Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 2 Ergebnisse der Frühjahrs-Justizministerkonferenz

Mit aktuellen rechtlichen Fragen befassten sich Mitte Juni auch die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz in Hamburg. Auf der umfangreichen Agenda standen zahlreiche Themen, die derzeit auch die Debatte im allgemein politischen Raum bestimmen. Dazu zählen etwa extremistische Anschläge auf die kritische Infrastru...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / I. Grundsätzlich keine Belehrungspflicht über die Anwaltsvergütung

Der Anwaltsdienstvertrag ist im Regelfall ein Vertrag über anwaltliche Leistungen, für die der Auftraggeber die taxmäßig bestimmte Vergütung nach dem RVG schuldet. Deshalb ist der Rechtsanwalt grds. nicht verpflichtet, dem Mandanten Angaben zur Höhe der Vergütung, zum möglichen Anfall der bei ihm entstehenden Gebühren und Auslagen oder zum Gegenstandswert zu machen. Dies ber...mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 3. Hinweis für jeden einzelnen Auftrag

Der Rechtsanwalt hat den Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO grds. für jeden Auftrag zu erteilen, auch wenn dieser sich auf mehrere Angelegenheiten i.S.d. §§ 16 ff. RVG beziehen kann (BGH, Urt. v. 5.6.2025 – IX ZR 121/23, AGS 2025, 398 [Burhoff]; BGH, Beschl. v. 13.11.2025 – IX ZR 175/24, AGS 2026, 85 [Hansens] = zfs 2026, 161 m. Anm. Hansens). In solchem Fall ist somit ein eigen...mehr

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ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 8.1 Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

7. Aufl., 2025, Deutscher Anwaltverlag, 248 S., 49,00 EUR Mandate in Verkehrssachen gehören zum täglichen Geschäft des Anwalts. Das betrifft sowohl die zivilrechtliche Regulierung in Unfallsachen als auch die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Schließlich sind auch verwaltungsrechtliche Mandate rund um den Führerschein und das Fahrverbot relevant. Das inzwischen in ...mehr

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zfs 07/2026, Anfall der Ter... / 3 Anmerkung:

Auch noch nach rund 22 Jahren seit Einführung der Terminsgebühr für Besprechungen in Vorbem 3 Abs. 3 VV RVG gibt es immer wieder Probleme bei der Anwendung dieser gesetzlichen Regelung. Der Beschluss des Bay. VGH gibt Anlass, sich mit zweien dieser Probleme näher zu befassen. Inhalt der Besprechung Das Gesetz erfordert lediglich, dass die Besprechungen auf die Vermeidung oder ...mehr

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zfs 07/2026, Anfall der Ter... / 2 Aus den Gründen:

[7] “I. … Der Kläger stützt seine hiergegen erhobene Beschwerde im Kern darauf, dass eine Besprechung, welche eine Terminsgebühr anfallen lasse, lediglich die Bereitschaft der Gegenseite voraussetze, in Überlegungen mit dem Ziel der einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten. Ausreichend sei etwa, wenn ein Prozessbevollmächtigter einen Einigungs- oder Erledigungs...mehr

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zfs 07/2026, Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen für Telefonat mit einem Sachbearbeiterder beklagten Behörde

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1 Leitsatz Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers fällt eine Terminsgebühr für Besprechungen mit dem Ziel der Erledigung des Verfahrens für ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter der beklagten Behörde dann nicht an, wenn dieser in dem Telefonat erklärt, ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten sei er zur Abgabe ...mehr

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zfs 07/2026, Ablehnung eine... / 2 Aus den Gründen:

2. “… a) Das LG hat im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend darauf hingewiesen, dass die Ablehnung einer Deckungsanfrage innerhalb eines Zeitraums ausgesprochen werden muss, den der Versicherer bei sachgerechter, nicht schuldhaft verzögerter Prüfung für seine Entschließung benötigt. Denn aus Ziff. 3.4.1 Abs. 2 ARB folgt, dass die Bekl. eine Deckungsablehnung u.a. bei fehlend...mehr

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zfs 07/2026, Anfall der Ter... / 1 Sachverhalt

In dem Klageverfahren vor dem VG Augsburg ging es um die Aufhebung einer jagdrechtlichen Entscheidung der beklagten Behörde zur Verkürzung der Schonzeit für bestimmte Arten Rotwild für zwei Jagdjahre. Nachdem das BVerwG eine grundsätzliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung von jagdrechtlichen Schonzeiten getroffen hatte, erörterte der Berichterstatter des VG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gegenstandswert des Vorverfahrens

Rn. 40 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die Bestimmung des Gegenstandswerts des Vorverfahrens gelten nach § 2 Abs 1, § 23 Abs 1 S 3 und 1 RVG die Vorschriften des GKG. Hat das Einspruchsverfahren eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen VA zum Gegenstand, ist gem § 52 Abs 3 S 1 GKG deren Höhe maßgebend. Falls der Antrag des Einspruchsführers offensichtlich abse...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.3 Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt

Allgemein sind Rechtsanwälte nicht verpflichtet, ihre Gebühren nach der Gebührenverordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu berechnen. Gängige Praxis ist vielmehr die Vereinbarung von bestimmten Honorarsätzen, insbesondere Stundenhonoraren. Dies ist grundsätzlich unbedenklich und auch im Sinne des Gesetzgebers. Auftraggeber werden vor überhöhten Gebührenvereinbar...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden.[1] Musterabrechnung: Gebühren des Rechtsanwalts auf Beklagtenseite im Beschlussanfechtungsverfahren Ein Wohnungseigentümer erhebt Anfechtungsklage gegen die Genehmigungsbeschlüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Der Streitwert beträgt 20.000 EUR. Der vom Verwalter mit der V...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.3 Für Sondervergütung sorgen

Verwalter müssen sich zunächst vor Augen halten, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Verwaltervergütung für solche Tätigkeiten haben, die im Rahmen der ihnen bereits vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen und somit zum typischen Berufsbild des Verwalters gehören. Insbesondere für die Unterrichtung der Wohnungseigentümer über ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG...mehr

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ZAP 6/2026, Mehrvertretungsgebühr: Mehrere Nebenkläger

(OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.3.2026 – 1 Ws 30/26) • Ein Rechtsanwalt, der in einer Hauptverhandlung mehreren Nebenklägern beisteht, wird für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit i.S.d. § 7 Abs. 1 RVG tätig und erhält deshalb die Gebühren – mit der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG – nur einmal. ZAP F., S. 379–379mehr

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ZAP 6/2026, Vergütungsvereinbarung: Höhe der Vergütung; Schlechterfüllung

(LG Stuttgart, Urt. v. 8.4.2026 – 13 S 56/25) • Für eine Herabsetzung der Anwaltsvergütung nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG ist es nicht erforderlich, dass die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Höchstgebühren um mehr als das Fünffache überschreitet. Ein Rechtsanwalt kann grundsätzlich trotz Schlechterfüllung eines Anwaltsdienstvertrags die ihm geschuldeten Gebühren verlangen. ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Vorzugweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden zunächst selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.1 Geschäftsführungskosten

Zu tragen sind alle Kosten, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Bejaht worden ist das durch die Rechtsprechung u. a. für Reisekosten, d. h. Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, nicht aber für Kosten der persönlichen Lebensführung, wie Getränke und...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 3 Kosten des Einigungsstellenverfahrens

Für die Bildung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, wenn die Betriebsparteien in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht den nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehenen Versuch einer gütlichen Einigung unternommen, sondern sofort die Einigungsstelle angerufen haben.[1] Die Kosten des vergeblichen Einsetzungsverfahre...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 36 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 44 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / II. Allgemeines zu den Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 RVG

Grundlage der Bestimmung der angemessenen Gebühr sind die in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG aufgeführten Kriterien. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Auch andere Umstände können bei der Bestimmung der Gebühr berücksichtigt werden. Das ergibt sich aus der Formulierung in Abs. 1 S. 1 mit "vor allem".[5] Fraglich ist, wie andere als die in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG erwähnten U...mehr

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AGS 06/2026, Zuständigkeit ... / III. Verfahren richtet sich nach § 33 RVG

Der Antrag des Beschwerdeführers vom 30.10.2025 war ein solcher nach § 33 Abs. 1 RVG und ist aus eigenem Recht gestellt worden. Denn für das betreuungsgerichtliche Beschwerdeverfahren vor dem LG sind keine Gerichtskosten zu erheben gewesen, nachdem eine Kostenschuld nicht angeordnet worden ist (§ 25 Abs. 2 GNotKG). Daher bezog sich der genannte Antrag auf den Gegenstandswert...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG)

Die Bemessung der Rahmengebühren ist für die Abrechnung der Tätigkeit des Strafverteidigers von erheblicher Bedeutung. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf Sie dabei achten müssen. I. Allgemeines § 14 Abs. 1 RVG regelt, wie der Rechtsanwalt, der Satz- oder Betragsrahmengebühren erhält, die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt. Hier ist nicht der Raum, alle mit § 14 RVG zusam...mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH Der 5. Strafsenat des BGH hat in wenigen Worten seine gegenteilige Auffassung aufgegeben. Die Entscheidung betraf zwar eine strafprozessuale Verfahrensfrage, nämlich ob der Pflichtverteidiger für die Zustellung des Adhäsionsantrages empfangsberechtigt war. Die Entscheidung hat jedoch auch direkte Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Pflichtvert...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / I. Allgemeines

§ 14 Abs. 1 RVG regelt, wie der Rechtsanwalt, der Satz- oder Betragsrahmengebühren erhält, die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt. Hier ist nicht der Raum, alle mit § 14 RVG zusammenhängenden Fragen darzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die "richtige" Bemessung der (angemessenen) Rahmengebühren. Wegen weiterer Einzelheiten zu § 14 RVG wird ...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / XII. Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer

Nach § 14 Abs. 3 RVG ist im Rechtsstreit, wenn der Rechtsanwalt/Verteidiger Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend macht, ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer (RAK) einzuholen, soweit die Angemessenheit der Bestimmung der Höhe der Gebühr streitig ist. Im Rahmen der Kostenfestsetzung gegenüber der Staatskasse muss, wenn die Höhe der Gebühren streitig ist, ein...mehr

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AGS 06/2026, Anrechnung der... / II. Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Gebührenrechtslage Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers ist – was hier unstreitig war – für seine vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV angefallen, wobei deren Höhe nicht bekannt ist. Diese Geschäftsgebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die im Rechtsstreit nach Nr. 3100 VV entstandene...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / c) Verbindlichkeit der Bestimmung gegenüber der Staatskasse

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Kostenfestsetzung gegenüber der Staatskasse entsprechend. Wird also die anwaltliche Vergütung aus der Staatskasse festgesetzt (§§ 55 ff. RVG), ist das Gericht bzw. der Rechtspfleger grds. an die Bestimmung der jeweiligen Gebühr durch den Verteidiger gebunden. Davon darf nur abgewichen werden, wenn die Bestimmung des Rechtsanwalts ...mehr

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AGS 06/2026, Gegenstandwert... / IV. Hilfsanträge bleiben auch für den Anwalt ohne Berücksichtigung

Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GKG bleibt der Wert eines hilfsweise geltend gemachten Klageanspruchs bei der Wertbemessung unberücksichtigt, soweit über den Hilfsanspruch keine Entscheidung ergeht. Diese Regelung, die vorrangig für das gerichtliche Verfahren gilt, findet über § 32 Abs. 1 RVG auch im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit Anwendung (LAG Ha...mehr

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AGS 06/2026, Zuständigkeit ... / IV. Einzelrichter hätte über die Wertfestsetzung entscheiden müssen

Über diesen Antrag hätte das LG grds. durch einen Einzelrichter zu entscheiden gehabt (§ 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Dies hat das LG übersehen. Es hat in Kammerbesetzung entschieden und einen "Verfahrenswert" festgesetzt. Dass sich das LG der Anwendung des § 33 RVG offenbar (zunächst) nicht bewusst war, ist neben der Besetzung des Spruchkörpers und der Verwendung des – im familieng...mehr

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zfs 06/2026, Beschränkte Ei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung. Der erstattungspflichtige Gegner ist auch gegenüber der Landeskasse, auf die der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts übergegangen ist, mit seinen Einwendungen beschränkt, wie es § 126 Abs. 2 Satz 1 ZPO bestimmt. Damit kann zu Lasten der Landeskasse eine Aufr...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / 1. Allgemeines

Mit dem Kriterium "Umfang der anwaltlichen Tätigkeit" ist vor allem der zeitliche Aufwand gemeint, den der Rechtsanwalt/Verteidiger auf die Führung des Mandats verwendet hat.[13] Dazu zählen nicht nur die Zeiten, die der Verteidiger faktisch an bzw. in der Sache gearbeitet hat, sondern auch der nutzlos erbrachte Aufwand. Dass das RVG den nutzlos erbrachten Aufwand auf jeden ...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / VIII. Haftungsrisiko

Zu den in § 14 Abs. 1 RVG ausdrücklich genannten Kriterien zählt schließlich ggf. ein (besonderes) Haftungsrisiko des Rechtsanwalts/Verteidigers (§ 14 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG). Zu berücksichtigen ist bei (Betrags-)Rahmengebühren nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG jedes Haftungsrisiko. Denn anders als bei Wertgebühren findet dieses Kriterium sonst keinen Eingang in die Gebührenbestimmung...mehr

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AGS 06/2026, Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

§§ 91, 103 f. ZPO; § 15a Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG Leitsatz Zur Berücksichtigung der teilweisen Anrechnung der für die vorgerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei angefallenen Geschäftsgebühr auf die im Rechtsstreit entstandene Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren. Die Berücksichtigung der Anrechnung nach § 15a A...mehr

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AGS 06/2026, Anrechnung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die im Ergebnis zutreffende Entscheidung des OLG Brandenburg befasst sich mit mehreren Problemen, deren Vertiefung angebracht erscheint. 1. Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr Die Einführung des § 15a RVG ist nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich gewesen, weil die Rspr. des BGH zur Vorbem. 3 Abs. 4 VV in eine Richtung ging, die falsch war. Der VIII. ZS ...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / X. Grundlage der anwaltlichen Abwägung

Nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt seine – angemessene – Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände. Die Bestimmung wird (nur) vom "billigem Ermessen" und dem Betragsrahmen begrenzt.[60] Nach h.M. muss der Rechtsanwalt bei der Abwägung von der Mittelgebühr ausgehen.[61] Die Mittelgebühr gilt für die durchschnittlichen/normalen Fälle der Strafv...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / 1. Ausübung der Bestimmung

Der Rechtsanwalt/Verteidiger macht von seinem Recht zur Bestimmung der angemessenen Gebühr durch empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Mandanten Gebrauch. Er muss dieses nicht ausdrücklich tun, vielmehr reicht die Abrechnung nach § 10 RVG.[69] Es ist grds. nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt die geltend gemachte Höhe der Gebühren begründet. Die Begründung der Best...mehr

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AGS 06/2026, Zuständigkeit ... / VII. Weitere Hinweise des Senats

Für das weitere Verfahren hat der Senat auf folgendes hingewiesen: 1. Beschwerdefrist ist nicht gewahrt Die Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) ist nicht gewahrt worden. 2. Wiedereinsetzung ist fraglich Ob dem Beschwerdeführer – einem erfahrenen Rechtsanwalt – in Anbetracht der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähr...mehr

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AGS 06/2026, Gegenstandwert... / III. Kein abweichender Gegenstandswert

Nach § 23 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert der Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, soweit diese nach dem Wert erhoben werden. In Ergänzung dazu bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Falle der gerichtlichen Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wertes, diese Festsetzung auch für die Rec...mehr

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AGS 06/2026, Zuständigkeit ... / Leitsatz

Hat das Landgericht über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG irrtümlich in voller Kammerbesetzung entschieden, bleibt die Kammer auch für eine nach § 33 Abs. 4 S. 1 RVG zu treffende Abhilfeentscheidung zuständig. OLG Nürnberg, Beschl. v. 20.5.2026 – 8 Wx 898/26mehr

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zfs 06/2026, Beschränkte Ei... / 2 Aus den Gründen:

“Die Beschwerde ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG zulässig, aber unbegründet. Das LG hat in dem angegriffenen Beschluss die Kostenerinnerung der Klägerin vom 22.9.2025 gegen den Kostenansatz vom 12.9.2025 zu Recht und mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Auf die Begründung in dem angefochtenen Beschluss wird zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen. 2. Die Kläg...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / 2. Einzelumstände

Vorab: Für die Anwendung der nachfolgenden Aufzählung ist von Bedeutung, dass es sich nur um eine allgemeine Aufzählung handelt. Die Umstände, die für die Bemessung der Gebühr von Bedeutung sind, sind jeweils von der Gebühr abhängig, um deren Bemessung es geht. So ist z.B. die Dauer eines Hauptverhandlungstermins bei der Bemessung der gerichtlichen Verfahrensgebühr ohne Bela...mehr

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AGS 06/2026, Zulässigkeit e... / II. Die Wertfestsetzung

1. Maßgebend ist die alte Fassung des Streitwertkatalogs Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 S. 1, § 39 Abs. 1, § 47 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 GKG unter Berücksichtigung der Nr. 38.2 (30.000,00 EUR) des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NordÖR 2014, 11), den der Senat weiterhin in allen Verfahren zugrunde legt, die – wie es hier der Fall is...mehr