Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XVI. Der Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 110 Bei einer Einigung über Zahlungsmodalitäten anstelle der sofortigen gerichtlichen Durchsetzung oder der sofortigen Zwangsvollstreckung entsteht eine 0,7 Einigungsgebühr (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG). Wenn eine solche Einigung die Zahlungen des Schuldners in Raten oder eine Stundung regelt (Ratenvereinbarung), soll der Gegenstandswert niedriger sein, als bei einem Verglei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Höhe der Vergütung (§ 2 RVG)

Rz. 7 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 105 ff. Nun gibt es auch viele Angelegenheiten, in denen es um keinen in Geld bestimmbaren Wert geht. In diesen Fällen werden die Gebühren im RVG unabhängig von einem Ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr (§ 15a Abs. 2 RVG)

Rz. 146 Falls ein RA zunächst wegen verschiedener Gegenstände jeweils getrennt tätig wird und dann diese Gegenstände in einer gemeinsamen Angelegenheit weiter bearbeitet werden, dann sind die einzelnen Gebühren auf die in der gemeinsamen Angelegenheit entstehende Gebühr ganz oder teilweise (je nach der anzuwendenden Anrechnungsbestimmung) anzurechnen. Zum Beispiel könnten me... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG , welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Besondere Angelegenheiten (§ 18 RVG)

Rz. 152 In § 18 RVG werden in einer vollständigen Aufstellung solche Tätigkeiten aufgelistet, die grundsätzlich selbstständige, also besondere Angelegenheiten sein sollen, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchen anderen Tätigkeiten sie zusammentreffen. Das bedeutet, dass der RA, der eine der aufgezählten Tätigkeiten ausübt, dafür immer besondere Gebühren erhält, gleichgül... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Die Gebühren in Strafs... / L. Die Pauschgebühr (§§ 42, 51 RVG)

Rz. 85 Dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt, insbesondere als dem Pflichtverteidiger, kann gemäß § 51 RVG auf Antrag durch das Oberlandesgericht für das ganze Verfahren oder für einzelne Verfahrensabschnitte eine Pauschgebühr bewilligt werden, die über die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis hinausgeht. Voraussetzung ist, dass die dem Pflichtverteid... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 bis 21 RVG)

Rz. 14 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung unvollständig ist, es also auch ähnliche Tätigkeiten geben kann (siehe Rdn 12). Für jede der genannten Vollstreckungsmaßnahmen entstehen als besondere Angelegenheit besondere Gebühren, also können in einer Vollstreckungssache auch mehrere Gebühren nebeneinander entste... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die verminderte Terminsgebühr (Nr. 3105 VV RVG)

Rz. 36 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Die in Nr. 3104 VV RVG normierte 1,2 Terminsgebühr wird durch Nr. 3105 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe modifiziert, indem in der ersten Instanz der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,5 Terminsgebühr vermindert wird. Die Terminsgebühr kann sich insbesondere unter der Voraussetzung reduzieren, dass zu einem Verhandlungsterm... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)

Rz. 208 Reisekosten werden dem RA nur ersetzt, wenn er bei einer Geschäftsreise den Ort, in dem seine Kanzlei oder seine Wohnung liegt, verlassen hat (Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG). Für Geschäfte an seinem Wohnort oder am Ort, in dem seine Kanzlei liegt, darf der RA Reisekosten nicht berechnen. Auch der Weg von der Kanzlei zu dem am selben Ort liegenden Gericht lässt keinen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat der Arbeitsaufwand des RA in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zustehenden Gebühren. Soweit das RVG nichts anderes bestimmt, werden diese nämlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Diesen Wert bezeichnet das RVG als Gegenstandswer... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Anrechnung gegenüber einem erstattungspflichtigen Dritten (§ 15a Abs. 3 RVG)

Rz. 145 Durch den § 15a RVG wird die Wirkung der Anrechnung sowohl im Innenverhältnis zwischen Mandant und RA (Abs. 1) als auch im Außenverhältnis gegenüber erstattungspflichtigen Dritten (Abs. 3) geregelt. Insbesondere kann sich nach § 15a Abs. 3 RVG ein Dritter grundsätzlich nicht auf die Art der Anrechnung berufen und so keine ungerechtfertigten Vorteile für sich heraussc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 RVG)

Rz. 151 Den Gegensatz zu § 16 RVG regelt § 17 RVG in einer vollständigen Aufzählung die Fälle, in denen verschiedene Angelegenheiten bestehen. Selbst wenn der RA nur einen Auftrag erhalten hat, liegen bei diesen Sachverhalten also verschiedene Angelegenheiten vor, in denen die Gebühren jeweils getrennt berechnet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den folgenden in § ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit einem zahlungswilligen, aber nicht leistungsfähigen Schuldner werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner Ratenzahlungen oder eine Stundung ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem Gebührensatz von 1,5 bere... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Verweisung, Abgabe (§ 20 RVG)

Rz. 158 In § 20 S. 1 RVG wird bestimmt, dass eine Sache, die an ein anderes Gericht der gleichen instanzlichen Ebene verwiesen oder abgegeben wird, zusammen mit dem Ausgangsverfahren einen Rechtszug bildet, sodass die Gebühren bei beiden Gerichten nur einmal entstehen können, wenn ein RA die Partei vor beiden Gerichten vertritt. So könnte z. B. das Amtsgericht einen Prozess ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Zurückverweisung (§ 21 RVG)

Rz. 159 Wenn ein Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufhebt, kann es den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen, damit dieses Gericht in der Sache neu verhandelt und abschließend entscheidet. Voraussetzung ist, dass das Rechtsmittelgericht durch Berufung, Revision (oder Beschwerde) mit der Sache befasst gewesen sein muss. Die Zurückverweisung ist bei der Revi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Prüfungsschema zur Ermittlung des Gegenstandswertes (§ 23 RVG)

Rz. 28 Zur Lösung einer Aufgabe aus dem Kostenrecht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle notwendig, mit der Ermittlung des Wertes zur Berechnung der Wertgebühren zu beginnen. Sie haben Glück, wenn es sich um eine bezifferte Klage handelt, denn dann geht man normalerweise von dem in der Klage genannten Betrag als dem Streitwert aus. Eine bezifferte Klage liegt z. B. dann... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff. und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVG mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) bei unbestrittenen Forderungen

Rz. 63 Bei unbestrittenen Forderungen darf gemäß Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 2 VV RVG in einfachen Fällen der Inkassotätigkeit nur eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 gefordert werden. Ein einfacher Fall liegt in der Regel vor, wenn die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird. Dann ist die Forderung also auch nicht bestritten wo... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Zulassung der Austauschpfändung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 7 RVG)

Rz. 51 Im Verfahren auf Zulassung der Austauschpfändung nach § 811a ZPO kann der RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 7 RVG gesondert erhalten. Der Gegenstandswert ergibt sich entweder aus der Gläubigerforderung oder aus dem Wert des zu schätzenden Überschusses des Versteigerungserlöses für den ausgetauschten Gegenstand. Der Gegenstandswert ist ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Gebührensenkung bei unbestrittenen Forderungen bis zu einem Wert von 50,00 Euro (§ 13 Abs. 2 RVG)

Rz. 64 Bei sehr niedrigen Forderungen bis zu einem Gegenstandswert von 50,00 Euro ist ein Missverhältnis zwischen dem Betrag der Forderung und den Inkassokosten besonders auffällig. Damit die Inkassokosten nicht wesentlich höher werden als die einzutreibende Forderung, hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 2 RVG eine zusätzliche Wertstufe eingeführt. Wenn die außergerichtliche Ink... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / f) Unvertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 13 RVG)

Rz. 58 Die unvertretbare Handlung unterscheidet sich von der vertretbaren Handlung dadurch, dass nur der Schuldner, nicht aber ersatzweise ein Dritter diese Handlung vornehmen kann. Beispiele: Erteilung einer Auskunft, Erklärung des Widerrufs einer Behauptung, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Wenn der Schuldner die unvertretbare Handlung, zu der er verurteilt wurde, nicht ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Mehrere Rechtsanwälte (§ 6 RVG)

Rz. 31 Ein Mandant kann mehrere Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen in derselben Angelegenheit beauftragen. Dies wird nur in schwierigen Fällen geschehen. Werden diese RAe nebeneinander jeweils mit einer besonderen Hauptvollmacht tätig, so kann jeder RA für sich die volle Vergütung verlangen. In der Praxis kommt es z. B. vor, dass in Strafsachen ein Angeklagt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 3. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 23 Für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die Beweisaufnahmen gelten dann als umfangreich Die 0,3 Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll den durch besonders umfangre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gebühren bei Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe (§§ 44 bis 59 RVG)

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" imm... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde nur bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Eine frühere, teilweise noch anzutreffende Bezeichnung ist "Offenbarungseid." Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere An... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Werts für die Zuständigkeit oder die Zulässigkeit eines Rechtsmittels... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert, im Übrigen (z. B. Verfahren nach § 120a ZPO) ist er nach dem Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 23a Abs. 1 R... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Allgemeine Gebühren (Nrn. 1000 bis 1010 VV RVG)

Rz. 165 Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses regelt die Tatbestände für solche Gebühren, die unabhängig davon entstehen können, für welchen Bereich von Tätigkeiten der RA beauftragt ist und nach welchem Teil des Vergütungsverzeichnisses dafür Gebühren anfallen. Die Gebühren aus dem ersten Teil werden also neben den Gebühren aus den anderen Teilen des Vergütungsverzeichni... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XV. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (§ 25 Abs. 1 RVG)

Rz. 109 In § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO wird ein Additionsverbot für einige Arten von Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten angeordnet, soweit diese als Nebenforderungen geltend gemacht werden. Von diesem Additionsverbot gibt es eine wichtige Ausnahme in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten für die Berechnung der Anwaltsgebühren: Bei Aufträgen zur Zwangsvollstreckung setzt sich der ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG)

Rz. 54 Nach § 867 ZPO wird auf Antrag des Gläubigers eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen. Da es sich bei diesem Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Hinweis: Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750,00 EUR (also minde... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Wertvorschrift für Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 66 Da bei Zahlungsvereinbarungen über unstreitige Forderungen (insbesondere bei niedrigen Forderungen) keine gemessen an dem Aufwand des RA überhöhten Kosten entstehen sollen, wurde in § 31b RVG eine spezielle Wertvorschrift geschaffen. Wenn mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, wonach der Schuldner z. B. in Raten zahlt und der Gläubiger auf eine g... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Welche Gebühren werden bei mehreren Auftraggebern erhöht?

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich bei mehreren Auftraggebern nur die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren. Andere Gebühren als die Betriebsgebühren werden nicht erhöht. Als Betriebsgebühren bezeichnet man übrigens Gebühren, die der RA für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wie schreibt man eine Vergütungsrechnung?

Rz. 78 Es soll hier die äußere Form einer anwaltlichen Vergütungsrechnung erläutert werden. Wenn einige Grundregeln beachtet werden, ist es gar nicht so schwierig, eine geordnete und übersichtliche Berechnung zu Papier zu bringen, die den Anforderungen des § 10 RVG genügt. Versetzen Sie sich bei der Erstellung einer Vergütungsrechnung doch einmal in die Lage des Auftraggebers... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Verschiedene Gebührensätze für Teile des Gegenstands

Rz. 135 Sind für Teile des Gegenstandswertes verschiedene Gebührensätze (z. B. 0,8 und 1,3) anzuwenden, so sind die Gebühren für die einzelnen Wertteile gesondert zu berechnen. Sie dürfen aber insgesamt nicht mehr betragen als die Gebühr nach dem höchsten verwendeten Gebührensatz (z. B. 1,3) aus den zusammengerechneten Wertteilen des Gegenstandswertes ( § 15 Absatz 3 RVG). Di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / c) Zusammenfassung

Rz. 39 Wie aus den beiden vorstehenden Abschnitten ersichtlich ist, erhält ein für mehrere Auftraggeber tätiger RA immer eine erhöhte Vergütung. Entweder erhöht sich seine Vergütung dadurch, mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG

A. Der Aufbau des RVG Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Die Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren (Teile 4 und 5 VV RVG)

A. Allgemeines Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren (Teile 4 und 5 VV RVG) unt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Wie berechnet man die Erhöhung für mehrere Auftraggeber?

a) Die Erhöhung bei Wertgebühren Rz. 51 Wird der RA in derselben Angelegenheit und wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er von allen Auftraggebern zusammen die Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Allerdings erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren, durch jed... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / bb) Die Auftraggeber sind nur teilweise am Gegenstand beteiligt

Rz. 59 Auf eine Stelle in Nr. 1008 VV RVG wurde bisher noch nicht eingegangen, nämlich auf Abs. 2 der Anmerkung zu dieser Nummer. Diese Stelle lautet: "Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind". Es kann also vorkommen, dass die Auftraggeber zwar einen gemeinschaftlichen Auftrag erteilt haben, aber innerhalb der Angelege... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Arten von Rahmengebühren

Rz. 108 → Dazu Aufgaben Gruppe 1 Rahmengebühren sind solche Gebühren, die sich nicht nach einem festen Gebührensatz wie die meisten Wertgebühren nach dem Gegenstandswert richten, sondern für die das RVG einen Gebührenrahmen vorsieht, für den nur die untere und die obere Grenze festgelegt ist. Im RVG gibt es zwei Arten von Rahmengebühren, wobei für beide § 14 RVG gilt: Betragsr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Inhalt der Vergütungsrechnung

Rz. 74 Der RA muss die Vergütungsrechnung persönlich unterschreiben und dem Auftraggeber mitteilen, sonst ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung verpflichtet (§ 10 Abs. 1 RVG). Als notwendiger Inhalt der Vergütungsrechnung müssen gemäß § 10 Abs. 2 RVG immer angegeben werden mehr