Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XII. Zustellungskosten

Rz. 38 Im Vergütungsfestsetzungsverfahren muss der RA Zustellungskosten zahlen. Die Höhe der Zustellungskosten richtet sich nach Nr. 9002 GKG KV (derzeit 3,50 EUR pro Gebührenschuldner). Die vom RA gezahlten Zustellungskosten sind gem. § 11 Abs. 2 S. 5 RVG im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festzusetzen.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Inhaltliche Form

Rz. 703 Die inhaltliche Form der Vereinbarung eines Erfolgshonorars regelt § 4a Abs. 3 RVG. 1. Höhe der Vergütung und ihrer Bedingungen Rz. 704 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 1 RVG ist anzugeben, welche Vergütung unter welchen Bedingungen der RA verdient haben soll. 2. Definition des Erfolgsfalls Rz. 705 Weiter ist anzugeben, was unter dem "Erfolgsfall" zu verstehen ist. Der RA sollte hie...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Nachträglicher Antrag durch den RA

Rz. 36 Sofern der Rechtssuchende den direkten Weg zum RA wählt, ist der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich innerhalb der 4-Wochen-Frist (vgl. Rdn 23) zu stellen. Hierzu ist ein Antragsformular zu verwenden. Rz. 37 Über den nachträglich gestellten Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger beim AG. War der RA beratend tätig und ...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 § 11 RVG Festsetzung der Vergütung (verkürzte Darstellung) (…) (2) Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Vor der Festsetzung sind die Beteiligten zu hören. Die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 Satz 3 der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 634 Führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg oder will der Gläubiger Streit über einzelne Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung vermeiden, hat er die Möglichkeit, sie in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluss durch das Gericht festsetzen zu lassen (§ 788 Abs. 2 ZPO). Die Festsetzung bietet dem Gläubiger auch den Vorteil, dass er zukünftig die Vollstrecku...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zulässigkeit

Rz. 702 Der RA kann nicht grds. in jedem Mandatsverhältnis ein Erfolgshonorar mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Vielmehr kann er das nur in den in § 4a Abs. 1 S. 1 RVG genannten Fällen (s. auch Rdn 482): Nach Nr. 1 kann es grundsätzlich bei Zahlungsforderungen bis zu 2.000 EUR vereinbart werden. Nach Nr. 2 kann es darüber hinaus (wertunabhängig) zulässigerweise bei einer au...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA, der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehen...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / V. Rechtliche Anmerkungen zum Verzugsschaden

Rz. 220 Als Verzugsschaden kommen hier in erster Linie Verzugszinsen gem. § 288 BGB in Betracht. Die Zinsen würden bei der ersten und bei der dritten Rechnung der Serienbriefe 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei der zweiten Rechnung 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen, da es sich bei dem zweiten Datensatz um keinen Verbraucher (M GmbH) handelt. Rz. 221 Die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / J. Vergütung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 588 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3: Vollstreckung und Vollziehung Vorbemerkung 3.3.3: (1) Dieser Unterabschnitt gilt für 1. die Zwangsvollstreckung, 2. die Vollstreckung, 3. Verfahren des Verwaltungszwangs und 4. die Vollziehung eines Arrestes oder einstweiligen Verfügung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Er gilt auch für Verfahren auf Eintrag...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung

Rz. 55 Für einige Vollstreckungsverfahren ist das Prozessgericht erster Instanz auch für die Zwangsvollstreckung zuständig (§§ 887 bis 890 ZPO). Dies liegt darin, dass bestimmte Urteilssprüche schwer vollstreckbar sind. Rz. 56 Für den Fall, dass der Schuldner bestimmte Handlungen (oder Äußerungen) unterlassen muss, können Sie sich ja schlecht hinter den Schuldner stellen und ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 6. Differenzgebühr

Rz. 146 Die Differenzgebühr ist kein isolierter Gebührentatbestand nach dem RVG, sondern betrifft die Gebührendifferenz, die sich zwischen dem Abrechnungswert im Innenverhältnis zum Mandanten und dem Abrechnungswert im Außenverhältnis mit dem Haftpflichtversicherer ergibt. Bei Unfallangelegenheiten hat der Geschädigte im außergerichtlichen Bereich einen Anspruch auf Erstattu...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VIII. Angabe des Vorschusses in der Schlussrechnung

Rz. 165 Der erhaltene Vorschuss muss gem. § 10 Abs. 1 RVG in der Schlussrechnung genannt sein. Sie haben auch bei der Vorschussanforderung die USt ausgewiesen. In der Schlussrechnung sollten Sie daher von der Vergütung den Nettobetrag des bereits geleisteten Vorschusses und von der USt den anteilig darin enthalten USt-Betrag abziehen. Hier gibt es erhebliche Unterschiede der...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Wirkung der PKH

Rz. 126 Die Wirkung der PKH ist in § 122 ZPO geregelt. Danach ist derjenige, dem PKH bewilligt wurde, von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, den eigenen Rechtsanwaltskosten sowie ggf. Sachverständigengebühren befreit. Eine Zweitschuldnerhaftung gem. § 31 Abs. 1 GKG scheidet bei bewilligter PKH auch aus. Rz. 127 Von der PKH sind jedoch die Kosten der Geg...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 602 Die Terminsgebühr entsteht daher, wenn der RA z.B. in den Vollstreckungsverfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz wegen der Ersatzvornahme (§ 887 ZPO), der Zwangsgeldfestsetzung (§ 888 ZPO) oder Duldung bzw. Unterlassung (§ 890 ZPO) einen Termin wahrnimmt. Sie entsteht also z.B. nicht für die Teilnahme des RA am Räumungstermin des Gerichtsvollziehers oder bei G...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Gestaltung von Verträgen

Rz. 228 Nicht selten wird der RA auch damit beauftragt, bei der Gestaltung eines noch nicht bestehenden Rechtsverhältnisses mitzuwirken. Seine Tätigkeit kann z.B. in dem Führen von Verhandlungen über den Abschluss eines Miet-, Arbeits-, Pacht-, Leihvertrags u.a. oder auch das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber bestehen. Bei dieser Art der sog...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Ablehnung der Kostendeckung

Rz. 156 Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, auf eine "satte" Gewinnerzielung ausgerichtet. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn die Rechtsschutzversicherung sich darin übt und versucht, Gebühren eigenmächtig zu kürzen. Oft verkennt sie dabei, dass nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern der RA gem. § 14 RVG die Gebühr unter Berücksich...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / e) Anwaltshonorar bei Vertretung innerhalb des privaten Schadensmanagements

Rz. 162 Bei der Vertretung innerhalb des privaten Schadensmanagements handelt sich um eine andere Angelegenheit im Sinne von § 15 RVG. Der Gegenstandswert bemisst sich nach den Aufwendungen des Haftpflichtversicherers für das private Schadensmanagement. Im Übrigen gilt das im Kapitel Personenschadensmanagement Gesagte (siehe § 3 Rdn 45 ff.).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 676 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 510 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss PKH gesondert beantragt und bewilligt werden (§ 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Ab...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

Rz. 355 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat er gegen das Versäumnisurteil form- und fristgerecht Einspruch (§§ 338–340 ZPO) eingelegt, hat das Gericht einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen (§ 341a ZPO). Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so entsteht für den erneuten Antrag des RA auf Erlass des 2. Versäumnisurteils die volle 1...mehr

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Geleitwort

Im Jahr 2008 entwickelte Gundel Baumgärtel die Idee, ein praxisorientiertes Fachbuch zu verfassen. Sie konnte Ivana Bugarin und mich sofort für das Projekt gewinnen. Bereits in der Anfangsphase wurde deutlich, wie unterschiedlich unser Arbeitsalltag in den jeweiligen Kanzleien gestaltet war. Dennoch vereinte uns die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. In unseren Kanzleie...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Voraussetzungen

Rz. 243 Die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG entsteht auch für die Mitwirkung des RA beim Abschluss einer sog. Teilzahlungsvereinbarung oder Ratenzahlungsvereinbarung. Rz. 244 Die Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung kann in den verschiedensten Abschnitten der Tätigkeit des RA abgeschlossen werden:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 604 Ist der Schuldner aufgrund der Vorschriften des BGB zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet (z.B. Auskunft des Ehegatten zum Zugewinn, § 1379 Abs. 1 S. 4 BGB; Auskunft des Erben gegenüber dem Nachlassgläubiger, § 2006 Abs. 1 BGB; Auskunft des Miterben gegenüber den übrigen Miterben, § 2057 S. 2 BGB) und nimmt der RA an diesem teil, verdient er ebe...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 3. Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsübermittlung

Rz. 87 An die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsübermittlung werden keine hohen Anforderungen gestellt. Zwischen RA und Auftraggeber muss lediglich Einvernehmen darüber bestehen, dass der RA die Rechnung elektronisch übermitteln soll. Rz. 88 Praxistipp: Nehmen Sie eine solche Einverständniserklärung in die Allgemeinen Mandatsbedingungen mit auf. Rz. 89 Must...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Qualifizierte Signaturen

Rz. 93 Die elektronische Signatur ist eine Art Siegel oder Stempel (ähnlich den Siegeln und Stempeln, die Notare für Beurkundungen und Beglaubigungen benutzen) für digitale Daten. Zur Erstellung der Signatur benötigt der RA ein qualifiziertes Zertifikat, das ein Zertifizierungsdienstanbieter ausstellt und mit dem sich die Identität des RA als Zertifikatsinhabers nachweisen l...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / I. Mahnung der Anwaltsvergütung

Rz. 44 Jeder gerichtlichen Geltendmachung gehen üblicherweise eine oder mehrere Mahnungen voraus. Der RA wird den Auftraggeber zur Leistung auffordern, um mit seinem Auftraggeber nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Anwaltsvergütung führen zu müssen. Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.5: Mahnung an den Auftraggeber Anrede, wir hab...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Deutliches Absetzen von anderen Erklärungen

Rz. 684 Die Vergütungsvereinbarung muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Nach Auffassung des BGH[75] dient das als Schutz- und Warnfunktion. Für ein "Absetzen" genügt es, wenn die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichne...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Das Berufungsverfahren

Rz. 373 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1: Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht Gekürzte Darstellung von Vorbemerkung 3.2.1: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Urteilsergänzung

Rz. 130 Ferner kann es möglich sein, dass Sie die zwei Wochen Frist zur Ergänzung des Urteils (§ 321 Abs. 2 ZPO) beachten müssen. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung des Urteils zu laufen. In diesem Verfahren kann sogar gem. § 321 Abs. 3 S. 1 ZPO ein neuer Termin erforderlich sein. Ein neuer Vergütungsanspruch entsteht für den RA nicht (auch nicht für die Wahrnehmung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einfluss der Vereinbarung auf Kostenübernahme

Rz. 707 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 2 RVG ist anzugeben, welchen Einfluss die Vereinbarung auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter haben soll. Denn nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO ist es zulässig, dass der RA diese Kosten im Rahmen des Erfolgshonorars übernimmt. In der Vereinbarung ist desha...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / h) Erledigung eines früheren Auftrags seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren

Rz. 187 Ist die Geschäftsgebühr für einen früheren Auftrag entstanden, der seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren erledigt ist, findet nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG keine Anrechnung statt. Rz. 188 Beispiel: Der außergerichtliche Auftrag des RA ist in 2022 beendet. In 2025 wird der RA mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt. Seit 2022 sind mehr als zwei Kalenderjahre (20...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Weiterleitung von Kosten (Gerichtskosten und Kosten eines fremden RA)

Rz. 271 Keine Hebegebühr kann der RA gem. Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV RVG berechnen, soweit er Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weiterleitet, eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt oder eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Rz. 272 Zahlt der Auftraggeber für das gerichtliche Verfahren einen Vorschuss auf die Gerichtskosten an den RA und leitet er d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Schutzanträge im Versteigerungsverfahren

Rz. 646 Wird das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, so wird der Ersteigerer bereits durch Zuschlagsbeschluss Eigentümer (§ 90 ZVG), also nicht erst mit seiner Eintragung im Grundbuch des Grundstücks. Dabei bildet der Zuschlagsbeschluss zugleich einen Räumungs- und Herausgabetitel. Denn aus dem Zuschlagsbeschluss findet gegen den Besitzer des Grundstücks od...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 492 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / D. Gerichtliche Geltendmachung des Vergütungsanspruchs

Rz. 42 Zahlt der Auftraggeber die ausstehende Vergütung nicht und ist gegen ihn die Vergütungsfestsetzung nicht möglich (oder durch Beschluss abgelehnt worden – vgl. die Ausführungen zu § 11 RVG unter Rdn 30) kann der RA seinen Vergütungsanspruch nur durch die "streitige gerichtliche" Geltendmachung realisieren. Rz. 43 Der RA hat die Wahlmöglichkeit, entweder das gerichtliche...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Hebegebühr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Keine Vergabe einer Rechnungsnummer

Rz. 56 Bei folgenden Berechnungen ist eine Rechnungsnummer nicht zu vergeben:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 275 Ob die Hebegebühr von einem Dritten zu erstatten ist, hängt davon ab, ob es sich dabei um notwendige Kosten des Rechtsstreites (§ 91 Abs. 1 ZPO) oder der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 S. 1 ZPO) handelt. Das kann bejaht werden, wenn der RA bei der Empfangnahme, Aus- oder Rückzahlung der Beträge hinzugezogen werden musste (z.B. aufgrund der Person oder des Verhalte...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 534 Auch wenn es für das Erkenntnisverfahren eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gab, gilt diese nicht automatisch für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Nach § 18 Nr. 3 bis Nr. 18 RVG sind sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen besondere Angelegenheiten. Es sollte daher vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahme eine gesonderte Deckungszusage eingeholt wer...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / I. Einleitung

Rz. 131 Die überwiegende Anzahl der Angelegenheiten in der Personenschadensregulierung endet im außergerichtlichen Vergleich. Die außergerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts nehmen daher eine große Bedeutung ein. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf gebührenrechtliche Probleme hinweisen, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder eine Rolle spielen...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Pflichtangaben in der Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG

Rz. 52 Ist der RA zur Rechnungslegung gem. § 14 Abs. 1 und 4 UStG verpflichtet, muss die Rechnung folgende Angaben erhalten:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 418 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Wirtschaftliches Missverhältnis

Rz. 51 Nicht selten geht es dem Auftraggeber meist "nur um das Prinzip". Der Auftraggeber hat z.B. einen Anspruch von 5 EUR und möchte "nur aus Prinzip" diesen Anspruch mit anwaltlicher Hilfe verfolgen. Hier obliegt dem RA eine Belehrungspflicht über das wirtschaftliche Missverhältnis seines Auftrags zu den dadurch entstehenden Kosten. Die anwaltliche Tätigkeit übersteigt de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Begriff der Einigung

Rz. 224 Eine Einigung setzt einen Vertrag der Parteien voraus, durch den ihr Streit oder ihre Ungewissheit über ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis beseitigt wird. Wird durch die Einigung ein Rechtsverhältnis überhaupt erst begründet, entsteht daher keine Einigungsgebühr (s. nachfolgend "4. Gestaltung von Verträgen"). Rz. 225 Die Einigungsgebühr ist erst dann entstanden,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsanspruch für die Kostendeckungsanfrage

Rz. 42 Ob die Kostendeckungsanfrage eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit für den RA darstellt, darüber wird in Rechtsprechung und Literatur seit Längerem gestritten. In seinem Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 274/10 – ließ der VI. ZS des BGH durchblicken, dass er der Auffassung zuneige, es liege zumindest dann keine gesonderte Angelegenheit für den RA vor, wenn der RA unte...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IX. Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 58 Ist der RA im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft tätig (§§ 802c, 807 ZPO ), ist der Forderungsbetrag (zuzüglich der üblichen Nebenleistungen) für die Wertbestimmung nur dann maßgebend, wenn dieser Betrag 2.000,00 EUR nicht überschreitet. Ist der Wert geringer als 2.000,00 EUR, so ist der geringe Betrag maßgebend, ist der Betrag höher (oder gleich) 2.000,00 EUR,...mehr