Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / III. Keine Feststellung betreffend gesetzliche Vergütung

Auch der hilfsweise gem. § 256 ZPO gestellte Feststellungsantrag der Klägerin, über den wegen der Abweisung der Hauptanträge zu entscheiden war, hatte beim LG keinen Erfolg. 1. Vollständige Lösung vom Mandatsverhältnis Ebenso wenig wie ein Vergütungsanspruch nach Stundensätzen könne sich aus der Vereinbarung vom 24.10.2024 ein Vergütungsanspruch i.H.d. gesetzlichen Gebühren er...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / m) Verbindung

Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich nach der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt nach Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RVG fortan altes Recht...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwalts- bzw. Wahlverteidigervergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das Datum der unbedingten Auftragserteilung in der gebührenrechtlichen Angelegenheit maßgebend. Bei unbedingter Auftragserteilung vor dem 1.6.2025 gilt altes Recht, bei unbedingter Auftragserteilung nach dem 31.5.2025 gilt vorbehaltlich § 60 Abs. 1 S. 5 RVG neues Recht. Für die Anwendung des Kos...mehr

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AGS 11/2025, Gegenstandswer... / III. Maßgebend ist der Wert der Hauptsache

Maßgeblich für die Bestimmung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit ist § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Hiernach bestimmt sich der Gegenstandwert nach dem Wert, den die zu erwirkende Unterlassung oder Duldung hat. Dieser Wert muss geschätzt werden. Wie dies zu geschehen hat, ist streitig. Ein Teil der Rspr. setzt im Regelfall einen Bruchteil des Wertes (1/3–1/5) des zwangs...mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / II. Kriterien zur Bemessung der Terminsgebühr

Die Bemessung von Rahmengebühren habe der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen vorzunehmen. Maßgebliche Kriterien für die Bemessung von Rahmengebühren seien u.a. Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Dabei sei di...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / i) Scheidungsverbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun...mehr

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AGS 11/2025, Festsetzung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unnötige Arbeit Die Entscheidung enthält nichts wesentlich Neues, sondern setzt die zu der Frage vorliegende Rspr. um. Sie ist aber mal wieder der Beweis dafür, dass offenbar derjenige, der keine Arbeit hat, sich welche macht. Denn anders ist das Verhalten der Rechtspflegerin nicht zu verstehen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Festsetzung nicht zugleich für den Ver...mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schweigen und zusätzliche Verfahrensgebühr

Nr. 5115 VV RVG Leitsatz Für ein Mitwirken an der Einstellung des Verfahrens kann es grundsätzlich ausreichen, dass der Verteidiger seinem Mandanten zum Schweigen rät und damit die Ahndung nicht auf die Einlassung des Betroffenen/Beschuldigten, sondern nur auf die übrigen zur Verfügung stehenden Beweismittel gestützt werden kann. Erfolgt die endgültige Einstellung des Verfahren...mehr

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AGS 11/2025, Gegenstandswert im Ordnungsgeldverfahren

§§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 33 RVG; §§ 788, 890 ZPO Leitsatz In einem Ordnungsgeldverfahren richtet sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach dem vollen Wert des durchzusetzenden Anspruchs. OLG München, Beschl. v. 27.10.2025 – 6 W 565/25e I. Sachverhalt Der Gläubiger hatte gegen den Schuldner ein Ordnungsgeldverfahren betrieben. Nach Abschluss des Verfahrens hatte er gem. ...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 2. Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.6.2025 erteilt worden, gilt vorbehaltlich des § 60 Abs. 1 S. 5 RVG altes Recht; ist er nach dem 31.5.2025 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel: Der Anwalt war im Mai 2025...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Auftragsverhältnis

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bzw. das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10a, Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richte...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / d) Arrestverfahren

Arrestverfahren (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem Stichtag ein Arrestverfahren eingeleitet worden und erst nach dem Stichtag das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neuem Recht zu, es sei de...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / f) Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen (§§ 49 ff. FamFG) nach §§ 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einem Arrestverfahren (s.o. d)). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der jeweiligen Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverfahren sind auch hier ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 9. Prozesskostenhilfe

Bei der Beiordnung im Wege der PKH (vgl. §§ 172 Abs. 3 S. 2, 379 Abs. 3, 404 Abs. 5 StPO i.V.m. § 121 ZPO) und bei der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Nebenkläger im Wege bewilligter PKH gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG nur auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung in derselben Angelegenheit an. Der unbedin...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / II. Verhandeln

Nach Auffassung des LG hat der Pflichtverteidiger die geltend gemachte Gebühr Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV für die Teilnahme an dem Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG vom 9.10.2024 zurecht angesetzt. Die Terminsgebühr falle nach Nr. 4102 Nr. 3 VV für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung an, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Unt...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde

Gem. § 17 Nr. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Auf die Ausführungen zum Ermittlungsverfahren (s. II. 4.) kann verwiesen werden.mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 1. Überblick

Die Beantwortung der Frage, wann für die Vergütung des Anwalts bereits neues Recht gilt und wann noch das alte Recht anzuwenden ist, richtet sich nach § 60 RVG.mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / IV. Zustellungsauslagen

Weiterhin hat Rechtsanwalt A seinem Vergütungsfestsetzungsantrag die Auslagen für die Zustellung des beantragten Vergütungsfestsetzungsbeschlusses beigefügt, deren Mitfestsetzung er beantragt (s. § 11 Abs. 2 S. 5 RVG). Diese betragen 5,62 EUR.mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur 1. Abwandlung

Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Vergütungsfestsetzung abzulehnen, wenn der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben. Einen solchen Einwand hat der Kläger hier erhoben, weil er dem Rechtsanwalt A vorgeworfen hat, er habe ihn in dem vorangegangenen Rechtsstreit schlecht vertreten. Hinter diesem Einwand steht der Vorwurf ei...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Bedingter Auftrag

Ist der Auftrag unter einer Bedingung erteilt worden, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, an dem die Bedingung eintritt.[7] Wird lediglich ein bedingter Auftrag erteilt, ist der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Verfahrensgebühr bei gezieltem Schweigen und Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 1 StPO?

Nr. 4141 VV RVG; § 154 StPO Leitsatz Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens i.S.d. Nr. 4141 VV genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung objektiv geeignet ist. Eine Kausalität wird nicht gefordert: Es genügt jede auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit, die die Einstellung in quantitativer ...mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Dauer der Hauptverhandlung und andere Kriterien Mal wieder einer der Fälle mit einer nur sehr kurzen Hauptverhandlung beim AG, wo die Hauptverhandlungen i.d.R. häufig ohnehin nicht so lang sind. Aber 15 Minuten ist schon, wovon auch das AG zutreffend ausgeht, unterdurchschnittlich (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., 7. Aufl., 2026, Vorbem. 4 VV Rn 73 m.w.N.). ...mehr

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AGS 11/2025, Kostenerstattung bei Einschaltung eines Terminsvertreters

§ 91 ZPO; Nrn. 2401, 3402, 7003 f. VV RVG Leitsatz Die Mehrkosten eines Terminsvertreters sind nicht erstattungsfähig, wenn sie die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten wesentlich übersteigen. Zu diesen Mehrkosten zählt allerdings nicht die durch den Terminsvertreter ausgelöste Terminsgebühr. OLG München, Beschl. v. 9.7.2025 – 11 W 839/25 e I. Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im Verfahren vor der Gutachterkommission

Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG; § 15a EGZPO Leitsatz Bei dem Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein handelt es sich um ein Verfahren vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung i.S.d. § 15a Abs. 3 EGZPO betreibt, sodass es sich für den Anwalt um eine eigene Gebührenangelegenheit handelt, die eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / b) Antragserweiterung

Eine Antragserweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Antragstellers noch für den des bisherigen Antragsgegners eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es gem. § 61 Abs. 1 S. 1 RVG bei der Anwendung des bisherigen Rechts bleibt.mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütung im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b, Nrn. 3200, 3500 VV RVG; § 15 Abs. 2 BNotO Leitsatz In einem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO bemisst sich die bei dem Landgericht entstehende Verfahrensgebühr auch nach Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.8.2013 nach Nr. 3500 VV (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 7.10.2010 – V ZB 147/09, AGS 2010, 594 = RVGreport 2011,...mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebühr in Erbscheinbeschwerdeverfahren

Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b, Nr. 3200, Anm. Abs. 2 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG Leitsatz Nimmt in einem Erbscheinbeschwerdeverfahren der Beschwerdegegner lediglich die Beschwerde und später die Entscheidung des Gerichts entgegen, ohne dass er weitere Tätigkeiten entfaltet, liegt nur eine eingeschränkte Tätigkeit vor, die lediglich eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr rechtfertigt. KG, Besc...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungsterminsgebühr für den Vorführtermin nach § 115a StPO?

Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV RVG Leitsatz Die Terminsgebühr nach 4102 Nr. 3 VV kann auch für Vorführtermine nach § 115a StPO anfallen, wenn ein "Verhandeln" vorliegt. LG Frankfurt, Beschl. v. 8.10.2025 – 5/16 Qs 20/25 I. Sachverhalt Am 9.10.2024 wurde dem Betroffenen vor dem AG Frankfurt durch den Ermittlungsrichter im Beisein seines Pflichtverteidigers ein Haftbefehl des AG München ...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / I. Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der beklagten Mandantin Rechtsanwaltsvergütung aus einer Vergütungsvereinbarung. Die Beklagte hatte die Klägerin in einem finanzgerichtlichen Verfahren beauftragt, in dem es um die Mithaftung der Beklagten für Säumniszuschläge, die die Finanzverwaltung geltend machte, ging. De Kommunikation zwischen den Parteien erfolgte ausschließlich auf elektroni...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Schlechtvertretung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

§ 11 Abs. 1, Abs. 5 S. 1 RVG Leitsatz Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. 1 RVG führt bereits die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung. Daher ist die Festsetzung grundsätzlich bereits dann abzulehnen, wenn der Antragsgegner Tatsachen geltend macht, die zumindest im Ansatz die Möglichkeit...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung des Gegenstandswertes hat keine Änderung der rechtskräftigen Kostenentscheidung zur Folge

RVG § 33 Abs. 4 Satz 3, Abs. 6 Satz 4 Leitsatz 1. Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die außergerichtlichen Kosten des am Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligten Prozessbevollmächtigten kann im Falle ihrer Unrichtigkeit durch den BGH aufgrund einer Gegenvorstellung geändert werden. 2. Wird infolge der Änderung der Festsetzung des Gegenstandswertes die rechtskräftige Kosten...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / II. Ablehnung der Vergütungsfestsetzung bei Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen

1. Grundsätze Nach den Ausführungen des OLG Brandenburg führt allein die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht habe, gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung. Diese Regelung beruhe auf der Erwägung, dass die Bewertung materiell-rechtlicher Gegenrechte des Mandanten, deren Relevanz über das eigentliche Vergütung...mehr

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AGS 11/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen den Schuldner ein Ordnungsgeldverfahren betrieben. Nach Abschluss des Verfahrens hatte er gem. § 33 RVG beantragt, den Gegenstandswert des Verfahrens auf den Wert der Hauptsache festzusetzen. Das LG hat den Gegenstandswert lediglich auf einen Bruchteil des Hauptsachewertes festgesetzt. Die hiergegen erhobene Beschwerde des Gläubigers hatte Erfolg.mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines Vergleichs bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme

§ 33 RVG; § 45 Abs. 1 S. 1 GKG Leitsatz Die Grundsätze zur Streitwertbemessung im Fall wirtschaftlicher Identität bei gegen Gesamtschuldner gerichteten gleichen Ansprüchen gelten nicht verfahrensübergreifend. Werden mehrere Gesamtschuldner einzeln in verschiedenen Verfahren verklagt, so ist jeweils der volle Wert maßgebend, auf den sie in Anspruch genommen werden. LAG Hannover,...mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / II. Dieselbe Angelegenheit

Die Rechtspflegerin beim AG hat die Festsetzung abgelehnt. § 76a StGB regele die Anordnung von Einziehungsmaßnahmen, wenn wegen einer Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden kann/wird, aber die Voraussetzungen für eine Einziehung vorliegen. Ein vormals subjektives Verfahren werde als ein nunmehr objektives Verfahren fortgeführt. Es erfolge lediglich e...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 3. Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend. Beispiel: Der Anwalt hatte vom Ehemann im April 2025 den Auftrag erhalten, außergerichtlich eine Unterhaltsforderung der Ehefrau abzuwehren und für den Fall, dass es zum gerichtlichen Verfahren komme, ihn auch im geri...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Im Ausgangsfall weist das LG Berlin II die Klage auf Kosten des Klägers ab. Dieses Urteil wird rechtskräftig. Rechtsanwalt A beantragt auch hier gem. § 11 Abs. 1 RVG die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger wendet ein, Rechtsanwalt A hätte ihm raten müssen, gegen das landgerichtliche Urteil Berufung einzulegen....mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / s) Zwei-Kalenderjahres-Frist

Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[15] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt w...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den Kläger in einem vor dem LG Berlin II rechtshängigen Zahlungsrechtsstreit über 20.000,00 EUR als Prozessbevollmächtigter vertreten. Nach streitiger mündlicher Verhandlung hat Rechtsanwalt A ein der Klage in vollem Umfang stattgebendes Urteil gegen den Beklagten erwirkt, in dem diesem auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Dieses Urteil...mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / I. Sachverhalt

Notar N hatte den Urkundsbeteiligten den Vollzug seiner notariellen Urkunde angekündigt. Gegen diesen Vorbescheid erhob der Beteiligte zu 1 Beschwerde nach § 15 Abs. 1 BNotO beim LG Hamburg. In seiner Entscheidung legte das LG dem Beteiligten zu 1 die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf. Der Rechtspfleger des LG Hamburg hat zugunsten der erstattungsberechtigten Beteiligten z...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / I. Außergebührenrechtliche Einwendungen

Hier hat der Kläger im Unterschied zur 1. Abwandlung auf den zugrunde liegenden Fall bezogene Tatsachen vorgetragen, die – ihre Richtigkeit unterstellt – den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts A durchaus beeinträchtigten können. Das Vorbringen des Klägers, Rechtsanwalt A hätte ihm zur Einlegung der Berufung raten müssen, stellt der Sache nach die Behauptung einer Schlechte...mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz sieht das RVG in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Ermäßigung bei eingeschränkten Tätigkeiten vor. In erster Instanz ist dies nach Nr. 3101 Nr. 3 VV der Fall, wenn lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird. In Beschwerdeverfahren – wie hier – liegt wiederum eine eingeschränkte Tätigkeit ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 13. Trennung von Verfahren

Nach der Trennung von Verfahren ist für das abgetrennte Verfahren weiterhin das für das Ursprungsverfahren gem. § 60 Abs. 1 RVG geltende Recht maßgebend. Denn für das Verfahren nach der Trennung ist kein neuer Auftrag erforderlich. Aus dem ursprünglichen einheitlichen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Etwas anderes gilt nu...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / g) Mahnverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusa...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / I. Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte vor dem LG Frankfurt (Oder) gegen seinen früheren Mandanten einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss gem. § 11 Abs. 1 RVG erwirkt. Mit seiner hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde hat der Kläger der Sache nach geltend gemacht, der antragstellende Rechtsanwalt habe unter Verstoß gegen die ihn aus dem Anwaltsvertrag treffenden Pf...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 1 Sachverhalt

Der BGH hatte durch Beschl. v. 11.3.2025 – XI ZB 2/24 – die Rechtsbeschwerde des Musterrechtsbeschwerdeführers gegen den Musterentscheid des OLG Hamburg vom 30.11.2023 zurückgewiesen und den Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren hinsichtlich der Gerichtskosten auf 8.533.402,59 EUR festgesetzt. In diesem Beschluss hat der BGH gem. § 23b RVG auch den Gegenstandswert für...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / n) Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Die Verfahrenskostenhilfegebühren des beigeordneten Rechtsanwalts sind auch dann nach dem bis zum 31.5.2025 geltenden Gebührenrecht zu berechnen, wenn die Beiordnung zwar nach diesem Stichtag erfolgt ist, der Auftrag zum Tätigwerden im Verfahren aber schon vor dem Stichtag erteilt worden ist.[14] Ein Großteil der Rechtsprechung hatte dies früher anders gesehen und in diesem ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 1. Überblick

Die Frage, wann noch die alte Fassung des FamGKG anzuwenden ist und wann bereits die neue Fassung gilt, richtet sich nach § 63 FamGKG. Bedeutung hat diese Übergangsregelung im Rahmen des KostBRÄG insbesondere für Für famili...mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens hatte der Verteidiger des freigesprochenen ehemaligen Angeklagten u.a. auch die Erstattung der Terminsgebühr Nr. 4108 VV i.H.d. Mittelgebühr beantragt, also nach altem Recht i.H.v. 302,50 EUR. Hierzu führte der Bezirksrevisor in seiner Stellungnahme aus, dass die Bestimmung der Höhe der Termingebühr gem. § 14 Abs. 1 RVG unbillig sei. Zur Begründ...mehr