Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / IV. Gesetzlicher Kontext

Der gesetzliche Kontext spreche ebenfalls dafür, dass der Gebührenanspruch schon vor Bestandskraft der Beiordnung entstehe und bei nachträglicher Aufhebung erhalten bleibe. So sei es Ratio der Rückwirkungsvorschrift des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG, das Tätigwerden schon vor Bestellung als Pflichtverteidiger ohne Verlust der entsprechenden Ansprüche gegen die Staatskasse ausdrücklic...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 2 Aus den Gründen:

… "[2] Auch soweit die Revision des Angeklagten betreffend die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin Aussicht auf einen Teilerfolg hat, steht dem Angeklagten keine Prozesskostenhilfe zu. Denn ihm ist bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstreckt sich auf das Adhäsionsverfahren." [3] 1. Die Frage, ob ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / e) Grundgebühr für den "Terminsvertreter"

Die Grundgebühr steht nur dem Verteidiger bzw. einem der sonst in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Vertreter von Verfahrensbeteiligten zu. Das ergibt sich zweifelsfrei aus der Stellung der Gebühr in Abschnitt 1 des Teil VV, der die "Gebühren des Verteidigers" regelt. Für die Vertretung des Verteidigers gilt: Überträgt der Verteidiger einem anderen Rechtsanwalt lediglich die (Ei...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Entstehen der Gebühr

Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die "Übernahme" des (Voll-)Mandats).[43] "Übernahme des Mandats" meint beim Wahlverteidiger den Abschluss eines Vergütungsvertrages. Kommt es nicht zum Vertragsschluss/zur Mandatsübernahme bzw. wird der Rechtsanwalt nicht beigeordnet/bestellt, erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach Teil 4 VV. Damit entsteht dann auch keine ...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / III. Auffassung der Kammer

Für das LG ist die Ansicht des OLG Bamberg nicht zu überzeugend. Dass Teil 4 Abschnitt 2 VV auf die Überschriften des 7. Buches 1. Abschnitt der StPO Bezug nehme, sei durch die Gesetzgebungsgeschichte nicht belegt. Dagegen spreche, dass im Jugendstrafrecht mit § 66 JGG eine dem § 460 StPO vergleichbare Norm existiere. Gem. dessen Abs. 1 sei dann, wenn die einheitliche Festset...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Verfahrensstadium

Nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV entsteht die Grundgebühr im Verfahren nur einmal. Das gilt selbstverständlich auch, wenn der Rechtsanwalt zunächst als Wahlanwalt tätig ist und dann später als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Für ihn als Pflichtverteidiger entsteht dann die Grundgebühr nicht noch einmal, er kann sie aber über § 48 Abs. 6 S. 1 RVG als gesetzliche Gebühr geltend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger des Angeklagten tätig. Das AG hat dann gem. § 460 StPO aus den Strafen aus Urteilen vom 7.3.2019 und vom 6.1.2020 eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Auf die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde hat das LG die Gesamtfreiheitsstrafe reduziert. Die Auslagen des Angeklagten für das Beschwerdeverfahren ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. Allgemeines

Der Wahlanwalt erhält eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00–396,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 220,00 EUR. Der Betragsrahmen ist unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem der "Rechtsfall", in den sich der Rechtsanwalt einarbeitet, später ggfs. anhängig wird bzw. bei dem er bereits anhängig ist. Der Pflichtverteidiger erhält einen Festbetrag i.H.v. 176,00 EUR. Vertrit...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. Grundgebühr in Straf- und Bußgeldsachen

Die Grundgebühr steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Der Rechtsanwalt muss aber in einer dieser Funktionen tätig werden. Das ergibt sich eindeutig aus der Stellung der Grundgebühr Nr. 4100 VV in Teil 4 Abschnitt 1 VV, der nur die Gebühren...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Auffassung des LG Bonn überzeugt aus den bereits vom OLG Bamberg (a.a.O.), dem OLG Brandenburg (a.a.O.) und auch dem LG Cottbus (a.a.O.) dargelegten Gründen nicht. Dazu ist bereits jeweils Stellung genommen worden. Es bleibt dabei: Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung und ist daher mit einer Verfahrensgebühr Nrn. 4204, 4205 VV zu vergü...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Konkreter Abgeltungsbereich

Die Grundgebühr hat einen eigenen Abgeltungsbereich.[58] Für den Abgeltungsbereich der Grundgebühr gilt im Einzelnen: Mit der Grundgebühr wird nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV der mit/bei/nach der Übernahme des Mandates einmalig bei der erstmaligen Einarbeitung in den Rechtsfall entstehende zusätzliche Arbeitsaufwand abgegolten.[59] Das ist zunächst das meist nicht sehr lange erste...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Personenbezogen "einmalig"

Die Beschränkung "nur einmal" in der Anm. 1 ist aber nicht verfahrensbezogen zu verstehen mit der Folge, dass die Grundgebühr im Verfahren überhaupt nur einmal entstehen könnte. Sie ist vielmehr nur personenbezogen einmalig zu verstehen. Das bedeutet, dass die Grundgebühr im Verfahren so oft entstehen kann, wie sich unterschiedliche Verteidiger in die Sache einarbeiten.[34] ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Bemessung der Wahlanwaltsgebühr

Bei der Bemessung der Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[86] Zu beachten ist, dass zur Bemessung der Grundgebühr nur die dem Abgeltungsbereich der Grundgebühr unterfallenden Tätigkeiten herangezogen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind bei der Bemessung der daneben entstehenden Verfahrensgebühr zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 400 AO ist den FinB das Recht einräumt, ein von ihr selbständig geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu beenden. Die Regelung erklärt sich weitgehend aus dem Umstand, dass das BVerfG[2] das frühere steuerstrafrechtliche Unterwerfungsverfahren, das von den FinB abgewickelt wurde und sich in...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem endgültig zerstört oder aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist. Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen eine en...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteidiger im Haft(prüfungs-)termin

Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG; Nr. 4302 VV RVG, §§ 140 ff. StPO Leitsatz Auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als ...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / Leitsatz

Auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltätigkeit nicht in Betracht. LG Magdeburg, Beschl. v. 16.7.202...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das LG setzt mit der Entscheidung seine Rspr. zum alten Recht der Pflichtverteidigung fort (LG Magdeburg RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314 = AGS 2018, 341). Das LG hat schon zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128) die zutreffen...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / II. Keine Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des LG war die auf den Termin, in dem der Haftbefehl erlassen worden ist, beschränkte Beiordnung zwar – nach dem seit 13.12.2019 geltenden neuen Recht der Pflichtverteidigung – rechtswidrig, weil die § 140 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 143 StPO eine Pflichtverteidigerbestellung für das gesamte Verfahren vorsehen, die mit rechtskräftigem Ab...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bestellung des Pflichtverteidigers

§ 48 RVG; §§ 140 ff. StPO Leitsatz Die Bestellung eines Pflichtverteidigers umfasst auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren. BGH, Beschl. v. 27.7.2021 – 6 StR 307/21 I. Sachverhalt Das LG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beantragt, ihm für die Revisionsins...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des als Terminsvertreter des Pflichtverteidigers beigeordneten Rechtsanwalts

Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG Leitsatz Dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter "Terminsvertreter" nicht nur die Terminsgebühr zu, sondern auch die Grundgebühr und die entsprechende Verfahrensgebühr. OLG Jena, Beschl. v. 14.4.2021 – (S) AR 62/20 I. ...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Der Verteidiger G. des Beschuldigten konnte in dem auf seinen Antrag anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung über den Erlass eines von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehls wegen Quarantäne nicht erscheinen. Das AG Wernigerode fasste daher im Rahmen des Termins, an dem ein Rechtsanwalt W. teilnahm, einen Beschluss des folgenden Inhalts: "Rechtsanwalt W. wird d...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / Leitsatz

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers umfasst auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren. BGH, Beschl. v. 27.7.2021 – 6 StR 307/21mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / II. Terminsvertreter erhält auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Das OLG ist bei der Bewilligung der Pauschgebühr davon ausgegangen, dass der an 33 Terminstagen dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger/Terminsvertreter beigeordnete Rechtsanwalt RA 1 nicht ausschließlich einen Anspruch auf die Terminsgebühren hat. Es sei in Rspr. und Lit. umstritten, ob der wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Haupt...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / II. Umfang der Bestellung

Dem Angeklagten stehe – so der BGH – keine PKH zu. Denn ihm sei bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstrecke sich auf das Adhäsionsverfahren. 1. Streitstand Die Frage, ob bei bereits bestehender Pflichtverteidigung PKH für das Adhäsionsverfahren gewährt und der Verteidiger insoweit beigeordnet werde, sei umstritten. Während einerseits angenommen we...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Höhe einer Pauschgebühr nach § 51 RVG. Dem Angeklagten war Rechtsanwalt RA 2 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Außerdem hatte RA 1 beantragt, als (zweiter) Pflichtverteidiger für den damaligen Angeklagten beigeordnet zu werden, was das LG und das OLG aber abgelehnt hatten. Bereits in Vorbereitung der am 2.12.2015 begonnenen Hauptverhandlung wurde er ...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beantragt, ihm für die Revisionsinstanz zur Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seiner Verteidigerin zu bewilligen. Der Antrag hatte keinen Erfolg.mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit dieser Entscheidung hat der BGH nun endlich einen der gebührenrechtlichen Dauerbrenner der letzten Jahre geklärt. Der Argumentation des BGH ist nichts hinzuzufügen, außer: Argumentation und Entscheidung sind zutreffend. I.Ü.: Ich habe es ja schon immer gesagt. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 9/2021, S. 431 - 432mehr

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AGS 09/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Dahn mit der Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten und beleuchtet anhand von zahlreichen Beispielsfällen die verschiedenen Konstellationen (S. 385). Mit der Frage, wie der Terminsvertreter eines beigeordneten Pflichtverteidigers zu vergüten ist, hat sich das OLG Jena befasst (S. 394). Das KG (S. 396) hat sich ...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren Angeklagten ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahls geführt. Der Rechtsanwalt war dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Mit der Anklageschrift wurde dem Angeklagten ein Einbruch in eine Tankstelle und die Entwendung von Tabakwaren im Wert von ca. 7.200,00 EUR zur Last gelegt. In der Anklage...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / Leitsatz

Dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter "Terminsvertreter" nicht nur die Terminsgebühr zu, sondern auch die Grundgebühr und die entsprechende Verfahrensgebühr. OLG Jena, Beschl. v. 14.4.2021 – (S) AR 62/20mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Der Terminsvertreter des Pflichtverteidigers ist voller Verteidiger, sodass ihm auch alle Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zustehen. Zur Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Gründe der vom OLG angeführten Rspr. und Lit. verwiesen. 2. Zur Verfahrensgebühr hätte das OLG i.Ü. nicht so viel ausführen müssen. Denn die Verf...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / III. Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers

Nach Ansicht des VerfGH hat das KG zudem bei der Höhe der Bemessung der Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers verkannt. Die Pflichtverteidigerbestellung sei ein Eingriff in die durch die Verfassung von Berlin grundrechtlich geschützte Berufsausübung (vgl. zu Art. 12 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 1.2.2005 – 2...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr des Pflichtverteidigers - Verfassungsrecht 2.0

§ 51 Abs. 1 S. 1 RVG; § 30 Abs. 1 VerfGHG Leitsatz Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers. VerfGH Berlin, Beschl. v. 12.5.2021 – 175/20 I. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war ab März 2016 als Wahlverteidiger für einen Herrn H. tätig. Am 13.7.2016 bestellte das LG den Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger. Am 20.10.2016 wurde ein mit dem...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist m.E. schon bemerkenswert, dass der VerfGH Berlin nun das KG zum zweiten Mal zur Ordnung rufen musste und die Bewilligung einer Pauschgebühr in einem Schwurgerichtsverfahren mehr als deutlich anmahnt. Im ersten Durchgang hatte das KG die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG insgesamt abgelehnt, was der VerfGH als verfassungswidrig gerügt hatte (RVGreport 2020, ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / Leitsatz

Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers. VerfGH Berlin, Beschl. v. 12.5.2021 – 175/20mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war ab März 2016 als Wahlverteidiger für einen Herrn H. tätig. Am 13.7.2016 bestellte das LG den Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger. Am 20.10.2016 wurde ein mit dem Beschwerdeführer in einer Partnerschaftsgesellschaft verbundener Rechtsanwalt als weiterer Pflichtverteidiger bestellt. Nach 71 Sitzungstagen verurteilte das LG Herr...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / II. Verletzung der Bindungswirkung

Nach Auffassung des VerfGH hat das KG die Bindungswirkung des Beschlusses des VerfGH v. 22.4.2020 nicht hinreichend berücksichtigt und daher gegen Art. 1 Abs. 2 VvB i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Dies stelle eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 7 VvB dar. Nach § 30 VerfGHG binden die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes die Verfassungsorg...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Den Ausführungen des LG zur fehlenden Glaubhaftmachung wird man sich im Ergebnis anschließen können, wobei dahinstehen soll, ob überhaupt und wenn ja, inwieweit die anwaltliche Schweigepflicht näheren Angaben im Rahmen der Glaubhaftmachung entgegensteht. Denn verlangt wird von dem Verteidiger im Rahmen der Glaubhaftmachung nicht die Mitteilung inhaltlicher Informationen, ...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / II. Festsetzung durch das LG

Das LG hat eine niedrigere Vergütung festgesetzt, als in der angegriffenen Entscheidung festgesetzt worden ist. 1. Verfahren AZ 37 Ds – 61 Js 419/19 – 46/19 – acht Fälle des Ladendiebstahls a) Festgesetzte Gebühren Für dieses Verfahren hat das LG eine Grundgebühr Nr. 4100 VV und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV festgesetzt. Weitere Gebühren seien nicht festzusetzen. Insbesonder...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 49 Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Für den Fall meiner Beiordnung lege ic...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

Rz. 329 Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten die Au...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Aussetzung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 328 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 328 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem Angeklagten sogleich ein...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, so dass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wä...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr