Fachbeiträge & Kommentare zu Rente mit 63

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Folgeregelungen zu § 3 Nr 65 Buchst a bis c EStG (§ 3 Nr 65 S 2–4 EStG)

Rn. 2859 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei § 3 Nr 65 S 2 EStG handelt es sich um eine Sachverhaltsfiktion, die für die nachgelagerte Besteuerung unterstellt, dass die Vorgänge nach § 3 Nr 65 S 1 Buchst a–c EStG nicht erfolgt sind, sondern der Versorgungsberechtigte die Versorgungsleistung von dem ursprünglichen Verpflichteten erhalten hat. Rn. 2860 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2632 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55 EStG fügt sich ein in eine Vielzahl von Vorschriften zur Steuerfreiheit von Vorgängen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altversversorgung, die sich wie folgt überblicksartig darstellen: § 3 Nr 55 EStG: Die Vorschrift stellt die Mitnahme von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Fällen des § 4 Abs 2 Nr 2 und Abs 3 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die in den LStR erwähnten steuerfreien Leistungen

Rn. 221 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG erfasst nach Ansicht der FinVerw (vgl H 3.6 EStH 2021 iVm R 3.6 Abs 1, 2 LStR 2023):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.3 Erreichen der Regelaltersgrenze

Begünstigt sind alle Personen, die ihren Arbeitslohn für eine Tätigkeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erhalten.[1] Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Beschäftigte ohne Abschläge eine Regelaltersrente beziehen können. Die Regelaltersgrenze wird für die Jahrgänge ab 1947 stufenweise auf 67 Jahre angehoben und liegt für Personen, die ab 1964 geboren...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Abgrenzung zum Beitragsrecht

Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge aufgrund einer Pensions-/Direktzusage von seinem früheren Arbeitgeber oder vergleichbare Bezüge aus einer Unterstützungskasse erhält. Versorgungsbezüge können dem Arbeitnehmer in Form laufender ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Kann ich die Aktivrente auch dann in Anspruch nehmen, wenn ich bereits früher (z.B. "Rente mit 63", Frührente u.ä.) in Rente gegangen bin?

Die Aktivrente kann erst ab dem Folgemonat, nach dem Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI – 67Jahre inkl. Übergangsregelung), in Anspruch genommen werden.mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (vgl. BSG, Beschluss v. 24.1.2024, B 12 BA 16/23 B, Rz. 10). Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01)...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5, 60, 63; vgl. auch die Komm. in Rz. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.3 Teilweises Ende einer Steuerbefreiung

Rz. 63 Abs. 2–4 gelten auch, wenn eine Steuerbefreiung teilweise endet. Das kann der Fall sein, wenn eine steuerbefreite Körperschaft einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründet oder wenn ein Zweckbetrieb diese Eigenschaft verliert und zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Dann ist für den steuerpflichtig werdenden Bereich e...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.2 Sonstige Gründe

Rz. 55 Neben rein bilanziellen Gründen gibt es aber noch zahlreiche weitere Gründe zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bzw. des sie deckenden Vermögens, die in der Literatur angeführt werden. Diese werden im Folgenden skizziert und z. T. auch bezüglich ihrer Aussagekraft relativiert. Rz. 56 1. Die gegenwärtige Finanzierungsstrategie ist bei den betreffenden Unternehme...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.5 Personen in außerbetrieblicher Ausbildung (Nr. 3a) – weggefallen zum 1.1.2020

Rz. 13 Diese Vorschrift ist durch Art. 6 des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen worden und regelte zuvor die beitragspflichtigen Einnahmen von Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet wurden...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.8 Personen in außerbetrieblicher Berufsausbildung (bisheriger Abs. 1 Nr. 3a bis zum 31.12.2019)

Rz. 27 Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) ist zum 1.1.2020 die bisherige Nr. 3a des Abs. 1 gestrichen worden. Die bisherige Nr. 3b wurde zu Nr. 3a. Die Vorschrift der Nr. 3a a. F. gilt jedoch nach Maßgabe des § 276 als Übergangsregelung weiter, wenn die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einricht...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Nochmals: BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [23] Auf diese Entscheidung und zum Stand der – insgesamt wenigen, aber wohl überwiegend zustimmenden – Literaturmeinungen wurde vom Verfasser bereits ausführlich vorgetragen.[24] Streitpunkt ist und bleibt die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft kategorisch ausscheidet, wenn sie der haft...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Sonderfälle

Rn 9 Auch Gesellschafter, die Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit dem Schuldnerunternehmen haben (z.B. Kauf, Darlehen, Miete), können Insolvenzgläubiger (§ 38) und damit antragsberechtigt sein.[37] Dies gilt insbesondere für an sich nachrangige (§ 39 Abs. 1 Nr. 5) Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Unverfallbarkeit

Kernstück des BetrAVG ist die Regelung der sog. "Unverfallbarkeit" der Versorgungsanwartschaften. Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu beschränken, die Versorgungsanwartschaft verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Versorgungsfalls, z. B. der Altersgrenze, aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Aufteilung von Verpflegungsleistungen in Hotels und Pensionen

Rz. 61 In Beherbergungsbetrieben (insbesondere Hotels und Pensionen) unterliegt die Beherbergungsleistung (Übernachtung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer) dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 mit 5 %, ab 1.1.2021 mit 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist in diesen Betrieben vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.12 Verhältnis 76g zu § 262

Rz. 102 Bereits mit dem durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 einfügten § 262 (Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt) verfolgte der Gesetzgeber – ähnlich wie jetzt mit dem Grundrentenzuschlag – das Ziel einer Kompensation von niedriger erzielten Arbeitsverdienste in der Erwerbsbiografie durch die Anhebung der Entgeltp...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 125 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Altmann, BSG (v. 5.6.2025, B 5 R 3/24 R): Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente, B+P 2026, 11. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlech...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.2 Leistungsbegrenzung bei Unterstützungskassen

Rz. 71 Für Unterstützungskassen enthält § 3 Nr. 3 KStDV eine besondere Regelung für die Leistungsbegrenzung. Danach dürfen die laufenden Leistungen (Pensionen, Witwengeld, Waisengeld) sowie das Sterbegeld die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Die für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen geltenden Höchstbeträge sind daher auch auf Unterstützungskassen anzuw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.3 Kassen ohne Rechtsanspruch (Unterstützungskassen)

Rz. 33 Als Kassen, "die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren", sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG allein die rechtsfähigen Unterstützungskassen aufgeführt. Die in den früheren Fassungen der Befreiungsvorschrift genannten "sonstigen rechtsfähigen Hilfskassen für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit" sind nicht mehr gesondert aufgeführt, weil sie von dem Begriff de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.2 Auflösung der Kasse

Rz. 95 Den Grundsatz der Vermögensbindung konkretisiert § 1 Nr. 2 KStDV für den Fall der Auflösung der Kasse dahin, dass deren Vermögen nur entsprechend der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen oder gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zufließen darf.[1] Dabei muss die Verwendung des Vermögens in der Satzung konkret beschrieben sein. Für die satzungsmäßige V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.2 Geschäftsplan

Rz. 62 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG muss der Geschäftsplan der Kasse sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Geschäftsplan ist ein Begriff aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Zur Aufstellung des Geschäftsplans sind nach § 5 Abs. 2 VAG Unternehmen verpflichtet, die der Versicherungsaufsicht unterliegen, d. h. Kassen, die dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

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FF 02/2026, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute schlossen am xx.xx. 2002 die Ehe, die durch den hier nur zur Folgesache Versorgungsausgleich angefochtenen Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Celle vom 26.3.2025 geschieden worden ist, nachdem der Scheidungsantrag des Ehemannes der Ehefrau am xx.xx. 2024 zugestellt worden war. [2] Während der Ehezeit erwarb die Ehefra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Besteuerung der Versorgungsleistungen

Rn. 66 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen führen stets zu sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 5 EStG; auch wenn sich der Umfang der Besteuerung ggf an den Grundsätzen des § 20 EStG orientiert (s § 22 Rn 650 ff (Mues)). Für die Besteuerung in der Leistungsphase, die entweder in Form von Rentenzahlungen oder in Form einer Kap...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 die rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen abzugeben haben, wenn sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind .[1] Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Besteht volle Steuerpflicht, weil die Kasse die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 "Ähnliche" fortlaufende Bezüge

Rz. 5 § 313 AO gilt auch für einer Gehaltsforderung ähnliche fortlaufende Bezüge. Die Ähnlichkeit bezieht sich hier nicht auf den Unterhaltscharakter des Gehalts, sondern auf eine gewisse Stetigkeit und Gleichmäßigkeit der Zahlungsweise.[1] Nicht erforderlich ist, dass die Zahlungen stets gleichmäßig hoch und immer im gleichen Zeitabstand erfolgen. Hierzu zählen z. B. sonsti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber in Auss...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurden im Rentenrecht erstmalig Regelungen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen für Ansprüche auf vorzeitige Altersrenten eingeführt. Diese waren gleichzeitig mit Rentenabschlägen von 0,3 % für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten verbunden. Bei einer Regelal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersrente für besonders l... / 1.2 Rente ab dem 63. Lebensjahr

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 Geborenen in 2-Monatsschritten wieder auf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 7 Beitragszahlung erst nach Beginn der Altersrente mit Abschlägen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Eine im November 1961 geborene Versicherte erhielt im Jahr 2023 die beantragte Auskunft zum Abkauf der Rentenabschläge. Die Versicherte beabsichtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 6 Monaten und damit 3 Jahre vorzeitig zum 1.6.2025 mit einem Rentenabschlag von 10,8 % die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Nach d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anhebung der Altersgrenzen / 1.2 Altersrenten mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme

Anders verhält es sich bei den sog. vorzeitigen Altersrenten. Dies sind die Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ausgelaufene Altersrente), Altersrente für Frauen (ausgelaufene Altersrente). Alle diese Altersrenten können – bei Erfüllung der dafür jeweils notwendigen Vorauss...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anhebung der Altersgrenzen / 2.4 Altersrente für langjährig Versicherte

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte zum wiederholten Male verschoben. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, wird die Altersgrenze von 65 Jahren stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Die Rente kann bereits vorzeitig mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, es muss dann aber ein Abschlag in Kauf genommen w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 1.2 Rentenbeginn

Leistungsansprüche entstehen, wenn deren materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt im Wesentlichen den Rentenbeginn und hat verfahrensrechtliche Bedeutung (Einleitung des Rentenverfahrens). Ob eine rückwirkende Zahlung der Renten in Betracht kommt, ist davon abhängig, wie viel Zeit zwischen der Erfüllung der Anspruchsvorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5.1 Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, die für die Beitragsberechnungen einem Monat seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zugeordnet werden, sind mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil bei der Ermittlung der SV-Luft zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Einmalzahlungen auf die SV-Luft Fortsetzung des Beispiels unter Abschn. 1.2. Der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anhebung der Altersgrenzen / 2.6 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Diese Altersrente kommt nur für Versicherte in Betracht, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. In der Vergangenheit wurde unter Beachtung von Vertrauensschutzregelungen die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug stufenweise von 60 auf 65 Jahre angehoben (betraf Geburtsjahrgänge 1937 bis November 1941). Ab Dezember 1941 geborene Versicherte konnten diese Altersrente erst nach ...mehr