Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / b) Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht

Rz. 10 Der Mandant kann einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen einen Rechtsberater wegen schuldhafter Verletzung einer leistungsbezogenen vertraglichen Nebenpflicht, die nach ihrem Zweck unmittelbar der ordnungsmäßigen Erfüllung des Schuldverhältnisses dient, etwa in folgenden Fällen erwerben: Beispiele Ein Rechtsanwalt, der einen Restitutionsanspruch nach de...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 115 Der Auftraggeber verhält sich vertragswidrig i.S.d. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn er durch schuldhaftes Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat und dem Rechtsanwalt die weitere Durchführung des Mandats billigerweise nicht zugemutet werden kann.[325] Im Schrifttum hat Pabst den Versuch unternommen, typische Fälle vertragswidrigen Verhaltens des Auft...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Form- und fristgerechte Einlegung und Begründung des Rechtsmittels

Rz. 261 Grds. ist der Rechtsanwalt allerdings nicht verpflichtet, bei seinem Mandanten nachzufragen, ob er ein Rechtsmittel einlegen will. Eine solche Pflicht besteht nur dann ausnahmsweise, wenn der Rechtsanwalt einen besonderen Anlass hat, den Verlust seiner Mitteilung zu befürchten oder wenn ihm der Standpunkt der Partei, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Haftung für Erfüllungsgehilfen

Rz. 409 Aus dem Anwaltsvertrag haftet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten für schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen der von ihm eingeschalteten Hilfspersonen unter den Voraussetzungen des § 278 BGB . Es geht nicht lediglich um die Zurechnung von Verschulden, sondern um die Zurechnung schuldhafter Verletzung von Pflichten, die an sich dem Rechtsanwalt oblagen. Diese Zurechnung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. § 49b Abs. 5 BRAO, Kosten

Rz. 225 Nach § 49b Abs. 5 BRAO muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen. Der Anwalt haftet dem Mandanten bei einer Verletzung dieser Pflicht nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB) auf Schadensersatz.[556] Zweck dieser Pflicht ...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Einbeziehung eines Dritten in den vertraglichen Schutzbereich

Rz. 36 Ein Wille der Partner eines Gutachtenvertrages, einen Dritten – i.d.R. einen Kreditgeber, Käufer oder Kapitalanleger – in den vertraglichen Schutzbereich aufzunehmen, ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, wenn eine Person, die über besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt, auftragsgemäß ein Gutachten erstattet, dass erkennbar zum Gebrauch ggü. Dritten besti...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VI. Beweislast

Rz. 131 Die Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Anwaltsvertrages trägt derjenige, der aus dem Vorliegen des Anwaltsvertrages für sich günstige Rechtsfolgen herleitet.[348] Deshalb muss der Mandant, der von einem Rechtsanwalt Schadensersatz verlangt, darlegen und beweisen, dass ein Anwaltsvertrag oder ein gleichstehendes vertragsähnliches Verhältnis zustande ge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung

Rz. 205 Das OLG Nürnberg hat schon früh die Ansicht vertreten, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, vor Klageerhebung zu klären, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist, sowie den Mandanten nach Aufklärung über das Kostenrisiko entscheiden zu lassen, ob ein Klageauftrag unabhängig von einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt wird.[835] Gegen diese Auffa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Wechselseitige Pflichten

Rz. 26 Ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder hat – dies ist seine Hauptleistungspflicht – das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen; dabei kann es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln (§ 675 Abs. 1 BGB; vgl. Rdn 22). Der Treuhänder hat dem Treugeber die erforderlichen Nachrichten zu übermitteln, au...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / C. Checkliste 3: Außervertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten und Dritten

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 401 Der II. Zivilsenat hat sich mit dieser Rechtsprechung der im Schrifttum entwickelten Akzessorietätstheorie [899] ausdrücklich angeschlossen und die traditionelle Doppelverpflichtungstheorie [900] verworfen, nach der das nach außen auftretende Mitglied einer GbR sowohl im Namen der Gesellschaft als auch der einzelnen Mitglieder handelte. Neben dem gesamthänderisch gebun...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Kündigung zur Unzeit

Rz. 97 Eine Kündigung zur Unzeit[289] liegt vor, wenn der Mandant sich notwendige Dienste eines anderen Rechtsanwalts nach Zugang der Kündigung nicht beschaffen kann. Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob dem Mandanten dies in gleicher Güte und zu gleichen Bedingungen möglich ist. Maßgebend dafür, ob eine Kündigung zur Unzeit erfolgt, ist nicht der Zeitpunkt der Künd...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Handlungen Dritter

Rz. 51 Für das Verhalten Dritter gilt dasselbe wie für das Eingreifen des Geschädigten. Es beseitigt die Zurechnung nur, sofern es als gänzlich ungewöhnliche Beeinflussung des Geschehensablaufs zu werten ist.[87] Der Zurechnungszusammenhang wird daher grds. nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Ange...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 77 Im Recht der Haftpflichtversicherungen gilt grds. das Trennungsprinzip. Das Haftpflichtverhältnis zwischen dem Anspruchsteller und dem Versicherungsnehmer wird getrennt vom Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer behandelt. Logisch vorrangig ist zunächst – ggf. im Haftpflichtprozess – zu klären, ob und warum der Versicherungsnehmer haftet. Stre...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Verletzung einer Auskunftspflicht

Rz. 35 Derjenige, der behauptet, ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer habe ihn durch eine fehlerhafte Auskunft geschädigt, hat für einen Schadensersatzanspruch zunächst darzulegen und – gem. § 286 ZPO – zu beweisen, dass der Rechtsberater ihm ggü. eine vertragliche Auskunftspflicht – gemäß den vorstehenden Ausführungen (vgl. Rdn 3 ff.) – übernommen und dies...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Fehler eines Rechtsanwalts als Mitverschulden des Auftraggebers

Rz. 349 Verlangt der Mandant von einem der nacheinander oder nebeneinander beauftragten Rechtsanwälte Schadensersatz, kann sich dieser Rechtsanwalt grds. nicht darauf berufen, der Mandant müsse sich einen Fehler eines anderen in derselben Sache beauftragten Rechtsanwalts gem. §§ 254 Abs. 1, 278 BGB zurechnen lassen (vgl. auch § 6 Rdn 11 ff.).[795] Zwar ist i.R.d. § 254 Abs. ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / III. Hypothetische Kausalität

Rz. 74 Dieser Begriff bezeichnet den Einwand, der real bewirkte Schaden wäre später durch einen anderen Umstand, die sog. Reserveursache, ebenfalls herbeigeführt worden. Ursächlich für den Schaden ist nur das tatsächliche Erstereignis. Die Reserveursache konnte sich nicht mehr auswirken, weil der vermögensrechtliche Nachteil schon eingetreten war. Die Frage betrifft folglich...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 2. Begrenzung der Ersatzpflicht durch Schutzbereich der verletzten Auskunftspflicht

Rz. 45 Die Haftung des Auskunftgebers wird durch den Schutzbereich (-zweck) der verletzten vertraglichen oder vorvertraglichen Auskunftspflicht begrenzt (vgl. Rdn 40, § 5 Rdn 67 ff.).[148] Rz. 46 Derjenige, der einem Anlageinteressenten Beratung, Aufklärung oder Auskunft nur hinsichtlich eines bestimmten Einzelpunktes eines Vorhabens schuldet, ohne Partner des Anlagegeschäfts...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IX. Honorarforderung einer Sozietät

Rz. 526 Der BGH[2016] hat – abweichend von seiner früheren Rechtsprechung[2017] – entschieden, dass die Honorarforderung einer Anwaltssozietät nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern (§ 428 BGB) zusteht. Der Vergütungsanspruch gehört zum Vermögen der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft der Sozietätsanwälte (§ 718 BGB) und steht diesen zur gesamten Hand zu (§ 719 BGB); e...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Kausalität und Zurechnung

Rz. 341 Werden für den Auftraggeber mehrere Rechtsanwälte in derselben Sache tätig, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts für einen entstandenen Schaden ursächlich und dem Rechtsanwalt zurechenbar ist, wenn der Mandant oder ein anderer vom Mandanten eingeschalteter Rechtsanwalt in den Geschehensablauf eingreift (vgl. §...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / II. Eigenhaftung der Verhandlungsgehilfen

Rz. 4 Die Verhandlungsgehilfen selbst haften i.d.R. nur dann, wenn ihre Pflichtverletzung den Tatbestand einer unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) erfüllt. Die Unzulänglichkeiten des deliktischen Vermögensschutzes (vgl. § 8 Rdn 3, § 10 Rdn 3) will die Rechtsprechung auch dadurch mildern, dass Vertreter, Vermittler und sonstige Sachwalter, die an Vertragsverhandlungen andere...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 17 Die Prospekthaftung setzt voraus, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen und dem behaupteten Schaden des Anlegers besteht (haftungsausfüllende Kausalität; vgl. § 5 Rdn 1 ff.). Rz. 18 Nach ständiger Rechtsprechung besteht zugunsten des geschädigten Kapitalanlegers eine – widerlegbare – Vermutung, wonach die Lebenserfahr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 107 Eine Kündigung des Auftraggebers ist berechtigt, wenn der Rechtsanwalt durch vertragswidriges Verhalten das Vertrauensverhältnis ernstlich erschüttert oder zerstört hat und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, weil er befürchten muss, dass der Rechtsanwalt seine Interessen nicht mehr sachgerecht wahrnehmen werde.[310] Diese Definition ...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 27 Grds. hat der Schädiger darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer vorvertraglicher Aufklärung, Auskunft und Beratung entstanden wäre, weil der Geschädigte sich nicht "beratungs-, aufklärungs- und auskunftsgerecht" verhalten hätte[74] (vgl. § 11 Rdn 37 ff.). Derjenige, der einen Anlageinteressenten bei Vertragsschluss pflichtwidrig nicht über...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Pflichtverletzung nach aktuellem Recht

Rz. 13 Nach neuem Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff. BGB; vgl. § 3 Rdn 4 ff.), das aufgrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26.11.2001[98] für Rechtsberaterverträge gilt, die seit dem 1.1.2002 geschlossen wurden oder künftig noch geschlossen werden (Art. 229 §§ 5 ff. EGBGB i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Modernisierungsgesetzes), steht ein Regressanspruch des Man...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 2. Ersatzberechtigte

Rz. 32 Grds. hat einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung nur der unmittelbar Geschädigte, also derjenige, dessen Rechtsgut verletzt worden ist. Der nur mittelbar Geschädigte, der infolge der unerlaubten Handlung, durch die ein anderer unmittelbar geschädigt worden ist, einen Vermögensschaden erlitten hat, hat einen Schadensersatzanspruch nur nach den Ausnahmere...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Verrichtungsgehilfe

Rz. 136 Zu einer Verrichtung i.S.d. § 831 BGB ist derjenige bestellt, dem der Geschäftsherr im Rahmen eines dauernden oder wenigstens im konkreten Einzelfall bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses eine bestimmte Tätigkeit übertragen hat;[525] dafür genügt es, dass der Geschäftsherr aufgrund eines Weisungsrechts die Tätigkeit des Gehilfen beschränken, untersagen oder nach Art...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VIII. Mitverschulden

Rz. 49 Nach § 254 BGB hat der Geschädigte ein Mitverschulden bei der Entstehung oder der Entwicklung seines Schadens zu verantworten (zum Einwand des Mitverschuldens ggü. einem Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung vgl. § 6 Rdn 1 ff.). Rz. 50 Der Einwand des Mitverschuldens, der in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten ist,[148] betrifft auch einen Schadener...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Gerichtliche Entscheidungen

Rz. 106 Bei einer rein kausalen Betrachtungsweise müsste das Regressgericht aufklären, wie die damals angegangene Instanz tatsächlich geurteilt hätte, also ggf. die im Ausgangsprozess tätigen Richter dazu als Zeugen vernehmen.[226] Nach ständiger Rechtsprechung kommt es darauf nicht an. Vielmehr hat der Schadensersatzrichter zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorproze...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beweisfragen

Rz. 119 Die hypothetische Betrachtung, ob der Kläger bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung den Ausgangsprozess gewonnen hätte, betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern v.a. Tatsachenfeststellungen. Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei sachgemäßem Vorgehen des Anwalts unterbreitet worden wäre.[258] Rz. 120 Die Feststellung, wie der Prozess richtigerw...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Klageerhebung und Verteidigung gegen eine Klage

Rz. 210 Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozess übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, dass die Partei einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte. Er muss sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Einführung

Rz. 399 Das Recht der GbR ist in §§ 705 ff. BGB nur z.T. geregelt. Die Beantwortung wichtiger Fragen wie etwa die, ob eine solche Gesellschaft selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann und insoweit rechtsfähig ist, oder Einzelheiten der persönlichen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen. So...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / VI. Inhalt des Schadensersatzanspruchs

Rz. 141 Der Mandant hat Anspruch darauf, finanziell so gestellt zu werden, als hätte der Anwalt sich pflichtgemäß verhalten (§ 249 Abs. 1 BGB).[320] Zu fragen ist, wie sich das Vermögen des Geschädigten im Vergleich zum tatsächlichen Ablauf entwickelt hätte. Die tatsächliche Vermögenslage muss also derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Beraters er...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Prozesskostenhilfe

Rz. 194 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei übernehmen, wenn er der Partei im Wege der PKH nach § 121 ZPO, § 11a ArbGG oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften[499] zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist. Ist beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und be...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Vertragspartner und geschützte Dritte

Rz. 142 Partner einer Verjährungsvereinbarung i.S.d. § 202 BGB sind der Rechtsberater und sein Auftraggeber. Besteht ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten (§§ 328 ff. BGB; vgl. § 9 Rdn 1 ff.) oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten (analog §§ 328 ff. BGB; vgl. § 10 Rdn 1 ff.), so ist der Dritte regelmäßig am Vertragsschluss nicht beteiligt. Nach der insoweit anwen...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Auskunft und Anlagevermittlung

Rz. 28 Ein Vertrag eines Rechtsberaters (Rechtsanwalts, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers), einem Anlageinteressenten eine bestimmte Kapitalanlage zu vermitteln, kann ein echter Rechtsberatervertrag (§ 675 Abs. 1 BGB)[71] oder ein Anlagevermittlungsvertrag[72] ohne Pflicht zum rechtlichen Beistand sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Zwischen dem Anlagevermittler ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / E. Leitfaden zur Feststellung von Kausalität, Zurechenbarkeit und Schaden

Rz. 150 Eine Pflichtverletzung des Anwalts begründet nur dann einen Ersatzanspruch, wenn – kumulativ –mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Abgrenzung anwaltlicher und notarieller Tätigkeit

Rz. 145 Die anwaltliche und notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars kann sich im Einzelfall überschneiden. Nach § 24 Abs. 1 BNotO ist ein Notar – ebenso wie ein Rechtsanwalt – auch zur Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, insb. zur Anfertigung von Urkundsentwürfen und zur Beratung der Beteiligten berechtigt. Der Notar ist auch, soweit sich...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 243 Wenn ein Rechtsanwalt für eine Partei tätig wird, mit dieser aber keinen Anwaltsvertrag geschlossen hat, kommt eine außervertragliche Haftung – etwa wegen auftragloser Prozessführung – gemäß den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in Betracht.[605] Dies ist etwa der Fall, wenn ein Rechtsanwalt einem Rechtsuchenden im Nachgang zu einem Antra...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Handakten

Rz. 390 Der Rechtsanwalt hat Handakten [1431] zu führen, aufzubewahren und ggf. an den Mandanten herauszugeben sowie dem Mandanten Einsicht in die Handakten zu gewähren.[1432] Insoweit besteht eine Nebenpflicht aus dem Anwaltsvertrag.[1433] Diese Pflicht hat haftungsrechtlich allerdings nur eine mittelbare Bedeutung, etwa wenn der Rechtsanwalt infolge nachlässiger Führung der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / D. Verträge mit Auslandsbezug

Rz. 203 Wenn ein Haftungssachverhalt eine Verbindung zum ausländischen Recht aufweist, ist vor der eigentlichen Sachprüfung zu ermitteln, nach welcher Rechtsordnung sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruchs richten (vgl. Art. 3 EGBGB; zu dem auf internationale Sozietäten anwendbaren Recht vgl. Rdn 420 ff.).[525] Denkbar ist ein solcher Auslandsb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr