Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

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V / Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5183]

Rdn 5184 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mitwirkungspflichten und gesteigerte Verantwortung des Verteidigers, StV 1997, 488 ­Bockemühl, Selbstladungsr...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 134]

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D / Durchsuchung, Anwesenheit des Verteidigers [Rdn 1842]

Rdn 1843 Literaturhinweise: Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142 Auffermann/Vogel, Wider die Betriebsblindheit – Verhalten bei Durchsuchungen in Arztpraxen und Krankenhäusern, NStZ 2016, 387 Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111 Burkhard, Fahndungssituation: Durchsuchung beim Beschuldigten, Stbg 1998, 310 Kretschmer, "Lege...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Allgayer, Mitteilungen ...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2376]

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 193]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 194 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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V / Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3384]

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B / Beweisantrag, Ablehnungsbeschluss [Rdn 994]

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A / Anfangsverdacht [Rdn 562]

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R / Revision, Allgemeines [Rdn 2661]

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A / Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 285]

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D / Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1906]

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S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

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D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in sonstigen Fällen [Rdn 3357]

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D / Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1741]

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A / Akteneinsicht, Ort der Durchführung [Rdn 455]

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V / Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3749]

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V / Verteidiger, Ausschluss, Rechtsmittel [Rdn 4836]

Rdn 4837 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 4808. Rdn 4838 Im Zusammenhang mit dem Verteidigerausschluss stehen folgende Rechtsmittel zur Verfügung: Im Vorlegungsverfahren:mehr

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D / Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1818]

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V / Verteidiger, Verteidiger als Zeuge [Rdn 3787]

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T / Telefonüberwachung, Begriff [Rdn 4281]

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D / Durchsuchung, Anordnung, Allgemeines [Rdn 1755]

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AGS 12/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist nicht in allen Punkten zuzustimmen. 1. Voraussetzungen der Terminsgebühr für Besprechungen Ein Gespräch, das die Terminsgebühr für Besprechungen auslösen soll, muss qualitativen Mindestanforderungen genügen, um als "Besprechung" im Gebührenrechtssinne angesehen zu werden. Deshalb genügt – worauf das OLG Brandenburg zu Recht hingewiesen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Doppeltes Mehrheitsquorum

Rn 8 Eine Zustimmungsersetzung setzt gemäß Abs. 1 Satz 1 einen mehrheitsfähigen Planentwurf voraus.[13] Einen solchen sieht das Gesetz als gegeben an, wenn dem Plan bereits die (einfache) Kopfmehrheit, also mehr als 50 % der von ihm benannten Gläubiger zugestimmt hat, und die (einfache) Summenmehrheit, also wenn auch die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr al...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / 5. Auswirkungen der Entscheidung auf weitere Verzinsungsanordungen in der AO

Die Entscheidung des BVerfG gilt nur für die Zinsen gem. §§ 233a, 238 AO. Zinsen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften erhoben werden, sind hiervon nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Entscheidung nicht betroffen. Die Unvereinbarkeit der Verzinsungsregelung kann nicht auf andere gesetzliche Verzinsungstatbestände nach der AO erweitert werden (vgl. Rz. 242 der Urtei...mehr

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Schweiz / e) Pflicht zum Austreten als Gesellschafter

Rz. 109 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die GmbH beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen (Art. 823 Abs. 1 OR). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Zusammenwirken mit einem Gesellschafter unzumutbar geworden ist. Dadurch kann den in der GmbH meist ziemlich engen persönlichen Beziehungen Rechnung getragen werden. Die Anhebung der Klage setzt ein...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / IV. Kodifiziertes Unionsrecht

Rz. 71 Bis vor Kurzem gab es keinerlei kodifiziertes Sekundärrecht, welches sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung auseinandergesetzt hätte. Durch mehrere Richtlinien wurde jedoch das innerstaatliche Umwandlungsrecht der Mitgliedstaaten in zahlreichen Teilbereichen ausgeformt und harmonisiert, insbesondere was die Verschmelzung und Spaltung betrifft.[169] Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von AK auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, ETW), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte (PV) bzw Teil...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines besonderen Kirchgelds in Baden

Leitsatz Das besondere Kirchgeld, das in Baden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KiStG Baden-Württemberg und nach § 4 KiStO Baden erhoben wird, ist nicht verfassungswidrig und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, nicht gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (Art. 20 Abs. 3 GG) und auch nicht gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung. Die Erhebung eines besond...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB

Das BVerfG hat sich im Jahr 2020 in zwei Entscheidungen zu erfolgten Sorgerechtsentzügen geäußert. In einer ersten Entscheidung vom 10.6.2020,[1] mit der die Verfassungsbeschwerde wegen formaler Mängel nicht zur Entscheidung angenommen wurde, sah sich das BVerfG aufgrund der "wenig konkreten Feststellungen der Fachgerichte zu Art und Ausmaß der Kindeswohlgefährdung" zu einige...mehr

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Berücksichtigung eines erkrankten Kindes nach § 32 EStG

Leitsatz Die Berücksichtigung eines Kindes gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, das eine Ausbildung krankheitsbedingt nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, setzt voraus, dass das Kind seine Ausbildungswilligkeit noch während der Erkrankung für die Zukunft erklärt. Sachverhalt Auf Anforderung der Familienkasse teilte die Klägerin der Familienkasse mit, dass ihre Tocht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a AO ist der Unterschiedsbetrag, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, mit 0,5 % für jeden vollen Monat zu verzinsen. Eine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz von 6 % nach § 238 AO kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer geordnete...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 954) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Pflegetagegeldversicherung und "Pflege-Bahr" und Varianten des Fallbeispieles 1

Rz. 53 Bei der Pflegetagegeldversicherung i.S.d. § 192 Abs. 6 VVG wird eine vom Versicherungsnehmer festgelegte Summe im Bedarfsfall ohne Zweckbindung und zur freien Verwendung pro Tag ausgezahlt, wobei die Auszahlung aus Praktikabilitätsgründen nicht täglich, sondern monatlich erfolgt. Der Gesundheitszustand sowie das Alter bei Antragstellung haben Einfluss auf die Versiche...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.3 Zinsschranke bei einer Körperschaft

Mit der Regelung des § 8a KStG wurden bis 2007 Zinsaufwendungen einer Körperschaft bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung u. U. in eine vGA umqualifiziert. Im Rahmen des UntStRefG 2008 erhielt § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG eine grundlegend neue Fassung – die sog. Zinsschranke. Damit wurden die bisherigen Beschränkungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dem Grunde nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 68 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Verwaltungsbehörden dürfen vermuten, dass ein ordnungsmäßig zustande gekommenes Gesetz auch sachlich mit dem GG vereinbar ist, zumal wenn die Steuergerichte keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit geäußert haben. Diese Vermutung gilt aber nicht für die Gerichte. Zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesänderungen ohne Übergangsregelung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Verfahren nach Eingang der Stellungnahmen

Rn 28 Stimmen alle Gläubiger dem ggf. (geänderten) Plan zu, sei es durch ausdrückliche Zustimmung oder Schweigen, ist dieser als gerichtlicher Vergleich (§ 308 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) geschlossen. Das Insolvenzgericht stellt dies gem. § 308 Abs. 1 durch Beschluss fest. Die materielle Wirksamkeit des Vergleichs richtet sich nach § 779 BGB (vgl. zu Nullplä...mehr

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Kein privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Leitsatz Ein zuvor der Vermietung dienendes sogenanntes Mobilheim auf einem Campingplatz unterliegt als transportable Wohneinheit nicht dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietun...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Antrag auf Ruhen des Verfahrens

Rz. 236 Muster 57.59: Antrag auf Ruhen des Verfahrens Muster 57.59: Antrag auf Ruhen des Verfahrens In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ wird beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Begründung: Derzeit werden zwischen den Parteien Gespräche zur Beilegung des Rechtsstreits geführt, die erfolgversprechend sind. Der Klägervertreter hat sich mit dem Ruhen des Verfahrens ausdrü...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Aufnahme des Verfahrens

Rz. 237 Muster 57.60: Aufnahme des Verfahrens Muster 57.60: Aufnahme des Verfahrens An das Landgericht _____ Aufnahme des Rechtsstreits In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ teilen wir mit, dass der Kläger durch seinen Sohn S als Alleinerbe beerbt wurde. Dieser wird den Rechtsstreit anstelle des Verstorbenen mit den bisherigen Anträgen aufnehmen. Es wird gebeten, das Rubrum entsprec...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 234 Entsprechend §§ 239 ff. ZPO wird der Rechtsstreit bei Tod einer Partei, Insolvenz,[172] Verlust der Prozessfähigkeit oder – in Anwaltsprozessen – bei Tod des Anwalts unterbrochen. Die Unterbrechung endet, wenn z.B. durch die Erben, den Insolvenzverwalter oder den gesetzlichen Vertreter die Wiederaufnahme des Prozesses angezeigt oder ein neuer Anwalt bestellt ist. Gem....mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[78] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB h...mehr