Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 8 Zweck von III ist, entsprechend § 445a III, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen. Die Kette endet beim Hersteller (§ 445a Rn 16) und ist auf Regresse gegen Unternehmer beschränkt, so dass sie mit jeder Einschaltung eines Nichtunternehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolge: Schadensersatz.

Rn 9 Da der Mietvertrag Schutzwirkung zugunsten Dritter, die sich regelmäßig in den Mieträumen aufhalten bzw deren Sachen begründet, sind diese ebenfalls ersatzberechtigt (BGH NJW 10, 3152 [BGH 21.07.2010 - XII ZR 189/08] Angestellte und Arbeitnehmer). Nach dem Wortlaut in § 536a I kann Schadensersatz neben der Mietminderung verlangt werden. Der Mieter kann zudem gem § 543 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auf Schadensersatz (Abs 2 S 1).

Rn 4 Bei Verschlechterung, Untergang (§ 346 II 1 Nr 3) und Unmöglichkeit aus anderem Grund (§ 275), zB wegen Herausgabe an einen Dritten, haftet der Wiederverkäufer bei Verschulden auf Schadensersatz. Da der Wiederverkäufer zur Nutzung berechtigt ist, liegt Verletzung der erforderlichen Sorgfalt nur bei unsachgemäßem Gebrauch vor (BRHP/Faust Rz 8 m Bsp), nicht bei normalen F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergütung und Schadensersatz – § 648a Abs 5, 6.

Rn 13 Nach einer berechtigten Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund steht dem Unternehmer gem V die vertragliche Vergütung nur für die bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen zu. Anders als bei einer freien Kündigung gem § 648 erhält er keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen. Insoweit verweist ihn der Gesetzgeber auf die durch VI ausdrücklic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schadensersatz.

Rn 146 Zieht der Mieter nach Mietvertragsende aus, ohne die auf ihn übertragenen Schönheitsreparaturen ausgeführt zu haben oder hat er die Schönheitsreparaturen schlecht ausgeführt, hat der Vermieter einen nach § 548 I 1 verjährenden Anspruch auf Schadensersatz gem §§ 535, 280 ff (BGH NJW 06, 1588 [BGH 15.03.2006 - VIII ZR 123/05]). Führt der Vermieter für den Mieter die Arb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 70 Der Vermieter verletzt den Mietvertrag, wenn er das Mietverhältnis grundlos kündigt (BGH NJW 02, 730, 731) oder zurücktritt (BGH NJW 87, 831). Mit der wegen fehlender materieller Gründe unwirksamen Kündigung macht der Vermieter den Gebrauch der Mietsache str und verletzt damit Vertragspflichten. Geschieht das schuldhaft, wobei Fahrlässigkeit genügt, und erwächst dem Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 16 Wählt der Vertragspartner Schadensersatz, ist er so zu stellen, wie er stünde, wenn das Rechtsgeschäft für den Vertretenen wirksam geworden und gehörig erfüllt worden wäre (Bork Rz 1628). Der Vertreter schuldet jedoch nicht Naturalrestitution iSd §§ 249 ff, da dies der Erfüllung gleichkäme. Er hat vielmehr das Interesse des Vertragspartners in Geld zu ersetzen. Bei ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schadensersatz (Abs 2 S 2).

Rn 6 Analog zu § 476 III (s dort Rn 11) gilt die Unabdingbarkeit für Schadens- und gleichstehend Aufwendungsersatzansprüche (BeckOKBGB/Faust Rz 15) nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Schadensersatz.

Rn 9 Der Erbvertrag begründet keine Anwartschaft (Vor § 2274 Rn 1). Bei Anfechtung durch den Erblasser bleibt daher Ersatz des Vertrauensschadens ausgeschlossen, als dass er sich auf den Inhalt des Erbvertrags bezieht. Relevant sind va Beurkundungskosten. Insoweit haftet der Erblasser nach § 122, da der Haftungsausschluss des § 2078 III nur für Dritte gilt, die nicht für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schadensersatz (Abs 4).

Rn 9 Abs 4 ordnet eine Schadensersatzpflicht an, die inhaltlich der Regelung des § 945 entspricht. Nach der ausdrücklichen Anordnung von Abs 4 S 2 kann dieser Schadensersatzanspruch im anhängigen schiedsrichterlichen Verfahren geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Normative Einschränkungen des Schadensersatzes.

Rn 48 Der Totalersatz nach I (s.o. Rn 5) kann sehr weit reichen. Der schadensbringende Umstand kann – zusammen mit anderen Ursachen – zu mannigfachen Folgeschäden führen. Insoweit sind Korrekturen nötig. Sie werden mit mehreren Instrumenten erreicht (abgesehen von zahlenmäßig bestimmten Obergrenzen, die es nur außerhalb des BGB gibt). Rn 49 Bisweilen kann man freilich das Kor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz kann nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden.

Rn 4 Die Voraussetzungen des § 832 dürfen nicht erfüllt sein (gleich aus welchem Grund, NK-BGB/Katzenmeier § 829 Rz 7; Erman/Wilhelmi § 829 Rz 2). Ist die Haftung des Aufsichtspflichtigen nach § 832 aus praktischen Gründen nicht realisierbar, haftet er mit dem Handelnden im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch nach § 840 I (keine Vorausklage gegen den Aufsichtspflichtigen erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schadensersatz.

Rn 18 Ein Schadensersatzanspruch iHd zu Unrecht gezahlten Unterhalts ist gem § 823 II iVm § 263 StGB gegeben im Falle des Prozessbetruges (BGH FamRZ 84, 767). Er ist ferner dann gegeben, wenn die Verpflichtung zur ungefragten Information über eine Einkommensänderung bestand und die Veränderung nicht mitgeteilt wurde. Dabei erhöhte sich die Treuepflicht bei Vergleichen (BGH F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz.

Rn 14 Soweit der Gewinnende sich durch die Verbindung zugleich schadensersatzpflichtig gemacht hat, kann der Verlierende gem § 249 I Naturalrestitution verlangen, wenn diese nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist, § 251.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss von Schadensersatz.

Rn 3 Der Vermieter kann bei einer eigenen Kündigung einen weiteren Schaden iSv § 546a II nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat, §§ 276, 278. Umstände sind nicht zu vertreten, wenn eine Härte iSd § 574 I vorliegt, weil der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen erlangen kann od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Schadensersatz.

Rn 10 Zu ersetzen ist der durch die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung entstandene Schaden einschl bereits konkretisierter Erwerbsaussichten (zB auch Gefährdung von Ansprüchen gegen Dritte, BGH NJW 95, 1284, 1285 f [BGH 12.01.1995 - III ZR 136/93]). Bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung im Zusammenhang mit einem Vertrag kann zweifelhaft sein, ob das positive oder ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Direktanspruchs nach § 115 VVG gegen einen Berufshaftpflichtversicherer. Der Kl. unterhielt bei der Bekl. zwischen 1992 und dem 30.6.2019 eine Rechtsschutzversicherung unter anderem für die Leistungsarten "Schadenersatz-Rechtsschutz" und "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht". Die dem Vertrag zugrundeliegenden la...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 5 ProdHaftG – Mehrere Ersatzpflichtige.

Gesetzestext 1Sind für denselben Schaden memehrere Hersteller nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so haften sie als Gesamtschuldner. 2Im Verhältnis der Ersatzpflichtigen zueinander hängt, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 16 Zweck von III ist, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen, soweit die Vorlieferanten Unternehmer sind. Die Kette endet beim Erstverkäufer, spätestens beim Hersteller (Rn 4). Zugleich stellt III klar, dass der Käufer nicht unmittelbar ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zusammenspiel mit Rücktritt und Kündigung.

Rn 35 Um Schadensersatz statt der ganzen Leistung geht es auch, wenn der Gläubiger neben einem Rücktritt oder einer Kündigung aus wichtigem Grund Schadensersatz fordert (für die Kündigung anders BGH MDR 19, 1496 [BGH 10.10.2019 - VII ZR 1/19] [nur § 280 I statt §§ 280 I, III, 281 bei Schadensersatzanspruch für Mehrkosten durch Beauftragung von Drittunternehmen nach Kündigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 36 Rechtsfolge des Vorliegens der Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung ist zunächst die Ersatzfähigkeit des betreffenden Schadens, sobald der Gläubiger diesen nach § 281 IV (s Rn 25) verlangt. Bei dessen Berechnung sind die vom Gläubiger bereits erbrachten (Gegen-)Leistungen mit einzubeziehen, so dass der Anspruch insoweit mit § 346 I konkurriert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 28 AVAG – Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Wird die Zulassung der Zwangsvollstreckung auf die Beschwerde (§ 11) oder die Rechtsbeschwerde (§ 15) aufgehoben oder abgeändert, so ist der Berechtigte zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Verpflichteten durch die Vollstreckung des Titels oder durch eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Zulassung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen. (3) Schadensersatz st...mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / Leitsatz

Bei der Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines Schädigers gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG handelt es sich dann um einen Anwendungsfall des Schadenersatz-Rechtsschutzes nach § 2a) (der hier vereinbarten) ARB, wenn die Inanspruchnahme des Schädigers auf einem Anspruch aus bürgerlichrechtlicher Prospekthaftung beruht. BGH, Urt. v. 15.2.2023 – IV ZR 312/21mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Schadensersatz.

Rn 15 Weder die Ehe noch die Zugewinngemeinschaft schließen das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der Eheleute untereinander aus; sie sind sogar besonders geschützt, indem die Verjährung während bestehender Ehe gehemmt ist (§ 207 I). Ansprüche aus § 823 können bestehen zB wegen Zerstörung, Beiseiteschaffens oder Veräußerung von Haushaltsgegenständen (Köln FamRZ 02, 322; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten.

Rn 6 Die durch das Verhalten der Organperson ausgelöste Schadensersatzpflicht kann vertraglicher (§ 280 ff) oder quasivertraglicher (§ 311, 122) Natur sein, auf deliktischer Verschuldenshaftung (§§ 823 ff), auf Gefährdungshaftung oder auf Tatbeständen, die kein Verschulden voraussetzen (§§ 228, 231, 904), beruhen. Zuzurechnen sind sowohl Handlungen als auch Unterlassungen. U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz.

Rn 35 Eine vom Vermieter in Vertragsverhandlungen erteilte, aber nicht eingehaltene Zusage kann eine Haftung aus § 311 II begründen (BGH WuM 67, 788). Eine Ersatzpflicht kann auf Grund der beiderseitigen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme außerdem dann bestehen, wenn eine der Parteien die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatz bei Aufhebung des Vorbehaltsurteils (Abs 4 S 3, 4).

Rn 15 Abs 4 S 3 gehört zu den materiell-rechtlichen Vorschriften in der ZPO. Die Schadensersatzpflicht ähnelt §§ 717 II, III, 945 und gehört zur ›Haftung für schädigende Rechtsverfolgung‹. Es handelt sich um eine Gefährdungs-/Risikohaftung ohne das Erfordernis eines Verschuldens (RGZ 91, 195, 203; zu § 945 BGH NJW 90, 2689f [BGH 22.03.1990 - IX ZR 23/89]). Aktivlegitimiert i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz, II.

Rn 6 Gem II 1 kann der Verbraucher in den Fällen des I 1 unter den zusätzlichen Voraussetzungen der §§ 280 ff Schadens- bzw Aufwendungsersatz verlangen. Rechtstechnisch liegt also eine Rechtsgrundverweisung auf die allgemeinen Regelungen des Schuldrechts im Einklang mit ErwGr 73 DIRL vor (BTDrs 19/27653, 51). Über II 2 tritt dabei die Aufforderung nach I 1 an die Stelle eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche.

Rn 14 Dem Vermieter stehen grds Schadensersatzansprüche wegen erlaubnisloser Untervermietung aus § 280 I 1 bzw Unterlassungsansprüche aus § 541 neben dem Recht zur fristlosen Kündigung zur Seite. In der Gewerbemiete kann ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Namens und der Firma des Untermieters, der Art der Nutzung, der Höhe der Untermiete sowie der Vertragslaufzeit besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schadensersatz.

Rn 50 Bei sittenwidrigem Handeln ggü der anderen Seite kommt ein Schadensersatzanspruch aus § 826 in Betracht (zur Konkurrenz BGH NJW 70, 658 [BGH 09.12.1969 - VI ZR 50/68]; § 826 Rn 3). Möglich ist auch ein Anspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen, §§ 280 I, 311 II, 241 II (BGHZ 99, 106 f; BGH NJW 01, 1129), der auf Ersatz des negativen Interesses gerichtet ist (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schadensersatz.

Rn 52 Bei Pflichtverletzungen ist unter den Voraussetzungen des § 280 I ein Schadensersatzanspruch denkbar (§§ 276, 278). Ersatzfähig ist der Schaden, der kausal durch das Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft entstanden ist. Der Anleger ist bereits durch Erwerb einer Kapitalanlage geschädigt (BGH GWR 14, 107 [BGH 28.01.2014 - III ZR 423/12]). Der Geschädigte ist so zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, keine Naturalrestitution.

Rn 55 Rechtsfolge eines Amtshaftungsanspruchs ist grds nur Geldersatz; eine Naturalrestitution ist ausgeschlossen (BGH NJW 93, 1799). Der Grund liegt darin, dass es sich vom Ansatz her um einen auf den Staat nach Art 34 GG übergeleiteten Anspruch gegen den Beamten handelt, es kann nur das gewährt werden, was der Beamte – wie Geldersatz – persönlich erbringen kann (BGHZ 34, 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Konkurrenzen.

Rn 2 § 255 soll einen Regress des Schädigers (= Ersatzpflichtigen) gegen einen Dritten ermöglichen. Er steht daher neben den Regressvorschriften, die mit einer Legalzession arbeiten (zB §§ 86 VVG, 116 SGB X) und insb neben der Gesamtschuld, die einen doppelten Regress über § 426 vermittelt (vgl § 426 Rn 16 ff). Diese Regeln sollen dem § 255 vorgehen (BGHZ 52, 39, 43, 45, str...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. 2Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 282 regelt – abw vom irreführenden Wortlaut – einen Sonderfall des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung. Bei Verletzung einer Schutzpflicht soll das Erfüllungsinteresse hinsichtlich einer selbst nicht verletzten Pflicht (nur) ausnahmsweise beansprucht werden können, nämlich wenn die ganze Leistung dem Gläubiger wegen der Pflichtverletzung nicht mehr zuzumuten is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Der Rücktritt schließt hinsichtlich der Primärleistung Erfüllungsansprüche aus. Es scheint daher logisch nötig, dass auch Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung ausgeschlossen sind (hiergegen aber Gsell JZ 04, 643 f). Dementsprechend hatten vor dem SchRModG Rücktritt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung alternativ zur Wahl des Gläubigers gestanden (§§ 325 I 1, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 27 Der Schadensersatz statt der ganzen Leistung setzt wie der statt der Leistung und §§ 280 I, II, 286 voraus, dass der Tatbestand des § 280 I erfüllt ist. Da mit ihm – zumindest hinsichtlich der weiteren Teile des Schuldverhältnisses – Schadensersatz anstelle der Erfüllung in Natur verlangt wird, müssen außerdem jedoch immer die Voraussetzungen des Schadensersatzes statt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Neben dem Recht zu mindern oder kündigen steht der verschuldensabhängige vertragliche Schadensersatzanspruch (I). Für vertane Urlaubszeit entschädigt mit einem einen Ausgleich für die entgangene Urlaubsfreude daneben II (dazu Daßbach NJ 19, 6). Schadensersatz ist unverzüglich zu leisten (III). I (nicht: II) ist im Anwendungsbereich des Art 29 MÜ (§ 651a Rn 37) ausgeschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 283 BGB – Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht.

Gesetzestext 1Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Absatz 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2 § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Funktion von § 283 ist beschränkt. Eigenen (geringen) Regelungsgehalt hat letztlich nur Satz 1, in dem in Ergän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

1. Anders als das BG gemeint hat, macht der Kl. gegen die AG gemäß § 2a) ARB einen Schadenersatzanspruch geltend, der nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruht. Dies ergibt die Auslegung der Klausel. [11] a) AVB sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter VN sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzlicher Forderungsübergang.

Rn 2 Ist der Betreute iSd § 1880 mittellos, so tritt die Staatskasse für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers ein. Ist die Staatskasse eingetreten und hat den Betreuer befriedigt, so bestimmt § 1881 S 1 eine Legalzession (BGH FamRZ 13, 440). Die Forderung verjährt gem § 195 in drei Jahren (BGH FamRZ 12, 627). Der Regress setzt die in § 1880 bestimmte Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Innenverhältnis.

Rn 8 Gem § 840 I richtet sich der Ausgleich im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern nach § 426 I 1, dh sie haften zu gleichen Anteilen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Eine andere Bestimmung kann sich insb ergeben aus gesetzlichen Regelungen (zB §§ 17, 18 III StVG, § 13 HPflG, § 41 LuftVG – dazu LG Konstanz BeckRS 07, 11147, § 5 ProdHaftG oder §§ 840 II, II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonderfall Schutzpflichtverletzung, § 282.

Rn 34 Ebenfalls einen Sonderfall des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung regelt § 282: Bei Verletzung einer Schutzpflicht soll das Erfüllungsinteresse hinsichtlich einer selbst nicht verletzten Pflicht (nur) ausnahmsweise beansprucht werden können, nämlich wenn die Leistung dem Gläubiger wegen der Pflichtverletzung nicht mehr zuzumuten ist. Entgegen dem Wortlaut geht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für den Rechtsbehelf des Schadensersatzes arbeitet das Gesetz mit einer zentralen Norm: § 280 I ist – jedenfalls der Idee nach die einzige – Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aufgrund jeglicher Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Die Vorschrift kommt grds unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und der Art des Schuldverhältnisses zur Anwendung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundgedanken.

Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz anstelle des Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung.

Rn 12 Fristsetzung, dh eine letzte Chance für den Schuldner, kann in bestimmten Situationen entbehrlich sein, so dass sofort mit Eintritt der zu vertretenden Pflichtverletzung Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden kann. Die einschlägigen Fallkonstellationen entsprechen weitestgehend denjenigen beim Rücktritt (s § 323 Rn 29 sowie Schlechtriem/Schmidt-Kessel Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 24 Rechtsfolge von § 281 I 1, II, III ist die Ersatzfähigkeit des Schadens, der mit dem Erfüllungsanspruch konkurriert (s § 280 Rn 41). Dessen Vorrang wird beseitigt; der Schadensersatz tritt nunmehr neben den Erfüllungsanspruch (s Vor § 275 Rn 10). Dieser Vorgang ist irreversibel: Ist die Frist einmal verstrichen oder hat einmal Entbehrlichkeit vorgelegen, bleibt es – ab...mehr