Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 8 Verfahrensgebühr / II. Anrechnung

Rz. 7 Anrechnung Auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ist eine im Vorverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG zur Hälfte, höchstens mit einem Betrag von 225,00 EUR anzurechnen (vgl. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG). Sind mehrere Gebühren entstanden, so ist die zuletzt Entstandene maßgebend. Bei Betragsrahmengebühren ist nicht zu berücksichtigen, dass de...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Vorschuss

Rz. 93 Vorschuss Der Rechtsanwalt kann ab dem Zeitpunkt seiner Beiordnung gem. § 47 RVG einen angemessenen Vorschuss gegen die Staats- bzw. Landeskasse geltend machen. Dies nur für bereits entstandene Gebühren und voraussichtlich entstehende oder bereits entstandene Auslagen, diese aber in voller Höhe. Einen Vorschuss für zukünftig entstehende Gebühren kann der Rechtsanwalt n...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / II. Anrechnungsbeispiele

Rz. 141 Beispiel 15: Durchschnittliche Tätigkeit im Verwaltungs-, Vor- und gerichtlichen Verfahren Der Rechtsanwalt ist: Im Gerichtsverfahren ergeht Urteil nach Termin. I. Verwaltungsverfahrenmehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 4. Gebühren im ersten Rechtszug

Rz. 59 Erster Rechtszug – Verfahrensgebühr Im ersten Rechtszug erhält der Anwalt die 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG. Die Verfahrensgebühr entsteht nach der Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Informationen. Voraussetzung ist die Erteilung des unbedingten Verfahrensauftrags durch den Mandanten. Rz. 60 Vorzeitige Erledigung Im Falle de...mehr

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§ 12 Beschwerde / I. Nichtzulassungsbeschwerde Berufung

Rz. 13 Allgemeines Das Sozialgericht kann in bestimmten Fällen nach § 144 SGG die Berufung ausdrücklich zulassen, dem entgegen kann es auch eine Berufung nicht zulassen. Die Nichtzulassung der Berufung ist nach § 145 Abs. 1 S. 1 SGG mit der Beschwerde anfechtbar (sog. Nichtzulassungsbeschwerde). Durch die Einlegung des Rechtsmittels wird der Eintritt der Rechtskraft gehemmt. D...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Angabe von Zahlungen bis Antragstellung

Rz. 63 Angabe von Zahlungen Im dem Antrag hat der Rechtsanwalt die notwendigen Versicherungen gem. §§ 55 Abs. 5 S. 2, 3 RVG zu erklären, dass er Zahlungen nicht erhalten hat. Es ist daher im Einzelnen anzuzeigen, obmehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / E. Betragsrahmengebühren

Rz. 110 Betragsrahmengebühren in sozialgerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren (§§ 3 Abs. 1 S. 1, 14 RVG) entstehen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG in Verfahren, in welchen das GKG keine Anwendung findet. Das SGG regelt in den §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in welchen § 3 Abs. 1 S. 1 RVG anwendbar ist. Insoweit wird auf die allgemeinen Ausführungen im Kapitel § 2 Rdn 23 ff. ve...mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Nichtzulassungsbeschwerde Revision

Rz. 23 Allgemeines Nach § 160a Abs. 1 S. 1 SGG kann die Nichtzulassung der Revision (§ 160 Abs. 1 SGG) selbstständig mit der Beschwerde angefochten werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist bei dem Bundessozialgericht (und nur dort fristwahrend) innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen und innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu begründen. Die Einlegung d...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / a) Grundsatz

Rz. 19 Anrechnungsgrundsatz Bei Anrechnungen liegen verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor, sodass zunächst für jede Angelegenheit einzeln nach geltendem Vergütungsrecht abzurechnen ist (§ 60 RVG). Für die jeweilige Angelegenheit ist grundsätzlich der unbedingte Prozessauftrag maßgebend (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinanderfolgende T...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / D. Kappungsgrenze und Erhöhung

Rz. 13 Kappungsgrenze (oder Schwellengebühr) Nach der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG kann eine höhere Geschäftsgebühr als 391,00 EUR nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war. Das bedeutet, dass bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG nicht die Mittelgebühr mit 451,00 EUR, sondern eine Geschäftsgebühr über 391,00 EUR zur Regelgebühr bzw...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / IV. Entscheidung und Rechtsbehelf

Rz. 78 Entscheidung Sofern dem Vergütungsfestsetzungsantrag teilweise oder vollumfänglich nicht stattgegeben, er also zurückgewiesen wird, ist der zu begründende Vergütungsfestsetzungsbeschluss dem Antragsteller mitzuteilen. Sofern dem Antrag vollumfänglich stattgegeben wurde, ist eine Mitteilung regelmäßig nicht notwendig; der beigeordnete Rechtsanwalt sieht spätestens durch...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 4. Angenommenes Anerkenntnis

Rz. 50 Anerkenntnis Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG auch, wenn das Verfahren, für welches mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet. Ein angenommenes Anerkenntnis erledigt den Rechtsstreit in der Hauptsache (§ 101 Abs. 2 SGG). Das Anerkenntnis ist dabei das im Wege einsei...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Anrechnung nur bei Zahlung

Rz. 137 Tatsächliche Zahlung Dem Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nach ist zunächst eine Anrechnung vorzunehmen, soweit eine Geschäftsgebühr "entsteht", also unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung. Diese Art der Auslegung scheint jedoch dem Regelungszweck des § 15a RVG und dem damit einhergehenden Wahlrecht des Rechtsanwalts zuwider zu laufen. Eine Anrechnung gem. § 15a...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / A. Gebührenüberblick nach Verfahrensabschnitten

Rz. 1 Betragsrahmengebühren – Gebührenüberblick Der Rechtsanwalt erhält im Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren) eine Geschäftsgebühr. Dies gilt auch im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren). Im Verfahren vor dem Sozialgericht verdient er eine Verhandlungs- und eine Terminsgebühr. Kommt es zu einer Einigung bzw. Erledigung, so entsteht auch eine Einigungsgebühr bzw. Erledigun...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Allgemeines

Rz. 2 Nachfolgend werden die Gebühren kurz aufgelistet; für die eigentlichen Erläuterungen wird auf die entsprechenden nachfolgenden Kapitel verwiesen. Rz. 3 Außergerichtliche Vertretung Für eine außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Es entsteht eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG. Auch kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1005 ...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / A. Verkehrsanwalt

Rz. 1 Aufgabe Verkehrsanwalt/Korrespondenzanwalt Der Verkehrsanwalt ist weder Verfahrensbevollmächtigter noch Vertreter des Verfahrensbevollmächtigten. Vielmehr ist er selbstständiger Bevollmächtigter des Mandanten neben dem originären Verfahrensbevollmächtigten. Da er den Mandanten berät und dem originären Verfahrensbevollmächtigten die von dem Mandanten gesammelten wesentli...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / C. Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 19 Tätigkeit Die Gebühr entsteht nach der Anm. zu Nr. 3406 VV RVG i.V.m. Anm. zu Nr. 3403 VV RVG entsprechend für sonstige Tätigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren, wenn der Rechtsanwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt ist, soweit in diesem Abschnitt (Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG) nichts anderes bestimmt ist, also sofern nicht die Gebührentatb...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / II. Anrechnungen – Überblick

Rz. 9 Anrechnung Das RVG sieht an einigen Stellen eine Anrechnung von Gebühren vor, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Streitgegenstandes bereits mit der Sache befasst war. Dies gilt gleichermaßen für eine vorgerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit. Anzurechnen sind gem.mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / b) Anrechnungshöchstbetrag

Rz. 22 Da sich die Anrechnung nach dem Recht der Angelegenheit richtet, in welcher angerechnet wird, ist der durch das KostBRÄG 2025 von 207,00 EUR auf 225,00 EUR geänderte Anrechnungshöchstbetrag zu berücksichtigen (vgl. Vorbem. 2.3 Abs. 4 und Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a Abs. 2 RVG). Rz. 23 Beispiel 6: Gespaltenes Vergütungsrecht – Anrechnungshöchstbetrag Der Rechts...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / D. Gebührenentstehung bei Beratung

Rz. 25 Beratungsgebühr Sofern dem Anwalt nur eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG zusteht (er also lediglich einen Auftrag zu Beratung hatte), entsteht die Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG in Höhe der Hälfte des in der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG genannten Betrages, also i.H.v. 195,50 EUR (Anm. Abs. 1 S. 4 zu Nr. 1005 VV RVG). Dies ist mit Änderung der Vorbem. 1 VV ...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / B. Terminsanwalt

Rz. 11 Aufgabe Terminsvertreter Der Terminsanwalt erhält einen Einzelauftrag für Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Vergütung Nach Nr. 3401 VV RVG erhält der Terminsvertreter eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Ebenso erhält er eine Terminsgebühr Nr. 3402 VV RVG i.H.d. einem Verfahrensbevol...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Gegenstandswert

Rz. 18 Gegenstandswert Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht vom Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dies ist nach Legaldefinition der "Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat". Der Gegenstandswert – nach welchem die anwaltlichen Gebühren abzurechnen sind – richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG. Insofern wird auf den Streitwert i.S.d. GKG zurückg...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / H. Synergieeffekte

Rz. 46 Synergien/Rationalisierungseffekte Auch sind sogenannte Synergieeffekte (Rationalisierungseffekte) zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich für den Rechtsanwalt um einen oder mehrere Umstände, wegen derer sich die Arbeit im konkreten Fall (deutlich) erleichtern kann. Es handelt sich insoweit um arbeitserleichternde Umstände. Sofern derartige Synergien vorliegen, sind ...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / A. Allgemeines

Rz. 1 Sofern der Anwalt mit der Vertretung mehrerer Auftraggeber beauftragt ist, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Nr. 1008 VV RVG eine zusätzliche Vergütung für den dadurch entstehenden Mehraufwand vor. Nach Nr. 1008 VV RVG erhöht sich der Gebührenrahmen einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 30 %, höchstens jedoch um 200 %. Eine ge...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 1. Mehrere Auftraggeber – Erhöhung

Rz. 46 Mehrvertretung Aus dem Wortlaut von Nr. 1008 VV RVG ergibt sich, dass u.a. auch die Geschäftsgebühren Nrn. 2300 ff. VV RVG und die Verfahrensgebühren Nrn. 3100 ff. VV RVG zu den erhöhungsfähigen Gebühren gehören. Da sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG als Satzrahmengebühr gem. § 13 RVG nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit berechnet, ist Voraussetzung...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 3. Gebühren für außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 53 Außergerichtliche Tätigkeit Sofern der Anwalt außergerichtlich tätig wird, verdient er eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG. Der Gebührensatz beträgt 0,5 (für einfache anwaltliche Tätigkeiten) bis 2,5 (für außergewöhnlich umfangreiche oder schwierige anwaltliche Tätigkeiten). Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann aber nur gefordert werden, wenn die anwaltliche Tätigkeit umf...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 5. Gebühren im Berufungsverfahren

Rz. 69 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG sowie bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG eine 1,2 Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG. Sofern eine vorzeitige Beendigung des Auftrages i.S.d. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV RVG vorliegt, verdient der Anwalt eine 1,1 Verfahrensgebühr Nr. 3201 VV RVG. Für ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 7. Gebühren im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Rz. 72 Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Nichtzulassung der Berufung: Das Sozialgericht kann in bestimmten Fällen nach § 144 SGG die Berufung ausdrücklich zulassen, dementgegen kann es auch eine Berufung nicht zulassen. Die Nichtzulassung der Berufung ist nach § 145 SGG mit der Beschwerde anfechtbar (Nichtzulassungsbeschwerde). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist binnen eines Mo...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 29 Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG auch in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Rz. 30 Grundsatz – mündliche Verhandlung Grundsätzlich entscheidet das Gericht nach § 124 Abs. 1 S...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / E. Gebührenentstehung im Verwaltungs- oder Vorverfahren

Rz. 28 Einigung/Erledigung im Verwaltungsverfahren Auch im Verwaltungs- oder Vorverfahren kann eine Erledigungs- oder Einigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG anfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bzw. der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist in § 35 VwVfG (§ 31 SGB X) legal definiert: Zitat "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Ents...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / A. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – Rechtsmittelprüfgebühr

Rz. 1 Rechtsmittelprüfung Der Anwalt kann eine Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verdienen. Die Gebühr Nr. 2102 VV RVG beträgt 39,00 bis 419,00 EUR. Dies gilt für sämtliche Rechtsmittelprüfungen, nicht jedoch für eine Prüfung von Rechtsbehelfen wie beispielsweise von Erinnerung oder Gehörsrüge. Die Gebühr ist auf eine Gebühr für das nachfolgende R...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundsatz

Rz. 20 Rahmengebühr: Der Rahmen der Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG beträgt 65,00 bis 837,00 EUR. Nach der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG kann eine höhere Gebühr als 391,00 EUR allerdings nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war, also über den Durchschnittsfall hinausgeht. Rz. 21 Schwellengebühr: Die sogenannte Schwellengebühr von 391,00 EU...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / C. Beratung

Rz. 43 Beratung – Grundsatz Im Fall einer Beratung gilt auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 34 RVG . Rz. 44 Gebührenvereinbarung – keine Sofern der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG keine Gebührenvereinbarung [24] abgeschlossen hat, erhält der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die übliche Vergütung nach dem BGB (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB). Rz. 45 Verbraucher Zu beachten i...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / I. Gebührenüberblick

Rz. 34 Gebührenüberblick Es entstehen die allgemeinen Gebühren. Diese werden nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, ohne umfassend behandelt zu werden. Rz. 35 Außergerichtliche Tätigkeit Für eine außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Es können die Gebührentatbestände der Nrn. 2100, 2101, 2300, 2301 VV RVG anfallen. Rz. 36 Erster Rec...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 6. Gebühren im Revisionsverfahren

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG sowie eine 1,5 Terminsgebühr Nr. 3210 VV RVG. Sofern eine vorzeitige Beendigung des Auftrages vorliegt, verdient der Anwalt eine 1,1 Verfahrensgebühr Nr. 3207 VV RVG. Nach der Anm. zu Nr. 3207 VV RVG gilt die Anm. Abs. 1 und 2 zu Nr. 3201 VV RVG entsprechend. Für die Terminsgebühr Nr. 3210 ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / V. Anrechnung Beratungshilfegebühr

Rz. 147 Beratungshilfegebühr Die dem Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren ist auf die im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG zur Hälfte anzurechnen,[80] wenn beide Verfahren denselben Gegner und Str...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / G. Beratung / Mehrere Auftraggeber

Rz. 25 Beratung nach § 34 RVG – Erhöhung Ebenso umstritten war die Frage, ob die Beratungsgebühr nach § 34 RVG nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig ist. Eine Erhöhung ist hier jedoch folgerichtig abgelehnt worden, da die Beratungsgebühr nicht im Vergütungsverzeichnis (VV RVG) normiert ist und eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG dem Wortlaut nach lediglich auf Verfahrens- oder G...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundlagen

Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 1. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025

Rz. 14 Übergangsrecht Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG wird alleine auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Gebührenentstehung, nämlich den unbedingten Auftrag abgestellt. Auf eine Unterscheidung von Beiordnung oder Bestellung im Wege der Prozesskostenhilfe kommt es nicht mehr an. Durch § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ist nunmehr klargestellt, dass der Grundsatz des "unbedingten Auftrages" auch ...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / III. Einigung/Erledigung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 9 Allgemeines Im gerichtlichen Verfahren kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1006 i.V.m. Nr. 1000 oder 1002 VV RVG entstehen. Nach Nr. 1006 VV RVG verdient der Anwalt bei einer Einigung oder Erledigung eine Gebühr Nr. 1005 VV RVG in Höhe der Verfahrensgebühr. Rz. 10 Anrechnung auf Verfahrensgebühr Dabei ist eine etwaige Anrechnung auf die der Einigungs- oder Erle...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / A. Tabellarische Übersicht Mindest-/Höchst-/Mittelgebühr

Rz. 1 Gebührentabelle Im Folgenden soll die tabellarische Übersicht über die wichtigsten Gebührentatbestände auf einen Blick informieren und für die tägliche Praxis ein Hilfsmittel sein.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / I. Allgemeines

Rz. 7 Vertritt der Rechtsanwalt den Mandanten außergerichtlich, entsteht eine Geschäftsgebühr. Eine Besprechungs- und Beweisaufnahmegebühr ist im RVG nicht mehr vorgesehen. Rz. 8 Entstehung Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages (vgl. Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG). Hierz...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / A. Verbindung

Rz. 1 Allgemeines Nach § 113 SGG kann das Gericht durch Beschluss mehrere bei demselben Gericht anhängige Streitverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung eines Aktenzeichens verbinden, wenn die Ansprüche, welche den Gegenstand dieser Rechtsstreitigkeit bilden, in einem Zusammenhang stehen oder von vorneherein in einer Klage hätten geltend gemacht we...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 69 Prüfungsumfang Zu prüfen sind Entstehung und Erstattungsfähigkeit von Gebühren. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu prüfen, d.h. es ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren billig sind. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 Rdn 1 ff...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 51 Einigung oder Erledigung Neben den jeweiligen Verfahrensgebühren kann der Anwalt bei einer Einigung oder Erledigung weitere Gebühren nach Teil 1 VV RVG verdienen. Im Falle einer Einigung über gerichtlich anhängige Gegenstände entsteht eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nrn. 1003, 1000 VV RVG, bei einer Einigung über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände (Mehrvergleich) ent...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / XI. Kostenerstattung und Beratungshilfevergütung

Rz. 126 Anrechnung der Erstattung Der Ablauf ist regelmäßig so, dass der Betroffene Beratungshilfe durch das Gericht bewilligt erhält und mit dem Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragt. Dieser rechnete anschließend mit dem Gericht die Beratungshilfe ab. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, erstattet die Behörde die vollen Kosten...mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / B. Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

Rz. 15 Verfahrensgebühr Berufung – Höhe Der Anwalt verdient im Berufungsverfahren eine Verfahrensgebühr Nr. 3204 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 78,00 bis 889,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 483,50 EUR. Rz. 16 Als Entstehungsvoraussetzungen bei der Gebühr gelten die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen einer Verfahrensgebühr (vgl. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG). Rz. 17 Die Höh...mehr