Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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§ 36 Rechtsübergang / V. Vorrecht des Verletzten (§ 116 Abs. 5 SGB X)

Rz. 297 Trifft den Verletzten ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit (§ 116 Abs. 3 S. 1 SGB X), so wird ihm bei der Schadensabwicklung ein Vorrecht gegenüber dem Sozialversicherungsträger in dem Fall eingeräumt, in dem dieser aufgrund des Schadensereignisses keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor diesem Ereignis. Der Schadenser...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / A. Begriff des Erwerbsschadens

Rz. 1 § 842 BGB: Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt. § 843 BGB: Geldrente oder Kapitalabfindung (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers ode...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / G. Haftungsgrenzen

Rz. 254 § 12 StVG: Höchstbeträge (1) Der Ersatzpflichtige haftetmehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Dauer der Ersatzleistung beim Haushaltsführungsschaden

Rz. 229 Ob die wegen des Haushaltsführungsschadens zu zahlende Rente zeitlich zu begrenzen ist, wird unterschiedlich beurteilt. In der Rechtsprechung wird die Schadensrente insoweit teilweise auf die Vollendung des 70. oder 75. Lebensjahres begrenzt.[485] Das entspricht heute nicht mehr dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge. Die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags 2010 in Gosla...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Beitragsregress vor dem 1.7.1983

Rz. 446 Die vom Sozialversicherungsträger während der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation aus der Lohnersatzleistung zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge waren Pflichtbeiträge, die dem Rentenkonto des Pflichtversicherten gutgeschrieben wurden. Da sie dem Erwerbsschaden kongruent sind, unterlagen sie insoweit dem Forderungsübergang nach § 1542 RVO a.F. (hierzu u...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / C. Versicherungsfall

Rz. 17 Die Bindung der ordentlichen Gerichte bezieht sich auf die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt.[14] Das Gleiche gilt hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstunfalls.[15] Rz. 18 Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind ausweislich des § 7 Abs. 1 SGB VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Rz. 19 Nehmen die Versicherungsbehörden einen Ar...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Beamte, Richter, Soldaten

Rz. 60 Gemäß § 3 Abs. 2 BBG endet der Anspruch auf Besoldung mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. § 4 Abs. 1 BBG bestimmt, dass der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgend...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / G. Angestellte und Arbeiter

Rz. 94 Angestellte und Arbeiter der Behörden haben naturgemäß keinerlei beamtenrechtliche Versorgungsansprüche. Sie unterliegen vielmehr den allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Rz. 95 Unfallversicherung: Der Bund ist Träger der GUV (§ 114 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII). Die Aufgaben des Bundes als Unfallversicherungsträger werden nicht von den Berufsgenossenschaft...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestimmter Antrag und Streitgegenstand (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 60 Der Kläger muss zur Bestimmung seines Begehrens angeben, welchen Betrag er für welchen Zeitraum begehrt. Innerhalb einzelner Zeitabschnitte, nach denen der Kläger in seinem Antrag unterscheidet, darf das Gericht nicht über die für diese Zeitabschnitte geltend gemachten Beträge hinausgehen (§ 308 Abs. 1 ZPO).[151] Rz. 61 Die Höhe der Rente kann allerdings in das gericht...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Dauer des Anspruchs, Tod des Geschädigten

Rz. 37 Der Ersatzanspruch besteht so lange, wie die vermehrten Bedürfnisse andauern. Für den Wegfall einer Bedürfnislage hinsichtlich der vereinbarten bzw. ausgeurteilten Dauerleistungen ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig, wobei allerdings dem Geschädigten eine sekundäre Darlegungslast obliegen kann. Den Einwand überholender Kausalität hat der Schädiger zu erh...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung

Rz. 7 Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Die Zwangsvollstreckung einer Forderung ist unzulässig, wenn der Schuldner dieser Forderung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat, der in einem rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist. Dies gilt auch für den...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / D. Verdienstausfall von Personen, die im Unfallzeitpunkt nicht im Erwerbsleben standen

Rz. 171 Grundsätzlich kann derjenige keinen Erwerbsschaden geltend machen, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses kein Einkommen aus einer Arbeits- oder Berufstätigkeit bezogen hat. Wer etwa nur von seinem Vermögen oder einer Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosenunterstützung beanspruchen und mit einer neuen Arbeitsstelle rechnen zu können, kan...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / aa) Arbeitslosenhilfe

Rz. 225 Beim Bezug von Arbeitslosengeld und von Arbeitslosenhilfe in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung begründete der unfallbedingte Verlust des Anspruchs sowohl aus §§ 117 ff. SGB III (Arbeitslosengeld) als auch aus §§ 190 ff. SGB III (Arbeitslosenhilfe) einen Erwerbsschaden des Verletzten.[312] Beiden Leistungen war die Funktion des Lohnersatzes eigen. Sie sind jewe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Prozessuales

Rz. 610 Erwirkt der nicht verantwortliche Geschädigte ein Feststellungsurteil hinsichtlich etwaiger Zukunftsschäden und erscheint es als möglich, dass die Voraussetzungen des § 829 BGB in Zukunft vorliegen könnten, muss der Urteilsspruch so gefasst werden, dass dem Schädiger, falls der Geschädigte in Zukunft Ersatzansprüche erhebt, die Berufung auf den Eintritt der Vorausset...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Einzelfragen

Rz. 431 Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB tritt nur dann ein, wenn die Ersatzforderung gleichzeitig auf die Sozialversicherungsträger übergegangen ist.[536] Jeder Gesamtgläubiger ist berechtigt, den gesamten Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen geltend zu machen und einzuklagen.[537] Sofern einer der Gesamtgläubiger die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NATO-Truppenstatu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / a) Grundlagen

Rz. 234 Nach § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X, der durch Art. 5 Nr. 2 RRG 1992 vom 18.12.1989[324] angefügt und mit Wirkung vom 1.1.1992 in Kraft getreten ist, unterliegen Beiträge, die von Sozialleistungen zu zahlen sind, dem Forderungsübergang. Gemäß § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB X, der aufgrund des Art. 10 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000[325] in die Regelu...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Haftungshöchstgrenzen

Rz. 52 Nach § 9 HaftpflG haftet der Ersatzpflichtige (Unternehmer nach § 1 oder Inhaber nach § 2) für Personenschäden für jede getötete oder verletzte Person bis zu einer Jahresrente von 36.000 EUR oder einem Kapitalbetrag von 600.000 EUR. Diese Regelung weicht erheblich von § 12 StVG ab. Als Rente sind nach § 8 HaftpflG zu zahlen: Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und U...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / G. Von der Bindung nicht betroffene Tatumstände

Rz. 33 Eine Bindung besteht nicht, wenn es nach Anerkennung eines Arbeitsunfalls durch den Sozialversicherungsträger nur noch um die Frage geht, ob der in Anspruch genommene Schädiger wegen des Vorliegens einer gemeinsamen Betriebsstätte haftungsprivilegiert ist, oder wenn das Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte zu verneinen ist.[33] Rz. 34 Die Bindung der Gerichte ers...mehr

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§ 24 Vergleich / A. Vergleich: Wesen, Abschluss, Formen, Wirkung

Rz. 1 § 779 BGB: Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage (1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 7. Limitbeträge

Rz. 399 In der Regel ist die Anwendung des Teilungsabkommen "der Höhe nach" begrenzt. Es werden sog. Limitbeträge vereinbart, bis zu deren Erreichen die abkommensgemäße Regulierung zu erfolgen hat. Das Limit ist erreicht, sobald die Leistungen des Sozialversicherungsträger den Betrag übersteigen.[500] Rz. 400 Die Höhe der "Spitzenklauseln" hängt davon ab, welche Zwecke mit de...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Personenschaden

Rz. 51 Vom Haftungsprivileg erfasst sind allein Personenschäden, die nach "anderen gesetzlichen Vorschriften" gegeben sind. Betroffen sind alle denkbaren Haftungsgründe des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. In erster Linie handelt es sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung (auch aus Amtspflichtverletzung),[46] aus Verträgen (z.B. Beförderungsvertrag),[47] aus dem Haft...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 26 Klagearten / X. Abänderungsklage und Rechtsmittelverfahren

Rz. 293 Grundsätzlich hat eine abänderungsberechtigte Partei die freie Wahl, eine während der Rechtsmittelfrist eintretende Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse entweder durch eine Abänderungsklage oder – bei Vorliegen der erforderlichen Beschwer (siehe § 28 Rdn 12 ff.) – durch eine Berufung geltend zu ­machen.[748] Rz. 294 Diese Wahlmöglichkeit besteht nur dann nicht, w...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Formelle Beschwer des Klägers

Rz. 17 Für den unterlegenen Kläger ist grundsätzlich die sog. formelle Beschwer maßgebend. Danach ist der Kläger insoweit beschwert, als das angefochtene Urteil von seinen (Sach-)Anträgen abweicht.[39] Dies ist auch dann der Fall, wenn das Gericht im Wege eines Anerkenntnisurteils über einen Sachantrag befindet, den der Kläger zuletzt nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / d) Geltende Rechtslage

Rz. 248 Seit dem Inkrafttreten der Rentenreform durch das RRG 1992 ergibt sich mit Wirkung vom 1.1.1992 hinsichtlich der Behandlung von Beiträgen, die von Sozialleistungen zu zahlen sind (vgl. § 116 Abs. 1 SGB X), eine erneute Änderung der Rechtslage. Nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Vers...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftung gemäß § 89 BGB

Rz. 658 § 89 Abs. 1 BGB ordnet die Anwendung des § 31 BGB auf den Fiskus sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts an. Damit haften gemäß § 31 BGB auch diese Rechtsträger – wie die juristischen Personen des Privatrechts – auf Ersatz von Schäden, die durch das Handeln ihrer verfassungsmäßigen Vertreter verursacht worden sind. Rz. 659 Fiskus bez...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Bindungswirkung des Grundurteils

Rz. 163 Ein Grundurteil wird zwar nur formell, nicht aber auch materiell rechtskräftig (§ 322 ZPO).[282] Dennoch entfaltet es eine innerprozessuale Bindungswirkung im Betragsverfahren einschließlich des Rechtsmittelverfahrens (§§ 318, 512 ZPO).[283] Der Grund des Anspruchs steht für das Betragsverfahren fest, ist in diesem nicht mehr zu prüfen und das Gericht darf selbst dan...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Schadensfälle bis zum 31.12.1983

Rz. 238 Soweit die Sozialversicherungsträger im Zeitraum bis zum 31.12.1983 Barleistungen (Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld) zu erbringen hatten, oblag es ihnen, hieraus die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen (§ 12 Nr. 2 RehaAnglG i.E., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a RVO a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 10a AVG a.F., § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG a.F., §§ 168 Abs....mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Psychische Beeinträchtigungen

Rz. 28 Auch psychische Befindlichkeitsbeeinträchtigungen können haftungsrechtlich relevant sein. Insoweit ist zu unterscheiden: Rz. 29 In vielen Fällen sind psychisch vermittelte Beeinträchtigungen schadensausfüllende Folgewirkungen einer körperlichen Verletzung oder Gesundheitsschädigung. Eine psychische Beeinträchtigung kann aber durch ein Unfallgeschehen auch auftreten, oh...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / b) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Rz. 115 War der Verletzte im Unfallzeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 SGB V) und erspart er unfallbedingt Krankenversicherungsbeiträge, die er ohne das Schadensereignis aus seinem Arbeitseinkommen hätte entrichten müssen, so ist grundsätzlich der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Feststellung des Nettoeinkommens des Getöteten

Rz. 76 Demgemäß ist zunächst aus dem Bruttoeinkommen das Nettoeinkommen (bei der hier behandelten Fallgruppe dasjenige des getöteten Alleinverdieners) zu ermitteln, das nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge für Unterhaltszwecke zur Verfügung stand und voraussichtlich wei­ter zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist in ähnlicher Weise wie bei der Ermitt...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden und Beeinträchtigung der Arbeitskraft

Rz. 5 Der Erwerbsschaden eines Verletzten umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann.[5] Der Schaden liegt nicht bereits im Wegfall oder der Minderung der Arbeitskraft als solcher.[6] Deshalb entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente leb...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Schadensgruppen

Rz. 190 Der Ausfall bei der eigenen Bedarfsdeckung gehört in die Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse, der Ausfall bei der Haushaltsführung für die Familienmitglieder wird dagegen dem Erwerbsschaden zugeordnet; insoweit ist die Haushaltstätigkeit heute einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit gleichgestellt.[401] Rz. 191 Die Unterscheidung hat für den Anspruchsübergang nac...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Streitwert

Rz. 63 Der für die sachliche Zuständigkeit (siehe oben § 25 Rdn 48 f.) maßgebliche Streitwert einer Klage auf wiederkehrende Leistungen bestimmt sich ebenso wie deren Rechtsmittelstreitwert (Beschwer, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO; siehe unten § 28 Rdn 36 ff.) grundsätzlich nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs;[155] bei einer bestimmten Dauer des...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / II. Tödliche Unfälle

Rz. 13 Die Frage der Anrechnung von Erbschaften auf Ansprüche der Hinterbliebenen von Unfallopfern gem. § 844 Abs. 2 BGB oder § 10 Abs. 2 StVG hat erhebliche praktische Bedeutung. Ein vorzeitiger Anfall einer Erbschaft ist insoweit anzurechnen, als er dem Ersatzberechtigten Vorteile bringt, die er ohne das schädigende Ereignis nach dem wahrscheinlichen Lauf der Dinge nicht g...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / a) Grundlagen

Rz. 197 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X knüpft den Forderungsübergang daran, dass der Sozialleistungsträger (Sozialversicherungsträger, Bundesagentur, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfeträger) "aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der v...mehr

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§ 26 Klagearten / IX. Verhältnis zur Klage auf wiederkehrende Leistungen (§ 258 ZPO)

Rz. 287 Soweit der Streitgegenstand der zuvor erhobenen (Erst-)Leistungsklage (§ 258 ZPO) betroffen ist, kann der Gläubiger der wiederkehrenden Leistungen weitere Ansprüche grundsätzlich nur mit der Abänderungsklage und unter Beachtung der bei dieser bestehenden Beschränkungen geltend machen.[734] Dies gilt insbesondere auch, wenn der Gläubiger im Rahmen der Erstklage seine ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Deckungssumme, Mindesthöhen der Versicherungssummen

Rz. 268 Vom Haftungshöchstbetrag ist die Deckungssumme aus dem Versicherungsvertrag des Schädigers mit seinem Haftpflichtversicherer zu unterscheiden. Wenn der Geschädigte den Direktanspruch (§ 115 VVG) gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, wird dessen Zahlungspflicht nicht nur durch die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge bestimmt, sondern auch dadurch, welche Vers...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen

Rz. 282 Nach § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII (§ 640 SGB VII a.F.) haften Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben und deren Haftung nach den §§ 104–107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträgern für die in Folge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzan...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Auslegung

Rz. 138 In einem Leistungsbegehren ist als ein "Weniger" das entsprechende Feststellungsbegehren enthalten (siehe oben Rdn 1). Erweist sich eine Leistungsklage als unbegründet oder derzeit unbegründet, entspricht aber der Erlass eines Feststellungsurteils dem Interesse der klagenden Partei, so kann das Gericht dem im Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 6. Ausfall des mithelfenden Ehemannes

Rz. 215 Heutzutage helfen auch in Haushalten mit Nur-Hausfrauen die Ehemänner bzw. männlichen Partner vielfach im Haushalt mit. In diesem Fall erleiden sie bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nicht nur einen außerhäuslichen Erwerbsschaden, sondern auch einen ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden.[463] An den Nachweis der Mithilfe und an den Nachweis de...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 22 Mehraufwendungen sind zu erstatten, wenn infolge der Schädigung gesteigerte Bedürfnisse des Geschädigten bestehen, er z.B. besondere Pflege oder besondere Hilfsmittel benötigt oder sein Umfeld auf die neue Situation eingerichtet werden muss, etwa durch Umbauten an Immobilien oder Fahrzeugen wegen einer bestehenden Behinderung. Zu ersetzen sind die erforderlichen Aufwe...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Vergleiche und vollstreckbare Urkunden (§ 323a Abs. 1 S. 1 ZPO)

Rz. 234 Erfasst werden von der Abänderungsklage ferner gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche (§ 796a ZPO) oder andere vollstreckbare Urkunden (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) über zukünftige wiederkehrende Leistungen (§ 323a Abs. 1 S. 1 ZPO).[616] Rz. 235 Sind durch eine der vorstehend genannten Urkunden wiederkehrende Leistung...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Zweck des Übergangs

Rz. 12 § 116 SGB X dient[15] wie zuvor § 1542 RVO a.F. der Entlastung der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten. Dem Schädiger wird der Einwand versagt, es sei kein Schaden entstanden, weil dem Betroffenen durch Leistungen der öffentlichen Versicherung ein gleichwertiger Vorteil zugefallen sei.[16] Die Legalzession des § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X soll bewirken, dass der Lei...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr