Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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Teil D: Vergütung und Kosten / 14 Dienstaufsichtsbeschwerde, Gebühren [Rdn 158]

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Teil A: Rechtsmittel / 48 JGG-Besonderheiten, Elternbeschwerde [Rdn 731]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 732 Literaturhinweise: Epik,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 22 Klageerzwingungsverfahren, Gebühren [Rdn 257]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 99 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahren [Rdn 1542]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 32 Terminsgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 407]

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Teil A: Rechtsmittel / 74 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 1097]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 5 Anhörungsrüge (§ 356a), Abrechnung [Rdn 54]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 7 Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung [Rdn 67]

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Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil A: Rechtsmittel / 88 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1311]

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 66 Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche, §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 953]

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Teil A: Rechtsmittel / 17 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 202]

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Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

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Teil A: Rechtsmittel / 41 JGG-Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 602]

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 97 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines [Rdn 1521]

Rdn 1522 Literaturhinweise: Bernd, Neue Tendenzen im Recht der Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen, StraFo 2003, 112 Büttner, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 1996 Burhoff, Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung. StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe in Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023,...mehr

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AGS 09/2024, Kostenbeschwer... / III. Kostenbeschwerde

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die im Urteil des LG enthaltene Kostenentscheidung hatte in der Sache (nur) teilweise Erfolg. 1. Zuständigkeit Da der Angeklagte neben der Revision gegen seine Verurteilung gleichzeitig sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung eingelegt habe, sei der Senat zur Entscheidung über beide Rechtsmittel berufen gewesen (§ 464 Ab...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 37 Beschwerde, Untätigkeitsbeschwerde [Rdn 559]

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Teil A: Rechtsmittel / 39 Beschwerde, weitere Beschwerde [Rdn 572]

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

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AGS 08/2024, Pflichtverteidiger im Vorführtermin

Vorbem. 4 Abs. 1, Nr. 4301 VV RVG Leitsatz Durch die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verteidiger für die Wahrnehmung eines Termins wird ein eigenständiges, vollumfängliches öffentlich-rechtliches Beiordnungsverhältnis begründet, aufgrund dessen der bestellte Verteidiger während der Dauer seiner Bestellung die Verteidigung des Angeklagten umfassend und eigenverantwortlich wa...mehr

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AGS 08/2024, Gebühren des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers

Nrn. 4101, 4113, 4115 VV RVG Leitsatz Für den "Terminsvertreter" des Pflichtverteidigers entsteht nur die Terminsgebühr. Grund-, Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale entstehen nicht. OLG Hamm, Beschl. v. 30.1.2024 – 5 Ws 273/23 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin ist durch Beschl. der Vorsitzenden einer großen Strafkammer des LG Essen v. 3.3.2022 in einem dort anhängigen Strafver...mehr

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AGS 08/2024, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges erlassen. Der Beschuldigte wurde am 21.12.2022 vorläufig festgenommen und noch am selben Tag dem Ermittlungs- und Haftrichter beim AG vorgeführt. Rechtsanwalt R 1, den der Beschuldigte bei seiner vorläufigen Festnahme gegenüber der Polizei als Verteidiger b...mehr

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AGS 08/2024, Pflichtverteid... / Leitsatz

Durch die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verteidiger für die Wahrnehmung eines Termins wird ein eigenständiges, vollumfängliches öffentlich-rechtliches Beiordnungsverhältnis begründet, aufgrund dessen der bestellte Verteidiger während der Dauer seiner Bestellung die Verteidigung des Angeklagten umfassend und eigenverantwortlich wahrzunehmen hat. Daraus folgt, dass der Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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AGS 08/2024, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Inzwischen herrschende Meinung? Eine weitere (obergerichtliche) Entscheidung in der Frage, welche Gebühren für den nur für einen Vorführtermin bestellten Pflichtverteidiger anfallen. Allmählich kann man die Auffassung, die in diesen Fällen nicht nur von einer Einzeltätigkeit ausgeht, sondern den Pflichtverteidiger als "vollen Verteidiger" ansieht, der nach Teil 4 Abschnitt...mehr

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AGS 08/2024, Pflichtverteid... / II. "Voller" Verteidiger

Nach Auffassung des OLG ist die die angefochtene Entscheidung des LG nicht zu beanstanden. 1. Bindender Beiordnungsbeschluss Im Ansatz zutreffend gehe die Bezirksrevisorin in ihrem Beschwerdevorbringen davon aus, dass maßgebend für das Kostenfestsetzungsverfahren der insofern bindende Beiordnungsbeschluss sei (BGH, Beschl. v. 11.4.2018 – XII ZB 487/17, NJW 2018, 2047; OLG Düss...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte unter dem Aktenzeichen Az. 1 sowie ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung unter dem Aktenzeichen Az. 2. Mit Beschl. v. 10.3.2024 bestellte das AG anlässlich der Haftbefehlseröffnung den...mehr

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AGS 08/2024, Gebühren des T... / III. Kein Anspruch auf Grund- und Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale

Der Einzelrichter verneint – ebenso wie die UdG des LG – den Anspruch der Rechtsanwältin/Pflichtverteidigerin auf Grund- und Verfahrensgebühr sowie Auslagenpauschale. 1. Bestellung eines Vertreters des Pflichtverteidigers zulässig Nach st. Rspr. des Senats (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 26.5.2020 – III-5 Ws 362/19, v. 20.8.2019 – III-5 Ws 253/19 sowie v. 10.5.2016 – III-5 Ws 2...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Weniger wäre hier mehr Ich kann nachvollziehen, wenn man als Leser der o. Entscheidungsgründe (II. und III.) unter Berücksichtigung des Sachverhalts (I.) verwirrt ist und das Ganze dann noch einmal liest, in der Hoffnung es zu verstehen. Denn es ist mir auch so gegangen und ich hatte auch nach dem zweiten Lesen immer noch Verständnisprobleme. Und zwar vor allem im Hinblick...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / III. "Klarstellung" zur Erstreckung

Konstellationen, in denen Verfahren abgeschlossen werden, ohne dass es jemals zu einer Pflichtverteidigerbestellung komme, unterscheiden sich vom vorliegenden Fall. Hier sei es zur Erledigung des Verfahrens Az. 2 durch Hinzuverbindung zu einem anderen Verfahren Az. 1, in dem bereits eine Bestellung zum Pflichtverteidiger bestanden habe, und der anschließenden Erstreckung der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Wahlverteidigung

a) Recht auf freie Verteidigerwahl Rz. 16 [Autor/Stand] Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist der des Wahlverteidigers; nur ausnahmsweise ist ein sog. Pflichtverteidiger zu bestellen (dazu Rz. 31 ff.). Aufgrund des in einem Strafverfahren erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger geht die StPO grds. vom Vorrang der ...mehr

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AGS 08/2024, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist mit Beschl. des AG v. 20.5.2022 dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Am 31.10.2022 wurde der Angeklagte durch das AG wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Im Berufungsverfahren ist er dann durch das LG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von (noch) 8 Monaten verurteilt ...mehr

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AGS 08/2024, Gebühren des T... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zu widersprechen. 1. Entscheidung durch den Einzelrichter zumindest unverständlich Zu widersprechen ist schon der Auffassung des Einzelrichters, dass wegen der st. Rspr. des OLG Hamm eine Übertragung auf den und durch den Senat nicht erforderlich sei. Es ist ja schön, wenn das OLG die Frage offenbar schon häufiger entschieden hat. Nur: Die Beschlüsse sind ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sonstige Pflichten

Rz. 296 [Autor/Stand] Darüber hinaus unterliegt der Anwalt gem. § 43a BRAO, der Steuerberater gem. § 57 StBG, der Verschwiegenheitspflicht, dem Sachlichkeitsgebot, dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit ihm anvertrauten Vermögen. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten ist auch strafrechtlich nach §§ 203, 185 ff., §§ 2...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / II. Beschwer

Die gem. § 304 StPO statthafte Beschwerde sei mangels Beschwer des Rechtsanwalts bereits unzulässig. 1. "Richtige" Rechtsmittel "einfache Beschwerde" Statthaft sei vorliegend nicht die sofortige Beschwerde gem. § 142 Abs. 7 S. 1 StPO, sondern die einfache Beschwerde des Rechtsanwalts im eigenen Namen gem. § 304 StPO. Zwar habe der Rechtsanwalt ausgeführt, er beantrage eine rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beschränkung der Verteidigerwahl auf drei Verteidiger (§ 137 Abs. 1 Satz 2 StPO)

Rz. 161 [Autor/Stand] § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO beschränkt die Zahl der vom Beschuldigten wählbaren (!) Verteidiger auf drei.[2] Auch der nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassene Verteidiger (s. Rz. 126) zählt mit.[3] Die Norm soll verhindern, dass das Verfahren durch die Mitwirkung einer Vielzahl von Verteidigern verschleppt oder vereitelt wird;[4] sollte diese Überlegung tatsächl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Folgen der Ausschließung

Rz. 226 [Autor/Stand] Gemäß § 146a Abs. 2 StPO sind Verteidigerhandlungen, die vor der förmlichen Zurückweisung erfolgten, unabhängig vom materiellen Verstoß gegen §§ 137, 146 StPO weiterhin gültig, so dass der Zurückweisungsbeschluss ausschließlich ex nunc wirkt. Er erfasst gem. § 138a Abs. 4 StPO auch weitere Verfahren, so dass der ausgeschlossene Verteidiger den Beschuldi...mehr

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AGS 08/2024, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Argumentation der Rechtspflegerin im Beschl. v. 14.2.2024 und ihre darauf beruhende Ablehnung der Vergütungsfestsetzung war falsch, die andere Sicht des Richters ist zutreffend. Die Argumentation der Rechtspflegerin erinnert ein wenig an die, die wir bei der Frage nach der Erstattung der Gebühren kennen, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel vor dessen Begründu...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / II. Vorschussberechtigter

Das Recht auf Vorschuss hat jeder Rechtsanwalt. Zu den Vorschussberechtigten zählen also nicht nur der Prozessbevollmächtigte, sondern auch der Verkehrsanwalt, der Strafverteidiger, der Gutachter und der mit der Erledigung außergerichtlicher Angelegenheiten beauftragte Rechtsanwalt.[4] Einen Anspruch auf Vorschuss haben auch der Notanwalt des § 78b ZPO, der in Scheidungs- un...mehr

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AGS 08/2024, Gebühren des T... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin ist durch Beschl. der Vorsitzenden einer großen Strafkammer des LG Essen v. 3.3.2022 in einem dort anhängigen Strafverfahren gegen u.a. den Angeklagten als Terminsvertreterin für den Pflichtverteidiger dieses Angeklagten Rechtsanwalt R für den ersten Hauptverhandlungstag beigeordnet worden. Der erste Hauptverhandlungstermin fand am 7.3.2022 statt und dauer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zugelassene Verteidiger

Schrifttum: Albrecht, Ausgleichs- und Rügemöglichkeiten bei belehrungsfehlerbedingtem Unterlassen einer günstigen Beschuldigteneinlassung, ZStW 2019, 97; Kramer, Der Syndikusanwalt im Strafverfahren, AnwBl. 2001, 140; Mann, Die Reichweite der gerichtlichen Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im deutschen Prozessrecht, DStR-Beih. 2017, 65; Schnarr, Der bevollmächtigte Pflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] (So genannte geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten).[2] Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozietät des Anwa...mehr

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AGS 08/2024, Verfahrensgebü... / III. Argumentation des AG Nürnberg in der Erinnerungsentscheidung

Anders als die Rechtspflegerin hat der Richter dann aber die beantragten Gebühren – wie beantragt – festgesetzt. Der Verteidiger sei bis zur Entpflichtungsentscheidung des LG v. 10.1.2024 als Pflichtverteidiger beigeordnet (gewesen). Das zweite Berufungsverfahren – Verfahren nach der Zurückverweisung – sei gem. § 21 RVG gegenüber dem Revisionsverfahren, dem ersten Berufungsve...mehr