Fachbeiträge & Kommentare zu Politik

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 1.3 Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass ihre Erbringung ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. Der Inhalt elektronischer Dienstleistungen, der mittels Telekom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.4 Weiterverarbeitung zur Entwicklung und Evaluierung von automatisierten Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S. 2)

Rz. 28 Die steuerlichen IT-Verfahren sind aus unterschiedlichen Gründen einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen hat sich das Besteuerungsverfahren dem Zeitgeist anzupassen und hierzu niederschwellige, medienbruchfreie, aber zugleich sichere Kommunikationswege mit einer Vielzahl von am Besteuerungsverfahren Beteiligten bereitzustellen. Die Anzahl der stetig wachsenden D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinwohl-Ökonomie Balance... / 6 Die GWÖ-BSC und die erreichten Ziele

Die neu entwickelte und um die GWÖ-Perspektive erweiterte GWÖ-BSC ging 2022 an den Start. Sie enthält 27 strategische Ziele in den Bereichen Finanzen (5 Ziele), Kund:innen/Bürger:innen/Politik (11), Mitarbeitende (4), Partner:innen/Lieferant:innen (3), Prozesse (4). Im Rückblick wurden von den strategischen Zielen bis Juni 2024 17 erreicht bzw. entwickeln sich stabil, an 10 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsbewertung mi... / 1 Einleitung

Nachhaltiges Handeln gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Gründe dafür sind u. a. die Verknappung natürlicher Ressourcen und das wachsende Bewusstsein sowie die Sensibilisierung von Gesellschaft und Politik. Auch gesetzliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit verbundene Verpflichtung zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards spielen eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reformvorschläge

Rn. 152 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Reformbedürftigkeit oder sogar die gänzliche Abschaffung der Norm wurde in der Literatur bereits vielfach diskutiert (s ua Wacker, DStR 2019, 585; Guttzeit/Brähler/Scholz, Gelungene Reform oder überflüssige Norm? Eine quantitative Studie zu § 34a EStG). Es ist jedoch mitnichten so, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkannt hät...mehr

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Vorwort der ersten Auflage 2016

Dass das altrechtliche Erbbaurecht das Präludium zu den Dienstbarkeitsvorschriften bildete, bedeutete keinen Zufall oder Betriebsunfall des mit meisterlicher Hand gefügten BGB. Bereits damals verfügte das Erbbaurecht über einen weiten Gestaltungsspielraum, vergleichbar mit der thematischen Vielfalt der Dienstbarkeiten. In der aktuellen Praxis reicht der Variantenreichtum von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern

Literatur: Backhaus Die Quotengesetzgebung nach dem FüPoG II und die Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG 2021, 653; Bayer/Hoffmann Frauenquote: Ja – Mitbestimmung: Nein – GmbH mit Frauenquote ohne Mitbestimmung?, GmbHR 2017, 441; DAV Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Priva...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategien a... / 4 Nachhaltigkeit zum Zweck unternehmerischer Agilität und Wandlungsfähigkeit

Nachhaltigkeit wird nach einer aktuellen Studie von KPMG mittlerweile von immer mehr CEOs aus Unternehmen in verschiedenen Ländern als wichtiger Wachstumstreiber und Erfolgsmotor erachtet, basierend auf freiwilligen, unternehmensindividuellen Verständnissen und Vorgehensweisen.[1] Dort, wo Nachhaltigkeit staatlich und regulatorisch verordnet wird, wie vor allem im EU-Bankens...mehr

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Gemeinwohl-Ökonomie Balance... / 3 Vorgehen und Ergebnisse

Die praktische Erarbeitung im Jahr 2021 erfolgte in mehreren "Schleifen" auf Basis des theoretischen Modells von Gehra & Kiermeier (2021). Als erster Schritt wurden alle vorhandenen BSC-Perspektiven der RTG gesichtet, inhaltlich geprüft und mit Hilfe des GWÖ-Peer-Review-Bogens den entsprechenden GWÖ-Themen und Aspekten zugeordnet. Die Prüfung der jeweiligen Passung erfolgte ...mehr

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ZErb 12/2024, Jahressteuergesetz 2024 - Europarecht und Bruch der’Ampelkoalition

Im Jahressteuergesetz 2024 beabsichtigte der Gesetzgeber, die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH zur Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit in bestimmten Fällen zu ziehen: Im Urt. v. 12.10.2023 (C-670/21, DStR 2023, 2334) hatte der EuGH den Ausschluss des § 13d ErbStG (10 %-iger Wertabschlag für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien) für das Drittgebiet als europarec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / J. Ausblick

Rz. 35 Steht das Erbrecht überhaupt im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion und der Politik, bezieht dieser sich meist ausschließlich auf das Steuer- und das Pflichtteilsrecht. Dort sind weitere Reformen denkbar. In absehbarer Zeit sind beim Recht der Erbengemeinschaft höchstens kleine Änderungen – z.B. im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung[117] – zu erwarten,...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen / 3.5 Marktlage und Preise

Derzeit heizen 1,8 Million Verbraucher in Deutschland mit Wärmepumpen. 2024 sollen nach den Plänen des BMWK weitere 500.000 Wärmepumpen verbaut werden, mehr als eine Verdoppelung der Zahlen von 2022. Zudem formulierte die Bundesregierung ambitionierte Ausbauziele für die Technologie: Bis 2030 soll der Bestand auf 6 Millionen Geräte anwachsen. Damit würde die Wärmepumpe zur n...mehr

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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B / 31 Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1048]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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B / 44 Beweisantragsrecht, Allgemeines [Rdn 1224]

Rdn 1225 Literaturhinweise: Abdallah, Die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren, 2002 Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 Artkämper, Abwehr dysfunktionalen Verteidigerverhaltens durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs – Einzelfallentscheidung oder zukünftiges System?, StRR 2009, 408 Bachler, Der nur zum Schein gestellte Beweisantra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 10 Protokoll der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2601]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.8.6 Rechnungslegung als Instrument indirekter Verhaltenssteuerung

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Generell wird die Rechnungslegung neuerdings zunehmend als ein Instrument genutzt, um indirekt das Verhalten vieler Unternehmen zu steuern. Die EU hat dies erkannt und nutzt das Instrument beim Ausbau eines wirkungsvollen Rechtsrahmens zur gezielten Förderung nachhaltigen Wirtschaftens in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.[1] Das entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift regelt die Aufgaben der Vertrauensstelle. Es soll eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen werden, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Der Datenschutz der Versicherten und Leistungserbringer wird gewahrt. Rz. 6a §§ 303a f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Datenaufbereitungsstelle wird zu einem Forschungsdatenzentrum mit einem deutlich erweiterten und aktuelleren Datenangebot entwickelt. Die Vorschrift regelt dessen Aufgaben. Damit wird eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Steuersystematische Kritik an der Vorschrift

Rz. 6 Diese Gesetzgebungsmaßnahme war und ist, wie kaum eine andere bei der USt in jüngerer Zeit, Gegenstand massiver Kritik sowohl in der Politik als auch in der Fachwelt – zumal letztlich keinerlei systematische Rechtfertigung für die Begünstigung dieser Umsätze zu finden ist. Das hauptsächlich vorgetragene Wettbewerbsargument hinsichtlich der unterschiedlichen Besteuerung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Positionierung des best estimate

Tz. 202 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard verfolgt in der Theorie eine vermeintlich mathematisch exakte Ermittlung des best estimates im Ausweis der fulfilment cash flows. Genauer werden folgende Ansprüche formuliert (IFRS 17.33): Unbiased probability-weighted mean of the full range of possible outcomes: Der best estimate ist auf Basis einer Wahrscheinlichkeitsverteilung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.5 Ausrichtung der Arbeitsförderung auf die Ziele der Politik (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 44 Abs. 1 Satz 5 ordnet das SGB III in die Ziele der Beschäftigungspolitik aus sozialer, wirtschaftlicher und finanzieller Perspektive ein. Seit jeher ist dieses "Magische Viereck" mit den Zielen Preisniveaustabilität, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum und ausgeglichene Zahlungsbilanz neben der Vollbeschäftigung nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.4 Eintritt von Arbeitslosigkeit

Rz. 14 Nr. 3 verlangt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos wird. Damit grenzt der Gesetzgeber das Versicherungsrisiko ab. Evtl. Förderleistungen sollen nicht für Personen in Betracht kommen, bei denen mit dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung gerechnet werden muss, die aber in diesem Fall gar nicht arbeitslos werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz...mehr