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AGS 03/2026, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2025 - Teil 1: §§-Teil

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Über die Entwicklung der Rspr. zum §§-Teil des RVG aus den Jahren 2024/2025 wurde in AGS 2025, 4 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil des RVG. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist von Anfang März 2026.

 
Hinweis
 
Norm Gericht/Fundstelle Inhalt
I. Paragrafenteil
§ 3a RVG BGH, Urt. v. 19.2.2026 – IX ZR 226/22

1. Die Vergütungsvereinbarung muss in einer der Textform genügenden Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen.

2. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden.

3. Die Klausel "Das vereinbarte Honorar kann über den Gebühren des RVG liegen (= Grundlage für evtl. Erstattungsansprüche gegen die Gegenpartei)" ist kein ausreichender Hinweis darauf, dass der Gegner im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

4. Eine in einer Vergütungsvereinbarung enthaltene Anerkenntnisklausel, nach deren Inhalt mit den Rechnungen dargestellte Bearbeitungszeiten für das Mandat vom Mandanten anerkannt seien, sollte der Mandant nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Rechnung auf Fehler hingewiesen haben, ist auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern unwirksam.
  OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.2.2026 – 24 U 65/22

1. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

2. Das pauschale Bestreiten von abgerechnetem Zeitaufwand durch den Mandanten ist ...

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