Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 270 Die Gebühren im gerichtlichen Verwaltungsverfahren richten sich nach Teil 3 VV RVG. Rz. 271 War der Anwalt wegen desselben Gegenstands bereits vorgerichtlich tätig und hat eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG verdient, wird diese Gebühr zur Hälfte, max. aber mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet (§ 15a Abs. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 499 Die Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Sie bzw. ihre Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist von der Anrechnungsbestimmung des § 58 Abs. 2 RVG somit nur dann betroffen, wenn der RA mehr als den sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Anrechnung der Gebühr

Rz. 365 Vertritt der RA den Mandanten nach Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels auch im Rechtsmittelverfahren, erhält er die Prüfungsgebühr nicht neben der Verfahrensgebühr des Rechtsmittelverfahrens. Vielmehr wird die Prüfungsgebühr nach der Anm. zu Nr. 2100 VV RVG und Nr. 2102 VV RVG auf die im Rechtsmittelverfahren entstehende Verfahrensgebühr angerechnet, sowe...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Außer- und vorgerichtliche Vertretung

Rz. 313 Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23–39 StBVV i.V.m. §§ 10 und 13 StBVV entsprechend (§ 35 Abs. 1 RVG). Rz. 314 Die vorgerichtliche Tätigkeit in einem steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren (Besteuerungsverfahren) und in einem anschließenden Rech...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Rationalisierungsabkommen mit Versicherungen

Rz. 80 Das bis zum 30.6.2004 zwischen Rechtsanwälten und Versicherungsunternehmen existierende sog. "DAV-Abkommen" ist mit Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 aufgehoben worden. Rz. 81 Trotzdem bieten einige HV dem RA konkrete Bedingungen an, zu denen eine Abrechnung erfolgen soll, wenn der vom RA vertretene Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der über diese sp...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei nur außergerichtlichem Auftrag

Rz. 318 In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob bei Einbeziehung von in dem Verfahren nicht rechtshängiger Ansprüche die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG auch aus diesen Gegenständen entsteht, wenn es bisher an einem gerichtlichen Auftrag fehlt. Denn besteht dafür lediglich ein außer- bzw. vorgerichtlicher Auftrag und führt der RA außerhalb des gerichtlichen V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 322 Auch für die Terminsgebühr gilt der Grundsatz, dass sie vom RA in jedem Rechtszug insgesamt nur einmal gefordert werden kann. Auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen kommt es bei ihr daher nicht an. Sie entsteht auch nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Rz. 323mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zurücknahme des Mahnbescheids nach Widerspruch/Kostenantrag

Rz. 584 Nimmt der Antragsteller aufgrund des Widerspruchs des RA des Antragsgegners seinen Mahnbescheidsantrag zurück, hat der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen (§ 269 Abs. 3 ZPO). Stellt der RA des Antragsgegners daraufhin den Antrag auf Kostenentscheidung (§ 269 Abs. 4 ZPO), entsteht für ihn eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus dem Kostenwert, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr

Rz. 284 Nach der gesetzlichen Definition der Verfahrensgebühr entsteht diese für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Darunter fällt also nach unbedingter Auftragserteilung z.B. die Entgegennahme der Unterlagen des Mandanten, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, die Beratung des Mandanten, das Fertigen von Schreiben oder das Einreichen von S...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 292 Die 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG entsteht erstinstanzlich, wenn der Auftrag des RA vorzeitig endet. Rz. 293 Beispiel: Dem Auftraggeber ist eine Klage zugestellt worden. Er beauftragt den RA mit seiner Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und übersendet dem RA dafür einige Unterlagen. Bevor der RA die Klageerwiderung für den Auftraggeber als Beklagten ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 293 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Angelegenheiten, entstehen (zur der Rechtsnatur der einzelnen Gebührenarten vgl. § 8 Rdn 138 ff.). Rz. 294 Die entscheidende Vorschrift zur Unterscheidung bildet § 3 RVG: Ob in einer Sache Wertgebühren nach einem Gegenstandswert oder...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. PKH und mehrere Auftraggeber

Rz. 517 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber und ist nur einem der Auftraggeber PKH bewilligt, ist streitig, in welcher Höhe der RA gegenüber der Staatskasse einen Vergütungsanspruch hat. Grundsätzlich schuldet jeder Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG die Vergütung, die entstanden wäre, wenn der RA nur ihn vertreten hätte. Hat das Gericht nur einem der Auftraggeber PKH be...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 7. Inhalt der Vergütungsberechnung

Rz. 109 Die Vergütungsberechnung muss schriftlich erteilt werden (§ 10 Abs. 1 RVG). § 10 Abs. 2 RVG verlangt als Inhalt der Vergütungsberechnung weiter, dass diesemehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Unbedingter Prozessauftrag

Rz. 196 Erteilt der Auftraggeber dem RA von Anfang an einen unbedingten Prozessauftrag, so lösen die vom RA vorgenommenen außergerichtlichen Tätigkeiten keine Geschäftsgebühr aus (vgl. Vorb. 3 Abs. 1 VV RVG). Denn gebührenrechtlich gehören diese Tätigkeiten bereits zum gerichtlichen Auftrag und sind daher gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG von der nach Teil 3 VV RVG entstandene...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 651 Das Insolvenzverfahren ist im Unterabschnitt 5 von Abschnitt 3 des Teil 3 VV RVG geregelt. Für den RA können die in Nrn. 3313–3321 VV RVG bestimmten Gebühren entstehen. Die Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 VV RVG regelt dabei Besonderheiten. Rz. 652 Bei den Gebühren ist zu unterscheiden, ob der RA einen oder mehrere Gläubiger (Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1, Nrn. 3314, 331...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Art der Verfahrensgebühr

Rz. 181 Unerheblich für die Anrechnung ist es, welche Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren entsteht. Die Anrechnung erfolgt nicht nur auf die "vollen" Verfahrensgebühren (z.B. 1,3 nach Nr. 3100 VV RVG, 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG, 1,0 nach Nr. 3305 VV RVG oder 1,0 nach Nr. 3335 VV RVG), sondern auch auf ermäßigte Verfahrensgebühren (z.B. 0,8 Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr und Geschäftsgebühr

Rz. 152 Die Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Führt der RA Besprechungen oder Telefonate mit dem Gegner oder Dritten oder nimmt er an vor- bzw. außergerichtlichen Ortsterminen, Besichtigungsterminen o.ä. teil, entsteht keine Terminsgebühr. Eine solche Tätigkeit des RA wird allein durch die Geschäftsgebühr innerhalb ihres Rahmens von 0,5 bis 2,5 vergütet. Damit e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Anrechnung

Rz. 283 Die Verfahrensgebühr unterliegt in bestimmten Fällen ebenfalls der Anrechnung. Ist sie z.B. für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 249 ff. FamFG entstanden, wird sie auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in dem nachfolgenden Rechtsstreit nach § 255 FamFG entsteht (§ 17 Nr. 3, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV RVG). Gleiches gilt bei ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Eröffnungsverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Geschäftsgebühr

Rz. 141 Nach der gesetzlichen Definition in Vorb. 2.3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Geschäftsgebühr bei der beauftragten vor- oder außergerichtlichen Tätigkeit des RA. Rz. 142 Zu beachten ist, dass die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG dann nicht entsteht, wenn speziellere Gebührentatbestände in Teil 4 VV RVG (Strafsachen), Teil 5 VV RVG (Bußgeldsachen) und Teil 6 VV RVG (Sonst...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Darstellung der Anrechnung in der Berechnung

Rz. 180 Sinnvollerweise sollte die Anrechnung in der Praxis immer gesondert dargestellt werden. Das dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern zwingt auch automatisch zur Prüfung, den Gegenstandswert für die Anrechnung festzustellen, inwieweit also überhaupt eine Gegenstandsidentität zwischen der vor- und gerichtlichen Tätigkeit vorliegt: 1,3 Geschäftsgebühr, §§ 1, 2, 13,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 363 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Nr. 2100 VV RVG. Diese Gebühr fällt grds. in allen Rechtsgebieten an, als Nr. 2102 VV RVG also auch in Sozialgerichtssachen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, und in Strafsachen (Teil 4 VV RVG), Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) und Sonstigen Ve...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XIII. Sonstige Gebühren für das Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 39 Das Festsetzungsverfahren vor dem Gericht des ersten Rechtszugs ist gebührenfrei. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die im Vergütungsfestsetzungsverfahren im ersten Rechtszug entstehenden Anwaltskosten sind nicht erstattungsfähig. Rz. 40 Ein Beschwerdeverfahren ist nicht gebührenfrei. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtskosten. Eine Kostenerstattung findet alle...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 169 Nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte anzurechnen, soweit sie wegen desselben Gegenstands entstanden ist. Bei Wertgebühren beträgt die Anrechnung höchstens 0,75, bei Betragsrahmengebühren beträgt der Anrechnungsbetrag höchstens 225 EUR. Sind mehrere Geschäftsgebühren ent...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 532 Wird dem Auftraggeber vom Gericht PKH in der Weise bewilligt, dass er z.B. Ratenzahlungen zu leisten hat, ist der RA berechtigt, seine weitere Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach der Wahlanwaltstabelle zu § 13 RVG gegenüber der Staatskasse geltend zu machen (§ 50 RVG). Eine Vergütungsdifferenz zwischen den Tabellen des § 13 und § 49 RVG entsteht, s...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Allgemeines

Rz. 2 Es gibt verschiedene Wertbegriffe. Wenn Sie eine Vergütungsberechnung erstellen, so heißt der Wert ausschließlich Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Streitwert (in Familiensachen der Verfahrenswert) entscheidet über die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, der Wert der Beschwer entscheidet über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs, der Gerichtsge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / f) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren

Rz. 184 Sind mehrere Geschäftsgebühren wegen desselben Gegenstandes entstanden (z.B. im Verwaltungsverfahren und erneut im nachfolgenden Vorverfahren), wird gem. Vorb. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte (max. mit 0,75) angerechnet. Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist nach § 15a Abs. 2 RVG der anzurechnen...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / G. Verkehrsanwalt

Rz. 469 Gekürzte Darstellung der Nr. 3400 VV RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorzeitige Erledigung (Mahnbescheid/Antragsteller)

Rz. 556 Nr. 3306 Rz. 557 Endet der Auftrag, bevor der RA den verfahrenseinleitenden Antrag o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 21 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), welche die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 22 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Er...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Anrechnung der Verfahrensgebühr

Rz. 551 Für die Anrechnung einer Gebühr gelten durchweg dieselben Grundsätze: Eine Gebühr ist nur in dem Umfang anzurechnen, wie die Ausgangsgebühr und die Anrechnungsgebühr denselben Gegenstand betreffen. Ist der Gegenstand ganz oder teilweise verschieden, erfolgt keine oder nur eine teilweise Anrechnung. Beispiel: Der RA beantragt einen Mahnbescheid wegen einer Forderung üb...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 13. Muster einer Vergütungsberechnung

Rz. 130 Da der Auftraggeber nicht selten die Rechnung zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs benutzt, haben nach meiner Auffassung Erläuterungen zur Ermittlung des Gegenstandswerts, der Höhe des Rahmens einer Gebühr, zum Gegenstandswert etc. nichts in der Rechnung selbst zu suchen. Diese Ausführungen haben das FA nicht zu interessieren. Der Auftraggeber erhält bei Rechnungss...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Erstberatung und Erhöhung für Vertretung mehrerer Auftraggeber

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der reduzierten Terminsgebühr

Rz. 350 Die reduzierte Terminsgebühr entsteht, sofern Rz. 351 Verhandelt bzw. erörtert der erschienene Anwalt mit dem Gericht einen Teil der Forderung, ohne dass auf der Geg...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / IV. Erklärung zum Vorsteuerabzug

Rz. 14 Entsprechend § 11 Abs. 2 S. 3 RVG ist § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht anwendbar. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist keine Erklärung zum Vorsteuerabzug durch den RA abzugeben. Die USt gem. Nr. 7008 VV RVG ist festzusetzen, sobald der RA diese berechnet. Rz. 15 Praxistipp: Es ist immer sinnvoll, im Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 11...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Vergütungsvereinbarung und PKH

Rz. 693 Eine Vergütungsvereinbarung kann der RA mit dem Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, nur begrenzt abschließen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung nichtig, wenn der RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll. Der RA kann aufgrund einer nichtigen Vereinbarung keine Vergütun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr

Rz. 441 Nr. 3516 Rz. 442 Findet in den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Nrn. 3506 VV RVG oder 3508 VV RVG eine mündliche Verhandlung statt, entsteht dafür nach Nr. 3516 VV RVG zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 443 Für die ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Steuerpflichtige Auslagen

Rz. 113 Eventuell können vom Anwalt weiterberechnete Auslagen aber auch die Umsatzsteuer auslösen. Dieses "Problem" ergibt sich durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes.[8] Hier ging es um die Frage, ob die Gerichtskosten für die Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch dem Mandanten als verauslagte Kosten weiterberechnet werden können. Sowohl das B...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckungsfähiger Titel liegt vor

Rz. 251 Liegt bereits ein vollstreckungsfähiger Titel vor, ist dem RA aber (noch) kein Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt, fällt die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG an. Ist sie bereits vorgerichtlich entstanden, kann sie unter den Voraussetzungen, dass der vorgerichtliche Auftrag bereits mehr als zwei Kalenderjahre erledigt war (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG), erneut entstehen. Es h...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 314 Nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG erhält der RA die 0,8 Verfahrensgebühr für in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche auch in den Fällen, in denen ermehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Einigungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Mahnverfahren und Geschäftsgebühr bzw. Mehrfachanrechnung

Rz. 553 Dem Mahnverfahren geht oft eine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA voraus. War der RA vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wegen desselben Gegenstandes für den Auftraggeber bereits auftragsgemäß tätig, dann ist die dort entstandene Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte (höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 16 § 31b RVG Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nr. 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs. Rz. 17 § 31b RVG regelt den Gegenstandswert für das Entstehen einer Einigungsgebühr nach der Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG, wenn die Erfüllung des Anspruches bei gleich...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Gebührenhöhe im PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 486 Die Höhe der Verfahrensgebühr im PKH-Bewilligungsverfahren hängt von der Höhe der Verfahrensgebühr ab, die in dem Verfahren geschuldet wird, für das PKH begehrt wird. Sie kann aber höchstens 1,0 betragen. Beispiel 1: Der RA beantragt für seinen Auftraggeber die Bewilligung von PKH für ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Da der Gebührensatz der Verfahrensgebühr Nr. 3309...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Schuldenbereinigung bei bewilligter Beratungshilfe (bis zu fünf Gläubiger)

Rz. 205 Nr. 2504 Die Gebühr Nr. 2504 VV RVG regelt die Vergütung des RA im Rahmen der BerH un...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 585 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid fällt für den RA keine Verfahrensgebühr Nr. 3307 VV RVG an. Legt der RA des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht für ihn vielmehr die 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren

Rz. 664 Nr. 3317 Rz. 665 Das Vorverfahren ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr