Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 07/2022, Pflichtverteid... / Leitsatz

Auch dem nur für einen Termin beigeordneten Rechtsanwalt stehen sämtliche im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV zu. AG Halle (Saale), Beschl. v. 20.5.2022 – 398 Gs 540 Js 594/22 (259/22)mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / II. Rechtsmittel des Angeklagten

Der BGH hatte keine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Zwar werde – so der BGH – in der Beschwerdeschrift des Pflichtverteidigers nicht dargetan, ob dieser das Rechtsmittel für sich oder als Verteidiger des Angeklagten für diesen eingelegt habe. Als eigene Beschwerde des bereits bestellten Pflichtverteidigers wäre das Rechtsmittel aber nicht statthaft gewesen...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ohne genauere Aktenkenntnis wird man nicht abschließend beurteilen können, ob die Entscheidung, mit der der BGH seine bisherige Rspr. zum neuen § 144 StPO bekräftigt/fortsetzt, zutreffend ist. Nach den mitgeteilten Umständen spricht allerdings viel dafür. Zumal es darauf ankommen dürfte, ob ggfs. mach "altem" Recht ein weiterer Pflichtverteidiger hätte bestellt werden müs...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / III. Begründetheit des Rechtsmittels

Das Rechtsmittel hatte jedoch in der Sache keinen Erfolg. 1. Voraussetzungen des § 144 StPO Nach ihrem Wortlaut habe die Vorschrift des § 144 Abs. 1 StPO zur zentralen Voraussetzung, dass die Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers erfordert. Eine solche Bestellung sei somit nicht schon dann geboten, wenn sie eine...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens, in dem der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger tätig war, hat der Rechtsanwalt die Festsetzung seiner gesetzlichen Gebühren und Auslagen beantragt. Diesem Antrag ist nur teilweise entsprochen worden. Drei vom Pflichtverteidiger gem. Nr. 4116 VV beantragte Längenzuschläge für die Hauptverhandlungstermine vom 5.11., 19.11. und 30.11.2021 i.H.v. j...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / Leitsatz

Ein Verteidiger kann gem. § 297 StPO Rechtsmittel für einen Beschuldigten im eigenen Namen einlegen; für ein solches Verständnis eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels streitet eine Regelvermutung. Zu den Voraussetzungen für die Bestellungen eines zweiten Verteidigers gem. § 144 StPO. BGH, Beschl. v. 24.3.2022 – StB 5/22mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzli... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Nach Beendigung des Verfahrens hat er u.a. eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV i.H.v. 257,00 EUR aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR geltend gemacht. Begründet hat er dies damit, dass diese Gebühr im Zuge der Einziehung des Führerscheindokuments angefallen sei. Als Gegenstandswert seien entsprechend Ziffer 46.3 des Strei...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit ersichtlich handelt es sich bei dieser Entscheidung um die erste Äußerung eines Gerichts zu der durch das KostRÄG 2021 eingeführten Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV. Bis zu dessen Inkrafttreten war die Frage, wie mit Wartezeiten und/oder Pausen bei der Ermittlung der für einen Längenzuschlag des Pflichtverteidigers maßgeblichen Hauptverhandlungszeit umzugehen, höchst umstritt...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / I. Sachverhalt

Das KG hat den Angeklagten am 4.6.2021 u.a. wegen eines Kriegsverbrechens gegen Personen mit Beihilfe zum Mord sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Nach Revisionseinlegung und Zustellung des Urteils am 20.12.2021 haben der Angeklagte sowie sein Pflichtverteidiger Rechtsanwalt H. beantragt, dessen Bestellung aufzuheben un...mehr

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AGS 07/2022, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschuldigten Anklage wegen Unterschlagung eines E-Mountainbikes im Wert von 4.500,00 EUR erhoben. Wegen dieser Tat ist der Beschuldigte durch das AG zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weder die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft noch die Anklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg noch das Urteil des AG enthalten Ausführunge...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / II. Kein Grund für Pflichtverteidigerwechsel

Nach Auffassung des BGH hat das für einen Verteidigerwechsel nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO nicht ausgereicht. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses sei aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschl. v. 15.6.2021 – StB 24/21, StRR 8/2021, 16 m.w.N.). Abgesehen von den Ausführungen ...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / III. Voraussetzungen für die Bestellung eines Sicherungsverteidigers (§ 144 StPO)

Das OLG hat außerdem die Voraussetzungen für die Bestellung von Rechtsanwältin L. als zusätzlicher Pflichtverteidigerin nach § 144 Abs. 1 StPO bejaht. Es bezieht sich insoweit auf die Gesetzesbegründung zu § 144 Abs. 1 StPO (BT-Drucks 19/13829, 49) und die Rspr. des BGH zu der Neuregelung (BGHSt 65, 129 = AGS 2021, 140 = StRR 1/2021, 14). Danach könne für die Auslegung des §...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / II. Anwendbares neues Recht

Der Pflichtverteidiger hatte geltend gemacht, die "Mittagspausen" seien bei der Berechnung der Gesamtdauer der Hauptverhandlung für die oben genannten drei Hauptverhandlungstermine nicht abzuziehen. Das sieht das LG anders. Der Rechtsanwalt ist vor Einführung der Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV beigeordnet worden. Diese Vorschrift findet hier nach § 60 Abs. 1 RVG Anwendung, da sowohl ...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten (und einen Mitangeklagten) wurde bei der Jugendkammer ein Verfahren wegen mehrfacher Brandstiftung, in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord, geführt. Der Angeklagte befand sich in Haft. Dem Angeklagten war Rechtsanwalt K. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Schreiben vom 15.7.2020 bestellte sich dann zusätzlich Rechtsanwältin L. als Wahlvert...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / Leitsatz

Ein Pflichtverteidigerwechsel kommt nur in Betracht, wenn entweder das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten endgültig zerstört oder aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Angeklagten gewährleistet ist. BGH, Beschl. v. 22.2.2022 – StB 2/22 u. StB 3/22mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / Leitsatz

Im Regelfall bedarf die Bestellung eines Verteidigers einer ausdrücklichen Verfügung des zuständigen Richters. Es kann die Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen aber auch durch das betreffende Gericht aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen. Voraussetzung für eine konkludente Verteidigerbestellung ist ein Verhalten des zuständigen Richters, das unter Beachtung all...mehr

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AGS 07/2022, Kosten eines T... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Halle (Saale) ist zuzustimmen. Das LAG Nürnberg (AGS 2019, 574) hat allerdings in einem Fall, in dem der beigeordnete Rechtsanwalt ebenfalls einen Terminsvertreter beauftragt hatte, jedoch nicht die hierfür gezahlte Vergütung, sondern fiktive Terminsreisekosten geltend gemacht hatte, die Festsetzung dieser Terminsreisekosten abgelehnt. Dies hatte das...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Terminsgebühr Nr. 4102 VV verdient sowohl der Wahlanwalt als auch der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt, i.d.R. also der Pflichtverteidiger.[13] Sie entsteht aber nicht nur für den Verteidiger, sondern auch für jeden sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten, also z.B. für den Beistand eines Zeugen.[14] Das folgt aus der Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Für...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / II. Bewilligung einer Pauschgebühr

Das OLG hat die besondere Schwierigkeit und auch den besonderen Umfang des zugrundeliegenden Verfahrens bejaht. 1. Besonderer Umfang des Verfahrens a) Allgemeines Nach Auffassung des OLG war das Verfahren nicht nur in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders schwierig, wozu das OLG allerdings nicht näher ausführt. Es habe sich vielmehr auch um ein besonders umfangreiche...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Wirtschaftsstrafverfahren. Nach dessen Abschluss hat er die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG i.H.v. mindestens 10.000,00 EUR beantragt. Das Verfahren sei besonders umfangreich und besonders schwierig gewesen. Die Schwierigkeit des Verfahrens zeige sich u.a. an den umfangreichen Hinweisen, die die Kammer erteilt habe....mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

Für den Wahlanwalt ist in Nr. 4102 VV eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00 bis 330,00 EUR vorgesehen, sodass die sog. Mittelgebühr 187,00 EUR beträgt. Der Betragsrahmen der Wahlanwaltsgebühr ist – ebenso wie bei der Grundgebühr Nr. 4100 VV[77] – unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem das Verfahren, in dem der Termin stattfindet, später ggfs. anhängig wird bzw. bei...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

In Nr. 4102 VV sind enumerativ fünf Fälle vorgesehen, in denen die (Vernehmungs-)Terminsgebühr entsteht. Die Gebühr entsteht nur in diesen im RVG ausdrücklich geregelten Fällen. Eine analoge Anwendung scheidet nach wohl h.M. in der Rspr. und Lit. aus.[17] Die Regelung in Nr. 4102 VV ist schon eine Ausnahmeregelung, die abschließend aufgezählte Fälle auflistet. Eine analoge A...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / c) Teilnahme an Haft(prüfungs-)terminen außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 3)

Nr. 4102 Nr. 3 VV sieht eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Termin vor, in dem außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (§§ 115, 118 StPO) oder der einstweiligen Unterbringung (§ 126a i.V.m. §§ 115, 118 StPO) verhandelt wird. Die Terminsgebühr entsteht aber nur für die Teilnahme an den Haftterminen, die außerhalb der Ha...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 2. Personenbezogene Gebühr

Die Gebühr nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV ist "personenbezogen" zu verstehen. Entscheidend ist, dass für den Rechtsanwalt der Termin nicht stattfindet. Ob der Termin dann, ggfs. mit anderen Beteiligten, durchgeführt wird, ist unerheblich.[8] Sinn und Zweck der Regelung ist es nämlich, den für den jeweiligen Rechtsanwalt entstandenen nutzlosen Zeitaufwand zu reduzieren.[9] Erf...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Kein Anspruch gegen die Staatskasse Auf den ersten Blick erscheint die Entscheidung hart. Das mag aber (auf den ersten Blick) sein, die Entscheidung ist aber zutreffend. Der Wahlanwalt hat – wenn keine Beiordnung im Wege der PKH erfolgt ist – keinen Anspruch gegen die Landeskasse wegen der Gebühren des Adhäsionsverfahrens. Das haben die beteiligten Gerichte zutreffend erka...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er begehrt die Festsetzung weiterer gesetzlicher Gebühren. Die Staatsanwaltschaft Verden hat am 11.2.2019 Anklage gegen den ehemaligen Angeklagten wegen Betruges beim AG erhoben. Dem Angeklagten wurde ein Betrug über die Internetplattform eBay vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung waren bei der Staat...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 1. Allgemeines

Die Terminsgebühr für den geplatzten Termin steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird, und zwar ggfs. auch einem Zeugenbeistand, wenn man dessen Tätigkeiten zutreffend nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet.[6] Das folgt aus Vorbem. 4 Abs....mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nur teilweise zutreffend. Sie zeigt hinsichtlich des vom OLG dargestellten Verhältnisses von Grundgebühr zur Verfahrensgebühr eklatante Lücken in den Gebührenkenntnissen des OLG, die zu einer für den Verteidiger erheblichen Mindereinnahme geführt haben (vgl. dazu IV. 2.). 1. Verbindung und Erstreckung Zutreffend sind allerdings die Ausführungen des OLG zu ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Verfahrensgebühr Hinsichtlich der Ausführungen des LG zum Anfall der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist dem LG zuzustimmen. Es kommt nicht darauf an, ob sich die vom Rechtsanwalt erbrachte Tätigkeit im Hinblick auf die Einziehung aus der Akte ergibt oder nicht. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine grds. normale Verfahrensgebühr, für die die allgemeinen Rege...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Verurteilten. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren hat er auch eine Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen nach Nr. 4142 VV geltend gemacht, und zwar 467,00 EUR für einen über 30.000,00 EUR liegenden Gegenstandswert. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die Gebühr nicht festgesetzt. Begründet hat sie dies damit...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Erforderliche Beratung der Mandantin

Die Gebühr Nr. 4142 VV entstehe – so das OLG –, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf eine Einziehung "bezieht". Sie findet ihren Sinn darin, dass der besondere Einsatz des Rechtsanwaltes mit dem Ziel der Bewahrung des Eigentums des Mandanten wegen der sich häufig aufwändig und umfangreich gestaltenden Tätigkeit abgegolten werden soll (KG AGS 2005, 550 = RVGreport 2...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / VI. Gebührenbemessung

Der geringere Zeitaufwand, den der Rechtsanwalt in den Fällen des "geplatzten Termins" durch die nicht (mehr) erfolgende "Teilnahme" an dem Termin, i.d.R. der Hauptverhandlung erbringt, kann beim Wahlanwalt bei der Bemessung der Gebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG innerhalb des Gebührenrahmens der jeweiligen Terminsgebühr berücksichtigt werden.[42] Beim Pflichtverteidiger beste...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war (Pflicht-)Verteidiger des ehemaligen Angeklagten in einem Verfahren wegen eines Diebstahlsvorwurf – Diebstahl eines Bargeldbetrages von 120.000,00 EUR. Nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage erhoben hatte, hat sie diese nach einem richterlichen Hinweis zurückgenommen und das Verfahren mit Verfügung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die notwend...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / V. Ausnahmen nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 3 VV

Eine Ausnahme von der (Sonder-)Regelung in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV macht S. 3. Danach entsteht die Terminsgebühr bei "geplatztem Termin" nicht, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins in Kenntnis gesetzt worden ist. Den Begriff "rechtzeitig" definiert das RVG allerdings nicht. "Rechtzeitig" ist der Rechtsanwalt auf jeden Fall immer dann...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Besetzung des Gerichts Die Entscheidung setzt zum Leitsatz zu 1. die bisherige Rspr. des BGH zur Besetzung des Senats in den Fällen der Entscheidung über eine Pauschgebühr – egal, ob nach § 42 RVG für den Wahlanwalt oder nach § 51 RVG für den Pflichtverteidiger – fort. Ein Wort eines Strafsenats des BGH dazu war jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für ...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / II. Gesetzliche Gebühren auch in den später verbundenen 21 Fallakten

1. Grundsätze Die allgemeine Vergütung des Verteidigers und die Vergütung im vorbereitenden Verfahren richte sich – so das OLG – nach Nrn. 4100 bis 4105 VV. Ausgangspunkt bilde dabei stets die in Nr. 4100 VV geregelte Grundgebühr. Gem. Anm. 1 zu Nr. 4100 VV erhalte der Rechtsanwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Der Rechtsfall werde dabei ...mehr

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AGS 04/2022, Lell, Die Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren

Von Wolfgang Leopold Raphael Lell. 2021. Dr. Kovac Verlag, Hamburg. 227 S., 96,80 EUR Im Jahr 2019 hat Lell seine Dissertation zur Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren vorgelegt. Ja, eine Dissertation zu einer gebührenrechtlichen Frage. Man glaubt es kaum. Und dann auch noch zu Pauschgebühr nach § 51 RVG, dem ungeliebten Kind der OLG – und wohl auch des BVerfG. ...mehr

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AGS 04/2022, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2021/2022

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2021, 198 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Insoweit schließt der Beitrag an RVGreport 2020, 447 an. De...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Staatsschutzverfahren beim OLG wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Er hat nach Abschluss des Verfahrens eine Pauschgebühr nach § 51 RVG beantragt. Dem Angeklagten war am 9.11.2016 zunächst ein anderer Rechtsanwalt J. zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Daneben war seit dem 1.12.2016 auch Re...mehr

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zfs 04/2022, Feststellung e... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur. Ich habe jedoch Bedenken, allein bei Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses von der Unzulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Pauschgebühr auszugehen. Zuständigkeit Zuständiges Gericht Für Entscheidungen über den Antrag einer Pauschgebühr ist gem. § 42 Abs. 1 S. 1 RVG gr...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / Leitsatz

Ein zur Vermeidung von Mehrkosten für die Staatskasse bei Umbeiordnung erklärter Gebührenverzicht des Verteidigers wirkt sich auch auf die Bewilligung der Pauschgebühr aus. Da dem Pflichtverteidiger für die von dem Verzicht erfassten Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten keine gesetzlichen Gebühren zustehen, können diese Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten auch bei der Bew...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist, was den hier vorgestellten Teilbereich betrifft, in vollem Umfang zuzustimmen. Tätigkeiten, auf deren Honorierung der Pflichtverteidiger im Rahmen eines zulässigen Gebührenverzichts verzichtet hat, können bei der Gewährung einer Pauschgebühr nicht berücksichtigt werden. Das wäre, worauf das OLG zu Recht hinweist, systemwidrig. Rechtsanwalt Detlef Burhoff...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / III. Auswirkungen des teilweisen Gebührenverzichts

Das OLG hat den besonderen Umfang und auch die besondere Schwierigkeit des Verfahrens bejaht. Allerdings hat es die erstmalige Einarbeitung des Antragstellers in die Ermittlungsakten und die allgemeine Vorbereitung auf die Hauptverhandlung bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" des Verfahrens nicht berücksichtigt. Zwar hätten die Verfahrensakten einen weit überdurchsch...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Festsetzung einer Gebühr nach Nr. 4142 VV. Die Staatsanwaltschaft hat am 9.6.2020 Anklage wegen Steuerhinterziehung und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Angeklagten erhoben. Von einer Einziehung hatte sie zuvor gem. § 421 Abs. 3 StPO abgesehen. Soweit sie darüber hinaus im Ermittlungsverfahren Tatvorwürfe nach § 154 Abs...mehr

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AGS 03/2022, Widerruf der P... / II. Grundsätze für den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung

Dem Antrag des Angeklagten auf Entpflichtung von Rechtsanwalt R und auf Beiordnung von Rechtsanwalt E als Pflichtverteidiger war nach Ansicht des LG gem. § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO zu entsprechen. Nach § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger ...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / c) Längenzuschläge

Für besonders lange Hauptverhandlungstermine sind beim Pflichtverteidiger z.B. nach Nr. 4110 VV Längenzuschläge vorgesehen. Diese entstehen allerdings nur beim Pflichtverteidiger, nicht hingegen beim Wahlanwalt.[45] Das gilt auch dann, wenn der Pflichtverteidiger im Rahmen der Kostenerstattung die ihm als Wahlverteidiger zustehenden Gebühren geltend macht.[46] Der Wahlanwalt...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Terminsgebühren stehen sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Wird der Pflichtverteidiger zur Hauptverhandlung geladen, erfolgt aber vor dem Termin seine Entbindung, ist die Terminsgebühr für den...mehr

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AGS 03/2022, Widerruf der P... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist allgemein anerkannt, dass auch der Pflichtverteidiger mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung treffen kann. An dem Prinzip rüttelt der Beschluss des LG Köln, der sich auf die Rspr. u.a. des KG (a.a.O.) stützt, nicht. Er gibt aber einen weiteren mehr als deutlichen Hinweis, was dem Pflichtverteidiger über das Bedrängen des Mandanten hinaus nicht erlaubt ist, n...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / a) Terminsdauer

Das wesentliche Bemessungskriterium für die Höhe einer Terminsgebühr, bei der ebenfalls grds. von der Mittelgebühr auszugehen ist,[23] ist, da die Terminsgebühr für die "Teilnahme" an den gerichtlichen Terminen gezahlt wird, die zeitliche Dauer des Termins, an dem der Rechtsanwalt teilgenommen hat.[24] Das wird auch durch die Gesetzessystematik deutlich, die beim Pflichtvert...mehr