Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / r) Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei ...mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / III. Begründetheit der Beschwerde

Da sich im vorliegenden Rechtsstreit die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 23 Abs. 1 RVG). Im Ausgangspunkt zutreffend hat das ArbG danach den Streitwert der Klage und der Widerklage addiert (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG). Bei d...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / Leitsatz

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. 1 RVG führt bereits die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung. Daher ist die Festsetzung grundsätzlich bereits dann abzulehnen, wenn der Antragsgegner Tatsachen geltend macht, die zumindest im Ansatz die Möglichkeit erkennen lassen, der zur Festsetzun...mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine weitere Entscheidung, die die Grundsätze der (obergerichtlichen) Rspr. der OLG zur Streitwertbemessung in den Strafvollzugsfällen (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Teil A Rn 2348 m.w.N. mit Beispielsfällen bei Rn 2352) zugrunde legt. M.E. ist es ja "lobenswert", wenn die Rspr. bei der Streitwertbemessung das Kosten...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / I. Grundsätzlich keine Substantiierung

Der nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG erhobene Einwand bedarf grds. keiner Substantiierung. Der Sachvortrag des Antragsgegners muss jedenfalls im Ansatz die Möglichkeit erkennen lassen, dass der verfahrensgegenständliche Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts unbegründet sein könnte. Folglich muss das tatsächliche Vorbringen des Antragsgegners – das ist hier der Kläger des Ausgangsrec...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / II. "Soweit"

Etwas problematisch ist es hier, dass der Kläger keinerlei Tatsachen vorgebracht hat, welcher Schaden ihm durch die – hier zu unterstellende – Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages in der Form der unterlassenen Beratung über die Einlegung einer Berufung entstanden sein sollen. Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist nämlich die Festsetzung nur insoweit abzulehnen, "soweit" der ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 12. Terminsvertreter

Für den vom Gericht bestellten Terminsvertreter eines Pflichtverteidigers ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts nach § 60 Abs. 1 RVG und unabhängig davon zu prüfen, welches Recht für den Pflichtverteidiger gilt. Wird der Rechtsanwalt als sog. Terminsvertreter nur für einzelne Termine als Vertreter eines anderen verhinderten Pflichtverteidigers bestellt, ist für di...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Am 1.6.2025 ist das KostBRÄG 2025[1] in Kraft getreten. Die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sind dabei im Bereich der Fest- und Betragsrahmengebühren linear um ca. 9 % und bei den Wertgebühren um linear ca. 6 % angehoben worden.[2] Ob der Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen die seit dem 1.6.2025 geltenden höheren Beträge zugrunde zu legen sind, richtet sich nach § 60...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / k) Terminsvertreter

Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist. Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu unterschiedlic...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 16. Verteidiger- oder Anwaltswechsel

Bei einem Verteidiger- oder Anwaltswechsel sind für den alten und den neuen Anwalt die in § 60 Abs. 1 RVG geregelten Anknüpfungspunkte gesondert zu prüfen. Ist der neue Rechtsanwalt nach dem 31.5.2025 beauftragt worden, gilt für ihn neues Recht.[32] Führt der Wechsel des Anwalts dazu, dass der neue Anwalt nach dem für ihn geltenden neuen Recht eine höhere Vergütung verlangen...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / o) Vollstreckungsandrohung

Die Vollstreckungsandrohung und die nachfolgende Vollstreckung sind dieselbe Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG), so dass auch für die Vollstreckung altes Recht gilt, wenn der Auftrag zur Androhung vor dem 1.6.2025 erteilt worden ist. Beispiel: Der Anwalt hatte im Mai 2025 dem Schuldner die Vollstreckung angedroht, falls dieser nicht bis zum 6.6.2025 zahle. Der Schuldner za...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung setzt die EU-Verbraucher-Richtlinie 2011/83 konsequent um. Die danach nach einem Widerruf ohne vorherige Widerrufsbelehrung für den Unternehmer normierten Ansprüche sind – s. § 357a BGB – mager und im Wesentlichen auf Wertersatz beschränkt. 1. Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag Ob auf Anwaltsverträge die "Fernabsatz-Regelungen" der §§ 312b, 312g, 355, 356, 3...mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / II. Ungeeignetheit des "gezielten Schweigens"

Nach Auffassung des LG entspricht die angefochtene Entscheidung des AG nicht der Sach- und Rechtslage. Die Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV werde ausgelöst, wenn durch anwaltliches Mitwirken das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eingestellt oder die Durchführung der Hauptverhandlung entbehrlich werde. Dabei müsse das Mitwirken auf das Ziel einer Verfahrensbeendigung außerha...mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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AGS 11/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert anlässlich des KostBRÄG 2025 mit dem Übergangsrecht in Straf- und Bußgeldsachen (S. 481). In einem weiteren Beitrag beleuchtet Schneider die Terminsgebühr in Bagatellverfahren nach § 495a ZPO (S. 489). Schließlich befasst sich Lissner noch mit der funktionellen Zuständigkeit im Insolvenzplanverfahren (S. 492). Auch Anwaltsverträge unterliegen...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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AGS 11/2025, Terminsgebühr ... / 1. Grundsatz: Volle Terminsgebühr

Grds. entsteht bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach § 495a ZPO eine 1,2-Terminsgebühr (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). Beispiel 1 Nach Klageerhebung (Wert: 300,00 EUR) ordnet das Gericht das schriftliche Verfahren nach § 495a ZPO an und entscheidet nach Ablauf der Schriftsatzfrist durch Urteil. Der Anwalt verdient neben der 1,3-Verfahrensgebüh...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / Einführung

Zum 1.6.2025 ist das KostBRÄG[1] in Kraft getreten, das insbesondere für den Familienrechtler wichtige Änderungen mit sich gebracht hat. Über diese Änderungen hatten wir bereits in Heft 10 (FF 2025, 399 ff.) berichtet. Wie angekündigt, folgt nun der Beitrag zum Übergangsrecht, also zu der Frage, wann das neue Recht anzuwenden ist und wann noch das alte Recht gilt.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Anwendbarkeit von § 15a RVG

Rz. 144 Zu § 15a RVG wird zunächst auf die Ausführungen in § 22 Rdn 124 ff. verwiesen. Keine Erstattung Verwaltungsverfahren: Für Gebührenerstattung im Widerspruchsverfahren ist nunmehr § 15a RVG maßgeblich. Es kommt damit nicht zu einer Anrechnung der Gebühren aus dem Verwaltungsverfahren im Verhältnis zur Verwaltungsbehörde, da keine der Alternativen des § 15a Abs. 2 RVG er...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) Auslagen nach Teil 7 VV RVG

Rz. 83 Auslagen bei Beratungshilfe Zu erstatten sind nach den §§ 44 und 46 RVG Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale, Gutachterkosten, soweit sie zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen des Rechtsuchenden erforderlich waren. Auch Dolmetscherkosten können erstattungsfähig sein.[57] Letztendlich muss dies für alle Auslag...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / IV. § 15a Abs. 3 RVG

Rz. 131 Anrechnung im Außenverhältnis Aus systematischen Gründen wurde der bisherige § 15a Abs. 2 RVG i.d.F. des 2. KostRMoG zu § 15a Abs. 3 RVG nach KostRÄG 2021. § 15a Abs. 3 RVG betrifft die Wirkung der Anrechnung im Verhältnis zu Dritten (die nicht am Mandatsverhältnis beteiligt sind), welche entstandene Gebühren nach prozessrechtlichen Vorschriften zu erstatten haben. Da ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / III. § 15a Abs. 2 RVG

Rz. 127 Anrechnung mehrerer Gebühren Der mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführte und durch das KostBRÄG 2025 angepasste § 15a Abs. 2 RVG betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rechtsprechung war teilweise umstritten, wie die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine weitere Gebühr zu erfolgen hat. Dies war insbesondere dann der Fall, wen...mehr

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§ 17 Auslagen / B. Auslagentatbestände nach dem RVG

Rz. 2 Auslagen nach dem RVG Das RVG zählt im "Teil 7 Auslagen" ausdrücklich die zur Vergütung gehörenden Auslagen auf. Diese Auslagen werden jedenfalls gesondert vergütet. Dies sind:mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 1. Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 90 Weitere Vergütung Eine weitere Vergütung oder Differenzvergütung gem. § 50 RVG ist in gerichtskostenfreien Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit aufgrund des Systems der Betragsrahmengebühren nicht existent.mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / D. Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG

Rz. 114 Vergütungsfestsetzung Nach § 11 RVG ist es möglich, die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den eigenen Auftraggeber ohne einen Rechtsstreit festsetzen zu können. Es muss sich jedoch stets um die Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens handeln. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges auf Antr...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Übergangsanspruch nach § 59 RVG

Rz. 108 Übergangsanspruch Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht dieser Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staats- bzw. Landeskasse auf diese über. Sofern der für den Kläger beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung von der...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Nr. 2508 VV RVG

Rz. 81 Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr Für die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Beratungshilfe nach Nr. 2508 VV RVG werden in Abs. 1 der Anmerkung die Anmerkungen zu Nr. 1000 und 1002 VV RVG für anwendbar erklärt. Das bedeutet, dass die Einigungs- und Erledigungsgebühr in der Beratungshilfe nur entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Einigungs- und Erledi...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG

Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Geschäftsgebühr können nicht nebeneinander entstehen, vgl. Anm. Abs. 1 zu Nr. 2501 VV RVG. Es gelten dieselben Abgrenzungs- und Entstehungskriterien wie bei der Beratungsvergütung nach § 34 RVG. Nach § 3 Abs. 1 BerHG wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte (und Beratungspersonen nach § 3 BerHG – z.B. auch Steuerbera...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / II. § 8 Abs. 2 S. 1 RVG – anhängige Verfahren

Rz. 37 Definition "anhängiges Verfahren" Ob als "anhängiges Verfahren" i.S.d. Vorschrift des § 8 Abs. 2 S. 1 RVG auch ein Neben- bzw. Annexverfahren zum Erkenntnisverfahren wie beispielsweise ein Kostenfestsetzungs- oder Streitwertfestsetzungsverfahren zählt, ist dem Gesetzeswortlaut nicht eindeutig zu entnehmen. Nach h.M. sollen anhängige Nebenverfahren für eine Hemmung des ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. § 15a Abs. 1 RVG

Rz. 126 Anrechnung im Innenverhältnis So sieht nun § 15a Abs. 1 RVG – welcher die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber regelt – vor, dass der Rechtsanwalt für den Fall einer Anrechnung einer Gebühr auf eine andere, beide Gebühren fordern kann, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag beider Gebühren. B...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Festsetzung der Vergütung (§ 55 Abs. 4 RVG)

Rz. 84 Festsetzung Die Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse erfolgt nach § 55 Abs. 4 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des in § 4 Abs. 1 BerHG bestimmten Gerichts. Zuständig ist danach das Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Antragstellers. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 5. Versicherung über Auslagen nach Nrn. 7001, 7002 VV RVG

Rz. 67 Anwaltliche Versicherung Hinsichtlich der dem Rechtsanwalt erwachsenen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001, 7002 VV RGG genügt gem. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO in aller Regel die anwaltliche Versicherung, dass solche entstanden sind.mehr

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§ 17 Auslagen / G. Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

Rz. 23 Umsatzsteuer Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer, die auf seine Vergütung entfällt. Dies gilt nur dann nicht, wenn er selbst keine Umsatzsteuer zahlt (§ 19 Abs. 1 UStG). Soweit Umsatzsteuer auf die anwaltliche Vergütung zu zahlen ist, kann er sie von Auftraggeber und ggf. Gegner ersetzt verlangen. Sie gehört zur gesetzlichen...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / IV. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025 – § 60 RVG

1. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025 Rz. 14 Übergangsrecht Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG wird alleine auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Gebührenentstehung, nämlich den unbedingten Auftrag abgestellt. Auf eine Unterscheidung von Beiordnung oder Bestellung im Wege der Prozesskostenhilfe kommt es nicht mehr an. Durch § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ist nunmehr klargestellt, dass der Grundsat...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / E. Anrechnung einer Gebühr – § 15a RVG

I. Allgemeines Rz. 124 Anrechnung – Allgemeines Dem Rechtsanwalt steht grundsätzlich eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Geltendmachung der Gebühren zu, § 15a Abs. 1 RVG (Entscheidungsvorrecht des Rechtsanwalts). So kann dieser wählen, welche Gebühren er in welcher Höhe bei seinem Auftraggeber und welche bei einem erstattungspflichtigen Dritten oder auch der Staatskasse geltend ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Erstattung durch die Landeskasse (Nrn. 2501–2508 VV RVG)

a) Überblick Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung): b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Ges...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des § 14 RVG im Überblick

A. Allgemeines Rz. 1 Kriterien Nach § 14 Abs. 1 S. 1, 2 und 3 RVG sind die folgenden Kriterien maßgebend für die Gebührenbemessung: Rz. 2 Gesetzliche Kriterien nicht abschließend Die Aufzählung der Bemessungskri...mehr

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§ 17 Auslagen / D. Pauschale für Post- und Telekommunikationsauslagen Nr. 7002 VV RVG

Rz. 10 Pauschale statt tatsächlicher Aufwendungen Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen (Postentgelte) werden nicht durch die allgemeinen Gebühren abgegolten. Sie können zusätzlich zu diesen angesetzt werden. Sinn der Vorschrift ist die Vereinfachung des Verfahrens zur Abrechnung der Post- und Telekommunikationsauslagen. Statt der tatsächlich hierfür entstand...mehr

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§ 17 Auslagen / E. Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG

Rz. 14 Fahrtkosten Dem Rechtsanwalt stehen 0,42 EUR für jeden gefahrenen Kilometer bei einer Geschäftsreise zu. Hierdurch sind sämtliche Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeugs bei Benutzung anlässlich einer Geschäftsreise abgegolten. Rz. 15 Geschäftsreise Nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reisez...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 7. Versicherung über Auslagen nach Nrn. 7001, 7002 VV RVG

Rz. 36 Hinsichtlich der dem Rechtsanwalt erwachsenen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001, 7002 VV RGG genügt nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO die anwaltliche Versicherung, dass solche entstanden sind.mehr

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§ 17 Auslagen / F. Tage- und Abwesenheitsgelder Nr. 7005 VV RVG

Rz. 21 Tage- und Abwesenheitsgelder Mit dem KostRÄG 2021 sind ebenfalls die Tage- und Abwesenheitsgelder der Nr. 7005 VV RVG an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst und maßvoll erhöht worden. Die Beträge sind deutlich höher als die vergleichbaren Pauschalen des Bundesreisekostengesetzes (vgl.§ 6 BRKG i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG) oder der Reisekostengesetze der Länder, da die...mehr

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§ 17 Auslagen / C. Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG

Rz. 3 Notwendigkeit Voraussetzung für die Anerkennung von Fotokopie-Kosten im Festsetzungsverfahren ist, dass der Beteiligte Tatsachen darlegt, aus denen sich schlüssig die Notwendigkeit der Kosten für eine sachgerechte Prozessführung ergibt. Das vollständige Kopieren der Akten ist regelmäßig nicht notwendig.[3] Rz. 4 Maßstab – sachgerechte Beurteilung Der Rechtsanwalt darf all...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 2. Schriftlicher Vergleich

Rz. 35 Entscheidung durch Vergleich Eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG entsteht für jegliche Art von Vergleichen, seien es gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche. Die Anmerkung verlangt lediglich, dass mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i....mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / F. Haftungsrisiko

Rz. 41 Auch ist nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG ein besonderes Haftungsrisiko gebührenrechtlich zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine eigenständige Gebühr im Sinne einer Haftungsgebühr.[40] Nur das in Einzelfällen höhere Risiko, das unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs zu ermitteln ist, kann zu einer höheren Gebühr führen. Das generelle Haftungsrisiko hat k...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / A. Allgemeines

Rz. 1 Kriterien Nach § 14 Abs. 1 S. 1, 2 und 3 RVG sind die folgenden Kriterien maßgebend für die Gebührenbemessung: Rz. 2 Gesetzliche Kriterien nicht abschließend Die Aufzählung der Bemessungskriterien des § 1...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / G. Weitere Bemessungskriterien

Rz. 43 Zusätzliche Merkmale Zudem können neben den ausdrücklich in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Kriterien ("vor allem") weitere, unbenannte Bemessungskriterien berücksichtigt werden, welche Einfluss auf die Gebührenhöhe haben. Gemeint sind solche Umstände, welche die anwaltliche Arbeit erleichtern oder erschweren können und nicht bereits bei den anderen Bemessungskriterien B...mehr

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§ 16 Beweissicherungsverfahren / B. Gebühren

Rz. 2 Gebühren Es entstehen hier die normalen Betragsrahmengebühren des Teils 3 Abschnitt 1 VV RVG (erster Rechtszug, Nrn. 3102, 3106 VV RVG ggf. Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1006 VV RVG). Beweisverfahren oder Beweissicherungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Die Gebühren nach den Nrn. 3102, 3106 VV RVG entstehe...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / A. Rechtsanwaltsvergütung – Allgemeines

Rz. 1 Geltungsbereich des RVG Die anwaltliche Vergütung, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, teilt sich auf in Gebühren und Auslagen (§ 1 RVG). RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für eine Tätigkeit als besonderer Vertreter nach §§ 57 und 58 ZPO, § 118e BRAO, § 103b PAO oder nach § 111c StBerG. Andere ...mehr