Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 16 § 31b RVG Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nr. 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs. Rz. 17 § 31b RVG regelt den Gegenstandswert für das Entstehen einer Einigungsgebühr nach der Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG, wenn die Erfüllung des Anspruches bei gleich...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Gebührenhöhe im PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 486 Die Höhe der Verfahrensgebühr im PKH-Bewilligungsverfahren hängt von der Höhe der Verfahrensgebühr ab, die in dem Verfahren geschuldet wird, für das PKH begehrt wird. Sie kann aber höchstens 1,0 betragen. Beispiel 1: Der RA beantragt für seinen Auftraggeber die Bewilligung von PKH für ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Da der Gebührensatz der Verfahrensgebühr Nr. 3309...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Schuldenbereinigung bei bewilligter Beratungshilfe (bis zu fünf Gläubiger)

Rz. 205 Nr. 2504 Die Gebühr Nr. 2504 VV RVG regelt die Vergütung des RA im Rahmen der BerH un...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren

Rz. 664 Nr. 3317 Rz. 665 Das Vorverfahren ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 585 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid fällt für den RA keine Verfahrensgebühr Nr. 3307 VV RVG an. Legt der RA des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht für ihn vielmehr die 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / V. Rechtsanwaltsvergütung für die Schutzschrift

Rz. 34 Für die Schutzschrift entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Erfolgt eine weitere Stellungnahme im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Im Hauptsacheverfahren, das sich ggf. der einstweiligen Verfügung anschließt, entsteht die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV RVG erneut (§ 17 Nr. 4 R...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei Gestaltung von Verträgen

Rz. 145 Wirkt der RA an der Gestaltung eines Vertrages mit, so entsteht nach Vorb. 2.3 Abs. 3 Alt. 2 VV RVG die Geschäftsgebühr. Es liegt dann keine Beratungstätigkeit mehr vor, auch wenn sich die Tätigkeit des RA allein im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Auftraggeber abspielt. Denn für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist es in diesem Fall nicht erforderlich, dass der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 21 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), welche die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 22 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Er...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Anrechnung der Verfahrensgebühr, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben wird.

Rz. 440 Nach der Anm. zu Nr. 3506 VV RVG ist die Verfahrensgebühr für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden Revisionsverfahrens anzurechnen. Dies gilt auch für die Verfahrensgebühr der Nr. 3508 VV RVG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BGH, weil die Nr. 3508 VV RVG auf Nr. 3506 VV RVG verweist. Nur die Verfahrensge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 134 Nr. 2502 Rz. 135 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 VV...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 147 Die Abgrenzung zwischen einer Beratungs- und Geschäftstätigkeit ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und daher oftmals auch mit Schwierigkeiten verbunden. Da der Gesetzgeber die Vergütung für beide Tätigkeiten und ihre Abgeltung (Gebührenvereinbarung/Vergütungsvereinbarung) unterschiedlich und daher auch mit unterschiedlichen Rechtsfolgen ausgestaltet hat, muss vo...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 221 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO . Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorschuss nach bewilligter PKH

Rz. 528 § 47 RVG Vorschuss (1) Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern. Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Ange...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung des Auftrags

Rz. 289 Endet der Prozessauftrag, bevor der RA die Klage oder einen sonstigen Schriftsatz, der Sachvortrag oder einen Sachanträgt enthält, einreichen konnte, entsteht nicht die "volle" Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (s. z.B. vorheriges Beispiel unter Rdn 287). Anstelle der "vollen" Gebühr entsteht im Fall der sog. "vorzeitigen Beendigung des Auftrags" die "verminderte" Ver...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 96 Wenn es um das Erstellen einer Vergütungsberechnung geht, müssen Sie verschiedene Begrifflichkeiten unterscheiden: Rz. 97 Der Vergütungsanspruch des RA entsteht mit seiner ersten Tätigkeit nach Übernahme des Auftrags. Er kann die Vergütung dann aber noch nicht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Satzrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 364 Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist eine Wertgebühr mit einem Gebührensatzrahmen von 0,5–1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Der RA bestimmt die Höhe der konkreten Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG. Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist in dieser Hinsicht ähnlich der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG (s. hierzu die Ausführungen zur Bestimmung des konkreten Gebührensatzra...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 11. Lauf der Verjährungsfrist

Rz. 123 § 10 Abs. 1 S. 2 RVG regelt eindeutig, dass der Lauf der Verjährungsfrist von der Mitteilung der Berechnung unabhängig ist. Mit der Übersendung der Rechnung kann der RA den Lauf der Verjährungsfrist nicht hemmen. Trotz Übersendung einer Rechnung tritt die Verjährung bei drohendem Ablauf der Verjährungsfrist ein. Die Verjährung der Vergütungsforderung des RA ist von d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Schuldenbereinigung bei Beratungshilfe (mehr als fünf Gläubiger)

Rz. 206 Vertritt der RA den Schuldner gegenüber mehr als fünf Gläubigern, entsteht anstelle der Geschäftsgebühr Nr. 2504 VV RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Terminsgebühr bei Einigung/Erledigung

Rz. 342 Eine Terminsgebühr entsteht nach Alt. 3 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bzw. nach Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / D. Gegenstands- und Streitwert

Rz. 10 Der geringeren Wertigkeit folgt, dass der Wert entsprechend § 3 ZPO i.V.m. § 53 GKG geschätzt wird und zwar auf einen Bruchteil des Wertes eines etwaigen Hauptsacheverfahrens. In jedem ZPO-Kommentar findet sich eine Streitwertübersicht bei § 3 ZPO, die hilft, den Wert zu bestimmen. Rz. 11 Arrestverfahren bilden stets eine Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 a RVG). Verfahren auf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Höhe der Hebegebühr – mehrere Einzelbeträge und Ratenzahlung

Rz. 269 Die Höhe der Hebegebühr ist prozentual abhängig von der Höhe der erfolgten Auszahlung. Jede Auszahlung löst den Anspruch auf die Hebegebühr erneut aus. Sie beträgt mindestens 1 EUR und ist gem. § 2 Abs. 2 RVG auf den vollen Cent (bei 0,5 oder höher) auf- bzw. abzurunden. Die Höhe der Gebühr beträgt 1 % bei Geldbeträgen bis zu einschließlich 2.500 EUR (Nr. 1009 Nr. 1 V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorschuss vom Auftraggeber vor PKH-Bewilligung

Rz. 495 Der RA ist berechtigt, bis zur Bewilligung von PKH von seinem Auftraggeber einen Vorschuss zu fordern. Wegen der Ungewissheit über dessen Leistungsfähigkeit (die ggf. erst mit seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt ist), ist der RA bei fraglicher Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung gut beraten, einen Vorsc...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 8. Erläuterungen in der Rechnung bei Rahmengebühren

Rz. 113 Berechnet der RA eine Rahmengebühr (Betrags- oder Satzrahmengebühr), muss aus der Vergütungsberechnung erkennbar sein, wie der RA den Gebührenrahmen im konkreten Einzelfall bestimmt hat. Fehlen dazu Ausführungen, ist die Vergütungsberechnung nicht nachvollziehbar. Rz. 114 Berechnet der RA bei Rahmengebühren nur die Mittelgebühr oder bspw. bei der Geschäftsgebühr gem. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Verfahren über einen Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Nachfestsetzung

Rz. 89 Haben Sie vergessen, eine Gebühr oder Auslagen bei der Festsetzung zu beantragen, so können Sie jederzeit die sog. Nachfestsetzung beantragen. In einigen Fällen ist es sogar angebracht, bspw. die Reisekosten gesondert festsetzen zu lassen. Ist der Vergütungsanspruch schon ohne Berücksichtigung der Reisekosten sehr hoch, haben Sie ein Interesse daran, den Vergütungsans...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Verfahren über einen Insolvenzplan

Rz. 671 Nrn. 3318, 3319 Die Befriedigung absonderungsberechtigter Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Vertei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 430 Nr. 3507 Rz. 431 Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhält der RA eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag vorzeitig, ermäßigt sich die Gebühr auf 1,1. Rz. 432 Nach der Anm. zu ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / i) Geschäftsgebühr entsteht nach Verfahrensgebühr

Rz. 189 Durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. Justizmodernisierungsgesetz, JuMoG v. 22.12.2006, BGBl I, S. 3416) hatte der Gesetzgeber durch die Formulierung "Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr […] entsteht" deutlich gemacht, dass die Geschäftsgebühr auch dann anzurechnen ist, wenn diese Geschäftsgebühr erst nach der Verfahrensgebühr entsteht...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Auslagen für die Übersendung der Rechnung

Rz. 108 Für die Übersendung der Rechnung an den Auftraggeber kann der RA keine Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nrn. 7001 oder 7002 VV RVG fordern.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich der Vergütung (Mahn- und Klageverfahren)

Rz. 548 Ist zu erwarten, dass der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, so ist es für den Auftraggeber günstiger, wenn die Forderung im Mahnverfahren anstelle eines Klageverfahrens geltend gemacht wird. Rz. 549 Um einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erwirken, entstehen mindestens:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Terminsgebühr

Rz. 560 Eine Terminsgebühr kann auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen und bestimmt sich nach Teil 3 Abschnitt I VV RVG (s. Vorb. 3.3.2 VV RVG). Es kann somit die 1,2 Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 561 Hat der RA den Mahnbescheid auftragsgemäß beantragt und wirkt er dann an Besprechungen mit, die auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (z.B. f...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 700 § 49b Abs. 2 S. 2 u. 3 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt. Vereinba...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 43 PKH bzw. VKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Bewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist eine immer w...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Hebegebühr

Rz. 263 Die Hebegebühr kann in jedem Verfahrensabschnitt entstehen. Es ist weder erforderlich, dass ein Rechtsstreit geführt wird oder wurde, noch, dass die Vollstreckung durchgeführt wird. Rz. 264 Durch die Hebegebühr wird die über die allgemeine Tätigkeit hinausgehende Verwahrungstätigkeit des RA von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten abgegolten. Neben der Hebegebühr erhä...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Erstberatung – keine Gebührenvereinbarung/Verbrauchereigenschaft

Rz. 108 Berät der RA den Auftraggeber mündlich und nur einmal ("erstes Beratungsgespräch", vgl. § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG), so kann er ohne Gebührenvereinbarung und, wenn der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) ist, keine höhere Gebühr als 190 EUR verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 3 RVG). Auch hier gilt dasselbe wie vorstehend bereits ausgeführt, dass der RA unter Heran...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 453 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, erhöht sich auch für ihn gem. Nr. 1008 VV RVG die Verfahrensgebühr entsprechend den allgemeinen Grundsätzen (s. Rdn 290). Rz. 454 Der Wortlaut der Nr. 3401 VV RVG ist insoweit etwas missverständlich, wenn von "zustehender" Verfahrensgebühr und damit der konkreten Gebühr gesprochen wird. Für die Berechnung der hälftig...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr bei Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 391 Erscheint der Berufungsbeklagte nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung, sodass ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht, reduziert sich die Terminsgebühr nicht. Es entsteht die "volle" 1,2 Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG. Anders ist es, wenn der Berufungskläger säumig ist. Dann kommt eine Reduzierung der Terminsgebühr nach Nr. 3203 VV RVG in Betracht. Hier gelten die ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 4. Außergerichtliche Einigung trotz Klageauftrags

Rz. 143 Nicht selten entwickelt sich der Lebenssachverhalt so, dass ein Mandant mit dem Regulierungsverhalten des Haftpflichtversicherers nicht einverstanden ist und deshalb seinem Anwalt einen Klageauftrag erteilt. In einem letzten Telefonat oder aufgrund eines letzten Schreibens des Anwalts vor Rechtshängigkeit zeigt sich der Versicherer dann doch noch außergerichtlich reg...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der Einigungsgebühr

Rz. 217 Die Einigungsgebühr kann in jedem Tätigkeitsbereich des RA entstehen. Das Entstehen der Einigungsgebühr ist für keinen Teil des VV RVG ausgeschlossen und kann nach Vorb. 1 VV RVG auch bei einer Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG entstehen. Denn für ihre Entstehung ist nicht Voraussetzung, dass der RA die Einigung für den Mandanten abschließt, sondern lediglich an ihrem Ab...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / III. Vergütungsfestsetzung und Kostenfestsetzung

Rz. 13 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG weist lediglich Ähnlichkeiten mit dem Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO auf. Daher verweist § 11 Abs. 2 S. 3 RVG auch nur mit Einschränkungen auf die Regelungen in der ZPO zur Kostenfestsetzung. Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ist generell neben dem Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 10...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 328 Gesetzgeberisches Ziel bei Einführung des RVG war es, durch Gebührenanreize den RA dazu anzuhalten, in jedem Stadium des Verfahrens nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und damit auch die Gerichte zu entlasten. Das RVG regelt daher in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG, dass bereits die Mitwirkung des RA an Besprechungen, mit welchen das gerichtliche Verfahren verhindert ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 151 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, dann erhöht sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 (sog. Erhöhungstatbestand). Die Erhöhung selbst (nicht also die Geschäftsgebühr insgesamt) darf aber nach Anm. Abs. 3 Hs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG insgesamt nicht mehr als 2,0 be...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Weiterberechnung an Mandanten

Rz. 100 Die Reisekosten und Reisenebenkosten sind in der Kostennote an den Mandanten als Nettobetrag anzusetzen, da der RA zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die in den Fremdrechnungen enthaltene Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhält. Rz. 101 Anschließend erhebt der RA auf diese Kosten den Steuersatz von 19 %. Auch Kosten, die uns mit 7 % (z.B. f...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 606 Vollstreckt der RA auftragsgemäß (auch gleichzeitig oder im selben Antragsformular) gegen mehrere Schuldner, bildet jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Es entsteht somit pro Schuldner ein gesonderter Vergütungsanspruch.[69] Unerheblich ist, ob es sich um verschiedene oder denselben Vollstreckungstitel handel...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. PKH und der sog. Mehrvergleich

Rz. 515 Beabsichtigen die Parteien einen Vergleich zu schließen, in dem sie nicht rechtshängige Ansprüche mit berücksichtigen wollen (sog. Mehrvergleich), so erstreckt sich die bisher für das Verfahren bewilligte PKH nicht automatisch auf den Mehrvergleich. Vielmehr ist eine ausdrückliche Erstreckung darauf notwendig, damit der RA die durch den Mehrvergleich ausgelösten Gebü...mehr