Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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zfs 10/2025, Gestaffelte Fe... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung hat – über die verwaltungsgerichtlichen Besonderheiten hinaus – praktische Bedeutung für jeden Rechtsstreit, in dem sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Dabei ist zu unterscheiden: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr Die anwaltliche Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG fällt nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Gesch...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / III. Begründetheit der Beschwerde

Die Beschwerde des Klägers war nach Auffassung des LAG München auch begründet. Das LAG hat darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht den Gegenstandswert gem. § 33 Abs. 1 S. 1 RVG nicht hätte festsetzen dürfen, weil es an dem erforderlichen Antrag des Klägers oder seinem Prozessbevollmächtigten gefehlt habe. 1. Antragserfordernis Das LAG hat auf den Wortlaut des § 33 Abs. 1 R...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / Leitsatz

Eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG setzt voraus, dass ein Antragsberechtigter nach § 33 Abs. 2 S. 2 RVG einen Antrag auf Wertfestsetzung gestellt hat. Fehlt es an einem solchen Antrag, ist der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts aufzuheben und die Sache an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen. Die Beschwerde dessen, der ursprünglich keinen Antrag gem. § 33 Abs. 1 RV...mehr

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AGS 10/2025, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Handbuch Kostenfestsetzung

Bearbeitet von Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 25. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXVIII, 535 S., 189,00 EUR Pünktlich mit Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 liefert der Verlag die Jubiläumsausgabe. Das in seiner Fassung einzigartige und konkurrenzlose Standardwerk stellt die gesamte prozessuale Kostenfestsetzung dar, und zwar für alle Gerichtszwe...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 6. Beschwerdegebühr Nr. 4139 VV

In Nr. 4139 VV ist für die Beschwerde im Wiederaufnahmeverfahren eine besondere Beschwerdegebühr vorgesehen.[32] Diese Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Einlegung der Beschwerde gegen eine aus Anlass eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens erlassene Entscheidung. Der Verfahrensabschnitt beginnt nach der Einlegung des Rechtsmittels und endet mit dem Beschl...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Geschäftsgebühr nach Abs. 1 oder Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV

Die Schwellengebühr in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzt voraus, dass die Inkassoforderung unbestritten ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner die Gebühr in Anbetracht des bei einem Bestreiten der Forderung höheren Arbeitsaufwands nicht auskömmlich wäre. Der Umfang der rechtlichen Prüfung und damit des Aufwands des...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Abgrenzung zu rein kaufmännischem Inkasso

Die Inkassodienstleistung kann den Charakter einer Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG verlieren und dadurch auch die Anwendbarkeit des RVG ausscheiden. Gem. § 1 Abs. 1 S. 1 RVG ist Voraussetzung für die Anwendung des RVG, dass der Rechtsanwalt eine anwaltliche Tätigkeit erbringt. Die Abgrenzung zwischen anwaltlicher und reiner Inkassotätigkeit hängt davon ab, ob die dem Rechtsa...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / VI. Auslagen

Der Rechtsanwalt erhält im Wiederaufnahmeverfahren auch seine Auslagen nach den Nrn. 7000 ff. VV. Eine Sonderregelung gilt für Nachforschungen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens. Diese werden dem Pflichtverteidiger nach § 46 Abs. 3 RVG nur vergütet, wenn der Rechtsanwalt nach § 364b Abs. 1 S. 1 StPO bestellt worden ist oder wenn das Gericht die Feststellung nach...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 1. Strafverfahren

Die Abrechnung des strafverfahrensrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens richtet sich, wenn der Rechtsanwalt den vollen Auftrag erhalten hat, nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV. Entstehen können dann die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags, die Verfahrensgebühr Nr. 4137 VV für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags, die ...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der Rahmengebühren im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren

§ 14 RVG; Nrn. 5100, 5103, 5109 VV RVG Leitsatz Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich zunächst die Mittelgebühr. Bei der einzelnen Gebührenbestimmung innerhalb des Gebührenrahmens ist dann jedoch auf die Gesamtumstände und die Besonderheiten des Einzelfalles abzustellen. Bezieht sich die erstmalige Einarbeitung ...mehr

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AGS 10/2025, Anrechnung bei Mitvergleichen mehrerer Verfahren

Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104, Nrn. 3201, 3202 VV RVG; § 35 Abs. 3 RVG Leitsatz Die Verteilung der Mehrkosten eines Mehrvergleichs zwecks Anrechnung in mehreren von der Einigung umfassten Verfahren hat in der Weise zu erfolgen, dass die Verfahren in dem Verhältnis an den Mehrkosten beteiligt werden, in dem sie – unter Berücksichtigung des degressiven Anfalls...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 9. Bemessung der Gebühren

Die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV (s. IV., 3.) und die Verfahrensgebühren Nrn. 4137–4139 VV entstehen jeweils i.H.d. Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug. Es bestimmt also die Ordnung des Gerichts, das im ersten Rechtszug des vorangegangenen Verfahrens entschieden hat, die Höhe der anwaltlichen Vergütung. Maßgebend sind damit die Verfahrensgebühren aus Teil 4 Abschnitt 1 ...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des Rechtsschutzversicherers auf Rückzahlung eines Vorschusses

§§ 9, 11 Abs. 1 RVG; Nr. 3104 VV RVG; §§ 399, 407, 675, 667 BGB, § 86 Abs. 1 S. 1 VVG Leitsatz Ein Rechtsschutzversicherer muss in einem Prozess auf Rückzahlung von auf Rechtsanwaltsgebühren geleisteten Vorschüssen einen rechtskräftigen Beschluss, durch den die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Auftraggeber festgesetzt worden ist, nicht gegen sich gelten lassen, wenn der R...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der Terminsgebühr beim Amtsgericht

§ 14 RVG; Vorbem. 4 Abs. 3, Nr. 4108 VV RVG Leitsatz Die Höhe der Terminsgebühr Nr. 4108 VV bemisst sich nicht allein nach der Dauer eines Termins, sondern auch nach dem im Einzelfall erforderlichen Tätigkeitsumfang des Verteidigers im Termin. Bei der Bestimmung der angemessenen Höhe der Gebühr Nr. 4108 VV kann das Verhalten des Mandanten im Termin zu berücksichtigen sein, wenn...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / II. Unbilligkeit der Gebührenbemessung

Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimme der Rechtsanwalt in Verfahren, für welche das VV eine Rahmengebühr vorsehe, die Höhe der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Definition im RDG

Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein.[5] Danach ist die Inkassodienstleistung eine Rechtsdienstleistung, wenn sie auf die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen gerichtet ist und diese Forderungseinziehung als e...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / III. Bemessung des Terminsgebühren

In der Sache hatte die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat sie zurückgewiesen. 1. Verbindlichkeit der Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts Nach Auffassung des LG ist der Gebührenansatz des Verteidigers für die Staatskasse nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, weil er hinsichtlich der Grundgebühr und der Terminsgebühren unbillig ist. Die Festsetzung der Mittelgebühren be...mehr

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AGS 10/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, KostBRÄG 2025 – Die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen, ZAP 2025, 528 In seinem Beitrag fasst der Autor die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen des KostBRÄG 2025 zusammen. Zu Beginn seines Beitrags weist Schneider auf die Anhebung der Gebührenbeträge in der Tabelle des § 13 Abs. 1 RVG hin. Sodann berichtet der Autor über die Än...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Pflichtverteidiger

Die Vorschriften des Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV gelten auch für den Pflichtverteidiger. Entsprechendes gilt im Bußgeldverfahren. Zum Recht vor Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die h.M. davon ausgegangen, dass die Beiordnung im vorangegangenen Erkenntnisverfahren für das Wiederaufnahmeverfahren f...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Grundgebühr

In Vorbem. 4.1.4 VV ist ausdrücklich bestimmt, dass im strafverfahrensrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren eine Grundgebühr nicht entsteht.[48] Das gilt auch für das Bußgeldverfahren. Zwar handelt es sich nach § 17 Nr. 13 RVG um eine zum vorausgegangenen Verfahren "verschiedene" Angelegenheit und ist – anders als in Vorbem. 4.1.4 VV – das Entstehen der Grundgebühr auch nicht ...mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / II. Voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen

Zu den voraussichtlich entstehenden Gebühren gehören diejenigen Gebühren, die im Allgemeinen in einem Zahlungsrechtsstreit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls anfallen. Hierzu gehört neben der 1,3-Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV und die darauf entfallende Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV.[1]mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Antragserfordernis Der Entscheidung des LAG München ist – was das Antragserfordernis für die Festsetzung des Gegenstandswertes angeht – zuzustimmen. Viele Gerichte bis hinauf zum BGH übersehen, dass das Verfahren auf Festsetzung des Gegenstandswertes als Antragsverfahren ausgestaltet ist und deshalb eine solche Festsetzung nicht von Amts wegen erfolgen kann. Dabei hat der ...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 2. Grundgebühr

Nach der ausdrücklichen Regelung in Vorbem. 4.1.4 VV entsteht im Wiederaufnahmeverfahren keine Grundgebühr.[14] Das gilt unabhängig davon, ob der Verteidiger/Rechtsanwalt den Verurteilten bereits im vorangegangenen Verfahren vertreten hat oder ihn jetzt erstmals verteidigt. Dafür entsteht die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV. Die Tätigkeiten, die sonst durch die Grundgebühr abgeg...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / b) Kindschaftssachen nach § 151 Abs. 1 FamFG

In Kindschaftssachen nach § 151 Abs. 1 FamFG war äußerst strittig, ob in wegen der nach § 155 Abs. 2 FamFG vorgeschriebenen Erörterung eine fiktive Terminsgebühr anfallen konnte, wenn das FamG im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung und Erörterung entschied oder eine Einigung getroffen wurde. Die überwiegende Rechtsprechung hatte eine fiktive Terminsgebü...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / IV. Die Entscheidung des LAG München

Das LAG München hat somit auf die Beschwerde des Klägers den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 7.1.2025 insoweit aufgehoben als die Gegenstandswerte auch für die anwaltliche Tätigkeit seines Prozessbevollmächtigten festgesetzt worden sind. Gleichzeitig hat das LAG die Sache zur Entscheidung über die als Antrag nach § 33 RVG auszulegende "Beschwerde" des Klägers an d...mehr

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zfs 10/2025, Gestaffelte Fe... / 1 Sachverhalt

Die beiden Kläger stritten vor dem VG Sigmaringen um die Folgen einer unterbliebenen Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung oder Kindestagespflege. Die Klägerin zu 1 hatte beantragt, die Verpflichtung der Beklagten festzustellen, ihr zur Vollendung ihres dritten Lebensjahres einen Betreuungsplatz nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII nachzuweisen. Ferner bege...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV

Für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags verdient der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV. Diese gilt u.a. die mit der ersten Einarbeitung verbundenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts ab und ersetzt damit die im Wiederaufnahmeverfahren nicht entstehende Grundgebühr Nr. 4100 VV (zur Grundgebühr s. IV., 2.).[18] Die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV erfasst alle Tätigkei...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 5. Verfahrensgebühr Nr. 4138 VV

Mit der ersten anwaltlichen Tätigkeit nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags entsteht im Anschluss an die Verfahrensgebühr Nr. 4137 VV die Verfahrensgebühr Nr. 4138 VV. Das wird i.d.R. die Entgegennahme des Beschlusses über die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags sein.[28] Der Rechtsanwalt verdient die Nr. 4138 VV für das Betreiben des Gesch...mehr

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AGS 10/2025, Doch (keine) A... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht glauben, wenn man es liest: Der VerfGH Berlin macht den – mit Verlaub – "Blödsinn", den das AG Tiergarten in seinem Beschl. v. 12.7.2023 "verzapft" hat (vgl. dazu die Anmerkung zu dem Beschluss in AGS 2023, 407) mit und segnet die Auffassung des AG, dass die Kosten der Akteneinsicht nicht gesondert anzusetzen seien, weil diese in der Grund- und Verfahrens...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 7. Gebührenhöhe/-bemessung

Bei den entstehenden Gebühren handelt es sich beim Wahlanwalt um Betragsrahmengebühren. Die Rahmen sind abhängig von der Höhe der Geldbuße, die in dem Urteil festgesetzt worden ist, das im Wiederaufnahmeverfahren beseitigt werden soll.[54] Für die Bemessung der konkreten Gebühren gelten die allgemeinen Regeln. Es sind beim Wahlanwalt also die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Beispiele für bestrittene und unbestrittene Forderungen

Es kommt deshalb darauf an, welche Forderungen als vom Schuldner nicht bestritten anzusehen sind. In den Motiven zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften finden sich hierzu Beispiele.[16] Insoweit gilt insbesondere:[17]mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 4. Verfahrensgebühr Nr. 4137 VV

Die Verfahrensgebühr Nr. 4137 VV erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts im Verfahren über die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags. Von ihr werden alle Tätigkeiten im Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags bis zur Entscheidung des Gerichts nach § 368 Abs. 1 StPO erfasst. Dieser Verfahrensabschnitt schließt an den durch die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV ...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / Leitsatz

Ein Rechtsschutzversicherer muss in einem Prozess auf Rückzahlung von auf Rechtsanwaltsgebühren geleisteten Vorschüssen einen rechtskräftigen Beschluss, durch den die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Auftraggeber festgesetzt worden ist, nicht gegen sich gelten lassen, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Vergütungsfestsetzung gestellt hat, nachdem er vom Übergang etwaig...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / I. Sachverhalt

Die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft hatte in einem Berufungsverfahren vor dem OLG einen Versicherungsnehmer der Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, vertreten. Auf Anforderung der Beklagten vom 4.5.2020 zahlte die hier klagende Rechtsschutzversicherung der Beklagten einen Vorschuss auf die zu erwartende Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von 55.163,19 EUR i.H.v....mehr

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AGS 10/2025, Doch (keine) A... / II. Keine Verletzung des Willkürverbots

Nach Auffassung des VerfGH Berlin verletzt die Ablehnung der Erstattung der Auslagenversendungspauschale hier nicht Art. 10 Abs. 1 VvB in seiner Ausprägung als Willkürverbot. Ein Richterspruch verstoße gegen das Willkürverbot, wenn die angegriffene Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sei und sich daher der Schluss aufdrän...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung des Gegenstandswertes nur auf Antrag; Antrag kann in der Beschwerde liegen

§ 33 Abs. 1–3 RVG; §§ 133, 157 BGB Leitsatz Eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG setzt voraus, dass ein Antragsberechtigter nach § 33 Abs. 2 S. 2 RVG einen Antrag auf Wertfestsetzung gestellt hat. Fehlt es an einem solchen Antrag, ist der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts aufzuheben und die Sache an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen. Die Beschwerde dessen, der ursp...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Erst späteres Anwachsen der Gebühr

Solange die Umstände des konkreten Einzelfalls (§ 14 RVG) sich noch im Rahmen eines einfachen Falls i.S.v. Abs. 2 S. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV bewegen, darf nach der Änderung durch das KostBRÄG 2025 lediglich eine Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 verlangt werden, da die Gebühr bis dahin nur in dieser Höhe entstanden ist. Das bedeutet:[23]mehr

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AGS 10/2025, Terminsgebühr mit Haftzuschlag bei Vorführung?

Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG Leitsatz Die Gebühr mit Zuschlag nach Nr. 4109 VV entsteht nicht, wenn der Angeklagte nach § 230 Abs. 2 1. Alt. StPO zum Hauptverhandlungstermin vorgeführt wird. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 9.9.2025 – 18 Qs 4/25 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Dieser erschien zum Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht. Die Ha...mehr

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AGS 10/2025, Terminsgebühr ... / IV. Weitere Beschwerde

Die weitere Beschwerde hat das LG nicht zugelassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG).mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / 1. Lösung zum Ausgangsfall

Rechtsanwalt A kann gem. § 9 RVG von seinem Auftraggeber K einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen. I. Entstandene Gebühren und Auslagen Zum Zeitpunkt der Vorschussanforderung war die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV entstanden, da Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht hatte. Anderenfalls wär...mehr

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AGS 10/2025, Terminsgebühr ... / II. Kein Haftzuschlag auf die Terminsgebühr

Die Beschwerde der Staatskasse hatte beim LG Erfolg. Der Verteidiger habe keinen Anspruch auf die Gebühr Nr. 4109 VV. 1. Vorbem. 4 Abs. 4 VV a) Nicht auf freiem Fuß Das LG hat argumentiert: Die Gebühr mit Zuschlag entstehe, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befinde (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Ausgelöst werde die Erhöhung durch jede Art von persönlicher Unfreiheit. Es k...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / IV. Übergangsrecht

In Anbetracht der vorstehenden Änderungen wird sich der Anwalt in nächster Zeit vermehrt mit Fragen des Übergangsrechts befassen müssen. Für die Vergütung des Anwalts gilt insoweit die Vorschrift des § 60 RVG, für die Gerichtskosten und Verfahrenswerte in Familiensachen gilt § 71 Abs. 1 FamGKG. Hierzu folgt im nächsten Heft ein ausführlicher Beitrag mit Berechnungsbeispielen...mehr

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zfs 10/2025, Gestaffelte Festsetzung des Gegenstandswertes bei Teil-Klagerücknahme

RVG § 23 Abs. 1 S. 2; GKG § 52 Abs. 2; SGB VIII § 24 Abs. 2 und 3 Leitsatz Wenn in einem gerichtskostenfreien Verfahren eine Terminsgebühr entstanden ist und wenn der Wert des Gegenstandes, der der Verhandlung, der Erörterung oder der Anhörung zugrunde liegt, geringer als der höchste Gegenstandswert, nach dem sich die Höhe der Verfahrensgebühr bestimmt, ist, ist der Gegenstand...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 4. Fiktive Terminsgebühr in Verfahren mit vorgeschriebenem Erörterungstermin

a) Überblick In Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist jetzt endlich die fiktive Terminsgebühr für diejenigen Verfahren eingeführt worden, in denen zwar keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, sondern ein Erörterungstermin. Die neue Fassung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV lautet wie folgt (Hervorhebung vom Unterzeichner):mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / I. Abrechnung des Vorschusses

Da Rechtsanwalt A einen Vorschuss auf seine Gebühren und Auslagen gem. § 9 RVG von seinem Auftraggeber K verlangt und von diesem erhalten hat, hat er unmittelbar nach Beendigung des Mandats den erhaltenen Vorschuss gem. §§ 675, 666 BGB abzurechnen.[2]mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im vorliegenden Fall hatte die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft wohl gemeint, besonders schlau zu sein. Sie hat in Kenntnis der Rückforderung des auf die Terminsgebühr geleisteten Vorschusses durch die Rechtsschutzversicherung ein Vergütungsfestsetzverfahren gem. § 11 RVG gegen den Mandanten beantragt, in dem die zurückverlangte Terminsgebühr mit festgesetzt wurde. Die Rec...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Auftrag erhalten, sondern ist er nur mit einer Einzeltätigkeit im bußgeldrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren beauftragt worden, wie z.B. der Stellung des Wiederaufnahmeantrags, rechnet er nur eine Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV ab. Mehrere Einzeltätigkeit – z.B. Stellung des Wiederaufnahmeantrags und Einlegung der Beschwerde gegen den ...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 1. Kostenschuldnerschaft nach Streitantrag

Hatte der Antragsgegner im Mahnverfahren nach Widerspruch auch den Streitantrag (§ 696 Abs. 1 S. 1 ZPO) gestellt, war strittig, wer in diesem Fall Kostenschuldner für die nunmehr einzuzahlende 3,0 Gerichtsgebühr der Nr. 1210 GKG KV (abzüglich der bereits im Mahnverfahren gezahlten 0,5 Gebühr; Anm. zu Nr. 1210 GKG KV) werde. Die überwiegende Rechtsprechung war davon ausgegang...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 5. Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV

Die Vorschrift der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV selbst ist nicht geändert worden. Infolge der Bezugnahme auf die Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ergibt sich allerdings jetzt auch im Beschwerdeverfahren die Möglichkeit einer fiktiven Terminsgebühr. Zu beachten ist allerdings, dass in den Fällen des § 68 Abs. 3 S. 3 FamFG weiterhin keine fiktive Terminsgebühr anfallen kann, wei...mehr

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FoVo 10/2025, Arbeitsunfähi... / 3 Der Praxistipp

GV muss neuen Termin bestimmen Nach der Zurückverweisung wird der Haftbefehl aufzuheben sein, weil die Schuldnerin fehlgeleitet wurde. Insoweit wird neuer Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu bestimmen sein. Dieser Termin wird aufgrund der fehlerhaften Amtsausführung des GV kostenfrei bleiben müssen, § 7 GvKostG. Darüber hinaus sind aber auch Amtshaftungsansprüche denkb...mehr