Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 401 Nr. 3206 Rz. 402 Für seine Tätigkeit im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren erhält der RA grds. eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren nur durch einen RA g...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 3. Pfändung eines bestimmten Gegenstandes/Forderungspfändung

Rz. 49 Wird der Gerichtsvollzieher durch den RA mit der Pfändung eines bestimmten Gegenstandes (Sache, Forderung, sonstiges Recht) beauftragt, so bestimmt der Wert dieses Gegenstandes den Gegenstandswert. Problematisch ist in vielen Fällen die Bestimmung des Wertes des Gegenstandes. Generell (h.M.) wird hierbei der Wert angenommen, der sich nach der Durchführung der Zwangsvo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RAe

Rz. 420 Auch für den nicht beim BGH zugelassenen RA kann entsprechend der Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr auch immer unter der Voraussetzung entstehen, dass die Tatbestandsmerkm...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision

Rz. 427 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr. Vom Regelungszweck entspricht die Gebühr der bereits erläuterten Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG in Berufungsverfahren. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, ist auch diese Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Rz. 428 Eine 1,6 Verfahrensgeb...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 275 Sowohl im verwaltungsrechtlichen als auch verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren stellen die Verfahren wegen des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 80, 80a, 123 und § 47 Abs. 6 VwGO) im Verhältnis zum jeweiligen Hauptverfahren im Verwaltungs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten für den Anwalt dar (§ 17 Nr. 1a, Nr. 4 b bis d ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rz. 668 Nr. 3320 Rz. 669 Wird der RA des Gläubigers mit der beschränkten Tätigkeit nur der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 123 Zulässig ist eine Vereinbarung zwischen RA und Auftraggeber, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, sollten die Voraussetzungen für die Bewilligung von BerH nicht vorliegen und keine BerH gewährt werden. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Der RA muss daher darauf achten, ggf. eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen. R...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / XII. Gegenstandswert im Insolvenzverfahren

Rz. 64 § 28 RVG Gegenstandswert im Insolvenzverfahren (verkürzte Darstellung) (…) (2) Ist der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt, werden die in Absatz 1 genannten Gebühren und die Gebühr nach Nummer 3314 nach dem Nennwert der Forderung berechnet. Nebenforderungen sind mitzurechnen. (…) Rz. 65 Vertritt der RA einen Insolvenzgläubiger, werden die Gebühren der Nr. 3314 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 445 Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG vergütet die Einzeltätigkeiten des RA. Übliche Einzeltätigkeiten sind der Unterbevollmächtigte bzw. Terminsvertreter, der anstelle des Prozessbevollmächtigten den Termin für den Auftraggeber vor Gericht wahrnimmt. Die Tätigkeit des RA als Verkehrsanwalt ist ebenfalls in Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG geregelt. 1. Unterbevollmächtigter Rz. 446 Ein R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Bezeichnung

Rz. 683 Die Vergütungsvereinbarung ist als solche oder in vergleichbarer Weise zu bezeichnen (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Die Bezeichnung z.B. als "Honorarvereinbarung" wäre ausreichend, nicht aber z.B. ein abstraktes "Schuldanerkenntnis" ohne jeglichen Hinweis auf den Schuldgrund. Entscheidend ist, dass mit der Bezeichnung deutlich wird, dass mit der Vereinbarung die gesetzliche...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 133 Entsprechend der Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV RVG ist die Beratungsgebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Geht die Tätigkeit des RA demnach über die Beratungstätigkeit hinaus, wird er also z.B. vor- oder außergerichtlich oder gerichtlich tätig, hat eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für di...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA bestehen. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VI. Parteienbezeichnung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 19 § 11 Abs. 1 S. 1 RVG gibt die Parteienbezeichnung vor. Die Parteien werden Antragsteller und Antragsgegner genannt. Rz. 20 Praxistipp: Um deutlich zu machen, dass Sie das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG betreiben, sollten Sie in diesem Verfahren nicht mehr die Bezeichnungen aus dem Ausgangsverfahren verwenden (Kläger und Beklagter). Auch wenn Ihre Software...mehr

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Vorwort 2025

Das Werk "Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder" ist nun bereits in 5. aktualisierter Auflage erschienen, diesmal mit neuem Autorenteam. Die begründenden Autoren, Gundel Baumgärtel, Michael Brunner-Ovadia und Ivana Bugarin, haben dieses Fachbuch nur "Der Allrounder" genannt, denn das ist es: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Re...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VIII. Notwendige Bestandteile des Vergütungsfestsetzungsantrags

Rz. 26 Der Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 11 RVG muss eine Berechnung der Vergütung entsprechend den Vorschriften gem. § 10 RVG unter Berücksichtigung der gezahlten Beträge erhalten. Aus dem Antrag muss deutlich hervorgehen, welcher bezifferte Betrag gegen welche(n) Auftraggeber festgesetzt werden soll. Rz. 27 Zwar kein Bestandteil, aber eine wesentliche Voraussetzung de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berufung/Beschwerde (FamG) nur zur Fristwahrung

Rz. 379 Trotz der mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten zur schnellen Kommunikation zwischen Auftraggeber und RA kommt es immer wieder vor, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Notfrist für die Einlegung der Berufung/Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) nicht abschließend geklärt ist, ob das Rechtsmittelverfahren tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht. Um den Eintritt der R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kein gerichtlicher Verfahrensauftrag

Rz. 249 Besteht noch kein gerichtlicher Verfahrensauftrag, so entsteht für die Tätigkeit des RA die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG und für seine Mitwirkung die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 oder 2 VV RVG; im letzteren Fall unter Beachtung der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. dazu die Ausführungen unter Rdn 215).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 387 Die Voraussetzungen für die Entstehung und der Anwendungsbereich der Terminsgebühr in der zweiten Instanz entsprechen weitestgehend denjenigen der erstinstanzlichen Terminsgebühr. Die Höhe der Terminsgebühr beträgt auch in der zweiten Instanz grds. 1,2. Rz. 388 Wird die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, entsteht keine Terminsgebühr, da der ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / H. PKH

Rz. 474 Die Tabelle zu § 13 RVG und § 49 RVG im Vergleich: Rz. 475 Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVGmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Antrag

Rz. 405 Gem. § 867 Abs. 1 ZPO muss der Gläubiger für die Eintragung der Zwangssicherungshypothek einen formlosen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Dabei ist das Grundbuchamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück oder das grundstücksgleiche Recht liegt. Rz. 406 Aus der Stellung des § 866 ZPO im Gesetz ergibt sich, dass nur Forderungen in Geldbeträgen als Zwangssic...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 14. Terminsgebühr bei unechter Säumnis

Rz. 345 Wird die Klage trotz Säumnis des Beklagten durch ein sog. unechtes Versäumnisurteil gem. § 331 Abs. 2 Hs. 2 ZPO abgewiesen, entsteht lediglich die reduzierte 0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG.[37]mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Die Einigungsgebühr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 12. Weitere Anforderungen an die Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht

Rz. 124 Seit dem 1.1.2004 bedürfen alle Rechnungen, die den Rechnungsempfänger zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs berechtigen sollen, weitere Angaben, die ihre Grundlage nicht im RVG haben. Rz. 125 In jeder Rechnung und Gutschrift ist gem. § 14 Abs. 4 UStG diemehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid (VG/SG)

Rz. 343 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr in dem Fall, dass das Verwaltungs- oder Sozialgericht durch Gerichtsbescheid entscheidet und durch einen entsprechenden Antrag eine mündliche Verhandlung erzwungen werden kann. Für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht trifft die Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG dieselbe Regelung.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 565 Das Mahn- und das streitige Verfahren sind gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 2 RVG). Hat der RA bereits im Mahnverfahren die Terminsgebühr verdient, entsteht sie im nachfolgenden Rechtsstreit aber erneut, so kann der RA sie nicht doppelt fordern. Denn die im Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr ist nach Anm. 4 zu Nr. 3104 VV RVG auf die Term...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / XIV. Ablauf des Berufungsverfahrens

Rz. 175 Das Gericht stellt dem Berufungsbeklagten die Berufungsschrift zu. Hält das Gericht die Berufung für offensichtlich unbegründet (oder für unzulässig), kann das Gericht – auch ohne mündliche Verhandlung – die Berufung durch Beschluss zurückweisen (§ 522 Abs. 1 S. 2, 3, Abs. 2 ZPO). Hier entsteht keine Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG. Gegen einen Zurückweisungsbesch...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zwangsverwaltung

Rz. 442 Auch die Zwangsverwaltung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsverwaltung unterliegt daher in vielen Teilen (vorrangige Sondervorschriften im ZVG ausgenommen) den Regelungen des Vollstreckungsverfahrens entsprechend der ZPO. Auch wenn die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, bleibt der Schuldner – im Gegensatz zur Zwangsversteigerung – Eigentümer des Gr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Besonderheiten: Antrag auf Bewilligung von PKH

Rz. 288 Ist dem RA kein unbedingter Klageauftrag erteilt, sondern ein bedingter für den Fall, dass PKH bzw. VKH bewilligt wird, entsteht für die Vertretung des RA im PKH/VKH-Bewilligungsverfahren nicht die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, sondern in allen Instanzen eine Verfahrensgebühr Nr. 3335 VV RVG, die max. 1,0 beträgt. Dies gilt selbst dann, wenn der RA im Rahmen des ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 424 Die Möglichkeit der Revision gegen ein Berufungsurteil hängt in erster Linie davon ab, ob sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist. Ist sie nicht zugelassen, kann gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings nur, wenn der Wert der Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Rz. 425 Die Anfechtung d...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Bestimmbarkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 691 Die Vergütungsvereinbarung muss eindeutig erkennen lassen, welche anwaltliche Tätigkeit die vereinbarte Vergütung abgelten soll. Die Vergütung muss hinreichend bestimmt sein, was bedeutet, dass sie bestimmbar sein muss. Die Höhe der Vergütung muss zwar nicht betragsmäßig angegeben werden (das ist oftmals noch gar nicht möglich). Es muss aber der Maßstab angegeben sei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Beratungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Begriff der Vergütung

Rz. 58 § 1 Abs. 1 RVG einhält eine sog. Legaldefinition, mit der also der Gesetzgeber ausdrücklich definiert hat, was unter dem Begriff "Vergütung" zu verstehen ist. Sie besteht aus den Gebühren und den Auslagen, die sich aus dem als Anlage 1 zum RVG beigefügten sog. Vergütungsverzeichnis (VV) ergeben. Die Gebühren sind dort in Teil 1 bis Teil 6 und die Auslagen in Teil 7 au...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung Nichtzulassungsbeschwerde BGH-Anwalt

Rz. 436 Nr. 3509 Rz. 437 Endet ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, in welc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Wer erhält welche Gebühr?

Rz. 448 Eine Verfahrensgebühr entsteht in den Fällen der sog. Einzeltätigkeit grds. immer bei jedem der beteiligten RA. Während der Prozessbevollmächtigte die Verfahrensgebühr nach Teil 3 Abschnitt 1 oder 2 VV RVG erhält, entsteht für den Unterbevollmächtigten und den Verkehrsanwalt ausschließlich die Verfahrensgebühr nach Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Bestimmung des Gebührensatzrahmens der Geschäftsgebühr

Rz. 155 Die Tätigkeit des RA (Schreiben, Besprechungen, Telefonate usw.) wird bei der Bestimmung des konkreten Gebührensatzes innerhalb des Rahmens der Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5 berücksichtigt. Die Mittelgebühr beträgt somit 1,5. Das Gesetz gibt in Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG eine sog. Regel- bzw. Schwellengebühr vor, die einen Gebührensatz von 1,3 hat. Sie ist dann...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Bereits gerichtlicher Verfahrensauftrag

Rz. 250 Hat der RA bereits einen gerichtlichen Verfahrensauftrag, entsteht für die Tätigkeit des RA die jeweilige Verfahrensgebühr (der jeweiligen Instanz) und für seine Mitwirkung die Einigungsgebühr Nrn. 1000 Nr. 1 oder 2, 1003, 1004 VV RVG; im letzteren Fall wieder unter Beachtung der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. dazu die Ausführungen unter Rdn 215).mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Besondere Auslagen bei Gegenstandswerten über 30 Mio. EUR

Rz. 13 Höchst selten wird man eine Akte abrechnen, bei der der Gegenstandswert 30 Mio. EUR übersteigt. Die sehr hohen Gegenstandswerte ergeben sich nicht selten aus bestimmten Rechtsgebieten (Urheberrecht, Patentrechte, Grundstücksrechte), sodass die Allgemeinheit der RAe kaum dazu kommt § 22 Abs. 2 RVG anwenden zu müssen. Übersteigt der Gegenstandswert dann tatsächlich einm...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VII. Geltendmachung der Geschäftsgebühr neben der Hauptsache

Rz. 41 Bereits unter § 8 Rdn 180 wird erläutert, dass die Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren neben der Hauptsache geltend gemacht werden muss. Hierbei kann die Geschäftsgebühr eine nicht unbeträchtliche Höhe erreichen. Trotzdem beeinträchtigt die Geschäftsgebühr nicht den Gegenstandswert. Nach der h.M. ist die Geschäftsgebühr eine Nebenforderung (i.S.v. § 4 ZPO). Rz....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 482 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Korrespondenzanwalt/Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 28 Nicht selten muss der RA einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen, der oftmals auch weit außerhalb der Ortes seines Kanzleisitzes stattfindet. Je größer die Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort ist, desto eher stellt sich die Frage, ob der RA die Gerichtstermine selbst wahrnehmen oder ein anderer RA mit der Vertretung im Gerichtstermin beauftragt werden ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / j) Musterantrag

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.5: Antrag auf Zwangsversteigerung An das Vollstreckungsgericht In der Zwangsversteigerungssache des _________________________ (vollständige Anschrift des Gläubigers) – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ (vollständige Anschrift des Schuldners) – Schuldner –...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Erledigungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / V. Höhe des Vorschusses

Rz. 150 Erlaubt ist hier nicht, was gefällt und einem gerade so in den Sinn kommt. Der RA darf einen angemessenen Vorschuss auf die entstehende oder bereits entstandene Vergütung fordern. Der Höhe nach ist der Vorschuss daher an der Gesamtvergütung zu orientieren. Der Vorschuss kann bis zur Höhe der zu erwartenden Gesamtvergütung geltend gemacht werden. Rz. 151 Praxistipp: Vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Beratung und Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers – mehrfache Beratung

Rz. 105 Für den Fall, dass keine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen worden und dieser Verbraucher ist (§ 13 BGB), sieht der Gesetzgeber einen Höchstbetrag für die Vergütung vor. Der Höchstbetrag der Gebühr beläuft sich auf 250 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 1 RVG). Da der Gesetzgeber nicht weiter geregelt hat, anhand welcher Kriterien der Gebührenbetrag k...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Die Vergütung bei bewilligter Beratungshilfe

Rz. 115 Wurde dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) bewilligt und ein sog. Berechtigungsschein erteilt, so richten sich die Gebühren des RA ausschließlich nach Teil 2 Abschnitt 5 VV RVG. Die Gebühren des im Wege der Beratungshilfe tätigen RA werden in den Nrn. 2500 bis 2508 VV RVG geregelt. Rz. 116 Ob der Auftraggeber die Voraussetzungen eines Beratungshilfeanspruchs erfüllt...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr bei Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

Rz. 357 Eine reduzierte 0,5 Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3105 VV RVG entsteht, wenn das Gericht von Amts wegen lediglich eine Entscheidung zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung trifft. Voraussetzung dafür ist, dass die gegnerische Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist, also ein Fall der Säumnis vorliegt.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH-Anwalt

Rz. 439 Wie bereits im Kapitel zum Revisionsverfahren erläutert, ist es für den Auftraggeber günstiger, wenn er dem BGH-Anwalt einen bedingten Auftrag erteilt, zunächst die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde zu prüfen. Verneint der BGH-Anwalt die Erfolgsaussichten, so ist die für die Prüfung entstandene Gebühr Nr. 2100 VV RVG wesentlich geringer als die Gebühr N...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 507 § 3a RVG (verkürzte Darstellung) (1) (…) (2) (…) (3) (…) (4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 508 Nach § 3...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Allgemeines

Rz. 66 § 32 RVG Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. (2) Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die...mehr