Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 16. Privatklage und Widerklage (§ 16 Nr. 12 RVG)

Für das Strafverfahren von Bedeutung ist von den in § 16 RVG ausdrücklich geregelten Fällen noch die Nr. 12. Gem. § 16 Nr. 12 RVG sind das Verfahren über die Privatklage und die Widerklage dieselbe Angelegenheit, und zwar auch im Fall des § 388 StPO. Das bedeutet, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts als Beistand oder Vertreter des Privatklägers und des Widerbeklagten so...mehr

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AGS 12/2025, Die überflüssi... / 3. Vergütung aus der Staatskasse nach § 53 Abs. 2 RVG

Konkretisiert wird die Kostenfolge durch § 53 Abs. 2 RVG: Der bestellte Beistand hat Anspruch auf Vergütung durch die Staatskasse. Zugleich ist klargestellt, dass der Nebenkläger durch seinen Beistand nicht auf Zahlung in Anspruch genommen werden darf.[11] Damit trägt die Staatskasse das Kostenrisiko endgültig. Davon unberührt bleibt unter bestimmten Umständen ein auf vertra...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Vergütungsantrag

§ 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bedeutet, dass im Vergü...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Deshalb gelten die Regelungen für die elektronische Akte und das elektronische Dokument in §§ 130a ff. ZPO, § 298a ZPO, §§ 14 ff. FamFG, §§ 32 ff. StPO, §§ 46c ff. ArbGG, §§ 65a ff. SGG, §§ 55a ff. VwGO und §§ 52a ff. FGO auch in RVG-Verfahren (z.B. §§ 11, 32 Abs. 2, 33, 51, 52 Abs. 3 ff., 53 Abs. 3, 55, 56 RVG). Es gilt also im Hauptsacheverfahren und im zugehörigen RVG-Ver...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Schriftlich einzureichende Anträge

Die Prozess- und Verfahrensordnungen sehen vor, dass schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, § 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO, § 55d VwGO. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschrift...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Gem. § 12b RVG sind in Verfahren nach dem RVG die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des FamFG anzuwenden. Die Regelung des § 12b wurde erstmals durch das Justizkommunikatio...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheiten in Straf- und Bußgeldsachen - Teil 1: Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Der Begriff der "Angelegenheit" ist auch für die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in Straf- und Bußgeldsachen von erheblicher Bedeutung. Dargestellt werden hier zunächst die "dieselbe Angelegenheit" (§ 16 RVG) betreffenden Fragen, daran schließen sich die Fragen des 17 RVG ("verschiedene Angelegenheiten") und die des § 19 RVG ("Rechtszug") an. I. Begriff der Angelegenhe...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Gerichtliches elektronisches Dokument

Hierunter fallen sämtliche Dokumente, die von Angehörigen des Gerichts (Richter, Rechtspfleger, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Gerichtsvollzieher[4]) verfasst sind. Regelungen hierzu finden sich in § 130b ZPO, § 14 FamFG, § 46c ArbGG, § 41a Abs. 1 StPO, § 110c OWiG, § 55a Abs. 3VwGO, § 65a Abs. 3 SGG.mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Staatskasse

§ 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO und § 55d VwGO regeln auch die Nutzungs- und Einreichungspflicht für Behörden. Auch diese müssen schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. In den Kostenverfahren des RVG, an denen die Staatskasse beteiligt ist (§§ 32, 33, 55, 56 RVG), erfolgt die Vertretung nac...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / b) Keine Vorlage des Originals

Eine derartige Vorlagepflicht ist nicht ausdrücklich normiert. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) enthalten eine Nor...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / a) Original des Berechtigungscheins

Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das Original auch gesondert auf dem Po...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Berechtigungsschein

a) Original des Berechtigungscheins Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / II. Einreichungs- und Nutzungspflicht

1. Schriftlich einzureichende Anträge Die Prozess- und Verfahrensordnungen sehen vor, dass schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, § 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO, § 55d VwGO. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermit...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / III. Beratungshilfe

1. Vergütungsantrag § 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bede...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / I. Begriffsbestimmung

1. Elektronische Akte Hierunter versteht man, dass anstelle einer aus Papier bestehenden Verfahrens- bzw. Prozessakte nur noch eine solche als elektronisches Dokument geführt wird. Diese kann dann auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung ist grds. in allen Gerichtsbarkeiten zugelassen, vgl. z.B. § 298a ZPO, § 46e ArbGG, § 32...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse (§ 55 RVG) - Prüfungspflichten und Prüfungsrechte des Urkundsbeamten

§ 55 RVG regelt die Zuständigkeit sowie das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung der gerichtlich beigeordneten und bestellten Rechtsanwälte aufgrund eines eigenen, öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs (§ 45 RVG) gegen die Staatskasse.[1] Bei diesem Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragenes justizförmiges Verwal...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Besonderheiten in Strafsachen

Gem. § 32d S. 1 StPO sollen Verteidiger und Rechtsanwälte den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Nur die Berufung und ihre Begründung, die Revision, ihre Begründung und die Gegenerklärung sowie die Privatklage und die Anschlusserklärung bei der...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Formularbenutzungszwang

Gem. § 1 Nr. 2 BerHFV[11] ist von dem Rechtsanwalt für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) das in § 1 Anlage 2 BerHFV bestimmte Formular zu verwenden. § 3 Abs. 2 BerHFV erlaubt es den Bundesländern, Änderungen oder Anpassungen von dem Formular zuzulassen, die es, ohne den Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen, das Formular in elek...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / c) Glaubhaftmachung der Beratungshilfebewilligung

Eine andere Frage ist aber, ob der Urkundsbeamte zur Glaubhaftmachung eine Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins in Papierform verlangen kann. Das ist wegen § 55 Abs. 5 S. 1 RVG, § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO zu bejahen. Denn danach muss dem Urkundsbeamten eine anwaltliche Versicherung nur für die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Elektronische Akte

Hierunter versteht man, dass anstelle einer aus Papier bestehenden Verfahrens- bzw. Prozessakte nur noch eine solche als elektronisches Dokument geführt wird. Diese kann dann auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung ist grds. in allen Gerichtsbarkeiten zugelassen, vgl. z.B. § 298a ZPO, § 46e ArbGG, § 32 StPO, § 14 FamFG.mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Elektronisches Dokument des Rechtsanwalts

Die Verfahrensordnungen regeln die Einreichung von vorbereitenden Schriftsätzen und deren Anlagen, schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichenden Auskünften, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträgen und Erklärungen Dritter als elektronisches Dokument, vgl. z.B. § 130a ZPO, § 46c ArbGG, § 14 FamFG, § 32a StPO. Nach § 2 ...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / [Ohne Titel]

§ 55 RVG regelt die Zuständigkeit sowie das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung der gerichtlich beigeordneten und bestellten Rechtsanwälte aufgrund eines eigenen, öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs (§ 45 RVG) gegen die Staatskasse.[1] Bei diesem Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragenes justizförmiges Verwalt...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / I. Überblick über den Prüfungsumfang

Die Prüfungspflicht des Urkundsbeamten im Festsetzungsverfahren gem. § 55 RVG umfasst insbesondere:mehr

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zfs 12/2025, Anspruch des R... / 2 Aus den Gründen:

[4] “… Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs stehe der im Verfahren nach § 11 RVG ergangene rechtskräftige Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Ingolstadt entgegen. Dieser sei nich...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 7. Erneuter Auftrag

Nicht ein Problem des § 16 RVG, sondern des § 15 RVG ist die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn ein Verfahren eine Zeit lang nicht betrieben, dann aber fortgesetzt wird. Der Fall ist in § 15 Abs. 5 RVG geregelt. Als Grundsatz gilt: Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden war, erneut beauftragt, in derselben Tätigkeit weiter tätig zu werden, ...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 6. Wiederaufnahme des Verfahrens nach gescheiterer Einstellung

Wird das (Ermittlungs-)Verfahren bei Erfüllung von Auflagen oder Weisungen nach § 153a StPO (vorläufig) eingestellt, aber, nachdem der Beschuldigte die ihm gemachten Auflagen oder Weisungen nicht erfüllt hat, wiederaufgenommen, handelt es sich bei dem "wiederaufgenommenen" Verfahren nicht um eine neue Angelegenheit mit der Folge, dass ggf. Verfahrensgebühren noch einmal ents...mehr

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AGS 12/2025, Gegenstandswer... / III. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Für die hier allein in Rede stehende 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV, die dem antragstellenden Kläger-Vertreter angefallen war, bestimmt sich der Gegenstandswert des PKH-Beschwerdeverfahrens nach den weiteren Ausführungen des VGH Mannheim nach Maßgabe der §§ 23 ff. RVG. a) Wert im Beschwerdeverfahren Gem. § 23 Abs. 2 S. 1 RVG ist der Gegenstandsw...mehr

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AGS 12/2025, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Streitwert, setzt das Gericht des Rechtszuges – das war für das Rechtsbeschwerdeverfahren hier der BGH – den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag gem. § 33 Abs. 1 RVG durch Beschluss selbstständig fest. Dieser Antrag...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 2. Definition

Der Begriff der "Angelegenheit" ist im RVG nicht definiert. Maßgebend für die Abgrenzung von Angelegenheiten sind drei Punkte, nämlich die Frage, ob ein (einheitlicher) Auftrag vorliegt, ob sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gleichen Rahmen hält und ob zwischen einzelnen Handlungen und Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit ein innerer Zusammenhang besteht.[1] Unter ei...mehr

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AGS 12/2025, Gegenstandswer... / II. Zulässigkeit des Wertfestsetzungsantrags

Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt gem. § 33 Abs. 1 S. 1 RVG das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. Dieser Antrag ist gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst dann zulässig,...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / 1. Gegenständlicher Umfang

Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 45 RVG) bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder durch die er bestellt worden ist. § 48 Abs. 1 S. 1 RVG regelt somit den gegenständlichen Umfang des Vergütungsanspruchs bei gerichtlicher Beiordnung und Bestellung.[22] Für die Höhe und de...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 9. Vertretung mehrerer Adhäsionskläger im Rahmen desselben Strafverfahrens

War der Rechtsanwalt als Vertreter mehrerer Nebenkläger mit der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen der mehreren Nebenkläger im Rahmen des Adhäsionsverfahrens innerhalb desselben Strafverfahrens beauftragt oder vom Gericht beigeordnet, erhält er die insoweit entstandenen Gebühr Nr. 4143 VV i.d.R. nur einmal, weil er in derselben Angelegenheit tätig ...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / 1. Bei Auslagen und Aufwendungen

Gem. § 46 Abs. 1 RVG werden Auslagen (vgl. Teil 7 VV), insbesondere Reisekosten, nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. Gem. § 46 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 RVG gilt das für Aufwendungen (§ 670 BGB) entsprechend. Hierzu gehört bspw. die in Strafsachen vom Pflichtverteidiger geschuldete Aktenversendungspauschale[11] oder Dolme...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 4. Rücknahme der Anklage und neue Anklage

Um dieselbe Angelegenheit handelt es sich (auch), wenn eine bereits erhobene Anklage von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen und bei einem anderen Gericht neu erhoben wird.[15] Entsprechendes gilt, wenn nach Rücknahme der Anklage in das Sicherungsverfahren übergegangen wird. Beispiel 4 Rechtsanwalt R ist Verteidiger des Beschuldigten B. Die Staatsanwaltschaft erhebt zunächs...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / a) Keine gesetzliche Regelung vorhanden

Anders als bei Auslagen und Aufwendungen, die gem. § 46 RVG nur vergütet werden, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich waren, enthält das RVG für die aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren keine vergleichbare ausdrückliche Vorschrift bzw. Regelung. Das bedeutet, dass hinsichtlich der geltend gemachten Gebühren nur deren Entstehung geprüft...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 10. Mehrere Nebenkläger

Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Nebenkläger in demselben Verfahren, liegt nur eine/dieselbe Angelegenheit vor.[38] Die Gebühren werden allerdings über Nr. 1008 VV erhöht.[39]mehr

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AGS 12/2025, Zusätzliche Ve... / II. Gebühren für das Adhäsionsverfahren nach den Nrn. 4143, 4144 VV

In Nr. 4144 VV sei für das Berufungs- und Revisionsverfahren eine von dem erstinstanzlichen Verfahren (Nr. 4143 VV) unabhängige Verfahrensgebühr bzgl. vermögensrechtlicher Ansprüche i.H.d. 2,5-fachen Gebühr vorgesehen. Dabei handele es sich um eine zusätzliche Wertgebühr, die der als Verteidiger oder Vertreter des Verletzten tätige Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Strafve...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 8. Adhäsionsverfahren und Strafverfahren

Ob Adhäsionsverfahren und Strafverfahren dieselbe oder verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten bilden, ist nicht unstrittig. Der Gesetzgeber hat in § 17 Nr. 10 ff. RVG das Verhältnis des Strafverfahrens zum Adhäsionsverfahren nicht ausdrücklich geregelt. Zutreffend dürfte es sein, das Adhäsionsverfahren als Teil des Strafverfahrens anzusehen, das allerdings nicht der...mehr

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zfs 12/2025, Anspruch des Rechtsschutzversicherers auf Rückzahlung eines Vorschusses

RVG § 9 § 11 Abs. 1; VV RVG Nr. 3104; BGB § 399 § 407 § 675 § 667, VVG § 86 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Ein Rechtsschutzversicherer muss in einem Prozess auf Rückzahlung von auf Rechtsanwaltsgebühren geleisteten Vorschüssen einen rechtskräftigen Beschluss, durch den die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Auftraggeber festgesetzt worden ist, nicht gegen sich gelten lassen, wenn der...mehr

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AGS 12/2025, Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren

§ 14 RVG; Nr. 5115 VV RVG Leitsatz Zur angemessenen Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren. AG Stadthagen, Beschl. v. 30.10.2025 – 11 OWi 399/23 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt hat nach Einstellung eines straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens gegenüber der Staatskasse die dieser auferlegten notwendigen Auslagen des Betroffenen geltend gemacht. Dabei hatte er jewei...mehr

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AGS 12/2025, Strafverfahren und selbstständiges Einziehungsverfahren

§ 15 RVG; Nr. 4142 VV RVG; §§ 435 ff. StPO Leitsatz Für den Rechtsbeistand im selbstständigen Einziehungsverfahren fällt nicht lediglich die Gebühr Nr. 4142 VV an, sondern Gebühren analog zum Verteidiger. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene von dem selbstständigen Einziehungsverfahren nicht isoliert betroffen ist, sondern der Rechtsbeistand bereits in einem zuvor wegen de...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 1. Vorbereitendes Verfahren bzw. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und gerichtliches Verfahren

Bis zu den Änderungen durch das 2. KostRMoG v. 23.7.2013[3] war die Frage, ob das "Vorbereitende Verfahren" und das "Gerichtliche Verfahren" im Strafverfahren und das "Verfahren vor der Verwaltungsbehörde" und das "Gerichtliche Verfahren" im Bußgeldverfahren dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten sind, nicht (ausdrücklich) geregelt. Die Fragen waren in Rspr. und Lit. erh...mehr

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AGS 12/2025, Strafverfahren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist teilweise zutreffend. 1. Gebühren im selbstständigen Einziehungsverfahren Zutreffend ist die Entscheidung, soweit das LG zur der grundsätzlichen Frage Stellung nimmt, welche Gebühren für den Rechtsanwalt – nach Abtrennung – im selbstständigen Einziehungsverfahren entstehen, der den Mandanten zuvor bereits im Strafverfahren vertreten hat. Insoweit bezieht s...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / b) Speziell: Berufungs- oder Revisionsverfahrensgebühren

So wird in Strafsachen insbesondere zur Erstattung der Verfahrensgebühren nach Nrn. 4124, 4130 VV für ein Berufungs- oder Revisionsverfahren die Auffassung vertreten, dass auch im Verfahren nach § 55 RVG nur die Gebühren zu erstatten sind, die durch Tätigkeiten entstanden sind, die zur Rechtsverfolgung notwendig waren. Für die Tätigkeit eines Verteidigers bestehe bei alleini...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 13. Annahmeberufung (§ 313 Abs. 1 S. 1 StPO)

Bei der Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 S. 1 StPO [45] handelt es sich nicht um die Frage der Zulassung der Berufung. § 16 Nr. 13 RVG gilt also nicht. Es gilt vielmehr die Regelung des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG.[46] Es entstehen also keine gesonderten Gebühren.mehr

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AGS 12/2025, Auslagenerstat... / II. Auslagenerstattung scheidet aus

Grundlage für den Festsetzungsantrag seien die Beschwerdeverfahren vor dem LG Amberg, in denen jeweils die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt wurden und nun infolge Abtretung durch den Verteidiger direkt geltend gemacht werden. 1. Pflichtverteidigergebühren Der Rechtsanwalt sei mit Beschl. des LG Amberg v. 12.4.2025 dem Angeklagten als Pflichtvertei...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / [Ohne Titel]

Der Begriff der "Angelegenheit" ist auch für die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in Straf- und Bußgeldsachen von erheblicher Bedeutung. Dargestellt werden hier zunächst die "dieselbe Angelegenheit" (§ 16 RVG) betreffenden Fragen, daran schließen sich die Fragen des 17 RVG ("verschiedene Angelegenheiten") und die des § 19 RVG ("Rechtszug") an.mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 1. Bedeutung

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit von erheblicher Bedeutung. Von der Einordnung der anwaltlichen Tätigkeit in eine bestimmte Angelegenheit hängt es nämlich ab, ob und welche Gebühren der Rechtsanwalt erhält. Die mit den Angelegenheiten zusammenhängenden Fragen der anwaltlichen Vergütung sind in den §§ 15 ff. RVG geregelt. Die V...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 12. Zulassung der Rechtsbeschwerde und die Rechtsbeschwerde als solche

Nach § 16 Nr. 11 RVG sind in Bußgeldsachen das Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 OWiG) und die Rechtsbeschwerde als solche als dieselbe Angelegenheit anzusehen.mehr