Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einleitung des Verfahrens.

Rn 27 Ob eine Kindschaftssache auf Antrag (§ 23) oder vAw auf eine entsprechende Anregung hin (§ 24) eingeleitet wird, ist insb dem materiellen Recht zu entnehmen (vgl näher Keidel/Engelhardt § 151 Rz 22 f; Prütting/Helms/Hammer § 151 Rz 39 ff). Rn 28 Auf Antrag eingeleitet werden insb Verfahren nach §§ 1626a I Nr 3, II BGB (Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteina...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidungen des Gerichts nach § 251a.

Rn 21 Erscheint der Kl nicht und stellt der Bekl gleichwohl nicht den Antrag auf Entscheidung durch Versäumnisurteil, so liegt darin ein Nichtverhandeln, mit der Folge, dass auch er nach § 333 säumig wird und das Gericht die in § 251a vorgesehenen Entscheidungsmöglichkeiten hat (Zweibr FamRZ 83, 1154, 1155). Hierbei sollte das Gericht prüfen, ob der Bekl nicht gute Gründe fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zurückweisung des Antrages und Vertagung.

Rn 11 Ist die Sache nicht zur Entscheidung reif, weist das Gericht den Antrag auf Entscheidung nach Lage der Akten durch nach § 336 II unanfechtbaren Beschl zurück und bestimmt neuen Termin. Eine Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach § 251a III ist unzulässig (Frankf NJW-RR 98, 1288).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages.

Rn 4 Die Rechtshängigkeit tritt ein mit der Zustellung der Antragsschrift (§§ 111 Nr 1, 113 I FamFG, 253 I ZPO). Dem steht die Geltendmachung des Anspruchs in der mündlichen Verhandlung gleich (§§ 111 Nr 1, 113 I FamFG, 261 II ZPO), zB dann, wenn der Scheidungsantrag nicht zugestellt wird (BGH NJW 72, 1373 [BGH 24.05.1972 - IV ZR 65/71]). Der Zugang der Abschrift eines Gesuc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 250 ZPO – Form von Aufnahme und Anzeige.

Gesetzestext Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Form und gilt für die Aufnahme der Verfahren in den Fällen der §§ 239, 240, 242, 243 (nur Nachlassinsolvenz), (uU) § 246 II und für die Anzeige in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren (Abs 2).

Rn 5 1. Die Parteien müssen (anders als beim Güterichter nach § 278 Abs 2 S 2) dem Vorschlag ausdrücklich zustimmen. Die Mitteilung der Entscheidung an das Gericht ist als Prozesshandlung bedingungsfeindlich und kann nicht widerrufen werden. Rn 6 2. Besteht Einvernehmen, ordnet das Gericht für die Dauer des Schlichtungsverfahrens das Ruhen des Verfahrens an. Bei Scheitern der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag des Beklagten.

Rn 6 Der Verzicht führt ohne weitere Sachprüfung zur Klageabweisung durch Sachurteil, wenn der Beklagte dies beantragt. Dieser Antrag ist daher Sachantrag (Schilken ZZP 90, 157, 171 f; jetzt auch Zö/Feskorn Rz 5). Eines besonderen, auf Entscheidung gerade durch Verzichtsurteil gerichteten Antrags des Beklagten bedarf es nicht (Hambg ZMR 15, 324). Besteht der Beklagte auf Sac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / R. Ende der Hemmung und deren Neubeginn (II).

Rn 23 Nach II 1 endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft, sofern das Verfahren nicht ohne eine formeller Rechtskraft fähigen Entscheidung beendet wird; die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hemmt die Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ende der Aussetzung.

Rn 25 Ist ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens ausgesetzt, so endet die Aussetzung ipso iure mit der Erledigung dieses Verfahrens, ohne dass es einer Aufnahmeerklärung durch die Parteien oder eines Aufhebungsbeschlusses des Gerichts bedarf (BGHZ 106, 298; Zö/Greger Rz 8; Wieczorek/Schütze/Smid Rz 64; vgl Oldbg MDR 08, 763: wird gem § 251 für die Dauer ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang des Beitreibungsrechts.

Rn 4 Der PKH-Anwalt kann gegen die gegnerische Partei nur die Kosten festsetzen lassen, die diese nach § 91 erstatten muss. Festgesetzt werden können die Regelgebühren, nicht nur die ermäßigten PKH-Gebühren. Die Umsatzsteuer kann nicht verlangt werden, wenn der eigene Mandant des PKH-Anwalts vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH NJW-RR 07, 285). Das Beitreibungsrecht des Anwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 42 VSBG – Verordnungsermächtigung

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Entscheidungen im Einzelnen.

Rn 4 Nach Nr 1 ist der Vorsitzende allein zuständig für alle Verweisungen innerhalb des Zivilgerichtszweigs (s §§ 97, 99 I GVG, § 281) und an Gerichte anderer Rechtswege (§ 17a II GVG). Soweit über eine Rüge betreffend die Zulässigkeit der Klage (Nr 2) abgesondert verhandelt wird, kann der Vorsitzende hierüber im Wege eines Zwischenurteils, abweisenden Prozessurteils oder Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weisungen des Gläubigers an den GV.

Rn 11 An rechtlich zulässige und kostenneutrale Vorgaben des Gläubigers muss sich der GV halten, wenn sie aus dem Auftrag klar erkennbar sind (LG Augsburg DGVZ 95, 154). Das gilt zB für die Vollstreckung von Teil- oder Restbeträgen (s Rn 8), den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung, deren Beschränkung auf bestimmte Sachen bei der Pfändung (Voraussetzung: keine berechti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anwesenheit beider Parteien.

Rn 14 Erscheinen beide Parteien, können diese sich über die Beendigung des Rechtsstreits einigen oder es wird vom Gericht eine außergerichtliche Streitschlichtung vorgeschlagen (Abs 5 S 2), was bei Zustimmung der Parteien zum Ruhen des Verfahrens führt (Abs 5 S 3). Kommt es zu keiner Einigung, schließt sich die mündliche Verhandlung an oder es wird unverzüglich Verhandlungst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung nach Lage der Akten.

Rn 3 Wenn Entscheidungsreife vorliegt und beide Parteien in einem früheren mündlichen Verhandlungstermin desselben Rechtszuges mündlich verhandelt, dh zumindest die Anträge im Termin gestellt und damit konkludent zur Sache verhandelt haben (zum Begriff der mündlichen Verhandlung vgl § 128 Rn 8; näher Anders/Gehle AssEx Rz A-12 f; s.a. Frankf BeckRS 13, 10987 – Abbruch nach S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwesenheit keiner Partei.

Rn 12 Erscheint keine Partei und lassen sich deren Prozessbevollmächtigte nicht auf eine Güteverhandlung ein, wird das Ruhen des Verfahrens (§ 251) angeordnet (IV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sühneversuch (Abs 1).

Rn 2 In jeder Lage des Verfahrens, aber nicht vorgeschrieben in den Rechtsmittelinstanzen (§§ 525 S 2, 555 I 2). Das Gericht kann, ohne sich dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen, sogar in Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung mit den Parteien telefonisch in Verbindung setzen und Hinweise erteilen in dem Bestreben, eine gütliche Einigung herbeizuführen (Bremen NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler lehnt die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ab, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geltendmachung des Wertausgleichs (Abs 1).

Rn 2 Stirbt ein Ehegatte, der in den Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19) fallende Anrechte erworben hat, nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich, so erlischt sein Anspruch auf Wertausgleich (Kobl FamRZ 15, 1295, 1296). Die Erben des verstorbenen Ehegatten können kein Recht auf Wertausgleich geltend machen (§ 31 I 2)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhandlung.

Rn 2 Protokollierungszwang besteht in jeder Verhandlung vor dem erkennenden Gericht sowie außerhalb der Sitzung vor dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter. Der mit Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I 1577 ff) eingefügte II S 2 stellt klar, dass ein Protokoll über eine Gütev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379 [OLG Düsseldorf 21.04.1988 - 10 W 31/88]; differenziert München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeiner Verfahrensgang.

Rn 4 Der Prozess wird ggü jedem einzelnen Streitgenossen durch individuelle Klagezustellung mit der Folge der Rechtshängigkeit in Gang gesetzt. Eine Klageerhebung im Wege einer eventuellen Streitgenossenschaft, also für den Fall, dass der Kl im Verfahren gegen den vorrangig verklagten Streitgenossen unterliegt, ist unwirksam, weil sie an eine außerprozessuale Bedingung, näml...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermessensgebundene Wiedereröffnung.

Rn 2 Die dargestellte Stellung in der Systematik des Verfahrensrechts verbietet es, Wiedereröffnung nach Abs 1 allein deshalb anzuordnen, weil der im nicht nachgelassenen Schriftsatz enthaltene Sachvortrag Entscheidungsrelevanz besitzt. Jedoch ist eine Wiedereröffnung geboten, wenn das Tatsachenvorbringen nach § 531 II Nr 3 Berücksichtigung finden müsste: Es dient letztlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Alternativen.

Rn 27 Nicht selten ist es zweckmäßig, den Abschluss eines anderen Verfahrens auch dann abzuwarten, wenn die strengen Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vorliegen. Dies kann rechtskonform dadurch geschehen, dass die Parteien das Ruhen des Verfahrens beantragen. Will das Gericht ohne Einverständnis der Parteien, etwa durch eine sachlich nicht gerechtfertigte Vertagung o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachzusammenhang.

Rn 22 Über die in § 527 II, III geregelten Fälle hinaus kann eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters kraft Sachzusammenhangs bestehen (Schneider MDR 03, 375 [OLG Köln 12.09.2002 - 14 WF 171/02]). Umstritten ist, auf welche konkreten Einzelentscheidungen sich diese Befugnis erstreckt. Keine Bedenken bestehen gegen Entscheidungen iRd vorbereitend durchgeführten Beweisauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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zfs 06/2023, Berechnung der... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschl. v. 10.11.2022 ist gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthaft. Sie ist auch gemäß § 79 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 2 StPO form- und fristgerecht eingelegt worden. Die Rechtsbeschwerde ist hinsichtlich der Sachrüge auch gemäß § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. §§ 344 f. StPO form- und fristgerecht begründet worden. Das Rechtsmittel de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Wenigstens einmal – es gilt der Grds der Einheit der mündlichen Verhandlung – müssen die Sachanträge in der mündlichen Verhandlung (§ 296a Rn 3) wirksam gestellt werden (BGH 27.10.11 – III ZR 235/10 Rz 2; 25.9.18 – X ZR 76/18, MDR 19, 58 Rz 4); eine Wiederholung nach einem Richterwechsel (aA BAG NJW 71, 1332 [BAG 16.12.1970 - 4 AZR 98/70]) oder einer Beweisaufnahme ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhängigkeit einer Ehesache.

Rn 7 Die Anhängigkeit einer Ehesache (§ 121) beginnt mit Einreichung der Antragsschrift, § 124 S 1 (die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von VKH reicht nicht [Musielak/Borth/Borth/Grandel § 232 Rz 4; Prütting/Helms/Bömelburg § 232 Rz 6]). Die Rechtshängigkeit der Ehesache ist nicht erforderlich. Die Anhängigkeit endet mit der Rechtskraft der Endentscheidung in der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erheblicher Grund.

Rn 3 Aus der Sphäre der Prozessbevollmächtigten: persönliche Verhinderung durch Krankheit, Urlaub, Terminskollisionen; die Verweisung des Anwalts auf eine Terminswahrnehmung durch den Sozius wird idR unzulässig sein, wenn dieser nicht ohnehin eingearbeitet ist. Bei Kollision mehrerer Gerichtstermine wird abzuwägen sein, welcher der kollidierenden Termine am sinnvollsten verl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Prozessförderung. Erscheinen oder verhandeln beide Parteien nicht, kann das Gericht vAw nach Lage der Akten entscheiden (Abs 1), vertagen (Abs 3), das Ruhen des Verfahrens anordnen (Abs 3) oder unter den Voraussetzungen des Abs 1 S 4 einen neuen Termin bestimmen (vgl Rn 5). Welche Entscheidung zu erfolgen hat, liegt im pflichtgemäßen Ermessen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 7 Neben Zulässigkeit von Klage und Berufung (oben Rn 3, 4) setzt das Versäumnisurteil gegen den Kl voraus, dass dieser säumig ist und ein entsprechender Antrag des Beklagten vorliegt. Insoweit kann auf die Ausführungen zum erstinstanzlichen Versäumnisurteil verwiesen werden (§ 330 Rn 3 ff). Rn 8 Beantragt der Beklagte kein Versäumnisurteil, kann – bei Vorliegen der entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erscheinen oder verhandeln in einem Termin beide Parteien nicht, so kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden. (2) 1Ein Urteil nach Lage der Akten darf nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist. 2Es darf frühestens in zwei Wochen verkündet werden. 3Das Gericht hat der nicht erschienenen Partei den Verkündungstermin formlos mitzuteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 70 GVG 1 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 1; 106 GVG 1 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung.

Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausnahme der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Notfristen sind nach der gesetzlichen Definition in S 2 nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, also die Rechtsmittelfristen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Säumnis beider Eheleute.

Rn 8 Erscheinen beide Eheleute nicht oder erscheint nur der anwaltlich nicht vertretene Antragsgegner, kommt gem § 130 II Alt 2 eine Entscheidung nach Aktenlage nicht in Betracht (aA ThoPu/Hüßtege § 130 Rz 6; Zö/Lorenz § 130 Rz 4). In diesem Fall kommt die Vertagung in Betracht; der hierfür erforderliche erhebliche Grund (§ 227 I 1 ZPO) kann in dem erhöhten Interesse an eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identische Beweisfrage in parallel geführten Prozessen.

Rn 12 Auch dann, wenn sich in mehreren Prozessen dieselben Beweisfragen stellen, scheidet eine Aussetzung nach § 148 aus (BGHZ 162, 375; Wieczorek/Schütze/Smid Rz 37). Denn jeder zur Entscheidung berufene Richter muss sich eine eigene Überzeugung vom Ergebnis der Beweisaufnahme bilden. Das Gericht wird auf ein Ruhen des Verfahrens hinwirken, wenn Aussicht besteht, dass beide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, VersAusglG § 48 VersAusglG – Allgemeine Übergangsvorschrift.

Gesetzestext (1) In Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende materielle Recht und Verfahrensrecht weiterhin anzuwenden. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das ab dem 1. September 2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden in Verfahren, diemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Verfahrensfragen.

Rn 10 Gem § 246 I kann eine einstweilige Anordnung nur auf Antrag erlassen werden; dieser muss auf Zahlung eines konkreten Unterhaltsbetrags bzw eines Kostenvorschusses in einer bestimmten Höhe gerichtet sein, § 113 I 2 iVm § 253 II ZPO; die Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen, § 51 I 2. Dies richtet sich nach § 113 I 2 iVm § 294 ZPO (BTDrs 16/6308, 200). IÜ richtet sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Kostenausspruch.

Rn 24 Der Unterschied zur Klagerücknahme bedeutet, dass eine Kostenfolge wie in § 269 III nicht ausgesprochen werden kann (BGH NJW-RR 06, 201). § 269 III 2 ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Kl erst nach Abschluss des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf DsV zurücknimmt; § 269 III 2 greift für die Rücknahme des Streitantrags g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung.

Rn 32 Die Vollstreckung der Ordnungsmittel richtet sich nach den Vorschriften des JBeitrG, § 1 I Nr 3 JBeitrG. Sie erfolgt vAw und wird vom Prozessgericht als Vollstreckungsbehörde iSd § 2 JBeitrG veranlasst. Hält sich der Schuldner im europäischen Ausland auf und besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf inländisches Vermögen, erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsgeldfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff: s.o. vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (s.o. vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

Rn 1 Im Grundsatz sind anwendbar die allgemeinen Vorschriften der §§ 355–370. Ergibt sich im selbstständigen Beweisverfahren ein Hindernis der Beweisaufnahme, greift betreffend das Hauptsacheverfahren indes nicht § 356, insoweit kann nämlich keine Verzögerung der Hauptsacheentscheidung eintreten; vielmehr kann das Beweismittel in der Hauptverhandlung erneut gebracht werden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr