Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 2. Personenbezogene Gebühr

Die Gebühr nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV ist "personenbezogen" zu verstehen. Entscheidend ist, dass für den Rechtsanwalt der Termin nicht stattfindet. Ob der Termin dann, ggfs. mit anderen Beteiligten, durchgeführt wird, ist unerheblich.[8] Sinn und Zweck der Regelung ist es nämlich, den für den jeweiligen Rechtsanwalt entstandenen nutzlosen Zeitaufwand zu reduzieren.[9] Erf...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Kein Anspruch gegen die Staatskasse Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung hart. Das mag aber (auf den ersten Blick) sein, die Entscheidung ist aber zutreffend. Der Wahlanwalt hat – wenn keine Beiordnung im Wege der PKH erfolgt ist – keinen Anspruch gegen die Landeskasse wegen der Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Das haben die beteiligten Gerichte zutreffend erka...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er begehrt die Festsetzung weiterer gesetzlicher Gebühren. Die Staatsanwaltschaft Verden hat am 11.2.2019 Anklage gegen den ehemaligen Angeklagten wegen Betruges beim AG erhoben. Dem Angeklagten wurde ein Betrug über die Internetplattform eBay vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung waren bei der Staat...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 1. Allgemeines

Die Terminsgebühr für den geplatzten Termin steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird, und zwar ggfs. auch einem Zeugenbeistand, wenn man dessen Tätigkeiten zutreffend nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet.[6] Das folgt aus Vorbem. 4 Abs....mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nur teilweise zutreffend. Sie zeigt hinsichtlich des vom OLG dargestellten Verhältnisses von Grundgebühr zur Verfahrensgebühr eklatante Lücken in den Gebührenkenntnissen des OLG, die zu einer für den Verteidiger erheblichen Mindereinnahme geführt haben (vgl. dazu IV. 2.). 1. Verbindung und Erstreckung Zutreffend sind allerdings die Ausführungen des OLG zu ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Verurteilten. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren hat er auch eine Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen nach Nr. 4142 VV geltend gemacht, und zwar 467,00 EUR für einen über 30.000,00 EUR liegenden Gegenstandswert. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die Gebühr nicht festgesetzt. Begründet hat sie dies damit...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Verfahrensgebühr Hinsichtlich der Ausführungen des LG zum Anfall der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist dem LG zuzustimmen. Es kommt nicht darauf an, ob sich die vom Rechtsanwalt erbrachte Tätigkeit im Hinblick auf die Einziehung aus der Akte ergibt oder nicht. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine grds. normale Verfahrensgebühr, für die die allgemeinen Rege...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Erforderliche Beratung der Mandantin

Die Gebühr Nr. 4142 VV entstehe – so das OLG –, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf eine Einziehung "bezieht". Sie findet ihren Sinn darin, dass der besondere Einsatz des Rechtsanwaltes mit dem Ziel der Bewahrung des Eigentums des Mandanten wegen der sich häufig aufwändig und umfangreich gestaltenden Tätigkeit abgegolten werden soll (KG AGS 2005, 550 = RVGreport 2...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / VI. Gebührenbemessung

Der geringere Zeitaufwand, den der Rechtsanwalt in den Fällen des "geplatzten Termins" durch die nicht (mehr) erfolgende "Teilnahme" an dem Termin, i.d.R. der Hauptverhandlung erbringt, kann beim Wahlanwalt bei der Bemessung der Gebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG innerhalb des Gebührenrahmens der jeweiligen Terminsgebühr berücksichtigt werden.[42] Beim Pflichtverteidiger beste...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war (Pflicht-)Verteidiger des ehemaligen Angeklagten in einem Verfahren wegen eines Diebstahlsvorwurf – Diebstahl eines Bargeldbetrages von 120.000,00 EUR. Nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage erhoben hatte, hat sie diese nach einem richterlichen Hinweis zurückgenommen und das Verfahren mit Verfügung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die notwend...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / V. Ausnahmen nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 3 VV

Eine Ausnahme von der (Sonder-)Regelung in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV macht S. 3. Danach entsteht die Terminsgebühr bei "geplatztem Termin" nicht, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins in Kenntnis gesetzt worden ist. Den Begriff "rechtzeitig" definiert das RVG allerdings nicht. "Rechtzeitig" ist der Rechtsanwalt auf jeden Fall immer dann...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / II. Gesetzliche Gebühren auch in den später verbundenen 21 Fallakten

1. Grundsätze Die allgemeine Vergütung des Verteidigers und die Vergütung im vorbereitenden Verfahren richte sich – so das OLG – nach Nrn. 4100 bis 4105 VV. Ausgangspunkt bilde dabei stets die in Nr. 4100 VV geregelte Grundgebühr. Gem. Anm. 1 zu Nr. 4100 VV erhalte der Rechtsanwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Der Rechtsfall werde dabei ...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Besetzung des Gerichts Die Entscheidung setzt zum Leitsatz zu 1. die bisherige Rspr. des BGH zur Besetzung des Senats in den Fällen der Entscheidung über eine Pauschgebühr – egal, ob nach § 42 RVG für den Wahlanwalt oder nach § 51 RVG für den Pflichtverteidiger – fort. Ein Wort eines Strafsenats des BGH dazu war jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für ...mehr

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AGS 04/2022, Lell, Die Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren

Von Wolfgang Leopold Raphael Lell. 2021. Dr. Kovac Verlag, Hamburg. 227 S., 96,80 EUR Im Jahr 2019 hat Lell seine Dissertation zur Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren vorgelegt. Ja, eine Dissertation zu einer gebührenrechtlichen Frage. Man glaubt es kaum. Und dann auch noch zu Pauschgebühr nach § 51 RVG, dem ungeliebten Kind der OLG – und wohl auch des BVerfG. ...mehr

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AGS 04/2022, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2021/2022

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2021, 198 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Insoweit schließt der Beitrag an RVGreport 2020, 447 an. De...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Staatsschutzverfahren beim OLG wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Er hat nach Abschluss des Verfahrens eine Pauschgebühr nach § 51 RVG beantragt. Dem Angeklagten war am 9.11.2016 zunächst ein anderer Rechtsanwalt J. zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Daneben war seit dem 1.12.2016 auch Re...mehr

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zfs 04/2022, Feststellung e... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur. Ich habe jedoch Bedenken, allein bei Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses von der Unzulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Pauschgebühr auszugehen. Zuständigkeit Zuständiges Gericht Für Entscheidungen über den Antrag einer Pauschgebühr ist gem. § 42 Abs. 1 S. 1 RVG gr...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / Leitsatz

Ein zur Vermeidung von Mehrkosten für die Staatskasse bei Umbeiordnung erklärter Gebührenverzicht des Verteidigers wirkt sich auch auf die Bewilligung der Pauschgebühr aus. Da dem Pflichtverteidiger für die von dem Verzicht erfassten Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten keine gesetzlichen Gebühren zustehen, können diese Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten auch bei der Bew...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist, was den hier vorgestellten Teilbereich betrifft, in vollem Umfang zuzustimmen. Tätigkeiten, auf deren Honorierung der Pflichtverteidiger im Rahmen eines zulässigen Gebührenverzichts verzichtet hat, können bei der Gewährung einer Pauschgebühr nicht berücksichtigt werden. Das wäre, worauf das OLG zu Recht hinweist, systemwidrig. Rechtsanwalt Detlef Burhoff...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / III. Auswirkungen des teilweisen Gebührenverzichts

Das OLG hat den besonderen Umfang und auch die besondere Schwierigkeit des Verfahrens bejaht. Allerdings hat es die erstmalige Einarbeitung des Antragstellers in die Ermittlungsakten und die allgemeine Vorbereitung auf die Hauptverhandlung bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" des Verfahrens nicht berücksichtigt. Zwar hätten die Verfahrensakten einen weit überdurchsch...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Festsetzung einer Gebühr nach Nr. 4142 VV. Die Staatsanwaltschaft hat am 9.6.2020 Anklage wegen Steuerhinterziehung und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Angeklagten erhoben. Von einer Einziehung hatte sie zuvor gem. § 421 Abs. 3 StPO abgesehen. Soweit sie darüber hinaus im Ermittlungsverfahren Tatvorwürfe nach § 154 Abs...mehr

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AGS 03/2022, Widerruf der P... / II. Grundsätze für den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung

Dem Antrag des Angeklagten auf Entpflichtung von Rechtsanwalt R und auf Beiordnung von Rechtsanwalt E als Pflichtverteidiger war nach Ansicht des LG gem. § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO zu entsprechen. Nach § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger ...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / c) Längenzuschläge

Für besonders lange Hauptverhandlungstermine sind beim Pflichtverteidiger z.B. nach Nr. 4110 VV Längenzuschläge vorgesehen. Diese entstehen allerdings nur beim Pflichtverteidiger, nicht hingegen beim Wahlanwalt.[45] Das gilt auch dann, wenn der Pflichtverteidiger im Rahmen der Kostenerstattung die ihm als Wahlverteidiger zustehenden Gebühren geltend macht.[46] Der Wahlanwalt...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Terminsgebühren stehen sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Wird der Pflichtverteidiger zur Hauptverhandlung geladen, erfolgt aber vor dem Termin seine Entbindung, ist die Terminsgebühr für den...mehr

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AGS 03/2022, Widerruf der P... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist allgemein anerkannt, dass auch der Pflichtverteidiger mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung treffen kann. An dem Prinzip rüttelt der Beschluss des LG Köln, der sich auf die Rspr. u.a. des KG (a.a.O.) stützt, nicht. Er gibt aber einen weiteren mehr als deutlichen Hinweis, was dem Pflichtverteidiger über das Bedrängen des Mandanten hinaus nicht erlaubt ist, n...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / a) Terminsdauer

Das wesentliche Bemessungskriterium für die Höhe einer Terminsgebühr, bei der ebenfalls grds. von der Mittelgebühr auszugehen ist,[23] ist, da die Terminsgebühr für die "Teilnahme" an den gerichtlichen Terminen gezahlt wird, die zeitliche Dauer des Termins, an dem der Rechtsanwalt teilgenommen hat.[24] Das wird auch durch die Gesetzessystematik deutlich, die beim Pflichtvert...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Nach Beendigung des Verfahrens hat er in seinem Vergütungsfestsetzungsantrag u.a. eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR, somit 257,00 EUR, geltend gemacht. Begründet hat er dies damit, dass im Zuge der Einziehung des Führerscheindokuments diese Gebühr angefallen sei. Als Gegenstandswert ...mehr

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AGS 03/2022, Widerruf der P... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten ist ein Verfahren u.a. wegen versuchten Totschlags anhängig. Ihm war zunächst Rechtsanwalt R als Pflichtverteidiger bestellt. Auf Antrag des Angeklagten hat das LG die Bestellung von Rechtsanwalt R aufgehoben und Rechtsanwalt E bestellt.mehr

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AGS 03/2022, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Der Angeklagte ist freigesprochen worden. Die Strafkammer hat u.a. die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten hat Kostenfestsetzung beantragt. Der Rechtspfleger hat die geltend gemachten Kosten nur zum Teil festgesetzt.mehr

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AGS 03/2022, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Für eine abschließende Beurteilung des Beschlusses fehlen leider einige Angaben. So wird nicht mitgeteilt, welche Gebühren der Pflichtverteidiger als angemessen angesehen hatte. Damit kann nicht abschließend beurteilt werden, ob er sein Ermessen richtig ausgeübt hat oder ob er die (magische) 20-%-Grenze der Rspr. überschritten hat. Auch ist dem Beschluss nicht eindeutig z...mehr

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine Pauschgebührenentscheidung, die ja an sich in letzter Zeit sehr rar geworden sind. Das hat u.a. damit zu tun, dass die Obergerichte sehr restriktiv mit den Bewilligung von Pauschgebühren umgehen und die Latte so hoch legen, dass es einem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt kaum noch gelingt, die Hürde zu überspringen. Zumal sie darin zum Teil auch n...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / 2. Entstehen der Terminsgebühr

Voraussetzung für eine Terminsgebühr ist, dass ein gerichtlicher – oder sonstiger – Termin stattgefunden hat, für den das RVG eine Terminsgebühr vorsieht, und dass der Rechtsanwalt an diesem teilgenommen hat. Eine Ausnahme ist in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV für den "geplatzten Termin" enthalten. Nehmen der Pflichtverteidiger/beigeordnete Beistand und dessen "Terminsvertreter" n...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / 1. Allgemeines

Für die Terminsgebühr stehen – wie bei der Verfahrensgebühr[19] – ebenfalls unterschiedliche Gebührenrahmen zur Verfügung, aus denen der Wahlverteidiger unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die jeweils angemessene Gebühr bestimmen muss.[20] Der Betragsrahmen richtet sich nach der Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts. Die (Vernehmungs-)Terminsgebühren nach ...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / [Ohne Titel]

Nachdem in AGS 2021, 443 die Grundgebühr Nr. 4100 VV bzw. Nr. 5100 VV und in AGS 2022, 1 die Verfahrensgebühr(en) vorgestellt wurden, widmen sich die nachfolgenden Ausführungen den Terminsgebühren. Darüber ist bereits 2010 in RVGreport 2010, 3 berichtet worden. Die dortigen Ausführungen werden nun auf den neuesten Stand gebracht. Nicht behandelt werden hier die mit der Vorbe...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des Pflichtverteidigers gegen den Beschuldigten

§ 52 RVG Leitsatz Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten i.S.d. § 52 RVG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung. § 90 SGB XII ist im Rahmen des § 52 Abs. 2 S. 1 RVG nicht anwendbar. OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2021 – 1 Ws 99/21 (S) I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten noch vor dessen Fest...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten noch vor dessen Festnahme am 22.2.2019 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte ist vom LG Neuruppin u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt worden. Das Urteil ist seit dem 26.8.2020 rechtskräftig. Darüber hinaus war der Rechtsanwalt dem Angeklagten in einem Strafverfahren vor dem LG Berlin, in dem der Angek...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend, und zwar sowohl hinsichtlich des Beurteilungszeitpunkts als auch hinsichtlich der Frage der Berücksichtigung von Schonvermögen. Von letzterem ist in § 52 Abs. 1 RVG, der dem Anspruch des Pflichtverteidigers gegen den Mandanten zugrunde liegt, nicht die Rede (zu den Einzelheiten zu § 52 RVG s. Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., § 52 Rn 1 ff...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / III. Schonvermögen

Soweit die Rechtspflegerin in Ansehung der Vorschrift des § 90 SGB XII, auf die § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO verweist, dem Angeklagten ein Schonvermögen i.H.v. 5.000,00 EUR zuspreche, kann dem nach den weiteren Ausführungen des OLG Brandenburg nicht gefolgt werden. Gegen die Anwendung dieser Norm spreche bereits die Tatsache, dass der Gesetzgeber in § 52 Abs. 2 S. 1 RVG ohne Rücksi...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / Leitsatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten i.S.d. § 52 RVG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung. § 90 SGB XII ist im Rahmen des § 52 Abs. 2 S. 1 RVG nicht anwendbar. OLG Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2021 – 1 Ws 99/21 (S)mehr

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AGS 02/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 1645 Im ersten Teil seines Beitrags gibt der Autor einen kurzen Überblick über die Änderungen des RVG, die zum 1.1. und 1.10.2021 in Kraft getreten sind. Dem schließt sich der Bericht des Autors über neuere Rspr. an. So verweist Mayer auf die viele Rechtsanwälte betreffende Entscheidung de...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsanwalt im Kostenfestsetzungsverfahren kein Beteiligter Die Entscheidung ist zutreffend. Der Umstand, dass es in dem als überlang gerügten Kostenfestsetzungsverfahren der Sache nach um die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren und Auslagen ging, macht den Rechtsanwalt/Vertreter des Klägers aus dem Ausgangsverfahren nicht zum Verfahrensbeteiligten der Kostenfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Recht auf Verteidigung (§ 410 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Auch im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten gehört es zu den praktisch wichtigsten Rechten des Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen zu dürfen (§ 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Zu dessen Rechten s. im Einzelnen Rz. 61.1. Eine Hinweispflicht auf dieses Recht besteht allerdings im Gegensatz zum Strafverfahre...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Wahlverteidigergebühren für den Pflichtverteidiger

Rz. 62 Wenn die Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 StPO oder des § 68 JGG eine notwendige ist, dann wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies geschieht ohne eine Prüfung, ob der Angeklagte zahlungsfähig ist oder nicht, da der Zweck der Beiordnung im Strafprozess ein anderer ist als im Zivilprozess. Im Zivilprozess erhält die "arme" Partei einen RA zur Ge...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / J. Der Pflichtverteidiger

Rz. 58 Jeder Beschuldigte, dem eine Straftat zur Last gelegt wird, hat das Recht auf einen Verteidiger, den er sich selbst auswählen darf. Grundsätzlich darf er sich auch selbst verteidigen. In schwerwiegenden Fällen muss er einen Verteidiger haben. In § 140 StPO sind die Fälle aufgeführt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, d. h. gesetzlich vorgeschrieben i...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 60 Gebühren erhält der Pflichtverteidiger grundsätzlich für dieselben Tätigkeiten wie der Wahlverteidiger, jedoch ist seine Vergütung niedriger; sie beträgt circa 80 % der jeweiligen Mittelgebühr für den Wahlanwalt. Die Gebühren sind Festgebühren und werden im Vergütungsverzeichnis zu jeder Gebühr in der rechten Randspalte ausgewiesen. Es gelten also alle vorstehenden Er...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / C. Die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers

Rz. 9 Der Wahlverteidiger und der Pflichtverteidiger erhalten im Grunde dieselben Gebühren, nur dass die jeweilige Gebühr für den Pflichtverteidiger niedriger ausfällt als für den Wahlverteidiger. Außerdem sind die Gebühren für den Wahlverteidiger Betragsrahmengebühren, wogegen der Pflichtverteidiger nur Festgebühren erhält. Der Umgang mit diesen beiden Arten von Gebühren is...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Festsetzung der Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 81 Durch § 55 RVG wird das Verfahren der Geltendmachung der Vergütung des Pflichtverteidigers gegenüber der Staatskasse geregelt. Ein Festsetzungsantrag nach § 55 RVG ist nur für den beigeordneten Verteidiger oder den beigeordneten Vertreter des Privat- oder Nebenklägers (Vorbemerkung 4, Abs. 1 VV RVG) zulässig. Rz. 82 Die Vorschrift gilt nicht für den Wahlverteidiger, de...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr