Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 1. Verteidiger/Vertreter anderer Verfahrensbeteiligter

Die Gebühren nach den Nrn. 4136 ff. VV bzw. nach Vorbem. 5.1.3 VV verdient sowohl der Verteidiger als auch der Rechtsanwalt, der einen anderen Verfahrensbeteiligten im Wiederaufnahmeverfahren vertritt. Das kann im Strafverfahren ein Hinterbliebener des Angeklagten sein, der nach § 361 Abs. 2 StPO die Wiederaufnahme betreibt, oder der Privatkläger, wenn er nach § 390 Abs. 1 S...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / b) Weitere FG-Verfahren

Bisher kaum erwähnt wird, dass die neue Regelung auch für weitere Verfahren gilt, in denen das Gericht die Sache mit den Beteiligten in einem Termin erörtern soll, somehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 7. Terminsgebühr Nr. 4140 VV

Nimmt der Rechtsanwalt im Wiederaufnahmeverfahren an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht die Terminsgebühr Nr. 4140 VV. Dabei wird es sich i.d.R. um einen Termin nach § 369 Abs. 1 StPO, in dem nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags die angetretenen Beweise aufgenommen werden, handeln. Die Gebühr setzt aber keine "Vernehmung" voraus.[38] D...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / a) Überblick

In Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist jetzt endlich die fiktive Terminsgebühr für diejenigen Verfahren eingeführt worden, in denen zwar keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, sondern ein Erörterungstermin. Die neue Fassung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV lautet wie folgt (Hervorhebung vom Unterzeichner):mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / VII. Beispielsfälle

Beispiel 1 A ist vom AG wegen Diebstahls verurteilt worden. Er hat die Tat von Anfang an bestritten. Zwei Jahre nach der Verurteilung ermittelt er einen neuen Zeugen, der das Alibi des A bestätigt. A beauftragt Rechtsanwalt R mit seiner Verteidigung/Vertretung im Wiederaufnahmeverfahren. Rechtsanwalt R führt ein Gespräch mit diesem Zeugen und stellt dann den Wiederaufnahmean...mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Im Ausgangsfall hat der Auftraggeber K den von Rechtsanwalt A berechneten Vorschuss in voller Höhe an den Anwalt gezahlt. Das Prozessgericht hat den Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Eine Woche vor dem angesetzten Termin zahlt der Beklagte an den Kläger K die gesamte Klageforderung. Rechtsanwalt A erklärt hieraufhin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt....mehr

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AGS 10/2025, Doch (keine) A... / I. Sachverhalt

Das AG Berlin-Tiergarten hatte mit Beschl. v. 12.7.2023 ([327 Ds] 232 Js 312/19 29207 V (10/19), AGS 2023, 407) die von einem Verteidiger bei der Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren geltend gemachte Aktenversendungspauschale nicht als notwendige Auslage anerkannt und die Festsetzung insoweit abgelehnt. Dies hatte das AG damit begründet, dass die Kosten der Akteneinsic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Abzugsverbot für Geldstrafen, Geldbußen und Strafverfahrenskosten

Rz. 1150 [Autor/Stand] Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem inländischen Gericht oder Behörde oder von Organen der EU festgesetzt werden, dürfen nicht steuermindernd als Betriebsausgaben (Werbungskosten) geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 8, § 9 Abs. 5 EStG). Dasselbe gilt für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in einem berufsg...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / Einführung

Zum 1.6.2025 ist das KostBRÄG[1] in Kraft getreten, das insbesondere für den Familienrechtler wichtige Änderungen mit sich gebracht hat. Hierüber soll im Nachfolgenden berichtet werden.mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Derzeit ist oft über Entscheidungen zur Bemessung der Rahmengebühren im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren zu berichten. Dem dazu jetzt vorliegenden Beschluss des LG Hamburg ist teilweise zu widersprechen. 1. Mittelgebühr Der vom LG gewählte Ausgangspunkt: Mittelgebühr, ist zutreffend. Das entspricht der m.E. überwiegenden – zutreffenden – Auffassung in der Rspr. de...mehr

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AGS 10/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit der Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen betr. unbestrittene Forderungen (S. 433). Hier haben sich durch das KostBRÄG 2025 Änderungen ergeben. Zum einen ist der Gebührenbetrag in der untersten Stufe angehoben worden. Zum anderen hat der Gesetzgeber jetzt den einfachen Fall definiert, nämlich dahingehend, dass ein einfacher Fall ...mehr

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AGS 10/2025, Anrechnung bei... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten in der Vergangenheit mehrere gerichtlich ausgetragene Rechtsstreitigkeiten vor dem LG Göttingen und dem OLG Braunschweig geführt. Bei dem AG Göttingen war zudem unter dem AZ 75 K 7/18 ein Hinterlegungsverfahren anhängig, in dem die Parteien jeweils die Auszahlung eines Geldbetrags für sich beanspruchten. In dem Berufungsverfahren vor dem OLG Braunschweig 3...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ob die Entscheidung zutreffend ist, kann man m.E. ohne genaue Aktenkenntnis nicht beurteilen. Das LG äußert sicherlich an der ein oder anderen Stelle zutreffende Gedanken, andererseits stellt es aber auch Überlegungen an, die in der geäußerten Allgemeinheit nicht zutreffend sind. Würde man hier auf alle Einzelheiten eingehen, würde das den "Platzrahmen" sprengen. Ich will/mu...mehr

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Beauftragung eines Rechtsan... / 2 Normenkette

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 3. Kosten

Rz. 29 Ebenfalls von Vorteil kann die Kostenfolge sein. Üblich sind für Schiedsrichter die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem RVG, welche sich bekanntlich nach dem Gegenstandswert richten. Daraus folgt, dass je höher der Streitwert ist, desto günstiger – unabhängig von der Anzahl der Instanzen – der Vergleich für die Schiedsgerichtsbarkeit ausfällt. Dies liegt daran, dass d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.7 Gültigkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Steuerberater in Verfahren vor den Verwaltungsbehörden

Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden (Finanzamt und Stadtverwaltung) gilt gem. § 40 StBVV für den Steuerberater das RVG (Anlage 1 zum RVG, Teil 2 Abschn. 1). So erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach Anlage 2 zum RVG. Eine Gebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr kann...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.8 Gültigkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Steuerberater in finanzgerichtlichen Verfahren

§ 40 StBVV verweist auf die Vorschriften des RVG. Im Gesetz sind die allgemeinen Regelungen zu finden, während die Gebühren abschließend im Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Die für den Steuerberater maßgeblichen Vorschriften für die Gebühren im finanzgerichtlichen Verfahren finden sich in Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG.[1] Die Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) en...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühr bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Die Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung (§§ 4–4b StBVV n. F.) sind zum 1.7.2025 an die entsprechenden Vorschriften des RVG angeglichen worden. Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien de...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.7 Richtiges Mahnwesen

Für das Forderungsmanagement ist ein intaktes Mahnwesen wichtig. Wenn in der eigenen Kanzlei nicht die Ressourcen bestehen, ein funktionierendes Mahnwesen einzurichten bzw. ggf. selbst Mahnbescheide etc. zu beantragen, sollte ein befreundeter oder kooperierender Rechtsanwalt danach gefragt werden. Dieser kann mit dem Steuerberater für die regelmäßigen "Inkassodienste" ggf. g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 6 Honorar und Durchsetzung nach Beendigung des Mandats

Ein Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, das Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen. Es besteht allerdings keine Pflicht, im Hinblick auf ein einzelnes Mandat zusätzliches Personal einzustellen oder zeitweise auszuleihen.[1] Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpfl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.2 Rahmengebühr

Die Rahmengebühren verursachen in der Praxis immer wieder Probleme, da es Sache des Steuerberaters ist, alle Umstände zu berücksichtigen: die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (§ 11 StBVV).[1] Es handelt sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die ausgeleg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, welche die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht glei...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur einmal an und liegt beim Wahlanwalt zwischen 48,00 EUR und 432,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 240,00 EUR ergibt. Befindet sich der Mandant...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG)

Rz. 18 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG. Sie fällt einmal an und liegt zwischen 36,00 EUR und 204,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 120,00 EUR ergibt. Soweit in de...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 17 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 18 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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AGS 09/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Neue weitere Vergütungen gem. § 50 RVG

Durch die Anhebung des Regelwerts in den Kindschaftssachen des § 45 Abs. 1 FamGKG von 4.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR und in den Ehewohnungssachen des § 48 Abs. 1 FamGKG nach § 1568a BGB, § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG ebenfalls von 4.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR kann in diesen Verfahren erstmals eine weitere Vergütung gem. § 50 RVG anfallen, weil sich durch die Anhebung des Verfahr...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Nrn. 5101 ff. VV RVG)

Rz. 19 Wird der Anwalt während des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde bzw. Bußgeldstelle hinzugezogen, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101 ff. VV RVG. Deren Betragsrahmen hängt von der Höhe des Bußgeldes ab (vgl. Nrn. 5101, 5103, 5105 VV RVG). Werden im Rahmen des Verfahrens Termine abgehalten (z.B. polizeiliche Vernehmungen), fällt eine Terminsgebühr an – auch...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Vorbereitendes Verfahren (Nrn. 4104 f. VV RVG)

Rz. 6 Wird der Anwalt während des vorbereitenden Verfahrens (das ist der Abschnitt zwischen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Erlass einer abschließenden Verfügung) tätig, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG. Ein Zuschlag nach Nr. 4105 VV RVG ist bei Mandanten, welche sich nicht auf freiem Fuß befinden, möglich. Werden im Rahmen des Ermittlungsv...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 4 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgt nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses. 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 24 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 25 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

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§ 7 Muster / H. Antrag nach § 11 RVG

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Antrag nach § 11 RVG An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Vergütungsfestsetzungsantrag In der Rechtsanwaltsvergütungssache des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Antragstellers, gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Antragsgegner, wird ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Festsetzung nach § 11 RVG

Rz. 54 Voraussetzung ist stets, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter beauftragt wurde, wobei es ausreicht, dass das entsprechende Verfahren anhängig war. Festsetzbar sind nach § 11 Abs. 1 RVG zum einen die "gesetzliche" Vergütung, also diejenige, die nach den Gebührentatbeständen des VV RVG entstanden ist, sowie zum anderen Aufwendungen nach § 670 ...mehr

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§ 7 Muster / E. Vorschussanforderung nach § 9 RVG

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.8: Vorschussanforderung nach § 9 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Besprechung am 12.6.2025 Sehr geehrter Herr Müller, in der vorbezeichneten Angelegenheit danke ich für die Übertragung des obigen Mandates. Ich habe mich mit Sc...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / D. Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 RVG

I. Zulässigkeit Rz. 41 Führt der Anwalt eine Beratung des Mandanten durch, so soll er nach § 34 Abs. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Ohne Vereinbarung erhält der Anwalt eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, so führt die fehlende Gebührenvereinbarung darüber hinaus dazu, dass für die Beratung höchstens 250 EUR...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / C. Abrechnung nach RVG

Rz. 3 Entscheidet sich der Anwalt für eine gesetzliche Abrechnung, so ist – wie auch im Zivilrecht – nach Verfahrensabschnitten zu gliedern. I. Verwaltungsverfahren (bis zum Erlass eines Bescheides) Rz. 4 Der erste Abschnitt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten des Anwaltes ist das Stadium des Verwaltungsverfahrens. Dieses endet mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes oder der...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 117 Bei einer Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG vor, dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich die Vergütung nach den Vorschriften des BGB und ist bei Verbrauchern auf maximal 190 EUR (Erstberatung) bzw. maximal 250 EUR (Beratung) begrenzt. Wie wirkt sich nun eine solche Gebührenvereinbarung auf die Erstattu...mehr

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§ 7 Muster / F. Abrechnung nach § 10 RVG

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Abrechnung nach § 10 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Vergütungsabrechnung Sehr geehrter Herr Müller, nach Abschluss des Mandates darf ich meine Tätigkeit wie folgt in Rechnung stellen: Leistungszeit: 12.6.2025 bis 31.7.2025...mehr

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Literaturverzeichnis (Kommentare und Monographien)1 Zeitschriftenbeiträge sind im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt.

van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat – Band 4: Versicherungsrecht, 3. Auflage 2016 – zit.: van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 4 van Bühren (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 8. Auflage 2024 – zit.: van Bühren (Bearbeiter), Handbuch Versicherungsrecht van Bühren/Held, Unfallregulierung, 10. Auflage 2023 – zit.: van Bühren/Held, Unfallregulierung Burhoff/Volp...mehr

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AGS 09/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Übergangsrecht

Für die Anwaltsvergütung gilt hinsichtlich der Erhöhung der Verfahrenswerte im FamGKG beim Übergangsrecht § 60 Abs. 1 S. 6 RVG. Danach gelten die Übergangsvorschriften des § 60 Abs. 1 S. 1 bis 5 RVG entsprechend, wenn das RVG – wie hier – gem. § 23 Abs. 1, 3 RVG auf ein anderes Gesetz – das FamGKG – verweist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Erstattungsfragen / b) Geschäftsgebühr

Rz. 106 Die Geschäftsgebühr muss mangels Festsetzung im Verfahren gesondert durchgesetzt werden.[73] Als Nebenforderung im Hauptsacheverfahren kann sie kostenneutral (§ 43 Abs. 1 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO) eingeklagt bzw. im Mahnantrag[74] geltend gemacht werden.[75] Erfolgt dies nicht, sondern eine Geltendmachung durch eigene Klage, so droht der Einwand des Schädigers, gegen die ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Darlegung der Einzelumstände

Rz. 107 Aufgrund des Auslaufens der Regulierungsempfehlungen des DAV bei Inkrafttreten des RVG ist eine intensive Diskussion zwischen Versicherern und Anwaltschaft um die Frage entstanden, ob die Regulierung eines "üblichen" Verkehrsunfalls generell mit einer 1,3-Geschäftsgebühr abgerechnet werden kann, ohne dass die Umstände des Einzelfalls darzulegen sind. Viele Haftpflich...mehr

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AGS 09/2025, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Ebenso entschieden hatte bereits das OLG Frankfurt (AGS 2021, 190 = FamRZ 2021, 776 = NJW-Spezial 2021, 251 = FamRB 2021, 240 = FF 2021, 262 = FuR 2021, 554 = NZFam 2021, 607) zum Übergangsrecht 2020/2021, als damals der Regelwert in Kindschaftssachen von 3.000,00 EUR auf 4.000,00 EUR angehoben worden ist. 1. Übergangsrecht Gerichtskosten a) Üb...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 47 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 48 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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zfs 09/2025, Anfall einer E... / 2 Aus den Gründen:

II. "… 1. Auf die gemäß § 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch ansonsten zulässige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Nebenintervenientin zu 1) als Beschwerdeführer ist der im Tenor genannte Beschluss des Landgerichts abzuändern … ." b) Der Gegenstandswert ist für die Nebenintervenientinnen auf 33.625,00 EUR festzusetzen entsprechend dem Gebührenstreitwert des Rechtsstre...mehr