) AHB. Nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist hiernach die Erfüllung von Verträgen und die anst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 150 [Autor/Stand] Bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ist nach § 222 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BewG Fortschreibungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahrs, das auf die Änderung folgt. Dem Wortlaut nach umfasst diese Vorschrift nur die Fälle, in denen die Änderung im Laufe eines Jahres eintritt. Es gibt jedoch auch Fälle, wie z.B. den Eigentumswechsel, in denen ein...mehr