Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Terminsort

Rz. 82 § 802f Abs. 2 S. 4 ZPO enthält eine Aufzählung möglicher Orte, an denen die Abnahme der Vermögensauskunft stattfinden darf, sowie deren Art – in Präsenz oder per Bild- und Tonübertragung. Die Entscheidung über Ort und Art des Termins liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers, der die Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses des Gläubigers an einer züg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Gerichtsvollzieherkosten

Rz. 3 Als Teil der Novelle des gesamten Kostenrechtes ist schon am 1.5.2001 das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher vom 19.4.2001 in Kraft getreten.[3] Das Gesetz musste zur Harmonisierung mit anderen gesetzlichen Vorschriften und zur Beseitigung von Mängeln schon mehrfach geändert werden. Eine umfassende Änderung erfolgte durch das 2. KostRModG zum 1.8.2013, mit d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Verjähr... / 3 Hemmung

Für die Hemmung der Verjährung gelten die §§ 203 bis 211 BGB sinngemäß. Die Hemmung bedeutet ein vorübergehendes Ruhen der Verjährungsfrist, die nach Wegfall des Hinderungsgrunds weiterläuft. Der Zeitraum der Hemmung wird also nicht in die Verjährungsfrist einbezogen, die sich im Ergebnis um den Hemmungszeitraum verlängert. Die Verjährung ist gehemmt, solange zwischen dem Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Zwangsvollstreckung per Telefon

Rz. 279 Der gewöhnliche Gläubiger und sein Bevollmächtigter kommunizieren mit dem Schuldner und weiteren am Vollstreckungsverfahren rechtlich oder wirtschaftlich Beteiligten gewöhnlich schriftlich.[86] Dies hat zur Folge, dass der Schuldner oder der Dritte die Frage, ob sie antworten und was sie antworten, in Ruhe abwägen können. Auch gelingt so nicht immer eine Ansprache, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist und Feststellungsinteresse

Rz. 84 Die Klauselerteilungsklage nach § 731 ZPO ist eine prozessuale Feststellungsklage.[27] Das Prozessgericht erteilt die Klausel also nicht selbst, sondern stellt nur fest, dass die Erteilung der Klausel zulässig ist. Entsprechend ist der Antrag zu fassen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Anforderungen an eine Klageschrift, §§ 129 ff., 253 ff. ZPO. Rz. 85 Die Klage ist a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.3 Verfahrensbeschleunigung in Räumungssachen

Im Rahmen des am 1. Mai 2013 in Kraft getretene MietRÄndG hatte der Gesetzgeber eine neue Vorschrift in die Zivilprozessordnung eingefügt, nämlich § 272 Abs. 4 ZPO. Hintergrund war die Tatsache, dass Räumungsverfahren eine durchschnittliche Dauer von ca. fünfeinhalb Monaten hatten, also der durchsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.2 Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze

Beibringungsgrundsatz Grundsätzlich gilt im zivilprozessualen Verfahren der sog. Beibringungsgrundsatz: Der Richter ermittelt nicht etwa von sich aus den Sachverhalt, sondern überlässt dies den Parteien. Diese haben die Tatsachen zu beschaffen, schriftlich anzukündigen (§ 129 ZPO) und in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (§ 137 Abs. 2 ZPO). Dies hat zur Konsequenz, dass das,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.7 Ruhen des Verfahrens

Immer wieder sind auch Rechtsfragen streitig, die für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Um den mit solchen Masseneinsprüchen verbundenen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, hat der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung getroffen: Gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO "ruhen" Einspruchsverfahren kraft Gesetzes, wenn man sich in seinem Einspruch auf ein beim ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Garagengeld / 1 Zahlung für Dienstwagengarage ist kein Arbeitslohn

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Garagengeld als Mieteinnahme Eine Zahlung, die sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 1.3 Zinssatz für AdV-Zinsen

Bei erfolglosem Einspruch oder Klageverfahren ist ein ausgesetzter Steuerbetrag mit 6% pro Jahr zu verzinsen (AdV-Zinsen, § 237 AO). Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 6% pro Jahr für verfassungswidrig (BFH, Beschluss v. 8.5.2024, VIII R 9/23, BFH/NV 2024 S. 1207) und sieht in § 237 Abs. 1 Satz 1 AO einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Eine Ungleichbehandlung zwisch...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn bei bedingtem Fortbestand der Geschäftsführertätigkeit

Leitsatz Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen gehören zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und nicht zu den Einkünften aus Gewerbetrieb im Sinne von § 17 EStG, wenn der Gewinn rechtlich und tatsächlich an die weitere Ausübung der Geschäftsführertätigkeit geknüpft ist. Sachverhalt Der Kläger veräußerte 2020 seine 50%-Beteiligung an einer GmbH zusammen mit einem weiterem (Mit-)Gesellschafter. Der Kaufpreis bestand aus einem Festbetrag sowie einem näher definierten Teilbetrag, der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.6 Musterformulierung: Einziehung/Ausschluss und Kaduzierung

Praxis-Beispiel Einziehung/Ausschluss und Kaduzierungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Änderungen des Inhalts ... / F. Muster: Inhaltsänderung eines Erbbaurechts; Erstreckung eines Erbbaurechts

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Formulierungsvorschlag Inhaltsänderung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / Änderung des Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen:

[4] … “Die Revision hat Erfolg. Die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte könne bereits auf der Grundlage ihres Sachvortrags keine Terminsgebühr beanspruchen. Das erste Telefonat am 6.8.2019 habe keine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung beinhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verlängerung eines Erbb... / I. Muster: Verlängerung des Erbbaurechts sowie Neuregelung der Erbbauzinsreallast

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Formulierungsvorschlag Verlängerung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / VERLÄNGERUNG DES ERBBAURECHTS SOWIE NEUREGELUNG DER ERBBAUZINSREALLAST Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Anpassung des Erbbauzin... / E. Muster einer Urkunde

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.1: Formulierungsvorschlag Anpassung Erbbauzins „UVZ-Nr./ ANPASSUNG DER ERBBAUZINSREALLAST AN § 9 ERBBAURG (UMSTELLUNG DER ERBBAUZINSREALLAST AUF WERTSICHERUNG UND VERSTEIGERUNGSFESTIGKEIT) Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, ___________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / 4. Einzelmaßnahmen als Sicherungsmaßnahmen

Rz. 40 Neben der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mit weitreichenden Eingriffen und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters kommt auch im Nachlassinsolvenzantragsverfahren stets die Anordnung einer Einzelmaßnahme in Betracht, welche als milderes Mittel stets zulässig ist. In der Praxis sind hier insbesondere Maßnahmen von Bedeutung:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Wirkung der Kaduzierung

Rz. 21 Die Kaduzierung hat den Verlust der Mitgliedschaftsrechte für die Zukunft zur Folge – das gilt in vollem Umfang für alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten (Noack § 21 Rz. 11; auch Lutter/Hommelhoff § 21 Rz. 14). Eine Rückwirkung tritt nicht ein. Zuvor erfolgte Gewinnverteilungsbeschlüsse wirken zugunsten des ausgeschlossenen Gesellschafters (Lutt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Teilung eines Erbbaure... / C. Muster (Urkundsentwurf)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.1: Formulierungsvorschlag Teilung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / TEILUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / D. Muster: Vereinigung von Erbbaurechten

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Formulierungsvorschlag Vereinigung von Erbbaurechten „UVZ-Nr./ VEREINIGUNG VON ERBBAURECHTEN UND GRUNDSTÜCKEN; ÄNDERUNG DES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 456 Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses tritt für den Arbeitnehmer i.d.R. gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III eine Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld ein.[839] Grund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung an dem Aufhebungsvertrag selbst für das Lösen des Arbeitsverhältnisses verantwortlich ist und damit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "Arbeitnehmer" abstellt, vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / IV. Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker

Rz. 134 § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO erklärt alle Kosten, die üblicherweise in einem vor oder parallel zum Insolvenzverfahren stattfindenden nachlassgerichtlichen Verfahren anfallen (können), zu Masseverbindlichkeiten. Im Einzelnen sind dies die Kosten der Eröffnung einer letztwilligen Verfügung (§ 348 FamFG), der gerichtlichen Sicherung des Nachlasses (§ 1960 BGB), einer Nachlas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 141 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 6 Auswirkungen längerer Arbeitsunfähigkeit auf die Altersteilzeit

Bei Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (6 Wochen) keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden können. Als Strategien, mit diesem Problem umzugehen, bestehen folgende Möglichkeiten: Die ausgefallene Arbeitszeit wird voll nachgeholt. Der Arbeitgeber za...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumungsklage – gerichtlich... / 3 Gerichtliches Verfahren

Über den Räumungsanspruch wird nach mündlicher Verhandlung entschieden. Grundsätzlich ist erforderlich, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Achtung Kündigung wirksam oder nicht? Wird ein Mietvertrag von unbestimmter Dauer fristlos gekündigt und ist die Wirksamkeit dieser Kündigung streitig, so endet der Zeitraum mit dem Tag,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 19 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 1889]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 19 Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 207]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 30 Beweisantrag, Ablehnungsbeschluss [Rdn 1027]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 11 Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3479]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 41 Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3846]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 45 Verteidiger, Verteidiger als Zeuge [Rdn 3884]

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.8 Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (Abs. 8)

Rz. 19 Konformitätsbewertungsstellen können einen Antrag auf Akkreditierung (Abs. 3 Nr. 15) stellen (Satz 1). Adressat ist das Kompetenzzentrum. Zuvor ist die entsprechende Befähigung durch das Kompetenzzentrum als materiell-rechtliche Voraussetzung festzustellen (Satz 2). Die Akkreditierung ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und kann unter Auflagen (§ 32 SGB X) erteilt wer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr