Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Anrechnung von Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren

Rz. 140 Verbot der "Doppelanrechnung" Mit dem neuen § 14 Abs. 2 RVG ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber allgemein klargestellt, wie Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren anzurechnen sind: Zitat "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / III. Vergütungsfestsetzung

Rz. 104 Vergütungsfestsetzung gegenüber Mandant Nach § 11 RVG ist es möglich, die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den eigenen Auftraggeber zu beantragen. Es muss sich jedoch stets um die Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens handeln. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag tätig. Zwar...mehr

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§ 15 Eilverfahren / B. Verfahrensgebühr

Rz. 14 Verfahrensgebühr – Höhe Die Verfahrensgebühr im Eilverfahren ist nach Nr. 3102 VV RVG zu bemessen. Die Höhe der Verfahrensgebühr führt jedoch nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten. Für eine pauschaliert reduzierte Verfahrensgebühr gibt es keinen Raum. Das RVG sieht die Bemessung der Gebühr nach § 14 RVG im Einzelfall vor. Eine Reduzierung kann dann in Frage kommen, we...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / F. Teileinigung/Teilerledigung

Rz. 33 Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil der Angelegenheit entfallende Anteil an der Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände zu schätzen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1005 VV RVG sowie Anm. Abs. 2 zu Nr. 1006 VV RVG). Rz. 34 Beispiel 3: Gerichtliches Verfahren, ...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching (Hrsg.), 73. Edition Stand 1.6.2024 (zit.: BeckOK SozR/Bearbeiter) BGBl. 2025 I Nr. 109 Fichte/Jüttner, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2020 (zit.: Fichte/Jüttner/Bearbeiter) Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 (zit.: Gerold/Schmidt/Bearbeiter) Gottschalk...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / E. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rz. 32 Auch sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bei der Bemessung der Gebühr zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der durchschnittlichen Bevölkerung, welche mit denen des Auftraggebers zu vergleichen sind. Rz. 33 Das durchschnittliche Einkommen je Arbeitnehmer hat sich in den letzten Jahren stetig...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / B. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 4 Aufwand des nichtspezialisierten Anwalts Die Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt sich nach dem zeitlichen Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieben hat und der objektiv erforderlich gewesen ist. Zu berücksichtigen sind nicht nur produktive Zeiträume, sondern vielmehr die tatsächlich erbrachte Zeit. Maßgebend muss der Zeitaufwan...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / D. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 21 Bedeutung für Auftraggeber Bei der Bemessung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit abzustellen. Es handelt sich also um ein subjektives Kriterium. Maßgeblich ist hierbei abzustellen aufmehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / I. Kompensationstheorie

Rz. 53 Nach der Kompensationstheorie[52] kann ein überdurchschnittlich ausgeprägtes Merkmal (Bemessungskriterium) das Vorliegen eines unterdurchschnittlich ausgeprägten Merkmals (Bemessungskriterium) kompensieren, also ausgleichen. Das Abweichen eines Kriteriums kann demnach von jedem anderen kompensiert werden. Rz. 54 Beispiel 1 In einem Klageverfahren, in welchem eine dauerh...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 6a Abs. 1 BerHG – Aufhebung von Amts wegen

Rz. 106 Aufhebung von Amts wegen Nach § 6a Abs. 1 BerHG kann das Gericht die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn Rz. 107 Keine Pflicht zur Aufhebung Es besteht keine Pflicht zur Aufhebung (im Gegensatz zur PKH: § 1...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / A. Allgemeines

Rz. 1 Zeitlicher Rahmen § 15 Abs. 1 RVG bestimmt den zeitlichen Rahmen der Angelegenheit. Die Angelegenheit beginnt mit der Annahme des Auftrags und endet mit der Erledigung. Nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG liegt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren nach Erledigung des Auftrags immer eine neue Angelegenheit mit der Folge vor, dass ein Gebührenanspruch neu entsteht. Rz. 2 Inhaltlicher...mehr

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§ 12 Beschwerde / I. Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Rz. 6 Anwendbarkeit Vorbem. 3.2.1. Nr. 3a) VV RVG regelt nunmehr, dass Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstands des einstweiligen Rechtsschutzes in der Sache einem Berufungsverfahren entsprechen vergütet werden. Es sind also die Gebühren Nrn. 3204 und 3205 VV RVG abzurechnen. Rz. 7 Beispiel 1: Beschwerde mit Te...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / III. Betragsrahmengebühren und Prozesskostenhilfe

Rz. 12 Prozesskostenhilfe Sofern Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, erhält der Anwalt die ungekürzten Gebühren nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1 RVG. Nach § 48 Abs. 4 RVG erstreckt sich die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 Abs. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen, auf Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Prozesskostenhilfe, wenn vom Gericht nichts andere...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Anrechnung Beratungsgebühr

Rz. 145 Beratungsgebühr Nach § 34 Abs. 2 RVG ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Anzurechnen ist neben der vereinbarten Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auch eine übliche Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sowie...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / I. Allgemeines

Rz. 124 Anrechnung – Allgemeines Dem Rechtsanwalt steht grundsätzlich eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Geltendmachung der Gebühren zu, § 15a Abs. 1 RVG (Entscheidungsvorrecht des Rechtsanwalts). So kann dieser wählen, welche Gebühren er in welcher Höhe bei seinem Auftraggeber und welche bei einem erstattungspflichtigen Dritten oder auch der Staatskasse geltend macht. Nach Vor...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 3. Entscheidung durch Gerichtsbescheid

Rz. 44 Entscheidung durch Gerichtsbescheid Das Gericht kann abweichend aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 SGG durch Gerichtsbescheid entscheiden. Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV auch, wenn nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG durch Gerichtsbescheid entschieden wird und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Nach § 105 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / IV. Sonderfall: Originäre neben fiktiver Terminsgebühr

Rz. 59 Mehrere Terminsgebühren Auch kann es vorkommen, dass neben der originären Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins zusätzlich eine fiktive Terminsgebühr entstanden ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn im Hauptsacheverfahren ein gerichtlicher Termin stattgefunden hat, in welchem keine Einigung erfolgt und die Streitsa...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) Überblick

Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung):mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IX. Mehrere Auftraggeber

Rz. 95 Beratungsgebühr Die Erhöhung der Beratungsgebühren Nrn. 2501 und 2502 VV RVG bei der Beratung mehrerer Auftraggeber ist aufgrund der Klarstellung durch das KostRÄG 2021 abzulehnen, da nach der Gesetzesbegründung die Nr. 1008 VV RVG nicht für die Beratungsvergütung nach § 34 RVG anwendbar sein soll. Dieser Gedanke ist übertragbar auf die Beratungshilfe-Beratungsgebühr N...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 36 Einigungsgebühr im Widerspruchsverfahren Auch im Widerspruchsverfahren kann ein Vergleich geschlossen werden. Dieser beurteilt sich dann nach §§ 53 ff. SGB X und nicht nach § 101 SGG. Hierfür fällt eine Gebühr nach Nr. 1005 VV RVG an.[19] Rz. 37 Erledigungsgebühr im Widerspruchsverfahren Eine Erledigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG kann im Widerspruchsverfahren entstehen, wenn...mehr

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§ 12 Beschwerde / A. Allgemeine Beschwerde und Erinnerung

Rz. 1 Gebührenhöhe In sozialgerichtlichen Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG entsteht eine Verfahrensgebühr Nr. 3501 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 26,00 bis 275,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 150,50 EUR. Auch kann der Anwalt eine Terminsgebühr Nr. 3515 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 26,00 bis 275,00 EUR verdienen, die Mittelge...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 8 Verfahrensgebühr / I. Allgemeines

Rz. 1 Verfahrensgebühr erste Instanz – Höhe Der Anwalt verdient im ersten Rechtszug vor dem Sozialgericht eine Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 719,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 392,00 EUR, sofern nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen und nach § 183 SGG das Gerichtskostengesetz keine Anwendung findet. Eine Vorbefassu...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 1 Terminsgebühr erste Instanz – Höhe Der Anwalt verdient im ersten Rechtszug eine Terminsgebühr Nr. 3106 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 665,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 365,00 EUR. Rz. 2 Gebührenentstehung Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Entstehungsvoraussetzungen der Terminsgebühr, die sich aus der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für das zivilrechtlich...mehr

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§ 13 Verfahren über Gehörsrüge

Rz. 1 Allgemeines Nach § 178a SGG kann eine Rüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben werden (Anhörungsrüge). Sie kann allerdings nur gegen Endentscheidungen erhoben werden. Hierzu zählen alle Entscheidungen und Beschlüsse, die ein Verfahren im letzten Rechtszug abschließen. Nach § 178a Abs. 1 S. 1 SGG darf ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegebe...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 10. Gebühren für Einzeltätigkeiten

Rz. 87 Verkehrsanwalt Der Verkehrsanwalt (Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten) erhält nach Nr. 3400 VV RVG eine Verfahrensgebühr i.H.d. dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens jedoch eine 1,0 Verfahrensgebühr. Rz. 88 Terminsanwalt Der Terminsanwalt (Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3) erhält nach Nr. ...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / III. Fiktive Terminsgebühr

Rz. 19 Gebühr ohne Termin Der Rechtsanwalt soll nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase zu einer möglichst frühen, der Sach- und Rechtslage entsprechenden Beendigung des Verfahrens beitragen. Deshalb fällt die Terminsgebühr in bestimmten Fallkonstellationen auch ohne Durchführung eines Gerichtstermins an. Rz. 20 Fiktive Terminsgebühr S...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Anrechnung aus Vorverfahren

Rz. 134 Widerspruchsverfahren Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens ist in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG geregelt: Zitat Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Betragsrahmengebühren höchstens mit 225,00 EUR (bis 31.5.2025: 207,00 EUR) auf die Verfahrens...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Erstattung durch den Rechtsuchenden (Mandant)

Rz. 70 Zahlungspflicht Mandant Von dem Mandanten/Rechtsuchenden kann der Rechtsanwalt gem. § 44 S. 2 RVG lediglich die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR fordern. Die Staatskasse ist insoweit nicht zahlungspflichtig. Rz. 71 Auslagen Auslagen kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr nicht fordern, vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG. Die Umsatzsteuer...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Allgemeines

Rz. 24 Entstehung der Vergütungsforderung Eine Tätigkeitsgebühr entsteht, wenn der Rechtsanwalt zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten bestellt worden ist und eine den Gebührentatbestand auslösende Tätigkeit ausgeübt hat, beispielsweise hinsichtlich der Verfahrensgebühr mit Entgegennahme der ersten Informationen (vgl. Vorbem. 3 Abs. 1, 2 VV RVG). Von der Entstehung abzug...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VI. Erinnerung und Beschwerde

Rz. 88 Erinnerung: Gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. § 55 Abs. 4 RVG) ist gem. § 56 RVG die unbefristete Erinnerung durch den Rechtsanwalt und die Landeskasse gegeben. Über die Erinnerung entscheidet nach § 56 Abs. 1 S. 3 RVG das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Das ist in der Regel das Amtsgericht de...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / II. Einigung/Erledigung außerhalb von Verfahren

Rz. 3 Allgemeines Sofern eine Einigung oder Erledigung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt, kann eine Gebühr Nr. 1005 i.V.m. Nrn. 1000 oder 1002 VV RVG in Ansatz gebracht werden. Diese entsteht in Höhe der Geschäftsgebühr. Rz. 4 Anrechnung auf Geschäftsgebühr Dabei ist eine etwaige Anrechnung auf die der Einigungs- oder Erledigungsgebühr zugrunde liegende Geschäfts...mehr

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§ 24 Güterichterverfahren

Rz. 1 Allgemeines Durch den Verweis[1] von § 202 S. 1 SGG auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO besteht nun auch für die Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, die Beteiligten für Güteverhandlungen sowie für weitere Güteversuche vor einen Güterichter zu verweisen bzw. den Beteiligten die Mediation als Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Ziel des Gesetzes zur Förderung der Mediation und...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / C. Festsetzung gegen die Staatskasse bzw. Landeskasse

Rz. 48 PKH-Anspruch Dem Rechtsanwalt steht aufgrund der gegen seinen Mandanten bestehenden Forderungssperre (§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) nach §§ 45 ff. RVG allein aufgrund der Beiordnung ein Anspruch auf Zahlung seiner PKH-Vergütung gegen die Staats- bzw. Landeskasse zu. Rz. 49 Funktionelle Zuständigkeit Die aus der Staats- bzw. Landeskasse zu zahlende ...mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / C. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 21 Verfahrensgebühr Revision – Höhe Der Anwalt verdient im Revisionsverfahren eine Verfahrensgebühr Nr. 3212 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 105,00 bis 1.151,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 628,00 EUR. Rz. 22 Als Entstehungsvoraussetzungen bei der Gebühr gelten die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen einer Verfahrensgebühr (vgl. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG). Rz. 23 Die ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 11. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 92 Behördliche Vollstreckung Sofern eine Behörde der ihr auferlegten Verpflichtung aus einem Urteil nicht nachkommt, kann der Behörde auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers unter Fristsetzung ein Zwangsgeld angedroht und nach fruchtlosem Fristablauf festgesetzt werden (§ 201 S. 1 SGG). Rz. 93 Zuständig für die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes ist das Sozialgeric...mehr

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§ 14 Untätigkeitsklage / B. Verfahrensgebühr

Rz. 4 Auch bei einer Untätigkeitsklage findet grundsätzlich der Gebührenrahmen der Nr. 3102 VV RVG mit 65,00 bis 719,00 EUR Anwendung. Rz. 5 Bemessungskriterien Auch hier ist die billige Gebühr anhand der Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen. Das RVG sieht eine Pauschalierung von Gebühren nicht vor. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des § 14 RVG orientiert sich am ...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 60 Terminsgebühr Berufung – Höhe Der Anwalt verdient im Berufungsverfahren bzw. in Verfahren vor dem Landessozialgericht eine Terminsgebühr Nr. 3205 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 665,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 365,00 EUR. Rz. 61 Entstehungsvoraussetzungen Hinsichtlich der Entstehungsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Rz. 62 Gebührenhöhe D...mehr

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§ 15 Eilverfahren / C. Terminsgebühr

Rz. 20 Terminsgebühr – Höhe Sofern mündlich verhandelt wird, fällt eine Terminsgebühr an. Rz. 21 Entstehung Eine Terminsgebühr kann sowohl in der Hauptsache als auch im Eilverfahren entstehen.[11] Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und das korrespondierende Hauptsacheverfahren sind verschiedene Angelegenheiten i.S.d. Rechtsanwaltsvergütungsrechts (§ 17 Nr. 4 RVG). Des...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / V. Anrechnung im Verhältnis zur Staats-/Landeskasse

Rz. 136 Anrechnung – Landeskasse Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird.[45] Durch die Bewilligu...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / C. Tabellarische Übersicht Anrechnungen

Rz. 4 Anrechnungstabelle Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die im Sozialrecht in Betracht kommenden Anrechnungen geben:mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Bevollmächtigte als Betreuer des Antragstellers

Rz. 75 Betreuer als Rechtsanwalt Steht der Widerspruchsführer unter Betreuung und ist als dessen Betreuer ein Rechtsanwalt bestellt worden, so übernimmt dieser regelmäßig die Vertretung in einem Vorverfahren. Fraglich ist in diesen Fällen die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung bzw. ob diese Vergütung nicht bereits durch die Betreuervergütung abgedeckt ist. Gem. § ...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / F. Beratungshilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 24 Beratungshilfegebühr – Erhöhung Ob im Rahmen der Beratungshilfe ein Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG anfällt, wenn mehrere Personen in einer Angelegenheit Auftraggeber sind, war lange umstritten. Es war nicht zu erkennen, dass der mit dem Mehrvertretungszuschlag pauschal abzugeltende höhere Aufwand bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber gebührenrechtlich ...mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 8 Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Nach Gebührenziffer Nr. 3501 VV RVG fällt für ein Beschwerdeverfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG eine eigene Gebühr (von 26,00 bis 275,00 EUR) an, sofern Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts eingelegt wird, nach welcher Kosten zu tragen wären. Da das RVG für das Beschwerdeverfahren eine eigene Gebühr vorsieht, ist für...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / II. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 8 Ein Bescheid Ein einzelnes behördliches Widerspruchsverfahren ist zweifellos eine eigene Angelegenheit. Ein einheitlicher Auftrag, ein gemeinsamer Rahmen der Geltendmachung und ein innerer Zusammenhang sind gegeben. Mehrere Bescheide – Bedarfsgemeinschaft Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn mehrere Verwaltungsakte ergehen und gegen diese jeweils gesondert Widers...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Regelmäßige Verjährungsfrist

Rz. 31 Verjährung der Vergütungsforderung Die Fälligkeit der Vergütung bewirkt zunächst einmal den Beginn der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Der Vergütungsanspruch verjährt demnach in drei Jahren ab Schluss des Kalenderjahres der Fälligke...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / E. Prozesskostenhilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 18 Umfang bei Prozesskostenhilfe Sehr umstritten ist der Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei mehreren Auftraggebern. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn nur einer von mehreren Auftraggebern prozesskostenhilfeberechtigt ist. Fraglich ist dann der Umfang der Bewilligung für den Berechtigten. Rz. 19 Ansicht 1 – Nur Mehrvertretungszuschlag: Nach einer Ansich...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Unbilligkeit muss festgestellt werden

Rz. 72 Unbillige Ermessensausübung Wird Erstattung einer Rahmengebühr verlangt (§ 3 RVG), ist gesetzliche Gebühr die vom Rechtsanwalt nach § 14 RVG im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen bestimmte Gebühr. Es ist zu prüfen, ob die Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Unbilligkeit muss festgestellt werd...mehr

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§ 12 Beschwerde / B. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 10 Eigene Angelegenheit Die Nichtzulassungsbeschwerde ist eine eigene Angelegenheit nach § 17 Nr. 9 RVG sowohl im Verhältnis zum Rz. 11 Einigung oder Erledigung Kommt es im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu einer Einigung oder Erledigung, entsteht eine Einigungs- ...mehr