Fachbeiträge & Kommentare zu Rente mit 63

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Vorschrift steht in einem inneren Zusammenhang mit § 64 (Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Sie hat hauptsächlich Präventionscharakter, bietet für den Leistungsträger aber auch ökonomisches Potenzial. Die Regelung kann nicht als Ergänzung oder Präzisierung der §§ 60 bis 62 angesehen werden, weil es ihr am Element des Amtsermittlungsgrundsatzes aus § 20 SGB X ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft sowohl Antragsteller auf Sozialleistungen als auch Personen, die bereits eine Sozialleistung beziehen. Sie fokussiert allerdings einschränkend auf den Personenkreis, der wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit leistungsberechtigt ist. Unter Erwerbsfähigkeit ist ganz allgemein die Fähigkeit ...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5 Zugangsfaktor – Rentenzuschläge und Rentenabschläge nach Abs. 5

Rz. 37 Abs. 5 führt den sog. Zugangsfaktor als zentralen Grundsatz der Rentenberechnung ein. Dabei beschreibt Abs. 5 nur Funktion und Sinn und Zweck des Zugangsfaktors, erst in Abs. 6 wird dann beschrieben, wie der Zugangsfaktor Eingang in die Berechnung des Monatsbeitrags nimmt. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 5 ist § 77. Abs. 5 beschreibt den Sinn des Zugangsfaktors; m...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.1 Rentenartfaktor in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 34 Abs. 4 ordnet für den Bereich der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung dem Grunde nach an, dass die jeweilige Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente durch den Rentenartfaktor bestimmt wird. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 4 ist insoweit § 67, der die Rentenartfaktoren für alle Rentenarten regelt. Den knappschaftlichen Besonderheiten trägt insoweit § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist wie folgt geändert worden: Die zunächst durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) vorgesehenen Rechtsänderungen zum 1.1.1999 bzw. 1.1.2000 (Erweiterung von Abs. 7 um einen Demographiefaktor und Neufassung von Abs. 5 entsprechend § 77) sollten aufgrund von Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.2 Normzweck

Rz. 6 § 63 hat die Funktion einer Übersichtsvorschrift und verdeutlicht zudem die Wirkungsweise der gegenüber dem alten Recht der RVO vereinfachten Rentenformel (BT-Drs. 11/4124 S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Übersichtsfunktion der Norm ergibt sich schon aus ihrer systematischen Stellung. § 63 steht im Dritten Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – und hie...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.2 Persönliche Entgeltpunkte

Rz. 55 Für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – so die ausdrückliche Begrifflichkeit des § 64 Nr. 1 – sind die nach § 70 zu ermittelnden Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor zu multiplizieren. Es ergibt sich daher die Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunktemehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6 Monatsbeiträge der Rente nach Abs. 6

Rz. 49 Abs. 6 ordnet für die Ermittlung des zu zahlenden Monatsbetrags einer Rente an, dass die unter Berücksichtigung des mit dem Zugangsfaktor ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden (das BSG verwendet den insoweit besser passenden Begriff des monatlichen Werts des Rechts auf Rente; BSG, Urteil v. 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020, 401. Deeken/Freudenberg, Inflation trifft Rente – Welche Maßnahmen haben unsere Nachbarländer im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.1 Rentenabschlagsprinzip

Rz. 39 Über den Zugangsfaktor werden die Vorteile einer längeren Bezugsdauer aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme einer möglichen Rente durch das Rentenabschlagsprinzip umgesetzt. Versicherte können ihre Altersrente vorzeitig, d. h. vor der höheren Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen jedoch entsprechende Abschläge i. S. d. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a in Kauf nehmen; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.2 Rentenartfaktor in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 36 Für Versicherte in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, dort sind Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Hochseeschifffahrt und des Bergbaus rentenversichert) gelten deutlich höhere Rentenartfaktoren. Die Rentenartfaktoren der knappschaftlichen Rentenversicherung werden in § 82 geregelt. Für die knappschaftliche Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3.2 Gesamtleistungsbewertung

Rz. 28 Solche beitragsfreien Zeiten werden bei der Rente einheitlich bewertet (Gesamtleistungsbewertung, § 71 bis 74 und § 263, zur Gesamtleistungsbewertung mit Entgeltpunkten [Ost] vgl. § 263a). Sie erhalten für jeden Monat grundsätzlich entweder den Gesamtleistungswert aus sämtlichen Beiträgen, also einschließlich beitragsgeminderter Zeiten (sog. Grundbewertung, vgl. § 72), ...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.3 Beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten nach Abs. 3

Rz. 24 Abs. 3 ordnet dem Grunde nach an, dass auch für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte angerechnet werden, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist. Rz. 25 Sinn dieser generellen Anordnung ist es, für bestimmte, gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige Zeiten, in denen der Betroffene aber ...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um Leistungen mit Lohnzuschussf...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.7 Dynamisierung und Kopplungsgebot nach Abs. 7

Rz. 57 Der Entwicklung des Lohnniveaus trägt abschließend der Grundsatz der Dynamisierung nach Abs. 7 Rechnung. Umgesetzt wird dies durch die in § 65 niedergelegte Rentenanpassung zum jeweils 1.7. eines jeden Jahres. Die Rentenanpassung verfolgt dabei den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Werden Renten daher aus anderen Gründen erhöht, insbeson...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.3 Aktueller Rentenwert nach Nr. 3

Rz. 23 Der aktuelle Rentenwert richtet sich nach § 68 (West) bzw. nach § 255a (Ost) und ist der Teil der Rentenformel, der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen bei einem neuen Rentenfall auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlt...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.1.1 Entgeltpunkte (West/Ost) nach § 66, 254d

Rz. 17 Die Entgeltpunkte (West) ergeben sich aus § 66; für die Entgeltpunkte (Ost) gilt § 254d. Die letztgenannte Vorschrift ist wegen der erfolgten vollständige Rentenangleichung Ost-West (vgl. Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017, BGBl. I S. 2575) zum 30.6.2024 außer Kraft gesetzt worden. Rz. 18 Entgeltpunkte geben das Verhältnis des individuellen (versicherten) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) ist die Vorschrift mit dem SGB VI am 1.1.1992 in Kraft getreten (BGBl. I 1989 S. 2261, 1990 S. 1337) und ist noch heute unverändert i. d. F. v. 19.2.2002 (in der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002, BGBl. I S. 754) in Kraft (vgl. zu den...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 43 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Brähler, Verbesserung der Altersversorgung – Welche Möglichkeiten eröffnet die gesetzliche Rentenversicherung?, NachrDRV HE 2015, Nr. 3, 3. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Growe/Tretow, Das "Man...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005, 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002, 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018, 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.3 Zusätzliche persönliche Entgeltpunkte (Satz 3)

Rz. 32 Für die ersten 36 Erziehungsmonate – also im Allgemeinen für das erste Kind – erhöht sich die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) um 0,1010 je Monat (3,636), danach um jeweils 0,0505. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts mit Wirkung zum 24.7.2001 (BGBl. I S. 1598) wurde in Abs. 1 Satz 3 der Zuschlag persönlichen Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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Finanzmathematik für Contro... / 3.4 Verrentung einer heutigen Zahlung

(1) Problem und Lösung Problem: Bekannt ist die heutige Zahlung der Höhe K0. Gesucht ist die zugehörige Rente mit der regelmäßigen Zahlung von g über n Perioden beim Zinssatz i. Lösung: Die Umrechnung einer einmaligen heutigen Zahlung in eine Renten-Zahlungsreihe heißt Verrentung. Renten-Zahlungsreihe und heutige Einmalzahlung müssen wirtschaftlich gleichwertig (äquivalent) se...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.4 Steuerbefreite Verwaltungstätigkeiten

Rz. 162 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung umfasst lediglich Tätigkeiten der Verwaltung. Darunter sind insbesondere die Tätigkeiten i. Z. m. der laufenden Verwaltung und Anlage der Mittel, also der laufenden Vermögenspflege und -umschichtung zu verstehen (vgl. EuGH vom 17.06.2021, C-58/20 und C-59/20, K und DBKAG, Rn. 50; EuGH vom 07.03.2013, C-275/11, GfBk, Rn. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung der lohnsteuerlichen Vorschriften (§ 100 Abs 5 Nr 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In § 100 Abs 5 EStG sind die Vorschriften aufgeführt, die für den Förderbetrag entsprechend anzuwenden sind. Enumerativ aufgeführt sind die Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug, § 41 EStG die Vorschriften zur Anmeldung und Abführung der LSt, § 41a EStG die Vorschriften zur Anrufungsauskunft, § 42e EStG LSt-Außenprüfung, § 42f EStG LSt-Nachschau,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.2 Echte und unechte Zuschüsse in der Landwirtschaft

Rz. 262 Für die Landwirtschaft sind – außer den bereits unter Nr. 2.2.9.4.1 aufgeführten Zuwendungen – zahlreiche Zuschüsse aus vor allem öffentlichen Kassen vorgesehen. Nach der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz UStG a. F. durch das StÄndG 1973 mWv 1.7.1973 sind die Zuschüsse auch aus öffentlichen Kassen unter den allgemeinen Bedingungen zusätzliche Entgelte. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.5 Organ- und Gewebespender (Abs. 1a)

Rz. 56 Bei der Anwendung von Abs. 1a ist der gesetzgeberischen Intention Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung der Norm war es ein besonderes Anliegen des Gesetzgebers, im Hinblick auf die Förderung der Organspende eine vergleichbare Absicherung der Spender von Organen und Geweben unabhängig vom Versichertenstatus des Organempfängers zu gewährleisten. Alle beteiligten Kosten...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.5 Personen in außerbetrieblicher Ausbildung (Nr. 3a) – weggefallen zum 1.1.2020

Rz. 13 Diese Vorschrift ist durch Art. 6 des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen worden und regelte zuvor die beitragspflichtigen Einnahmen von Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet wurden....mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist die Höhe des individuellen Netto-Arbeitsentgeltausfalls des Versicherten. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Damit die Krankenkasse die Berechnung des Kinderkrankengeldes vornehmen kann, hat der Arbeitgeber der Krankenkasse die notwendigen Daten nach Beendigung des maßgeblichen Entgeltabrechnungszei...mehr