Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 07/2023, Zweimal Hauptv... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem BtM-Verfahren, in dem der Angeklagte zwar zur Hauptverhandlung am 15.3.2022 geladen worden ist, jedoch ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Ladungsfrist. Der Angeklagte war daher nicht anwesend, woraufhin die Hauptverhandlung ausgesetzt wurde. Der Rechtsanwalt, der erschienen war, hat sich wieder in seine Kanzlei begeben. Sodan...mehr

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AGS 07/2023, Zweimal Hauptv... / II. Zwei Terminsgebühren an einem Tag

1. Grundsatz: Nur eine Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag Nach Auffassung des LG war für den 15.3.2022 zweimal die Terminsgebühr Nr. 4108 VV festzusetzen. Zwar sei in Nr. 4108 VV geregelt, dass die Terminsgebühr je "Hauptverhandlungstag" anfalle, weshalb mehrere Hauptverhandlungstermine in derselben Sache an einem Tag grds. nur zu einer Terminsgebühr führen (vgl. Gerold/Sc...mehr

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AGS 07/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil erläutert Burhoff (S. 289) die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren und stellt die verschiedenen Abrechnungsvarianten anhand von insgesamt 20 Beispielen dar. Lissner befasst sich mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beratungshilfe (S. 296). Grundfälle zur Anrechnung in Urkunds- und Nachverfahren bzw. Verfah...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbeschränkter, dann âEURŽvoller" Pflichtverteidiger

§ 15 RVG; Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" beigeordnet und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren nicht in Betracht kommt. Erfolgt die Bestellung des Rechtsanwalts ...mehr

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AGS 06/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Zu erstattende Kosten der Säumnis – Häufige Irrtümer, NJW-Spezial 2023, 91 Gem. § 344 ZPO sind nach Einspruch gegen ein in gesetzlicher Weise ergangenes Versäumnisurteil die durch die Säumnis veranlassten Kosten der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn das Prozessgericht infolge des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil eine abändernde ...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / Leitsatz

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" beigeordnet und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren nicht in Betracht kommt. Erfolgt die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 1 Nr...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wie beim Zeugenbeistand Man kann es (so) kurz machen wie das Schöffengericht, das die Zurückweisung der Erinnerung der Staatskasse gegen die Gebührenfestsetzung der UdG kurz mit einem Verweis auf die Gründe des Nichtabhilfeschlusses begründet hat, denen es "beigetreten" ist. Denn: Die Entscheidung des AG ist richtig. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Ausführungen des ...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren wegen Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. verteidigt. Nachdem der Angeklagte vom AG zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verteilt worden war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat der Pflichtverteidiger hiergegen im Namen des Angeklagten Berufung eingelegt. Zur...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / III. Notwendiges Verteidigerhandeln

Wie der Vertreter der Staatskasse in seiner Stellungnahme zutreffend ausführe, sei die Frage, ob Gebührenansprüche des Verteidigers entstanden seien, grds. von der Frage zu unterscheiden, ob diese auch von der Staatskasse zu erstatten seien. Hier habe jedoch eine Erstattung zu erfolgen, weil das Tätigwerden des Verteidigers im Rahmen des Berufungsverfahrens – entgegen der An...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Die nachstehenden Ausführungen gelten nicht nur für den Verteidiger – Wahlanwalt oder Pflichtverteidiger –, sondern nach Vorbem. 4 Abs. 1 bzw. Vorbem. 5 Abs. 1 VV auch für alle anderen in Teil 4 oder 5 VV tätigen Rechtsanwälte. Sie gelten also insbesondere auch für den Nebenklägervertreter oder -beistand oder für den Zeugenbeistand.mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine schöne und richtige Entscheidung, zu der Folgendes anzumerken ist: 1. Angefallene Gebühren Das LG "verteilt" die vom Verteidiger, der auch im Ausgangsverfahren tätig war, in Zusammenhang mit einem Rechtsmittel zu erbringenden Tätigkeiten zutreffend: Die Rechtsmitteleinlegung selbst sowie beratende Tätigkeit vor der Einlegung werden mit der Verfahrensgebühr für das erstins...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / I. Sachverhalt

Dem Beschuldigten wurde der Vorwurf der Vergewaltigung gemacht. Ihm wurde mit Beschluss des AG vom 16.12.2020 der Rechtsanwalt für die Dauer der Vernehmung der Zeugin Z im Rahmen des Ermittlungsverfahrens beigeordnet. Der Beschluss wurde dem Rechtsanwalt zusammen mit der Terminsbestimmung zur Zeugeneinvernahme am 8.1.2021 zugestellt. Der Rechtsanwalt nahm am 11.1.2021 Aktenei...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einfluss auf die Gebührenhöhe

Hat der Rechtsanwalt durch seine Tätigkeiten im Hinblick auf eine Beschwerde Mehraufwand, wovon man i.d.R. ausgehen muss, muss dieser Mehraufwand beim Wahlanwalt bei der Gebührenbemessung gem. § 14 RVG erhöhend berücksichtigt werden.[9] Da beim Pflichtverteidiger keine Rahmengebühren, sondern Festgebühren anfallen, kann bei ihm die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nur bei de...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / II. Keine Anrechnung

1. Keine Anrechnung nach Teil 4 VV Das AG verneint eine Anrechnung. Eine Anrechnung von Gebühren sei in der Aufstellung der Kostentatbestände in Teil 4 VV nicht vorgesehen. 2. Keine Anrechnung nach § 15 Abs. 5 RVG Eine Anrechnung von Gebühren komme – so das AG – aber auch nicht nach § 15 Abs. 5 RVG in Betracht, der in bestimmten Fällen eine Anrechenbarkeit zuließe. Voraussetzun...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / a) Beschwerdegebühr

Nach Vorbem. 4.2 VV erhält der Rechtsanwalt in Strafvollstreckungsverfahren im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Hauptsache die Gebühren des Teil 4 Abschnitt 2 VV besonders. Die insoweit erbrachten Tätigkeiten sind also nicht wie sonst das strafrechtliche Beschwerdeverfahren aufgrund des Pauschalcharakters der Gebühren durch die Gebühren im Ausgangs...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [10] II. Die sofortige Beschwerde des Klägers gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Im Ergebnis zutreffend hat das LG die zu berücksichtigenden Reisekosten des Klägers mit insgesamt 394,50 EU...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / II. Verhinderung eines Sonderopfers des Pflichtverteidigers

Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschvergütung sei, so das OLG, nach dem Gesetzeswortlaut, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar seien. Damit solle verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger ein Sonderopfer erbringt. Zur Stellung des Pflichtverteidigers verweist das OLG auf und zitiert aus dem BVerfG, Beschl. v. 6.11.1984 (2 BvL 16/83 u.a., NJW 1985, 727). D...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 2. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 47 RVG

Der Pflichtverteidiger kann außerdem nach § 47 RVG einen Vorschuss auf bereits entstandene oder die voraussichtlich noch entstehenden Auslagen verlangen.[48] Allerdings werden die Kosten eigener Ermittlungen von den Gerichten häufig nicht als Auslagen des Verteidigers, sondern als solche des Beschuldigten angesehen.[49] Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Aug...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 46 Abs. 2 RVG

Der Pflichtverteidiger hat die Möglichkeit, nach § 46 Abs. 2 S. 3 RVG vorzugehen. Danach kann er die Erforderlichkeit eigener Ermittlungen feststellen lassen, bevor er die Kosten auslösenden Maßnahmen ergreift, also den Sachverständigen beauftragt.[43] Die auf einen entsprechenden Antrag ergehende (Ablehnungs-)Entscheidung ist nicht anfechtbar.[44] Die ablehnende Entscheidun...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / Leitsatz

Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. AG Ludwigshafen, Beschl. v. 3.3.2023 – 4a Ls 5227 Js 9474/22mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Vertreters des Pflichtverteidigers im Hafttermin

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4102, 4104, 7002 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Grundgebühr und Verfahrensgebühr entstehen nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG immer nebeneinander. Voraussetzung für das Entstehen der Post- und Telekommunikationsdienstleistungenpauschale nach Nr. 7002 VV ist, d...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Pflichtverteidigers für Haftterminsteilnahme

Teil 4 Abschnitt 1; Nrn. 4100, 4104 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. AG Ludwigshafen, Beschl. v. 3.3.2023 – 4a Ls 5227 Js 9474/22 I. Sachverhalt Der mittlerweile verurteilte Angeklagte wurde am 22.12.2021 vorläufig festgenommen und am 23.12.2021 dem Haftrichter des AG vorgeführt, der Haftbefehl geg...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / IV. Möglichkeiten des Pflichtverteidigers

1. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 46 Abs. 2 RVG Der Pflichtverteidiger hat die Möglichkeit, nach § 46 Abs. 2 S. 3 RVG vorzugehen. Danach kann er die Erforderlichkeit eigener Ermittlungen feststellen lassen, bevor er die Kosten auslösenden Maßnahmen ergreift, also den Sachverständigen beauftragt.[43] Die auf einen entsprechenden Antrag ergehende (Ablehnungs-)Entscheidun...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Der mittlerweile verurteilte Angeklagte wurde am 22.12.2021 vorläufig festgenommen und am 23.12.2021 dem Haftrichter des AG vorgeführt, der Haftbefehl gegen den diesen erlassen hat. Laut Protokoll des AG war Rechtsanwältin RA 1 "als Vertreterin für Rechtsanwalt RA 2" anwesend. Der damals Beschuldigte erklärte im Termin laut Protokoll: Zitat "Ich möchte, dass mir Rechtsanwältin...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es ist sicherlich zutreffend, wenn das OLG für die Einarbeitung des Pflichtverteidigers in die Ermittlungsakten eine Pauschgebühr nach § 51 RVG bewilligt. Denn der Aktenumfang mit rund 6.600 Seiten war so groß, dass der zeitliche Aufwand für die Einarbeitung in diese Akte mit den gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers nicht abgedeckt ist. Das scheint auch das OLG s...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten war unter dem Aktenzeichen 22 Js 281/17 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs u.a. bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ferner wurden gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren verschiedenster Polizeibehörden geführt, die in der Folgezeit durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügungen vom 8.8., 28.9., 212.12.2017 und vo...mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Beschuldigten, der sich ab dem 29.10.2022 nicht auf freien Fuß befunden hat, am 30.10.2022 als Pflichtverteidiger in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags beigeordnet worden. Der Rechtsanwalt hat als Pflichtverteidiger an zwei Haftterminen am 30.10.2022 und am 11.11.2022 teilgenommen. Für diese Teilnahmen hat er zwei Vernehmungsterminsgebühren ...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / II. (Nur) Terminsvertreter = nur Grundgebühr

Das AG verweist darauf, dass seit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 die Vorführung des Beschuldigten nach §§ 115, 115a StPO zur Entscheidung über Haft ein Fall der notwendigen Verteidigung sei. Mithin sei die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend. Eine in diesem Rahmen erfolgende Beiordnung als Pflichtverteidiger sei grds. ein...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / Leitsatz

Für die Anwendung des § 51 RVG ist entscheidend, dass das Verfahren bei dem Pflichtverteidiger wegen des "Umfangs und/oder der Schwierigkeit" des Verfahrens zu einer zeitlichen Beanspruchung führen muss, die nicht mehr durch die gesetzlichen Gebühren gedeckt ist und die bei dem Pflichtverteidiger deswegen zu einem unzumutbaren Sonderopfer führt, das von existenzieller Bedeut...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab: Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. Beschl. v. 9.2.2023 – 2 Ws 13/23, AGS 2023, 164). Zu Recht erteilt das LG der abweichenden Auffassung des OLG Celle (a.a.O.) eine Absage (wegen der Einzelheiten s. die Anmerkung zu OLG Karlsruhe, a.a.O.). 2. Allerdings ist auf Folgendes hinzuweisen: a) Die Ausführungen des LG unter ...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / III. Bedeutung für die Praxis

Zu begrüßen ist, dass das AG davon ausgeht, dass in den Fällen der Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Haft(prüfungs-)Termin nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV entsteht (so aber unzutreffend OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 13723, AGS 2023, 162), sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet wird (so auch [inzidenter] OLG Karlsr...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / Leitsatz

Zur Gewährung einer Pauschgebühr, wenn sich der Pflichtverteidiger in eine umfangreiche Ermittlungsakte einarbeiten musste. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.2.2023 – 1 ARs (KostR) 8/22mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / IV. Antragsbegründung

1. Tatsachenfundierte Darlegung Die Prüfung des § 51 RVG verlange daher zunächst die tatsachenfundierte Darlegung durch den Antragsteller, dass ihm durch die Beiordnung eine zeitliche Beanspruchung abverlangt worden sei, die isoliert betrachtet durch die Festgebühren unzumutbar ausgeglichen werde. Darüber hinaus bedürfe es aber auch Ausführungen dazu, inwieweit diese (isolier...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine der zahlreichen Entscheidungen, mit der ein Pauschgebührantrag eines Pflichtverteidigers zurückgewiesen worden ist. Leider referiert die Entscheidung letztlich nur Rspr. des BVerfG, nimmt aber zu den konkreten Umständen des Verfahrens kaum Stellung, sodass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob nicht der Antrag des Pflichtverteidigers – zumindest tei...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Er hat nach Abschluss des Verfahrens anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Pauschgebühr i.H.v. 2.682,00 EUR beantragt. Sein Antrag hatte nur teilweise Erfolg. Das OLG hat 354,00 EUR bewilligt.mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / Leitsatz

Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Grundgebühr und Verfahrensgebühr entstehen nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG immer nebeneinander. Voraussetzung für das Entstehen der Post- und Telekommunikationsdienstleistungenpauschale nach Nr. 7002 VV ist, dass überhaupt entsprechende Entgelte angefallen sind, was be...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / II. Erstreckung

Zur Erstreckung verweist das AG darauf, dass sich die Frage, inwieweit der Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse Gebühren geltend machen kann, die vor seiner Beiordnung entstanden sind, sich gem. § 60 RVG nach § 48 Abs. 6 RVG i.d.F. vom 18.1.2017 bis 31.12.2020 richte, da die Entscheidung über die Beiordnung 2018 gefallen sei, auch wenn das Festsetzungsverfahren erst Ende...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Der in Augsburg ansässige Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren beim LG Limburg u.a. wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften tätig, in dem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Der Rechtsanwalt, dessen gese...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / II. Zeitlich beschränkte Beiordnung

Das LG verweist zunächst darauf, dass Rechtsanwalt R 2 auf seinen eigenen Antrag dem früheren Angeklagten für den Termin zur mündlichen Verhandlung und Haftbefehlsverkündung an diesem Tage als Pflichtverteidiger beigeordnet worden sei. Zwar sei die auf diesen Termin beschränkte Beiordnung – nach dem seit 13.12.2019 geltenden Recht – rechtswidrig, weil § 140 Abs. 1 Nr. 4 i.V....mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Die für den Pflichtverteidiger erfreuliche Entscheidung ist, wenn man davon ausgeht, dass die beiden Termine (noch) im vorbereitenden Verfahren stattgefunden haben, wofür einiges spricht, falsch. Entgegen der Ansicht des AG greift dann nämlich die Beschränkung der Vernehmungsterminsgebühr aus Anm. S. 2 zur Nr. 4102 VV (eingehend zur Vernehmungstermisgebühr Nr. 4102 VV Burhof...mehr

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AGS 05/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldsachen (S. 193 ff.). Ein weiterer Beitrag findet sich von Wolf zur Abrechnung und Kostenerstattung bei Einschaltung eines Terminsvertreters im Namen der Partei (S. 196 ff.). Mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem verkehrsstrafrechtlichen Verfahren h...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Gebühren des Vertreters des Pflichtverteidigers im Hafttermin. Das AG hatte die Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV bejaht, dann aber nur die Terminsgebühr und die Grundgebühr festgesetzt, die Verfahrensgebühr hingegen nicht. Das hatte es damit begründet, dass die Verfahrensgebühr mit der ersten Tätigkeit entstehe, die der Rechtsanwalt aufgrund des A...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / III. Konkreter Fall

Nach diesen Maßstäben stehe dem Antragsteller die Pauschgebühr nur im tenorierten Umfang zu. 1. Gesetzliche Gebühren Die gesetzlichen Gebühren des Antragstellers für seine nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitte 1 und 2 VV erfassten Tätigkeiten bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei einem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten betragen insgesamt 393,00 EUR, d...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG sei Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehe, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache nicht zumutbar seien. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar und komme lediglich in Betracht, wenn die anwaltliche Mühewaltung sich von ...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Grundsätze

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Verteidiger eher selten eigene Ermittlungen anstellen, ist das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko. Denn nach h.M. werden die durch eigene Ermittlungen verursachten Kosten grds. nicht erstattet. Diese werden i.d.R. als nicht notwendig i.S.d. §§ 467, 464a StPO angesehen, da die StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit gebe, bei den Ermit...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches Gebührenrecht für den Pflichtverteidiger

§§ 60, 17 Nr. 10 RVG; § 143 StPO Leitsatz Ist der Anwalt vor dem 1.1.2021 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.2020 auch in einem Rechtsmittelverfahren, dann richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen ...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an der Vorführung

Vorbem. 4 Abs. 1, Nr. 4301 VV RVG Leitsatz Der einem Beschuldigten für die Haftprüfung beigeordnete Rechtsanwalt verdient nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit. OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 137/23 I. Sachverhalt Der vormals Beschuldigte wurde am 29.6.2022 festgenommen und zur Eröffnung des Haftbefehls dem Ermittlungsrichter beim AG Stuttgart vorgeführt. Zu diesem...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale Umbeiordnung des Pflichtverteidigers ohne Verzicht

§ 48 RVG; § 143a StPO Leitsatz Der Wechsel des Pflichtverteidigers ist seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10.12.2018 (BGBl I, 2128) gesetzlich in § 143a StPO geregelt. Der einverständliche Pflichtverteidigerwechsels wurde durch das genannte Gesetz zwar nicht explizit geregelt, soll aber nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßgaben weiterhin möglich sein. Danach ist d...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertreter des Pflichtverteidigers

Vorbem. 4.1, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG Leitsatz Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin, einen Haftprüfungstermin oder den Termin zur Haftbefehlseröffnung als Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten bestellt worden ist, beschränkt sich nicht nur auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle ...mehr