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Unternehmenskrise III: Prüfung der Sanierungsfähigkeit / 3.1.2 Beurteilungsinstrumentarium

Dr. Christian Hornbach
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Finanzplanung

Es ist zu überprüfen, ob die gegenwärtige und zukünftige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt werden kann. Zur Bearbeitung dieser Aufgabe der Sanierungsfähigkeitsprüfung eignet sich das Instrumentarium der Finanzplanung. Die Finanzplanung hat die Aufgabe, die zukünftige Entwicklung der finanziellen Unternehmenssphäre in Form von Vorschaurechnungen abzubilden.[1] Dabei sind, wie in Abb. 2 dargestellt, stets die Interdependenzen zu den übrigen betrieblichen Teilbereichen und Teilplänen zu berücksichtigen.

Abb. 2: Interdependenzen zwischen den betrieblichen Teilplänen[2]

Der Gesamtfinanzplan zerfällt, wie in Abb. 2 ersichtlich, in den Kapitalbedarfs- und den Liquiditätsplan, die über die Bilanzplanung und die Planung der Erfolgsrechnung miteinander in Verbindung stehen.

Zeitliche Dimension der Finanzplanung

Um die Liquidität eines Unternehmens in jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, müsste der Finanzplan alle zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen taggenau abbilden. Mit zunehmender Reichweite der Planung wird die exakte Bestimmung der Ein- und Auszahlungen jedoch sowohl in zeitlicher als auch in betragsmäßiger Hinsicht immer schwieriger. Zur Lösung dieses Konflikts, einerseits eine lange zeitliche Reichweite, anderseits aber auch eine hohe inhaltliche Präzision zu erreichen, werden verschiedene Teilfinanzpläne aufgestellt, die sich jeweils auf einen Ausschnitt des gesamten Planungszeitraumes beziehen.[3] Bei einem längerfristigen Planungshorizont bietet es sich an, das zeitliche Raster der Planungseinheiten gröber zu wählen. Umgekehrt ist es bei einer kurzfristigen Planung sinnvoll, kürzere Planungseinheiten zu definieren. Nach der zeitlichen Differenzierung werden i. d. R. die in Abb. 3 dargestellten Arten von Finanzplanungsrechnungen unterschieden.

A...

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