Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / VI. Missbrauchsgebühr

Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das BVerfG "eine Gebühr bis zu 2.600,00 EUR auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Missbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32) missbräuchlich gestellt ist." Aus der Rspr. zu dieser "Missbrauchsgebühr" lässt sich ableite...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / I. Sachverhalt

Der Anwalt hatte vom Mandanten für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einen Vorschuss i.H.v. 200,00 EUR brutto erhalten. Nach Klageerhebung hat das VG dem Kläger dessen Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordnet. Den Streitwert des Verfahrens hat das VG auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt beantragte hiernach aus der Landeskasse die Zahlung eines Vorsc...mehr

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AGS 08/2023, Zuständigkeits... / Leitsatz

Eine Entscheidung durch das gemeinschaftliche obere Gericht nach § 14 StPO setzt voraus, dass zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit besteht. Die Vorschrift findet nur dann Anwendung, wenn die Zuständigkeit für eine richterliche Tätigkeit in Streit steht. Dies ist bei der Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nach § 55 Abs. 1 S. 2 RVG nicht der Fall,...mehr

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AGS 08/2023, Fragen und Lös... / bb) Verbundenes Verfahren

Im verbundenen Verfahren ist Rechtsanwalt X die 1,3-Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV angefallen, weil er nach Verkündung des Verbindungsbeschlusses den Termin im verbundenen Verfahren wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins nach Erlass des Verbindungsbeschlusses hat ferner die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV ausgelöst. Beide Gebühren s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 14 [Autor/Stand] Im Kostenfestsetzungsverfahren werden auf Antrag die dem Angeklagten bzw. den Beteiligten (s. Rz. 24, 25) entstandenen notwendigen Auslagen vom Gericht (Rechtspfleger) festgesetzt ( § 464b StPO) [2]. Der Antrag ist an das Gericht des ersten Rechtszugs zu richten (z.B. bei einem Berufungsurteil der kleinen Strafkammer an den Strafrichter). Voraussetzung ist...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / VII. Kostenfestsetzung

Zuständig ist nach § 21 Nr. 1 RPflG der Rechtspfleger. Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber ist zulässig; zuständig ist der Rechtspfleger des Verfassungsgerichts (§ 21 Nr. 2 RPflG). Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers ist nach § 21 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung zulässig. Zuständig zur Entscheidung über die E...mehr

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AGS 08/2023, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Rechtsanwalt X hat für seinen Mandanten M gegen den Beklagten B nacheinander vor demselben Gericht zwei Zahlungsklagen erhoben. Die erste betrifft eine Klageforderung i.H.v. 2.500,00 EUR und ist unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 75/23 eingetragen. Die Klageforderung im zweiten Rechtsstreit, der unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 125/23 eingetragen wurde, beträgt 3.100,0...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / C. Ausschluss der Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

Rz. 7 Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis oder auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG). Wegen dieser Ausnahmeregelung fordert S. 2 der Vorschrift, dass vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den...mehr

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AGS 08/2023, Abgeltungsbere... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zunächst: Der Entscheidung ist nichts hinzuzufügen, außer, dass LG und OLG zutreffend entschieden haben. Die Entscheidung entspricht der h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. dazu die vom OLG angeführten Lit.-Nachw.). Danach gilt: Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger, der in dem vorhergehenden Rechtszug bereits tätig war, noch zum ...mehr

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AGS 08/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der anwaltlichen Vergütung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (S. 337 ff.). Die Berechnung von anwaltlichen Gebühren im Falle einer Verbindung bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Nach ganz einhelliger Ansicht besteht hier ein Wahlrecht. Das VG Augsburg ist dagegen der Auffassung, dass getrennte Gebühren auch getrennt abgerechnet werde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 360 Früher stand nach § 11a ArbGG neben der Möglichkeit der PKH eine Beiordnung des Anwalts, wenn die Partei außerstande war, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhaltes die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die nicht durch ein Mitglied oder einen Angestellten einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern vertreten werden...mehr

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AGS 08/2023, Entscheidung ü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Kostenentscheidung des BFH Gem. § 143 Abs. 1 FGO hat das Gericht von Amtswegen über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Dabei gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Wird über die Kosten oder einen Teil der Kosten unter Verstoß gegen diesen Grundsatz eine Teilkostenentscheidung erlassen, so sind diese Entscheidungen nach einer bspw. vom LAG...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / V. Kostenerstattung

Für die Kostenerstattung in Verfahren vor dem BVerfG gilt § 34a BVerfGG. Nach dessen Abs. 1 sind, wenn sich der Antrag auf Verwirkung der Grundrechte (§ 13 Nr. 1 BVerfGG), die Anklage gegen den Bundespräsidenten (§ 13 Nr. 4 BVerfGG) oder einen Richter (§ 13 Nr. 9 BVerfGG) als unbegründet erweist, dem Antragsgegner oder dem Angeklagten die notwendigen Auslagen einschließlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 10 Erstattungsfähig sind nach § 464 Abs. 2 StPO die notwendigen Auslagen. § 464a Abs. 2 StPO nennt typisierte Auslagen, die im Gesetz nicht abschließend aufgelistet sind, so dass weitere Auslagen denkbar sind.[1] Hierzu gehören nach: § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen.[2] § 46...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Kosten der Verteidigung

Rz. 40 Die Kosten, die der Beschuldigte für seine Verteidigung aufbringen muss, richten sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) v. 5.5.2004[1] bzw. der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) v. 17.12.1981 i. d. F. des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004.[2] Neben diesen gesetzlichen Gebühren kann der Verteidiger auch aufgrund einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Zeugen

Rz. 3 Zeugen sind Personen, die in einem gegen einen anderen gerichteten Ermittlungsverfahren eine persönliche Wahrnehmung über in der Vergangenheit liegende Tatsachen bekunden.[1] Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Zeuge. Bedient sich der Zeuge bei Erfüllung seiner Aussagepflicht eines Bevollmächtigten oder eines Beistands, so kann diese Hilfsperson keinen Entschädigu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Anrechnung bei späterer Verfahrenskostenhilfe (VKH) – § 55 RVG

Rz. 216 Gemäß § 58 Abs. 2 RVG Zitat "… sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 besteht." In der Vergangenheit war zunächst umstritten, ob und ggf. wie sich der anzurechnende Teil der Geschäf...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Anwendung von § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 509 Zu beachten ist bei Anwendung des RVG, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG und die Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG zusammen nicht höher sein dürfen als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr. Es ist daher zu prüfen, ob eine Kürzung vorgenommen werden muss. Dies bestimmt § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 510 Beispie...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Einigungsgebühr neben einer Beratung gem. § 34 RVG

Rz. 362 Dass der Anwalt eine Einigungsgebühr auch neben der Gebühr für die Beratung berechnen kann, lässt sich spätestens seit dem 1.8.2013 aus Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1005 VV RVG entnehmen. Hier ist die Höhe der Einigungsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten geregelt, wenn die Einigung nach einer Beratung gem. § 34 RVG erfolgt. In Vorbemerkung 1 wurden nach den Wörtern...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 185 Erfolgt vor oder nach der außergerichtlichen Tätigkeit über denselben Gegenstand eine gerichtliche Tätigkeit ist eine hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen, maximal jedoch bis zu einem Gebührensatz von 0,75, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG. Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens ist in der Vorbemerkung ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Reduzierte Terminsgebühr 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG – Säumnisverfahren

Rz. 526 Erscheint der Antragsteller zum Scheidungstermin nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 130 Abs. 1 FamFG. Der Gesetzgeber hat in § 130 Abs. 1 FamFG mit der Rücknahmefiktion erreicht, dass keine materielle Rechtskraft über den Scheidungsantrag ergeht, was ihm vorzugswürdig gegenüber einer Abweisung des Antrags entsprechend § 330 ZPO erschien. Erscheinen beide Bet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 502 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG beträgt ebenfalls 0,8. Sie wurde mit dem FGG-Reform-Gesetz erheblich geändert.[336] Zitat "3. … soweit in einer Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat, oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt und eine...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. § 34 RVG – Inhalt

Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf...mehr

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§ 6 Auslagen / III. Regelung in § 50 RVG

Rz. 41 Im Zuge des 2. KostRMoG wurde auch der Wortlaut des § 50 Abs. 1 S. 1 RVG geändert, wonach bislang nach Deckung der in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bezeichneten Kosten und Ansprüche "die Staatskasse über die Gebühren des § 49 hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Gebühren nach § 13 einzuziehen" hatte. Aufgrund dieser Formulierung war es in der Vergangenheit umstritten, ob ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG

a) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 482 Diese vorzeitige Beendigung betrifft die Fälle, in denen der Auftrag des Rechtsanwalts endigt, bevor er die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht, oder bevor er einen Termin wahrgenommen hat. Rz. 483...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Ausschluss des § 14 RVG

Rz. 251 Für die außergerichtliche Tätigkeit kann der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG abrechnen, die einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 hat. Mehr als 1,3 darf nicht gefordert werden, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten oder auch die Bedeutung der Angelegenheit spielen bei einem Gebühre...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 104 Wie bereits erwähnt, hat der Gesetzgeber in § 3a Abs. 1 S. 4 RVG geregelt, dass § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG gelten. Dies bedeutet, dass eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG weder in Text – noch in Schriftform vorliegen muss. Auch greift für eine solche Vereinbarung nicht das Verbot der Aufnahme in einer Vollmacht. Auc...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. § 3a RVG – Grundsätze

Rz. 50 In § 3a RVG sind die wichtigsten Formvorschriften für sämtliche Vergütungsvereinbarungen geregelt (erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige), soweit es um eine anwaltliche Vertretung geht. Für die reine Beratung oder Auskunftserteilung, Mediation und auch die Erstellung des Gutachtens gilt § 34 RVG. a) § 3a RVG – Form- und Inhaltsvorschriften Rz. 51 § 3a RVG wurde zum 1....mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Vorbemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG

Rz. 577 Für das Mitwirken an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, erhält der Rechtsanwalt ebenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG und zwar auch dann, wenn derartige Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts erfolgen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Die Besprechungen müssen nach d...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Abrechnung nach § 10 RVG erforderlich

Rz. 269 Praxistipp Ein häufiger Fehler: Die Vergütung – ggf. auch die vereinbarte – wird eingeklagt, ohne dass eine § 10 RVG entsprechende Endabrechnung an den Auftraggeber erfolgt ist. § 10 RVG ist auch bei einer vereinbarten Vergütung anwendbar. Der Anwalt tut daher gut daran, vor Klageeinreichung zu prüfen, ob seine – nicht bezahlte – Kostenrechnung den Anforderungen an §...mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 119 Man muss bei der Kostenfestsetzung diejenige des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten gem. § 11 RVG von der Kostenfestsetzung der Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner gem. § 104 ZPO i.V.m. §§ 80 ff. FamFG unterscheiden. Sofern der Rechtsanwalt anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens als Prozessbevollmächtigter, Beistand, Unterbevollmächtigter oder Verkehr...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Abgeltungsbereich des RVG

Rz. 77 Anspruchsgrundlagen des anwaltlichen Vergütungsanspruchs finden sich im BGB, dort: Geschäftsbesorgungsvertrag §§ 611, 675 BGB. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. für die Erstellung eines Gutachtens, ist von einem Werkvertrag auszugehen. Vergütungsschuldner ist der Auftraggeber. Ausnahmen: Anspruchsgrundlage des Pflichtverteidigers, im Rahmen der PKH/VKH beigeordneten RA u...mehr

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§ 1 Allgemeines / a) § 14 RVG

Rz. 82 Bei Rahmengebühren muss der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen selbst bestimmen. Man unterscheidet Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren. Betragsrahmengebühren finden sich zum Beispiel bei den Straf- und Bußgeldsachen, so z.B. die Grundgebühr nach...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Gesetzliche Bestimmung – § 4a RVG

Rz. 130 § 4a RVG enthält die Ausnahmeregelungen, unter welchen Voraussetzungen das vom Grundsatz her gem. § 49b Abs. 2 BRAO unzulässige Erfolgshonorar in engen Ausnahmen vereinbart werden darf. § 4a RVG wurde zum 1.10.2021 durch den Gesetzgeber erheblich geändert,[89] wobei hier weitgehend sogenannte Inkassomandate betroffen sind. Für Familiensachen spielt aber die Ausweitun...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Kriterien des § 60 RVG

Rz. 51 Am 1.8.2013 ist das 2. KostRMoG[21] in Kraft getreten. Im Zuge dieser Kostenrechtsreform wurden unter anderem sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten erhöht. Mit dem KostRÄG[22] wurden zum 1.1.2021 einige inhaltliche Änderungen des RVG vorgenommen sowie die Gebührentabelle erneut angepasst. Beachtlich ist dabei, dass § 60 RVG bereits zum 30.12.2020 neu ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) § 3a RVG – Form- und Inhaltsvorschriften

Rz. 51 § 3a RVG wurde zum 1.10.2021 angepasst, einige bisher in § 4 RVG enthaltene Regelungen wurden umgeparkt:[24] § 3a RVG: (4) -1-Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. -2- Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 13. Einigung im VKH-Verfahren/Erstreckung der Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG

a) Allgemeines Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entspr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

1. Allgemeines Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren und § 15a RVG

a) Allgemeines Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen habe...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG (Differenzverfahrensgebühr)

a) Voraussetzungen für die Entstehung Rz. 489 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG, wennmehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / IV. § 4b RVG "Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung"

1. Gesetzliche Bestimmung Rz. 164 § 4b RVG regelt die Rechtsfolge bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, die den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 4 RVG nicht entspricht: § 4b RVG (1) -1-Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Absatz 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Absatz 1 und 3 Nummer 1 und 4 entspr...mehr

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / D. (VKH-)Gebührentabelle zu § 49 RVG (Fassung seit 1.1.2021)

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / F. (Wahlanwalts-)Gebührentabelle zu § 13 RVG (Fassung bis 31.12.2020)

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / C. (Wahlanwalts-)Gebührentabelle zu § 13 RVG (Fassung seit 1.1.2021)

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