Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Anrechnung und Identität der Gegenstände

Rz. 183 Voraussetzung der Anrechnung ist, dass beiden Gebühren identische gebührenrechtliche Gegenstände zugrunde liegen. Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im kostenrechtlichen Sinn durch das Recht oder das Rechtsverhältnis definiert, auf das sich die Tätigkeit des RA im Rahmen des ihm von seinem Mandanten erteilten Auftrags bezie...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Terminsgebühren

Rz. 320 Vorbemerkung 3 VV RVG (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Te...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Verrechnung von Beträgen mit eigenen Vergütungsansprüchen

Rz. 274 Wenn der RA eingezogene Beträge (also nicht nur eingezogene Kosten, sondern auch sonstige eingezogene Beträge, wie z.B. die Hauptforderung) mit eigenen Vergütungsansprüchen verrechnet, entsteht ebenfalls keine Hebegebühr. Beispiel: Der RA hat für den Auftraggeber einen Betrag i.H.v. 5.000 EUR als Hauptforderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben (in dem Betr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vergütung (Allgemein)

Rz. 543 Der RA verdient für seine Tätigkeit im Mahnverfahren die Gebühren aus Teil 3 VV RVG. Neben der Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides kann er demnach auch eine Terminsgebühr und/oder auch eine Einigungsgebühr verdienen. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG. Die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr im Gerichtstermin

Rz. 326 Für das Entstehen der Terminsgebühr ist es nicht erforderlich, dass der RA im Gerichtstermin einen Sachantrag stellt oder dass die Sache erörtert wird. Die Terminsgebühr entsteht bereits dann, wenn der Termin aufgerufen oder mit ihm begonnen wird und der RA ihn mit Verhandlungsbereitschaft wahrnimmt. Sie entsteht im Regelfall in Höhe von 1,2, außer der RA nimmt nur e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 10. Versand der Rechnung an RSV

Rz. 119 Hat eine RSV die sog. Kostendeckungszusage erteilt, sollte ihr ein Exemplar der Vergütungsberechnung gesandt werden. Rz. 120 Die Rechnung selbst ist dabei adressiert an den Auftraggeber. I.d.R. übersendet der RA in diesen Fällen gleichzeitig eine Rechnung an den Auftraggeber und teilt dem Auftraggeber mit, dass er die Zahlung der Vergütung mit gleicher Post bei der Ve...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / I. Ursprung der Vergütungsforderung im Gerichtsverfahren

Rz. 3 Stammt die Vergütungsforderung aus einem gerichtlichen Verfahren, wird der RA die Vergütungsfestsetzung (nicht: Kostenfestsetzung!) nach § 11 RVG betreiben. Dabei muss unterschieden werden, ob der RA Wertgebühren oder Rahmengebühren geltend macht.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Allgemeines

Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten Voraussetzungen in Vorb. 3 Abs. 3 VV i.V.m. Nr. 3104 VV RVG ab. Besonderheiten für die Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ergeben sich nicht. Allerdings entsteht die Terminsgebühr in allen Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren (also nicht nur vor dem BGH) mit einem Gebührensatz von 1,5.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr bei schriftlichem Verfahren

Rz. 341 Nach Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch in dem Fall, dass das Gericht nach billigem Ermessen ohne mündliche Verhandlung nach § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG entscheidet. Denn hier könnte durch einen entsprechenden Antrag (§ 495a S. 2 ZPO bzw. § 77 Abs. 2 S. 2 AsylG) die mündliche Verhandlung andernfalls erzwungen werden.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Auftrag für gerichtliches Verfahren

Rz. 281 Die Verfahrensgebühr kann nur entstehen, wenn der RA zumindest den unbedingten Auftrag für ein gerichtliches Verfahren erhalten hat. Ist der RA nur vor- bzw. außergerichtlich beauftragt, kann keine Verfahrensgebühr entstehen. Oftmals wird gesagt, dass die Verfahrensgebühr nur in einem gerichtlichen Verfahren entstehen könne. Das ist aber nicht ganz zutreffend, weil b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Keine Einigungsgebühr bei Widerruf

Rz. 240 Wird ein Vergleich unter dem Vorbehalt des Widerrufs abgeschlossen, dann hängt der Anfall der Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 3 Alt. 2 zu Nr. 1000 VV RVG davon ab, dass ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich ist.mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Beschluss

Rz. 189 Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet das Revisionsgericht durch Beschluss. Hilft das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ab, erwächst das Urteil mit dem ablehnenden Beschluss in Rechtskraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 544 Abs. 6, 7 ZPO (welches Gericht sollte auch für eine Beschwerde gegen den Beschluss des BGH zuständig sein?). ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Nachträglicher Antrag durch den RA

Rz. 36 Sofern der Rechtssuchende den direkten Weg zum RA wählt, ist der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich innerhalb der 4-Wochen-Frist (vgl. Rdn 23) zu stellen. Hierzu ist ein Antragsformular zu verwenden. Rz. 37 Über den nachträglich gestellten Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger beim AG. War der RA beratend tätig und ...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XI. Verjährungshemmung durch Eingang des Gesuchs

Rz. 37 Durch Eingang des ordnungsgemäßen Vergütungsfestsetzungsantrags beim zuständigen Gericht wird die Verjährung wie durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) gem. § 11 Abs. 7 RVG gehemmt. Sollte das Vergütungsfestsetzungsverfahren scheitern, so ist unbedingt die Frage der Verjährung erneut zu prüfen und entsprechende Fristen zu notieren.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Einigungsgebühr braucht gewisses Nachgeben

Rz. 242 Die Einigung setzt zwar kein gegenseitiges Nachgeben gem. § 779 BGB, aber ein gewisses Nachgeben (zumindest von einer Partei) voraus. Denn nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV RVG reicht es für den Anfall der Einigungsgebühr nicht aus, wenn der Anspruch lediglich anerkannt oder auf ihn verzichtet wird. Für das Nachgeben reicht jedes noch so kleine "Opfer" der Partei ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / G. Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Rz. 587 Nicht immer ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich. Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verboten. Der Gläubiger hat dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden mit der Ungewissheit, ob seine ursprüngliche Forderung wenigstens teilweise befriedigt wird. Rz. 588 Der ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Ermäßigung der Vergütung bei Kündigung des Anwaltsvertrags

a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA Rz. 302 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch haben. Rz. 303 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Einigungsgebühr

Rz. 458 Wirkt der Unterbevollmächtigte am Abschluss eines Vergleichs mit, kann er dadurch die Einigungsgebühr verdienen. Oftmals wird er aber einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren, damit er die erzielte Einigung mit dem Verfahrensbevollmächtigten besprechen kann. Bespricht dann der Verfahrensbevollmächtigte den Widerrufsvergleich mit dem Auftraggeber, entsteht auch für ihn ei...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Abschnitt 4: Gegenstandswert § 22 RVG Grundsatz (1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet. (2) Der Wert beträgt in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen EUR, soweit durch Gesetz kein niedrigerer Höchstwert bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen wegen verschiedener Gegenstände Auftraggeber, betr...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Kann-Vorschrift

Rz. 51 Gem. § 14 Abs. 1 UStG kann der RA eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG erstellen, wenn eine Leistung an andere als die unter Rdn 49 genannten Leistungsempfänger ausgeführt wurde. Allein schon wegen der Regelung des § 10 RVG (Berechnung) sollte von der Kann-Vorschrift der Rechnungslegung jedoch Abstand genommen werden.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Vergütung und ihrer Bedingungen

Rz. 704 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 1 RVG ist anzugeben, welche Vergütung unter welchen Bedingungen der RA verdient haben soll.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Terminsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung

Rz. 337 In zivilgerichtlichen Verfahren ordnet § 128 Abs. 1 ZPO an, dass grds. eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist. Findet keine mündliche Verhandlung statt, kann dennoch die Terminsgebühr entstehen, wenn eine mündliche Verhandlung obligatorisch ist. Rz. 338 So erhält der RA die 1,2 Terminsgebühr auch dann, wenn in den in Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG genannte...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Vergütung

Rz. 624 Gerade in der Zwangsvollstreckung gehen oftmals Zahlungen für den Auftraggeber (sog. Fremdgeld) auf dem Konto des RA ein. Der RA muss Fremdgelder grds. an den Auftraggeber weiterleiten. Rz. 625 Der RA ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (§ 43a Abs. 7 S. 1 BRAO). Fremde Gelder sind unverzüglich, d.h., o...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / II. Ursprung der Vergütungsforderung außerhalb gerichtlicher Verfahren

Rz. 4 Stammt die Vergütungsforderung nicht aus einem gerichtlichen Verfahren (z.B. sämtliche Ansprüche aus Teil 2 VV RVG), kann der RA entweder das Mahnverfahren oder aber die streitige gerichtliche Auseinandersetzung wählen. Man nennt die Klage, die ein RA einreicht, wenn er einen solchen Anspruch verfolgt, auch Gebührenklage (oder Vergütungsklage).mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 44 § 25 RVG regelt abweichend von den sonstigen Vorschriften im GKG und der ZPO den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren des RA, wenn er im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig ist.mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Gebühren

Rz. 260 In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten fallen grundsätzlich die gleichen Gebühren wie im Zivilrecht (bürgerlichen Streitigkeiten) an (vgl. § 8 Rdn 138 ff.). Es handelt sich also um Wertgebühren, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen (§ 13 RVG). 1. Gegenstandswert Rz. 261 Der Gegenstandwert für die Anwaltsgebühren bestimmt sich grundsätzlich nach der sich aus d...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Terminsgebühr und nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 344 Führt der RA auftragsgemäß Einigungsgespräche bei Gericht über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche, entsteht die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG auch dann, wenn keine Einigung über die nicht rechtshängigen Ansprüche erzielt wird. Es entsteht eine einheitliche Terminsgebühr aus dem zusammengerechneten Wert der gerichtlich rechtshängigen...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 1. Mahnung der Vergütung

Rz. 6 Während meiner Ausbildung vor fast 30 Jahren und in den Anfangsjahren meiner Berufstätigkeit kam es äußerst selten vor, dass man einen Mandanten an eine ausstehende Rechnung erinnert hat, geschweige denn eine Vergütungsforderung titulieren und anschließend vollstrecken musste. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Es ist heute leider fast tägliches Ges...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Ablauf der Kostenfestsetzung

Rz. 72 Die Kostenfestsetzung bietet demjenigen, dem ein Kostenerstattungsanspruch zusteht, einen kostengünstigen Weg zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels (Kostenfestsetzungsbeschluss). Nach Abschluss des Verfahrens muss der Auftraggeber wegen seiner Kosten aus dem Verfahren kein Klageverfahren einleiten. Festsetzbar sind i.R.d. Kostenfestsetzung nur ...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / II. Vorangegangenes gerichtliches Verfahren

Rz. 12 Immer dann, wenn das Vergütungsfestsetzungsverfahren zulässig ist, scheidet eine Geltendmachung der Vergütungsforderung durch gerichtliches Mahnverfahren oder Klageverfahren aus. Diesen anderen gerichtlichen Verfahren würde das sog. Rechtsschutzbedürfnis fehlen.[1] Für das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ist es zwingende Voraussetzung, dass der RA im ger...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 607 Die 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG entsteht mit dem ersten Tätigwerden des RA nach Erteilung des Vollstreckungsauftrages einschließlich der Information. Als sog. Vorbereitungshandlung entsteht die Gebühr z.B. auch für das Schreiben des RA an den Schuldner oder seinen RA, mit dem er die Zwangsvollstreckung androht. 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung Rz....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Vergütungsvereinbarung vor erfolgter Beiordnung

Rz. 506 Hat der RA mit dem Auftraggeber z.B. zu Beginn des Auftragsverhältnisses eine Vergütungsvereinbarung getroffen und ergibt sich erst im laufenden Verfahren seine Bedürftigkeit, so dass ihm PKH bewilligt wird, werden Vorschüsse und Zahlungen zunächst auf die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und derjenigen nach § 49 RVG verrechnet.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 573 Beispiel: Vollstreckungsabwehrklage Mandant M hat an seinen Gläubiger G die vollständige titulierte Forderung i.H.v. 6.500,00 EUR inklusive Zinsen und Vollstreckungskosten sofort nach Ende der mündlichen Verhandlung bezahlt. Der Gläubiger betreibt dennoch weiterhin die Zwangsvollstreckung in das Konto des Mandanten. Das Urteil wurde durch das LG Berlin erlassen. Was i...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Außergerichtliche/vorgerichtliche Tätigkeit, Geschäftsgebühr

Rz. 138 Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Rz. 139 Wird dem RA ein Auftrag über eine Beratung hinaus (sog. Geschäftstätigkeit) erteilt, erhält er für die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit die Geschäftsgebühr. Ein Indiz für den A...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. RSV

Rz. 93 Hat eine RSV die Kostendeckungszusage erteilt, so erstreckt sich diese Zusage auch auf Kostenerstattungsansprüche des gerichtlichen Verfahrens, die bei der "Gegenseite" entstanden sind. Rz. 94 Auch wenn Sie beabsichtigen, den Kostenfestsetzungsbeschluss anzufechten, müssen Sie vorher bei der Versicherung um Kostendeckungszusage für dieses Vorgehen bitten. Das Rechtsmit...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XII. Zustellungskosten

Rz. 38 Im Vergütungsfestsetzungsverfahren muss der RA Zustellungskosten zahlen. Die Höhe der Zustellungskosten richtet sich nach Nr. 9002 GKG KV (derzeit 3,50 EUR pro Gebührenschuldner). Die vom RA gezahlten Zustellungskosten sind gem. § 11 Abs. 2 S. 5 RVG im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festzusetzen.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Inhaltliche Form

Rz. 703 Die inhaltliche Form der Vereinbarung eines Erfolgshonorars regelt § 4a Abs. 3 RVG. 1. Höhe der Vergütung und ihrer Bedingungen Rz. 704 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 1 RVG ist anzugeben, welche Vergütung unter welchen Bedingungen der RA verdient haben soll. 2. Definition des Erfolgsfalls Rz. 705 Weiter ist anzugeben, was unter dem "Erfolgsfall" zu verstehen ist. Der RA sollte hie...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Sonstige Formvorschriften

Rz. 710 Im Übrigen gelten für die Vereinbarung über das Erfolgshonorar die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 RVG, auf die hier verwiesen wird (s. Rdn 679 zum Kap. "Vergütungsvereinbarung").mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VIII. Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 43 § 25 RVG Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 § 11 RVG Festsetzung der Vergütung (verkürzte Darstellung) (…) (2) Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Vor der Festsetzung sind die Beteiligten zu hören. Die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 Satz 3 der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 634 Führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg oder will der Gläubiger Streit über einzelne Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung vermeiden, hat er die Möglichkeit, sie in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluss durch das Gericht festsetzen zu lassen (§ 788 Abs. 2 ZPO). Die Festsetzung bietet dem Gläubiger auch den Vorteil, dass er zukünftig die Vollstrecku...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA, der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehen...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / V. Rechtliche Anmerkungen zum Verzugsschaden

Rz. 220 Als Verzugsschaden kommen hier in erster Linie Verzugszinsen gem. § 288 BGB in Betracht. Die Zinsen würden bei der ersten und bei der dritten Rechnung der Serienbriefe 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei der zweiten Rechnung 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen, da es sich bei dem zweiten Datensatz um keinen Verbraucher (M GmbH) handelt. Rz. 221 Die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / J. Vergütung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 588 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3: Vollstreckung und Vollziehung Vorbemerkung 3.3.3: (1) Dieser Unterabschnitt gilt für 1. die Zwangsvollstreckung, 2. die Vollstreckung, 3. Verfahren des Verwaltungszwangs und 4. die Vollziehung eines Arrestes oder einstweiligen Verfügung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Er gilt auch für Verfahren auf Eintrag...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erfolgshonorar bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers

Rz. 496 Bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung muss der Antragsteller nach entsprechender Beratung des RA entscheiden, ob er das Verfahren dennoch führen will. Zwar besteht in diesem Fall für den RA bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber ein Erfolgshonorar nach § 4a R...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung

Rz. 55 Für einige Vollstreckungsverfahren ist das Prozessgericht erster Instanz auch für die Zwangsvollstreckung zuständig (§§ 887 bis 890 ZPO). Dies liegt darin, dass bestimmte Urteilssprüche schwer vollstreckbar sind. Rz. 56 Für den Fall, dass der Schuldner bestimmte Handlungen (oder Äußerungen) unterlassen muss, können Sie sich ja schlecht hinter den Schuldner stellen und ...mehr