Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 06/2024, Pflichtverteid... / II. Beschränkte Pflichtverteidigerbestellung rechtswidrig ...

Nach Auffassung des LG war die auf den Vorführtermin am 21.12.2022 beschränkte Beiordnung des Rechtsanwalts R 1 – nach der seit dem 13.12.2019 geltenden Rechtslage – rechtswidrig, weil § 140 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 143 StPO eine Pflichtverteidigerbestellung für das gesamte Verfahren vorsehe, die mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder durc...mehr

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AGS 06/2024, Ablehnung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Beschluss und die darin enthaltenen Ausführungen des OLG können nicht unwidersprochen bleiben. 1. Die Begriffswahl des OLG Zunächst ist anzumerken, dass der Beschluss schon daran krankt, dass das OLG zwar viel Platz und Umfang auf die allgemeinen Kriterien der Bewilligung einer Pauschgebühr verwendet, die konkreten Einzelheiten des Falles aber nur kurz dargestellt werden u...mehr

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AGS 06/2024, Ablehnung eine... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war dem Angeklagten neben einer Rechtsanwältin als weiterer Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten hat vom 16.6.2020 bis zum 28.1.2021 vor dem OLG Frankfurt an 45 Hauptverhandlungstagen stattgefunden. Das Urteil, mit dem der Angeklagte verurteilt worden ist, ist seit dem 25.8.2022 rechtskräftig. Für seine Tätigkeit hat der ...mehr

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AGS 06/2024, Ablehnung eine... / II. Allgemeine Kriterien des § 51 RVG

Das OLG verweist (noch einmal) darauf, dass der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt ist (s. u.a. OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.12.2005 – 2 ARs 154/05, NJW 2006, 457 = RVGreport 2006, 145). Nach dem derzeit geltenden Recht sei eine Pauschgebühr nur noch zu bewilligen, wenn die im Vergütungsverzeichnis ...mehr

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AGS 06/2024, Ablehnung eine... / III. Die Umstände des vorliegenden Falls

Gemessen an diesen Vorgaben war nach Auffassung des OLG eine Pauschgebühr nicht zu bewilligen. Wie der "Bezirksrevisor" zutreffend in seiner Stellungnahme ausführe, lägen insbesondere angesichts der festgesetzten Vergütung i.H.v. von rund 41.000,00 EUR die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nicht vor. 1. Hauptverhandlungen Die 45 Hauptverhandlungstermine hä...mehr

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AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Wahlanwalt und Pflichtverteidiger

Nr. 4142 VV gilt nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV für den Wahlanwalt als Vollverteidiger, wobei es genügt, wenn der Rechtsanwalt nur für das sog. objektive Verfahren nach §§ 421 ff. StPO beauftragt worden ist.[28] Nr. 4142 VV gilt auch für den Pflichtverteidiger.[29] Eine besondere Bestellung oder Erstreckung der Beiordnung ist nicht erforderlich.[30] Die Einziehung muss aber noch G...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertreter des Pflichtverteidigers

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4106, 4108 VV RVG Leitsatz Aus der im Bestellungsbeschluss betreffend die Pflichtverteidigerbestellung vorgenommenen Beschränkung der Bestellung "für den heutigen Hauptverhandlungstag" ergibt sich nicht, dass dem als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt für seine Tätigkeit lediglich die für den Hauptverhandlungstag angefallene Terminsgebühr z...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertreter des Pflichtverteidigers nur bei der Haftbefehlsverkündung

Vorbem. 4.1, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG Leitsatz Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV, anzusehen, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Aus der im Bestellungsbeschluss betreffend die Pflichtverteidigerbestellung vorgenommenen Beschränkung der Bestellung "für den heutigen Hauptverhandlungstag" ergibt sich nicht, dass dem als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt für seine Tätigkeit lediglich die für den Hauptverhandlungstag angefallene Terminsgebühr zustünde. LG Neuruppin, Beschl. v. 25.3.2024 – 11 Qs 76/23mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / III. "Handreichungen" zur Vermeidung von Mehrbelastung der Landeskasse

1. Bestellungsbeschluss Die Kammer verkenne dabei keinesfalls, dass sich hierdurch nicht unerhebliche Mehrkosten für die Landeskasse bzw. letztendlich für den zumeist verfahrenskostenpflichtigen Angeklagten ergeben, und daher insbesondere im Rahmen mehrtägiger Hauptverhandlungen – in erster Linie vor großen Strafkammern – ein legitimes Bedürfnis aller Verfahrensbeteiligten be...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter ist voller Verteidiger

Ausgangspunkt der Prüfung der einem Pflichtverteidiger aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung sei dabei stets – wie das AG grds. zutreffend angenommen habe – die gerichtliche Bestellungsentscheidung. Enthalte bereits der Bestellungsbeschluss als Grundentscheidung Einschränkungen der Pflichtverteidigerbestellung in zeitlicher, inhaltlicher oder gebührentechnischer Hinsich...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / II. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Zu Recht hat das LG nach Auffassung des OLG Köln angenommen, dass Rechtsanwältin E ihre Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnen kann. Die von ihr im Rahmen der Wahrnehmung des Haftverkündungstermins vom 29.3.2023 entfalteten Handlungen seien nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist hinsichtlich der festgesetzten Gebühren und Auslagen nach den Nrn. 4100, 4106, 4108, 7002 VV zutreffend. 1. Terminsvertreter ist grundsätzlich Vollverteidiger Der Terminsvertreter ist grds. voller Verteidiger (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6., Aufl., 2021, Teil A Rn 2101 ff. m.w.N. aus der Rspr.), für den die Gebühren ei...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Dem Verurteilten ist mit Beschluss des AG Rechtsanwalt R1 als Pflichtverteidiger bestellt worden. In der Folgezeit wurde die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Strafrichter an drei Verhandlungstagen durchgeführt, wobei Rechtsanwalt R1 an den ersten beiden Verhandlungstagen als Verteidiger mitwirkte. Nachdem am Morgen des dritten Verhandlungstages eine Mitteilung be...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / IV. Höhe der Gebühren

Da schließlich die für einen Pflichtverteidiger als gerichtlich bestellten Rechtsanwalt anfallenden Gebühren ihrer Höhe nach jeweils gesetzlich fixiert seien, könne der Beschwerdeführer seine Vergütung unabhängig von seinem tatsächlich vor, in, am Rande und im Nachgang der Hauptverhandlung betriebenen Verteidigungsaufwand – und damit im Ergebnis wie von ihm beantragt – beans...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Den Ausführungen des Senats ist nichts hinzuzufügen außer dem Hinweis darauf, dass außer dem OLG Zweibrücken, dessen Entscheidung das OLG anführt, noch weitere Gerichte in dem zutreffenden Sinne entschieden habe (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.2.2023 – 2 Ws 13/23, AGS 2023, 164 = NStZ-RR 2023, 159 = JurBür...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / V. Begründetheit der Beschwerde

Die Beschwerde war nach Auffassung des LG begründet. 1. Erstreckungsentscheidung ist Ermessensentscheidung Nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG könne das Gericht, wenn Verfahren verbunden werden, die Wirkungen des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auch auf diejenigen Verfahren erstrecken, in denen der Rechtsanwalt vor der Verbindung nicht beigeordnet oder nicht bestellt war. Hierbei handele es sich u...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV, anzusehen, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV. Ihm stehen daher Grund...mehr

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / I. Sachverhalt

Der Verteidiger hat den Beschuldigten in einem Strafverfahren als Pflichtverteidiger verteidigt. Das Verfahren ist eingestellt worden, ohne dass ein von dem Pflichtverteidiger verfasster und abgesandter Einstellungsschriftsatz zur Akte gelangt ist. Der Verteidiger hat – soweit hier von Interesse – die Festsetzung der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV beantragt. Diese ...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / III. Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

Das LG sieht auch die Staatsanwaltschaft als beschwerdebefugt an. In § 296 Abs. 1, Abs. 2 StPO sei ausdrücklich vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Beschwerdebefugnis habe, sowohl zum Nachteil eines Beschuldigten als auch zu dessen Gunsten. Der von Rechtsanwalt R zitierten Literaturansicht, wonach anfechtbar nur das Unterlassen bzw. Ablehnen einer Erstreckung, währe...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten erging durch das AG Ingolstadt am 8.3.2023 u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags ein Haftbefehl. Hierauf wurde er am 28.3.2023 vorläufig festgenommen und am Folgetag dem AG Bonn vorgeführt. Nach Anhörung des bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verteidigten Angeklagten beschloss das AG in dem Vorführungstermin die Beiordnung von Rechtsanwältin...mehr

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AGS 05/2024, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Landfriedensbruchs nach Anklageerhebung als Pflichtverteidiger bestellt worden. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens hat der Verteidiger die Bewilligung einer Pauschgebühr i.H.v. 4.800,00 EUR beantragt. Die Bezirksrevisorin bei dem OLG ist zu dem Antrag gehört worden. Sie hat ihn wegen des (Akt...mehr

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AGS 05/2024, Kosten für die... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Ähnlich wie das OLG Hamm, auf dessen Beschluss das OLG Jena verwiesen hat, hatte ja bereits vor einiger Zeit auch das KG entschieden (vgl. RVGreport 2014, 233 = AGS 2014, 50), das u.a. die Beschaffungskosten für zwei CDs zur Speicherung von Beweismitteln, deren Kenntnis für eine sachgerechte Verteidigung unerlässlich war, erstattet hat. I.Ü. ...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Berechnung der Gebühr

Die Gebühr Nr. 4142 VV ist als reine Wertgebühr gestaltet. Unerheblich ist daher der Umfang der Tätigkeit.[72] Die Gebühr entsteht in jedem Rechtszug (vgl. II., 4. b)) bei gleichbleibendem Gegenstandswert in gleicher Höhe. Die Höhe der Verfahrensgebühr berechnet sich nach dem Gegenstandswert.[73] Maßgebend ist also der Wert, den der Gegenstand, auf den sich die Tätigkeit des ...mehr

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AGS 05/2024, Vorschussanspr... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Vorschussanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts a) Umfang des Vorschussanspruchs Von der Möglichkeit, sich gegen die Staatskasse einen Vorschuss festsetzen zu lassen, machen beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte in Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsgerichtssachen relativ selten Gebrauch. Deshalb nimmt es nicht Wunder, dass so mancher Rechtsanwalt – wie hier auch der Pro...mehr

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AGS 05/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 193) mit den zusätzlichen Verfahrensgebühren der Nrn. 4142 und 5116 VV bei Einziehung und verwandten Maßnahmen und liefert ein aktuelles Update. Mit der Frage der Abrechnung und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Wertgebühren, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt, befasst sich Schneider in einem weiteren Betrag (S. 200) und erl...mehr

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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A / 20 Aktenversendungspauschale im OWi-Verfahren [Rdn 257]

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U / 2 Übernahme des Mandats, Allgemeines [Rdn 3673]

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A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

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A / 26 Antragsmuster [Rdn 376]

Rdn 377 Bei folgenden Stichwörtern sind Antrags- bzw. Schriftsatzmuster enthalten:mehr

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B / 1 Belehrung des Betroffenen [Rdn 400]

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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O

OWi-Verfahren, Anwendung der StPO [Rdn 2869] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / III. Rechtsanwalt war zweiter Pflichtverteidiger

Ausgehend von diesen Grundsätzen sei im vorliegenden Verfahren Rechtsanwalt R 2 nicht als Vertreter des ursprünglich bestellten Verteidigers, sondern als zweiter Pflichtverteidiger anzusehen. Zwar spreche der Wortlaut der Verfügung lediglich für eine Beiordnung als Vertreter, jedoch bestehe hier die Besonderheit, dass im Termin am 14.6.2023 die aussagepsychologische Sachvers...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertreter des Pflichtverteidigers

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4106, 4108 VV RVG Leitsatz Hat in einem Hauptverhandlungstermin ein aussagepsychologischer Sachverständiger sein Gutachten erstattet, ist eine weitere Zeugin vernommen worden und wurden die Plädoyers gehalten, ist der für diesen Termin für den verhinderten Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt nicht bloß Terminsvertreter, sodass ihm nicht nu...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Hat in einem Hauptverhandlungstermin ein aussagepsychologischer Sachverständiger sein Gutachten erstattet, ist eine weitere Zeugin vernommen worden und wurden die Plädoyers gehalten, ist der für diesen Termin für den verhinderten Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt nicht bloß Terminsvertreter, sodass ihm nicht nur die Terminsgebühr, sondern auch Grundgebühr und Verf...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, die Begründung ist hingegen nicht zutreffend. Auch i.Ü. ist dem LG zu widersprechen. 1. Abstellen auf den Einzelfall M.E. ist es nicht zutreffend, wenn das LG hinsichtlich der dem Pflichtverteidiger zustehenden Gebühren auf die Umstände des Einzelfalls abstellt (so allerdings auch OLG Hamm RVGreport 2009, 309 = StRR 2009, 438). Das ...mehr

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AGS 04/2024, Gebühren des T... / II. Gebühren des Terminsvertreters

1. Stand der Rechtsprechung In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob der wegen Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers (nur) für einen Hauptverhandlungstermin beigeordnete Verteidiger als Vergütung für seine Tätigkeit nur die Terminsgebühr erhält oder ob ihm darüber hinaus auch eine Grund- und ggf. eine Verfahrensgebühr zustehen (vgl. die Nachw. zum Streitstand bei OLG K...mehr

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AGS 04/2024, Gebühren des T... / I. Sachverhalt

In dem vor der Strafkammer geführten Strafverfahren gegen sechs Angeklagte wegen Verbrechen nach dem BtMG hat der Kammervorsitzende mit Einverständnis des Angeklagten B Rechtsanwalt R für den Hauptverhandlungstag am 26.9.2022 als Pflichtverteidiger beigeordnet, nachdem der für das Verfahren beigeordnete Pflichtverteidiger für diesen Tag seine Verhinderung angezeigt hatte. In...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Vor dem AG fanden am 12.6.2023 und 14.6.2023 Hauptverhandlungstermine gegen den Angeklagten statt, dem u.a. schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde. Der Vorsitzende hatte dem Angeklagten Rechtsanwalt R 1 als Verteidiger beigeordnet. Wegen dessen Verhinderung am 14.6.2023 bestellte er im Termin am 14.6.2023 Rechtsanwalt R 2 zum Verteidiger. Die Verfügung l...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / II. Nochmals: Allgemeines zu den Gebühren des Terminsvertreters

Nach Auffassung des LG – Einzelrichter – stehen Rechtsanwalt R 2 neben der Terminsgebühr eine Grundgebühr sowie eine Verfahrensgebühr und darüber hinaus auch die Postentgeltpauschale zu. Ob eine zeitlich befristete Bestellung zu einem weiteren Verteidiger oder eine auf einen Sitzungstag beschränkte Bestellung zum Vertreter vorliegt, hängt nach Ansicht des LG in erster Linie v...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten in einem Verfahren mit dem Vorwurf des Totschlags. Er ist der Verurteilten am 1.11.2017 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Nach Teilaufhebung eines ersten Urteils und Zurückverweisung durch den BGH verurteilte das LG Bochum die Verurteilte am 25.9.2019 wegen Totschlags. Mit Beschl. v. 12.2.2020 hat der BGH die g...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die rechtlichen Ausführungen des OLG zum Eintritt der Verjährung und der nicht erfolgten Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist sind zutreffend. Es ist nun mal h.M., dass nur der Eingang des Pauschgebührantrages beim zuständigen OLG die Verjährungsfrist unterbricht (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, § 51 Rn 91 ff. m.w.N.). De...mehr

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AGS 04/2024, Pauschgebühr i... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Das OLG nimmt noch einmal zu den Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 RVG für den Pflichtverteidiger Stellung. Es bezieht sich dabei weitgehend auf die Kommentierung der Vorschrift bei Gerold/Schmidt/Burhoff (RVG, 26. Aufl., 2023, § 51 RVG Rn 9 ff.), die das OLG referiert/wiederholt. Ähnlich verfährt es mit der Rspr. des BVerfG, wonach wegen des Grundrechts des Pflic...mehr