Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

Rz. 139 Mehrere Geschäftsgebühren Seit dem 1.1.2021 ist durch § 15a Abs. 2 S. 3 RVG auch die Anrechnung mehrerer Betragsrahmengebühren geregelt. Dort heißt es: Zitat "Bei Betragsrahmengebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung den für die Anrechnung bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen." Diese Änderung kann sich für den Anwalt sehr positiv bemerkbar machen. Ausgangslage i...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Keine Erstattung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren

Rz. 34 Verwaltungsverfahren – Erstattung Die für das Antragsverfahren vor der Verwaltungsbehörde fällige Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG trägt der Kläger grundsätzlich selbst. Diese Kosten sind nicht nach § 63 SGB X erstattungsfähig. Die Solidargemeinschaft soll nicht mit den Kosten des reinen Antragsverfahrens belastet werden. Daher scheidet eine Erstattungsfähigkeit der Verwalt...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 4. Beendigung des Rechtszuges

Rz. 29 Fälligkeit bei Beendigung des Rechtszuges Hier ist das prozessrechtliche Ende des Rechtszuges und nicht das gebührenrechtliche i.S.d. § 19 RVG gemeint. Gebührenrechtlich kann ein abgeschlossenes Verfahren weitergehen als der eigentliche prozessuale Rechtszug, nämlich durch ein Annex- bzw. Folgeverfahren wie beispielsweise das Kostenfestsetzungsverfahren, Verfahren über ...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / III. Einigung über Kosten

Rz. 57 Bei einer ausschließlichen Einigung der Beteiligten hinsichtlich der Regelung der Kosten des Verfahrens (z.B. Übernahme der Kosten des Widerspruchsverfahrens oder Verzicht der Kläger auf Stellung eines Antrags auf gerichtliche Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG) liegt keine Einigung vor, welche die Einigungsgebühr entstehen ließe.[44] Insofern sei dem LSG NR...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Gegenstand der Beratungshilfe

Rz. 67 Abgrenzung Beratung – Vertretung Neuer Prüfungszeitpunkt: Das Gesetz sprach bisher nur von der Notwendigkeit der Vertretung, soweit diese erforderlich ist. Dies wird nun in § 2 Abs. 1 BerHG schärfer eingegrenzt. Demnach ist eine Vertretung nur erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsa...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 2. Anrechnung in Übergangsfällen

Rz. 18 Übergangsrecht – Anrechnung Problematisch können Anrechnungsfälle bei Mandaten sein, bei welchen sich die Vertretung im Vorverfahren nach altem Recht i.d.F. des KostRÄG 2021 und die Vertretung im streitigen Verfahren nach neuem Recht KostBRÄG 2025 richtet (sog. gespaltenes Vergütungsrecht). Es kann also dazu kommen, dass nach neuem Recht Gebühren aus dem alten Vergütun...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Verjährung

Rz. 24 Einrede der Verjährung Der Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Das BSG[20] hat diese Streitfrage nunmehr geklärt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kostengrundentscheidung getroffen wurde. Sie beträgt vier Jahre. Damit tritt die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 Abs. 1 RVG e...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 1. Erledigung des Auftrages

Rz. 25 Fälligkeit der Vergütung Entsprechend § 8 Abs. 1 RVG wird die Vergütung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung nach Satz 2 auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen, der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Rz. 26...mehr

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§ 17 Auslagen / A. Allgemeine Geschäftsunkosten

Rz. 1 Geschäftsunkosten Durch die Gebühren sind die allgemeinen Geschäftsunkosten abgedeckt. Diese können nicht zusätzlich verlangt werden; sie gehören nicht zu den Auslagen nach dem RVG. Beispiele für allgemeine Geschäftsunkosten:mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 5. Ruhen des Verfahrens

Rz. 30 Fälligkeit bei Ruhen des Verfahrens Ruht ein Verfahren länger als drei Monate, wird die Vergütung ebenfalls fällig. Hierbei genügt es, wenn im Verfahren länger als drei Monate tatsächlich nichts veranlasst wird. Gerade das Gericht müsse durch sein Verhalten zu erkennen geben, in der Sache zunächst nichts Weiteres zu veranlassen. Ein Ruhenstatbestand i.S.v. § 8 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / B. Einigungsgebühr

Rz. 14 Entstehung der Einigungsgebühr Eine Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss eines gegenseitigen Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Beteiligten über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Rz. 15 Das Einverständnis über ein vollständiges Anerkenntnis oder einen vollständigen Verzicht reicht nicht aus, um den Gebühr...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / B. Prüfungsverfahren

Rz. 17 Anwendbarkeit der ZPO-Vorschriften Nach § 73a Abs. 1 SGG finden die Vorschriften der ZPO in allen wesentlichen Punkten Anwendung. Zuständig ist für die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach §§ 114 bis 116 ZPO, einschließlich der in § 118 Abs. 2 ZPO bezeichneten Maßnahmen und der Beurkundung von Vergleichen nach § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO, der Urkund...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / B. Festsetzung gegen den Gegner

Rz. 8 Nach § 197 SGG setzt der Urkundsbeamte des gehobenen Dienstes – nicht Kostenbeamte – des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. Dies gilt auch, sofern das Verfahren vor dem LSG oder dem BSG rechtshängig war. Es handelt sich insoweit um einen Annex zum erstinstanzlichen Verfahren. Das Verfahren ist gebühren- und auslagenfrei...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Zumutbarkeit

Rz. 65 Behördenauskunft In der amtsgerichtlichen Praxis wird durchaus Beratungshilfe mit der Begründung versagt, es sei zumutbar, zuerst eine Behördenauskunft einzuholen. Die zuständige Behörde habe eine umfassende Beratungspflicht. Der Bürger könne sich auf eigene Initiative vor Inanspruchnahme der Beratungshilfe um die Klärung der Angelegenheit selbst kümmern, sofern es sich...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 21 Prüfungsumfang Zu prüfen ist die Entstehung der Gebühren sowie ihre Erstattungsfähigkeit. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Der Urkundsbeamte muss prüfen, ob die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG z...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 3. Kosten des Vorverfahrens

Rz. 31 Kosten des Vorverfahrens Die Kosten des Vorverfahrens (Widerspruchsverfahrens) sind nach § 193 SGG erstattungsfähig, sofern sich ein gerichtliches Verfahren an dieses anschließt. Dies ergibt sich aus dem sog. Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Rz. 32 Notwendigkeit der Hinzuziehung Die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten ist im Vorverfahren nach ...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / G. Besondere qualifizierte Mitwirkung

Rz. 35 Definition Die Rechtsprechung verlangt von dem Rechtsanwalt, dass seine Mitwirkung über das hinausgehen muss, was von ihm im Allgemeinen im Rahmen einer Bevollmächtigung zu erwarten ist. Rz. 36 Ein Mitwirken liegt nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt sich besonders um die Erledigung des Rechtsstreits bemüht hat. Das Entstehen der Erledigungsgebühr setzt damit eine aktive...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / I. Beispiele für fehlende Mitwirkung

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§ 18 Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 1 Erstattungsfähigkeit der Reisekosten Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist durch BGH-Entscheidungen anerkannt, dass die Reisekosten eines am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, sofern sie die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht wesentlich übersteigen (nicht wesentlich = bis zu 10 %).[1] Rz. 2 Anwendbarkeit von § 91 ZPO Fraglich ist, ob die ...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorverfahren Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem dem Klageverfahren vorgeschalteten Verfahren nachzuprüfen. In sozialrechtlichen Verfahren geschieht dies regelmäßig im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren). Ohne die Durchführung des Vorverfahr...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 51 Jeweiliger Antragsteller Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. Sie ist nicht nur bei schwierigen und umfangreichen Sachverhalten zu bejahen. Maßgeblich sind die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Antragstellers. Die Beurteilung hat nicht aus der Sicht einer rechtskundigen Partei zu erfo...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Unzulässiger Widerspruch gegen fehlerhaften Änderungsbescheid

Rz. 66 Änderungsbescheid fehlerhaft Ausgangslage Ein Widerspruchsverfahren ist anhängig. Die Behörde erlässt einen Änderungsbescheid mit einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung. Der Änderungsbescheid ist gem. § 86 SGG Bestandteil des Widerspruchsverfahrens. Der Leistungsempfänger legt einen unzulässigen Widerspruch ein. Fraglich ist, welche Kosten durch den weiteren unzulässigen...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.3 Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt

Allgemein sind Rechtsanwälte nicht verpflichtet, ihre Gebühren nach der Gebührenverordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu berechnen. Gängige Praxis ist vielmehr die Vereinbarung von bestimmten Honorarsätzen, insbesondere Stundenhonoraren. Dies ist grundsätzlich unbedenklich und auch im Sinne des Gesetzgebers. Auftraggeber werden vor überhöhten Gebührenvereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden.[1] Musterabrechnung: Gebühren des Rechtsanwalts auf Beklagtenseite im Beschlussanfechtungsverfahren Ein Wohnungseigentümer erhebt Anfechtungsklage gegen die Genehmigungsbeschlüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Der Streitwert beträgt 20.000 EUR. Der vom Verwalter mit der V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.3 Für Sondervergütung sorgen

Verwalter müssen sich zunächst vor Augen halten, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Verwaltervergütung für solche Tätigkeiten haben, die im Rahmen der ihnen bereits vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen und somit zum typischen Berufsbild des Verwalters gehören. Insbesondere für die Unterrichtung der Wohnungseigentümer über ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / 3. Kostentragung

Rz. 9 Unterlassungserklärungen können auch Kostentragungsvereinbarungen enthalten, etwa "die Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte X entstanden sind, nach Maßgabe einer 1,3-Gebühr gemäß § 23 RVG zuzüglich Auslagen aus einem Gegenstandswert von EUR …" zu tragen. Hier ist die Unverständlichkeit vorprogrammiert, denn natürlich kennen ausländische Mandanten das...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Begriffe

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / V. Übung: Ein Antwortversuch

Rz. 6 Sehen Sie sich den folgenden Entwurf an und lesen Sie ihn Korrektur. Erkennen Sie Fehler? Was würden Sie ändern?mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Irgendwann ist es soweit: der Tag der Abrechnung naht! Unser Mandant bekommt eine Rechnung – vielleicht sogar auf Englisch. Wenn nach RVG mit seinen Gebührentatbeständen, Ziffern und Faktoren abgerechnet wird, dürfte das kaum verständlich sein. Es könnten also hin und wieder Nachfragen kommen, so dass wir Rechnungspositionen erläutern müssen. Dem wollen wir uns im Folg...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / I. Honorare und Gebühren

Rz. 2 Im Englischen genügt uns ein Wort (fees). Diese können als Stundensatz (hourly rate) oder Pauschalhonorar (flat rate), in besonderen Fällen auch als Erfolgshonorar (conditional/contingency fee) ausgestaltet sein. Daneben stehen gesetzliche Gebühren (statutory fees) auf Grundlage des RVG, wobei wir hier die Wertgebühren (value) von den Rahmengebühren (range) abgrenzen m...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Rechnung

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / II. Erstschreiben nach Mandatserteilung mit Kosteninformation

Rz. 19 Setzen Sie die Wörter in die Lücken ein und vervollständigen Sie anschließend die deutsch-englische Vokabelliste.mehr

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§ 3 Mandatsanbahnung und Ma... / D. Begriffe

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§ 4 Der Zivilprozess / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Wenn außergerichtliche Bemühungen nicht gefruchtet haben, muss gegebenenfalls der Klageweg beschritten werden. Der Mandant will hierüber informiert werden. Wie läuft ein Zivilprozess ab? In diesem Kapitel wollen wir ein Informationsschreiben aufsetzen, das wir immer wieder verwenden können. Hierzu müssen wir uns überlegen, welche Schritte wir erläutern wollen. Einige S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.1 Anspruchsberechtigter

Rz. 10 Anspruchsbegründend ist die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens. Es ist möglich, dass ein Gerichtsverfahren i. S. d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG unangemessen dauert. Damit kommen Entschädigungsansprüche auch für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes[1] in Betracht. Rz. 11 Einen möglichen Entschädigungsanspruch kann nur ein Verfahrensbeteiligter i. S. d. § 198 Ab...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 2. Gebühren in der Verfahrenskostenhilfe (§ 49 RVG)

Angehoben worden sind auch die Gebühren der Tabelle des § 49 RVG für den im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt. Leider konnte der Gesetzgeber sich nicht durchringen, die "Eingangsstufe" höher anzusetzen. Es bleibt also dabei, dass der beigeordnete Anwalt lediglich bei Werten bis 4.000,00 EUR dieselben Gebührenbeträge erhält wie ein Wahlanwalt. Bei Werten v...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / II. Angelegenheit (§ 15 RVG)

Sowohl das strafverfahrensrechtliche als auch das bußgeldrechtliche Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO ist gem. § 17 Nr. 13 RVG eine eigene Angelegenheit. Nach der ausdrücklichen Regelung in Vorbem. 4.1.4 VV entsteht aber dennoch im Strafverfahren keine Grundgebühr (vgl. auch IV., 2.). Das gilt nach h.M. auch für das Bußgeldverfahren.[3] Die Verfahrensabschnitte, in...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 3. Beratungshilfe (Nr. 2500 ff. VV RVG)

Unberührt geblieben ist die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Sie beträgt unverändert 15,00 EUR und beinhaltet nach wie vor alle Auslagen einschließlich der Umsatzsteuer (Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV). Hinsichtlich der aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren ergeben folgende Änderungen:mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 1. Wahlanwaltsgebühren (§ 13 RVG)

In § 13 Abs. 1 RVG sind die Wahlanwaltsgebühren um durchschnittlich 6 % angehoben worden. Der Betrag einer vollen Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500,00 EUR beträgt nunmehr 51,50 EUR (zuvor 49,00 EUR). Die darauf aufbauenden Wertstufen selbst sowie die Wertsprünge sind unverändert geblieben. Angehoben worden sind nur die Erhöhungsbeträge der einzelnen Wertstufen, so das...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / I. Änderungen im RVG

1. Wahlanwaltsgebühren (§ 13 RVG) In § 13 Abs. 1 RVG sind die Wahlanwaltsgebühren um durchschnittlich 6 % angehoben worden. Der Betrag einer vollen Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500,00 EUR beträgt nunmehr 51,50 EUR (zuvor 49,00 EUR). Die darauf aufbauenden Wertstufen selbst sowie die Wertsprünge sind unverändert geblieben. Angehoben worden sind nur die Erhöhungsbeträge...mehr

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AGS 10/2025, Enders, RVG für Anfänger

Von Horst-Reiner Enders. 22. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 802 S., 59,00 EUR Wer hätte im Jahre 1982 gedacht, dass sich das von Enders vorgelegte schmale Büchlein "BRAGO für Anfänger" mit seinem Nachfolger "RVG für Anfänger" so lange auf dem Markt hält und noch dazu über 40 Jahre erfolgreich ist. Die nunmehr erschienene 22. Aufl. dieses "Dauerbrenners" ist auf...mehr

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AGS 10/2025, Mayer/Kroiß, RVG - mit Streitwertkommentar und Tabellen

Von Dr. Hans-Jochem Mayer und Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 9. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 2.089 S., 149,00 EUR Das Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 und die seit Erscheinen der Vorauflage veröffentlichte umfangreiche Rspr. haben die Autoren und den Verlag veranlasst, den bewähren RVG-Kommentar nunmehr in 9. Aufl. vorzulegen. Unter § 11 Rn 106 weist Mayer zutr...mehr

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zfs 10/2025, Gestaffelte Fe... / 2 Aus den Gründen:

[1] … I. Die … Beschwerde der Kläger … . ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR (§ 33 Abs. 3 Satz 1 RVG), da die Kläger eine Gegenstandswertfestsetzung von 476 EUR oder 2.856 EUR anstelle der festgesetzten 25.000 EUR begehren, was bereits bei Betrachtung einer einfachen Gebühr zu einem Unterschied und also zu einem Beschwerdegegenst...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / III. Keine Bindungswirkung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses zwischen der Klägerin und der Beklagten

Der BGH hat sich der Auffassung des LG Köln nicht angeschlossen, wonach der rechtskräftig gewordene Vergütungsfestsetzungsbeschl. des Rechtspflegers des LG Ingolstadt v. 25.8.2022, in dem auch die geltend gemachte Terminsgebühr mit festgesetzt worden war, eine Bindungswirkung zwischen der Klägerin und der Beklagten entfaltet. 1. Wirkung der Rechtskraft Nach § 325 Abs. 1 ZPO wi...mehr

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FoVo 10/2025, Kostenrecht

Enders RVG für Anfänger Monographie, 22. Aufl. 2025 802 Seiten, 59 EUR C.H.Beck ISBN 978-3-406-82722-8 Mit der 22. Auflage kann Horst-Reiner Enders nun auf 40 Jahre prägende Erklärungen zunächst der BRAGO und dann des RVG zurückblicken. Er hat damit ganze Generationen – auch den Rezensenten – geprägt. Da bleibt es nur, zu gratulieren und zu wünschen, dass es nicht bei diesen ...mehr

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AGS 10/2025, Anrechnung bei... / II. Die Entscheidung des Gerichts

1. Unzutreffende Berechnung des anzurechnenden Teils der Terminsgebühr a) Anrechnungsbetrag der Terminsgebühr ist unzutreffend berechnet Der Beschwerdeführer rügt zu Recht, dass das LG den Anrechnungsbetrag, der aufgrund der in dem Verfahren 3 U 12/22 durch den Mehrvergleich entstandenen Kosten im vorliegenden Verfahren gem. Nr. 3104 Abs. 2 VV bei der Terminsgebühr zu berücksi...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Nach Auffassung des LAG München war die Beschwerde des Klägers gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig. 1. Voraussetzungen für die Festsetzung des Gegenstandswertes Im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens bestimmt sich die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Berechnung der Anwaltsgebühren nach den weiteren Ausführungen des LAG gem...mehr