Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.3 Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel

Neben dem Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde kann der Gläubiger Klage auf Erteilung der Klausel gemäß § 731 ZPO erheben, wenn er die Rechtsnachfolge nicht in der vorgeschriebenen Weise gemäß §§ 727 bis 729 ZPO nachweisen kann, er also den Nachweis nicht durch öffentliche Urkunde oder öffentlich beglaubigte Urkunde führen und deshalb die Klausel nicht erteilt werden kann.... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Die Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwaltes (§ 8 RVG)

Rz. 69 Die Vergütung des Rechtsanwalts wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet wird, ferner, wenn in einem gerichtlichen Verfahren eine Kostenentscheidung ergangen, der Rechtszug beendet ist oder auch wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht, d. h. wenn in dieser Zeit in einer Sache nichts geschieht (§ 8 Abs. 1 RVG). Ruhen des Verfahrens im... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend... mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / D. Abgrenzung des § 34 RVG und der Nrn. 2300, 2301, 3101, 3403, 3404 VV RVG

Rz. 32 Nicht nur dem Anfänger, sondern häufig auch dem Fortgeschrittenen macht es Schwierigkeiten, bestimmte Vorschriften des RVG zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um die folgenden Gebührenvorschriften: mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Mehrere Auftraggeber (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG)

Rz. 32 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Auftraggeber (Mandanten) in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in § 7 RVG und zum anderen in Nr. 1008 VV RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch nachfolgend gemeinsam dargestellt werden. 1. Grundsätzliche Ü... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft z. B. die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Strafsachen (§§ 51 bis ... mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 3. Anrechnung in Anwendungsfällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 42 In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob die Anrechnung einer Gebühr vor oder nach Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Da Vorbemerkung 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG ebenso wie die Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG besagt, dass die Gebühr "auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet" werden muss, ist die Anrechnung zw... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Die Anrechnung einer Gebühr (§ 15a RVG)

1. Anrechnungswahlrecht des Rechtsanwalts (§ 15a Abs. 1 RVG) Rz. 144 Verschiedentlich sieht das RVG vor, dass Gebühren aufeinander anzurechnen sind, wenn der RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. So ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (hälftig) ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 und 1004 VV RVG)

a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt b... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IX. Die Berechnung der Vergütung (§ 10 RVG)

1. Inhalt der Vergütungsrechnung Rz. 74 Der RA muss die Vergütungsrechnung persönlich unterschreiben und dem Auftraggeber mitteilen, sonst ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung verpflichtet (§ 10 Abs. 1 RVG). Als notwendiger Inhalt der Vergütungsrechnung müssen gemäß § 10 Abs. 2 RVG immer angegeben werden mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Rahmengebühren (§ 14 RVG)

1. Arten von Rahmengebühren Rz. 108 → Dazu Aufgaben Gruppe 1 Rahmengebühren sind solche Gebühren, die sich nicht nach einem festen Gebührensatz wie die meisten Wertgebühren nach dem Gegenstandswert richten, sondern für die das RVG einen Gebührenrahmen vorsieht, für den nur die untere und die obere Grenze festgelegt ist. Im RVG gibt es zwei Arten von Rahmengebühren, wobei für be... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Die Vereinbarung der Vergütung (§§ 3a ff. RVG)

1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühr... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / D. Der Begriff der Angelegenheit (§§ 16 bis 21 RVG)

Rz. 147 Der dritte Abschnitt des Paragrafenteils des RVG ist eine wichtige Ergänzung des § 15 RVG , worin geregelt ist, dass der RA für seine Tätigkeit in einer bestimmten Angelegenheit nur einmalige Pauschgebühren erhalten kann, gleichgültig, wie viele Einzelhandlungen er zur Erledigung der Angelegenheit ausgeführt hat (siehe Rdn 124 ff.). Dass der RA die Gebühren in einer An... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Keine besonderen Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 und 2 RVG)

Rz. 13 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung nur beispielhaft ist, was bedeutet, dass auch ähnliche Tätigkeiten unter die Absätze 1 und 2 des § 19 RVG fallen. Das ergibt sich aus dem Wort "insbesondere" im Gesetzestext. In Absatz 1 werden wohl hauptsächlich die Ziffern 1, 2, 7, 9, 11, 13 und 16 für Zwangsvollstr... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / C. Gebührenvorschriften allgemeiner Art des Paragrafenteils des RVG (§§ 13 bis 15a RVG)

Rz. 104 In diesem zweiten Abschnitt des Paragrafenteils des RVG werden die Wertgebühren, die Rahmengebühren und der Abgeltungsbereich der Gebühren definiert. I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG) Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch v... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 191 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die 0,3 Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV RVG darf jedoch nur berechnet werden, wenn in Verfahren nach Teil 3 VV RVG mindestens drei gerichtliche Beweistermine stattfinden, in denen Sachverständige oder... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Die Anrechnung von Rahmengebühren aufeinander (§ 14 Abs. 2 RVG)

Rz. 123 Durch § 14 Abs. 2 RVG wird vorgeschrieben: "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies kann z. B. Bedeutung haben, wenn aus einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren wird. Der Verteidiger muss dann die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG an... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / III. Sonstige Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG)

Rz. 97 Wenn in einem Prozess ein RA weder als Prozessbevollmächtigter oder als Verkehrsanwalt (Nr. 3400 VV RVG) noch als Terminsvertreter (Nrn. 3401, 3402 VV RVG) eingesetzt wird, dann verbleibt noch als weitere Möglichkeit, dass der RA in dem Prozess nur mit ganz bestimmten Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG) beauftragt wird. Diese beiden Nummern des VV erfüllen also... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG)

Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 7 ff. Rz. 106 Um den Betrag einer bestimmten Gebühr in Euro zu ermitteln, benötigen Sie zwei Angaben, nämlich mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Die Grundsätze des § 15 RVG

Rz. 124 → Dazu Aufgaben Gruppe 11 Der § 15 RVG regelt den Abgeltungsbereich der Gebühren und definiert diese als Pauschgebühren. In den einzelnen Absätzen werden mehrere wichtige Fragen behandelt, die für alle Gebühren gelten und deshalb für das gesamte RVG von großer Bedeutung sind: mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG) gehören. In Straf- und Bußgeldsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren oder Festge... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / g) Unterlassung und Duldung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 14 RVG)

Rz. 59 In einem Urteil oder in einem Prozessvergleich kann ausgesprochen sein, dass der Schuldner bestimmte Unterlassungs- oder Duldungspflichten hat. Beispiele: Unterlassung unlauteren Wettbewerbs, Unterlassung der Verletzung eines Urheberrechts, Duldung der Benutzung eines Wegerechtes durch den Berechtigten. Ein solcher Titel wird in der Weise vollstreckt, dass auf Antrag de... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Auslagen (Nrn. 7000 bis 7008 VV RVG)

Rz. 192 → Dazu Aufgaben Gruppe 8 Im Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG werden die Auslagentatbestände aufgeführt. Bei den Auslagen im Sinne des Kostenrechts handelt es sich um Aufwendungen zur Ausführung eines Auftrags im Sinne des BGB (§ 675 i. V. m. § 670 BGB). Im RVG wird vorausgesetzt, dass ein RA nach § 670 BGB einen Anspruch auf Aufwandsersatz hat (Vorbemerkung... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Bestellung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / B. Allgemeine Vorschriften des Paragrafenteils des RVG (§§ 1 bis 12c RVG)

Rz. 5 In dem ersten Abschnitt des Paragrafenteils des RVG werden Sie außer dem Geltungsbereich des Gesetzes insbesondere Regelungen über Vergütungsvereinbarungen, über Besonderheiten bei der Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte oder beim Vorhandensein mehrerer Auftraggeber, über Honorarvorschüsse, über Fälligkeit und Verjährung der Vergütung, über den notwendigen Inhalt von V... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV und § 7 RVG)

Rz. 184 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in Nr. 1008 VV RVG und zum anderen in § 7 RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch gemeinsam dargestellt werden. Dies ist bereits in Rdn 32 ff. erfolgt, sehe... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die verminderte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV RVG)

Rz. 25 Die in Nr. 3100 VV RVG normierte Verfahrensgebühr wird durch Nr. 3101 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe modifiziert, indem der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,8 Verfahrensgebühr vermindert wird. mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Anrechnungswahlrecht des Rechtsanwalts (§ 15a Abs. 1 RVG)

Rz. 144 Verschiedentlich sieht das RVG vor, dass Gebühren aufeinander anzurechnen sind, wenn der RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. So ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (hälftig) anzurechnen. Die im Mahnverfahren entstehende Verfahrensgebü... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / e) Vertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 12 RVG)

Rz. 55 Wenn der Schuldner verurteilt worden ist, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, selbst die Handlung auf Kosten des Schuldners vorzunehmen, wenn der Schuldner die Handlung nicht vorgenommen hat (§ 887 ZPO). Eine solche Handlung wird ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / F. Das Vergütungsverzeichnis des RVG

Rz. 161 Als Anlage zum RVG enthält das Vergütungsverzeichnis eine Aufzählung sämtlicher Gebührentatbestände, die in sechs Teilen gegliedert sind. In einem siebenten Teil werden die Auslagentatbestände geregelt. Auch in anderen Kostengesetzen werden die Gebühren und Auslagen in einem eigenen Verzeichnis geregelt, so insbesondere im GKG. Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Vollstreckungsschutzanträge (§ 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG)

Rz. 50 Da Vollstreckungsschutzverfahren nach § 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG selbstständige Angelegenheiten bilden, erwachsen dem RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Es handelt sich um das Verfahren über Anträge nach den §§ 765a, 851a oder 851b ZPO. Hierzu gehören nur gerichtliche Verfahren, nicht jedoch z. B. ein Aufschub, den der GVZ nach § 765a Abs. 2 ZPO gewährt. Gegenst... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Anderweitige Verwertung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG)

Rz. 53 Da es sich nach § 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG bei den Verfahren über Anträge auf anderweitige Verwertung gemäß § 825 ZPO um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Eine anderweitige Verwertung ist z. B. anstelle der Versteigerung vor Ort die Versteigerung über eine Versteigerungsplattform im Internet, die in e... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / j) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG)

Rz. 72 Stellt der RA des Schuldners gemäß § 882e Abs. 3 ZPO den Antrag auf Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis, so erhält er hierfür eine besondere Verfahrensgebühr nach § 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG, Nr. 3309 VV RVG. Der RA des Gläubigers ist in der Regel an diesem Verfahren nicht beteiligt. Als Gegenstandswert ist das Interesse des Schuldners an der Löschung gemäß § ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, insbesondere Anmerkung Absatz 1

Rz. 6 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um eine Satzrahmengebühr. Die Höhe des Gebührensatzes ist für jeden Einzelfall vom RA nach seinem – nachvollziehbaren – Ermessen innerhalb des von 0,5 bis 2,5 gesetzten Rahmens gemäß § 14 RVG festzulegen (vgl. § 2 Rdn 108 ff.). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten ergäbe sich rein rechnerisch als Mittelsatz... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Modifikation der Geschäftsgebühr in Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich aus dem Auftrag des Mandant... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (§ 33 RVG)

Rz. 125 Wie schon vorstehend dargelegt, kann es vorkommen, dass eine gerichtliche Streitwertfestsetzung nicht gemäß § 32 Abs. 1 RVG für den Gegenstandswert der Anwaltstätigkeit maßgebend sein kann. Einige Gründe hierfür seien nachfolgend beispielshalber zusammengefasst: mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ... mehr