Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / III. Gutachten

Rz. 48 Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens dürfte im Bereich der Unfallschadensregulierung eher selten sein, da es dem Mandanten zumeist um eine konkrete Verhaltensempfehlung bzw. eine konkrete Rechtsverfolgung gegen den Unfallgegner geht. Die wissenschaftliche Aufarbeitung eines Rechtsproblems wird hingegen – gerade bei Verbrauchern – eher nicht gewünscht sein; alle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Vergütung.

Rn 16 Die Vergütung des Anwalts bestimmt sich grds nach dem RVG. Sie setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen (§ 1 RVG) und ist auch für eine Erstberatung regelmäßig vereinbart (§ 612 I). Der Anwalt kann einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Auf außergewöhnlich hohe Gebühren muss er nur unter besonderen Umständen hinweisen (BGH NJW 98, 3486 [BGH 02.07.1998 - I...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 108 Werden im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann der Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden. Der statthafte Rechtsbehelf bestimmt sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes:mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 51 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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AGS 09/2025, Mittelgebühr i... / II. Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren

Die sofortige Beschwerde hatte insoweit Erfolg, als sie sich gegen die Reduzierung der geltend gemachten Gebühren unterhalb der Mittelgebühr gewandt hat. 1. Allgemeines Ausgangspunkt für die Höhe der Gebühr, die der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen habe, sei grds. der Mittelbetrag der einschlägigen...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vereinbarung, nach der ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Anrechnung

Rz. 14 Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes[5] führte die in Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr dazu, dass sich der Anspruch des Anwalts auf die Verfahrensgebühr um den Anrechnungsbetrag verminderte, weil die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnung nach Ansicht des BGH von vornherein nur in verminder...mehr

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§ 7 Muster / D. Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Geltendmachung der Geschäftsgebühr An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt gegen die XYZ Haftpflichtversicherung AG, vertreten durch den Vorsta...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Teilerledigungen

Rz. 131 Bei einigen Versicherern finden die Abrechnungsgrundsätze nur dann Anwendung, wenn der gesamte Schaden außergerichtlich reguliert wurde.[114] Sobald also ein Teilbetrag – und seien es nur die Kosten – in ein gerichtliches Verfahren übergeht, kann der Anwalt gegenüber dem Versicherer nicht mehr nach den Abrechnungsgrundsätzen liquidieren. Dabei spielt es keine Rolle, ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Personeller Zusammenhang

Rz. 230 Daneben muss auch ein personeller Zusammenhang bestehen. Derselbe Rechtsanwalt oder dieselbe Sozietät muss gegenüber der gleichen Person tätig werden.[159] An diesem personellen Zusammenhang fehlt es, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallschadensregulierung zunächst den Haftpflichtversicherer des Gegners zur Zahlung auffordert, dann aber lediglich den Gegner sel...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Umfang der Anrechnung

Rz. 237 Anzurechnen ist die halbe Geschäftsgebühr, höchstens jedoch ein Gebührensatz von 0,75. Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[165] Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben,[166] da es sich lediglich um eine Berechnungsgröße handelt.[167] Insofe...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren im Bußgeldverfahren: Höhe und Tätigkeiten im Beschwerdeverfahren

§ 14 RVG; Vorbem. 5, Nr. 5115 VV RVG Leitsatz In Straf- und Bußgeldsachen wird die anwaltliche Tätigkeit in Beschwerdeverfahren mit der Verfahrensgebühr abgegolten und findet allein im Rahmen der Bestimmung der Gebührenhöhe Berücksichtigung. Die Vorbem. 5 Abs. 4 VV begründet keine allgemeine Ausnahme für Beschwerden gegen Kostenentscheidungen, sondern lediglich für die explizit...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 149 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich im Sinne von § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglich...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Honorarklage/Mahnbescheid

Rz. 59 Scheidet das vereinfachte Festsetzungsverfahren aus, weil die Vergütung nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehörte oder weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen[24] erhebt (§ 11 Abs. 5 RVG), muss der Vergütungsanspruch eingeklagt oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Rz. 60 Bei Rahmengebühren ist – soweit Stre...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 326 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 327 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Beratungsauftrag

Rz. 53 Für die Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Daher kommt der Abgrenzung zwischen Beratung und außergerichtlicher Vertretung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Kommt das Gericht beispielsweise im Rahmen einer Honorarklage zu der Einschätzung, dass der Anwalt nicht mit einer Vertretung, sondern mit einer Beratung beauftragt war...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 74 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Es werden mit dieser Pauschalgebühr sämtliche Tätigkeiten innerhalb des erteilten Auftrags abgegolten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie beispielsweise:mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auswirkungen des Schwellenwertes

Rz. 187 Nach der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG darf der Gebührensatz von 1,3 nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Gilt dies auch in den Fällen, in denen der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig ist? Dagegen spricht entscheidend,[137] dass es sich dann in durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Fällen überhaupt nicht auswirken würde,...mehr

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§ 7 Muster / III. Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folge...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 305 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 306 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 118 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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AGS 09/2025, Auslagenerstat... / III. Dokumentenpauschale/Kopien

1. Grundsätze Bezüglich der Dokumentenpauschale nebst Umsatzsteuer gelte hingegen Folgendes: Ablichtungen aus Gerichtsakten seien nach § 46 Abs. 1 RVG, Nr. 7000 Nr. 1a VV nur dann erstattungsfähig, wenn ihre Herstellung zur sachgemäßen Beurteilung des Sachverhalts und der Rechtssache geboten sei. Bei dieser Prüfung bestehe ein objektiver Maßstab und ein Ermessensspielraum des...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 228 Es muss zunächst ein zeitlicher Zusammenhang mit der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts bestehen.[157] Das ist dann der Fall, wenn dieser mit der Angelegenheit noch vertraut und keine vertiefte erneute Einarbeitung erforderlich ist. Wann ein solcher zeitlicher Zusammenhang besteht, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Als Maximum kann die 2-J...mehr

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§ 7 Muster / I. Honorarklage gegen Mandant

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Honorarklage gegen Mandant An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigter: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt – gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Bekla...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 33 Nach § 9 RVG kann der Anwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Für Ansprüche außerhalb des RVG (z.B. angeforderte Gerichtskosten, Zustellungskosten etc.) kann ein Vorschuss nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 675, 669 BGB) verlangt werden. Rz. 34 Der Anspruch a...mehr

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AGS 09/2025, Auslagenerstattung: Aktenversendungspauschale und Kopien

§ 46 RVG; Nr. 7000 VV RVG Leitsatz Hinsichtlich der Erstattung einer Aktenversendungspauschale kann ein auswärtiger Verteidiger nicht darauf verwiesen werden, dass der Betroffene seinen Wohnsitz am Gerichtsort hat und es ihm daher zuzumuten gewesen wäre, einen am Gerichtsort kanzleiansässigen Verteidiger zu mandatieren, der die Akte auf der Geschäftsstelle des Gerichts am Ort ...mehr

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AGS 09/2025, Mittelgebühr im Bußgeldverfahren und zusätzliche Verfahrensgebühr

§ 14 RVG; Nr. 5115 VV RVG Leitsatz Ausgangspunkt für die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes und für die Gebührenbemessung ist auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr und keineswegs grundsätzlich – allein weil es sich um ein straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren handelt – ein geringerer Betrag. Sind keine Umstände erkenn...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 124 Die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG wird nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte – höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 – auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in einem gerichtlichen Verfahren über denselben Gegenstand entsteht. Aufgrund des Umstandes, dass durch das 2. KostRMoG die Anrechnungsbestimmungen für sozial- und verwaltungsrechtliche Gebühr...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abrechnungsschreiben

Rz. 156 Problematisch sind im Hinblick auf das Vorliegen einer Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG diejenigen Fälle, in denen der Versicherer den von ihm als angemessen bezeichneten Betrag berechnet und diesen auszahlt. Sieht der Geschädigte in der Folgezeit von einer weiteren Geltendmachung des Restbetrages ab, liegt eine (stillschweigende) Einigung nur dann vor, wenn das...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Terminsgebühr

Rz. 332 Der Anfall einer Terminsgebühr im Berufungsverfahren unterscheidet sich nicht von den Regelungen der ersten Instanz. Insoweit kann auf die Ausführungen unter B. III. (Rdn 253 ff.) verwiesen werden. Der Gebührensatz beträgt ebenfalls 1,2 (Nr. 3202 VV RVG), auch eine Reduzierung auf 0,5 in den Fällen der Nr. 3203 VV RVG kommt in Betracht.mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / a) Wertveränderungen

Rz. 64 Bei Erhöhung des Streitwertes durch Klageerweiterung nach der ersten mündlichen Verhandlung berechnet sich die zunächst entstandene Terminsgebühr nach erneuter Terminswahrnehmung nach dem Betrag, der sich aus dem erhöhten Gesamtbetrag des Streitwertes ergibt. Wird also eine Klage über 5.000 EUR nach mündlicher Verhandlung auf einen Betrag von 8.000 EUR erweitert und s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Auf die Masse der formlos wirksamen Willenserklärungen ist § 126b unanwendbar. Als gesetzliche Form ist die Textform nur zugelassen, wo sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Entsprechendes gilt für das Erfordernis einer Speicherung auf einem zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Datenträger. Dies sind insb die §§ 32 III, 33 I 2, 312 f, 312h, 356, 357 VIII, 416 II 2...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Einigung

Rz. 288 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich nach § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglichkeit aus...mehr

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AGS 09/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Außergerichtliche Vertretung

Auch bei der außergerichtlichen Vertretung wirkt sich die Anhebung der Verfahrenswerte im FamGKG auf die Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts (Nr. 2300 VV) aus. Die geänderten Wertvorschriften des FamGKG gelten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG auch entsprechend für die anwaltliche Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand ein...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Derselbe Prozessbevollmächtigte

Rz. 280 Wurde bei getrennt anhängig gemachten Verfahren vor der Verbindung nur in einem Verfahren verhandelt, nach Verbindung jedoch über den gesamten Streitgegenstand, fällt außer der durch die frühere Verhandlung bereits verdienten Terminsgebühr für die Verhandlung nach der Verbindung eine Terminsgebühr aus dem Gesamtwert an, allerdings in dem Verhältnis gekürzt, das dem A...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Erstellung eines Aktenauszuges

Rz. 87 Für die Beurteilung eines Unfallgeschehens kann u.a. die amtliche Ermittlungsakte von Nutzen sein. Sie enthält – jedenfalls soweit nicht nur ein sog. "Tagebucheintrag" erstellt wurde – neben der polizeilichen Unfallaufnahme oftmals detaillierte Skizzen und Fotos, die bei der Aufklärung des genauen Unfallverlaufes helfen. Der Anwalt kann als Bevollmächtigter eines Unfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Gebührenstreitwert und Gebühren.

Rn 17 Für den Gebührenstreitwert ist zu unterscheiden: § 49 GKG ist für die Beschl-Klagen anwendbar. IÜ ist der Gebührenstreitwert über § 48 I GKG nach §§ 3 ff ZPO zu bestimmen. § 49a GKG gilt ggf noch vorübergehend (§ 71 I 1 GKG). Ist eine Beschl-Klage vor dem 1.12.20 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 V allerdings auch für nach diesem Ze...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Angelegenheit

Rz. 93 Die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG erhält der Anwalt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 RVG in jeder Angelegenheit gesondert. Ob eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt oder es mehrere sind, richtet sich bei einer außergerichtlichen Tätigkeit danach, obmehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Unterschiedliche Gebührensätze und Erledigungswerte

Rz. 26 Sind sowohl die Gebührensätze als auch die Erledigungswerte unterschiedlich, kann der Anwalt die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen gesetzlichen Gebühren und den (fiktiven) gesetzlichen Gebühren nach dem Erledigungswert verlangen. Rz. 27 Umstritten ist, ob dies nur dann gilt, wenn das gesetzliche Gebührenaufkommen den Erstattungsbetrag nach den Abrechnungs...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Entstehen der Gebühr

Rz. 205 Die Verfahrensgebühr fällt als volle Gebühr in Höhe von 1,3 an, sobald der Anwalt die Klage, den verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, einreicht. Endet der Auftrag vorzeitig, erhält er aufgrund seiner Beauftragung als Prozessbevollmächtigter gemäß Nr. 3101 Nr. 1 VV RV...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren im Bu... / III. Keine Reduzierung bei Grundgebühr Nr. 5100 VV und bei der Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV

1. Toleranzbereich Demgegenüber sei die Reduzierung der Grundgebühr Nr. 5100 VV und der Verfahrensgebühr Nr. 5103 RVG zu Unrecht erfolgt. Zutreffend verweise der Beschwerdeführer darauf, dass eine vom Antrag abweichende Gebührenfestsetzung auf die Fälle der Unbilligkeit beschränkt sei, in Normalfällen von der Mittelgebühr auszugehen sei und beantragte Gebühren, deren Höhe sic...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / V. Einigungsgebühr

Rz. 333 Die Einigungsgebühr im Berufungsverfahrens beträgt 1,3 (Nr. 1004 VV RVG). Wird im Rahmen einer Einigung jedoch ein Gegenstand miterledigt, über den bislang kein Rechtsstreit anhängig ist (z.B. noch nicht klageweise geltend gemachte Schmerzensgeldansprüche), gilt insoweit wiederum Nr. 1000 VV RVG: Es fällt eine volle 1,5-Einigungsgebühr an.mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Höhe

Rz. 42 Die Höhe der Vorschussforderung richtet sich nach den entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung des Mandats. Insofern ist eine Prognose über den voraussichtlichen Verlauf des Mandats erforderlich. Rz. 43 Beispiel Fahrer F beauftragt A mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozessuales.

Rn 33 Den Abschluss des Reisevertrags, Nebenabreden, Anzahlungen, die Unwirksamkeit einer Vermittlerklausel, Erfüllung der Pflichten nach der BGB-InfoV, die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel in ARB und dass eine konkrete Leistung eine Fremdleistung ist muss beweisen, wer sich darauf beruft. Bei einem Pauschalpreis besteht eine Vermutung, dass eine Gesamtheit von R...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / b) Erledigung in der Hauptsache

Rz. 67 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien reduziert sich der Gegenstandswert erst, wenn die letzte der beiden Erklärungen dem Gericht vorliegt, denn erst dann ist die Erledigungserklärung wirksam. Rz. 68 Erfolgt die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung, entsteht daher eine volle Terminsgebühr nach dem Wer...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr