Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 34 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (Vorbemerkung 4, Abs. 3 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht sogar dann, wenn der RA zu dem anberaumten Termin zwar erscheint, dieser aber ohne ein Verschulden des RA nicht stattfindet. Dies gilt jedoch nicht, wenn der RA rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Termins Kenntnis hatte. Solch...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Gebühren des RA im Bußgeldverfahren

Rz. 99 Wie vorstehend dargestellt, unterteilt sich das Bußgeldverfahren im Wesentlichen in zwei Verfahrensabschnitte: das Verwaltungsverfahren (Vorverfahren) und das gerichtliche Verfahren (Hauptverfahren). Für jeden dieser Verfahrensabschnitte erhält der RA Gebühren nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG. Weitere Gebühren können für das Rechtsbeschwerdeverfahren e...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / G. Die Gebühren im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren

Rz. 39 Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren ergeben sich die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV RVG. Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren sind die Gebühren nicht von der Ordnung des Gerichts abhängig. Es können in beiden Verfahren jeweils eine Verfahrensgebühr und (eventuell mehrere) Te...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 51 Die in Absatz 1 der Anmerkung zu Nr. 4142 VV RVG beschriebene Tätigkeit des RA, die sich auf die Einziehung oder den Verfall, die Unbrauchbarmachung, die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht (§§ 73 bis 76a StGB), soll durch eine zusätzliche Gebühr abgegolten werden. Da der Verteidiger durch solche Tätigkeiten mit zusätz...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren

Rz. 52 Der durch eine Straftat Verletzte oder sein Erbe kann seine gegenüber dem Angeklagten entstandenen vermögensrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren gerichtlich geltend machen, obwohl dies eigentlich privatrechtliche Ansprüche sind. Dieses so genannte Adhäsionsverfahren (Anhangverfahren), das in den §§ 403 bis 406c StPO geregelt ist...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Es handelt sich – soweit ersichtlich – um die erste (veröffentlichte) Entscheidung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung. Betreffend das Strafbefehlsverfahren war früher umstritten, ob die gem. § 408b StPO erfolgte Bestellung auch für das gerichtliche Verfahren galt (vgl. die Nachw. bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverh...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Verfahrensgebühren stehen sowohl dem Wahlanwalt als dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Wird der Rechtsanwalt nur im Rahmen einer Einzeltätigkeit tätig, entstehen die Verfahrensgebühren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV.mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / I. Sachverhalt

Das AG hatte im Strafbefehlsverfahren den Rechtsanwalt gem. § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Es hat dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen Strafbefehl erlassen und eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Bei der Zustellung des Strafbefehls hat das AG den Angeklagten darauf hingewiesen, dass ...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 1. Allgemeine Bemessung der Verfahrensgebühr

Für die Verfahrensgebühr des Wahlanwalts stehen ggfs. unterschiedliche Gebührenrahmen zur Verfügung, aus denen der Wahlverteidiger unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die jeweils angemessene Gebühr bestimmt. Der Pflichtverteidiger erhält Festbetragsgebühren, und zwar 80 % der einem Wahlanwalt zustehenden sog. Mittelgebühr. Der Betragsrahmen der gerichtlich...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Festgebühren

Rz. 6 Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielsweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden.[10] Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / Leitsatz

§ 143 Abs. 1 und Abs. 2 StPO sind im Verfahren nach § 408b StPO grundsätzlich uneingeschränkt anwendbar, sodass sich die Beendigung der Bestellung eines Pflichtverteidigers danach richtet. Danach endet eine Pflichtverteidigerbeiordnung nach § 408b StPO nicht per se mit dem Einlegen des Einspruchs. LG Oldenburg, Beschl. v. 26.10.2021 – 4 Qs 424/21mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / III. Gesetzliche Neuregelung betreffend § 408b S. 2 StPO a.F.

Das LG geht davon aus, dass entgegen der Ansicht des AG eine Pflichtverteidigerbeiordnung nach § 408b StPO nicht per se mit dem Einlegen des Einspruchs endet. Die StPO enthalte keine Spezialregelung über die Dauer der Pflichtverteidigerbeiordnung im Strafbefehlsverfahren. Daher seien im Verfahren nach § 408b StPO grds. die allgemeinen Regeln über die notwendige Verteidigung ...mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / IV. Auswirkungen für das Strafbefehlsverfahren

Diese Auffassung hat für das Strafbefehlsverfahren zur Folge – so das LG –, dass die Bestellung des Pflichtverteidigers zweifellos endet, wenn der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst. Lege der Angeschuldigte hingegen Einspruch ein, sei zu differenzieren: Sei eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten, habe die Bestellung schon nach § 140 Abs. 2 StPO fortzudauern...mehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat endlich die in Rechtsprechung und Literatur seit vielen Jahren umstrittene Frage dahin geklärt, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger sich automatisch auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (s. hierzu auch eingehend Burhoff, ZAP Fach 22 R, 673 ff.). Somit erwirbt der Pflichtverteidiger, ohne dass es einen Beschlusses des Gerichts zur Bewilligung von Proze...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Der Staatsanwaltschaft hat am 22.4.2021 Anklage gegen die Angeschuldigte wegen Bedrohung zum Jugendschöffengericht Osnabrück erhoben. Bei Übersendung der Anklageschrift an die Angeschuldigte wies das AG darauf hin, dass ihr ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei und sie Gelegenheit zur Benennung eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin binnen einer Woche habe. Weiterhin wu...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Endlich mal (wieder) eine OLG-Entscheidung betreffend §§ 198 f. GVG in Zusammenhang mit nur zögerlicher Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren. Darüber wird von Pflichtverteidiger nach Beendigung des Verfahrens häufig geklagt. Denn immer wieder wird ihren Festsetzungsanträgen entgegengehalten, dass darüber erst nach Rechtskraft und Rückkehr der Akten aus der Rechtsmit...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Folgen der Aufhebung der Bestellung Der Rechtsanwalt ist im Vertrauen auf die durch das AG erfolgte Beiordnung tätig geworden. Damit waren die Gebühren Nrn. 4100, 4106 VV entstanden. Sie fallen dann später nicht wieder dadurch weg, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben wird (so auch LG Kaiserslautern RVGreport 2019, 135 = JurBüro ...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / Leitsatz

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger erstreckt sich auch auf das Adhäsionsverfahren, so dass eine gesonderte Beiordnung des Pflichtverteidigers im Wege der Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommt. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 27.7.2012 – 6 StR 307/21mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / III. Hilfserwägungen des Bezirksrevisors

Ob für Fälle einer äußerst kurzfristigen Beiordnung, die ein bereits bestehendes Wahlmandat gleichsam "überlagere", eine Ausnahme im Hinblick auf die ohnehin bereits entstandene Wahlverteidigervergütung und die fehlende Schutzbedürftigkeit bzw. den fehlenden Vertrauensschutz zu begründen sei – so die Argumentation in der Stellungnahme des Bezirksrevisors –, bedurfte hier nac...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / d) Adhäsionsverfahren

Notwendige Auslagen i.S.v. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO können dem Angeklagten auch entstehen, wenn der Pflichtverteidiger im Adhäsionsverfahren hinsichtlich eines dem Verletzten aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs tätig wird.[11] Dem Pflichtverteidiger steht auch dann ein Vergütungsanspruch gegen seinen Auftraggeber zu, wenn eine Beiordnung nach § 404 Ab...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / cc) Pflichtverteidigung

Ist der Angeklagte (nur) durch einen Pflichtverteidiger vertreten worden, kann dieser gem. § 52 Abs. 1 RVG vom Beschuldigten nur Wahlverteidigergebühren, jedoch keine Auslagen nach Teil 7 VV fordern. Daher erstreckt sich der Anspruch des Beschuldigten auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen im Fall seines Freispruchs nicht auf Auslagen i.S.v. Teil 7 VV, weil ihm insoweit ...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / IV. Gesetzlicher Kontext

Der gesetzliche Kontext spreche ebenfalls dafür, dass der Gebührenanspruch schon vor Bestandskraft der Beiordnung entstehe und bei nachträglicher Aufhebung erhalten bleibe. So sei es Ratio der Rückwirkungsvorschrift des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG, das Tätigwerden schon vor Bestellung als Pflichtverteidiger ohne Verlust der entsprechenden Ansprüche gegen die Staatskasse ausdrücklic...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 2 Aus den Gründen:

… "[2] Auch soweit die Revision des Angeklagten betreffend die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin Aussicht auf einen Teilerfolg hat, steht dem Angeklagten keine Prozesskostenhilfe zu. Denn ihm ist bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstreckt sich auf das Adhäsionsverfahren." [3] 1. Die Frage, ob ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / e) Grundgebühr für den "Terminsvertreter"

Die Grundgebühr steht nur dem Verteidiger bzw. einem der sonst in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Vertreter von Verfahrensbeteiligten zu. Das ergibt sich zweifelsfrei aus der Stellung der Gebühr in Abschnitt 1 des Teil VV, der die "Gebühren des Verteidigers" regelt. Für die Vertretung des Verteidigers gilt: Überträgt der Verteidiger einem anderen Rechtsanwalt lediglich die (Ei...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Entstehen der Gebühr

Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die "Übernahme" des (Voll-)Mandats).[43] "Übernahme des Mandats" meint beim Wahlverteidiger den Abschluss eines Vergütungsvertrages. Kommt es nicht zum Vertragsschluss/zur Mandatsübernahme bzw. wird der Rechtsanwalt nicht beigeordnet/bestellt, erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach Teil 4 VV. Damit entsteht dann auch keine ...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / III. Auffassung der Kammer

Für das LG ist die Ansicht des OLG Bamberg nicht zu überzeugend. Dass Teil 4 Abschnitt 2 VV auf die Überschriften des 7. Buches 1. Abschnitt der StPO Bezug nehme, sei durch die Gesetzgebungsgeschichte nicht belegt. Dagegen spreche, dass im Jugendstrafrecht mit § 66 JGG eine dem § 460 StPO vergleichbare Norm existiere. Gem. dessen Abs. 1 sei dann, wenn die einheitliche Festset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Verfahrensstadium

Nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV entsteht die Grundgebühr im Verfahren nur einmal. Das gilt selbstverständlich auch, wenn der Rechtsanwalt zunächst als Wahlanwalt tätig ist und dann später als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Für ihn als Pflichtverteidiger entsteht dann die Grundgebühr nicht noch einmal, er kann sie aber über § 48 Abs. 6 S. 1 RVG als gesetzliche Gebühr geltend...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Auffassung des LG Bonn überzeugt aus den bereits vom OLG Bamberg (a.a.O.), dem OLG Brandenburg (a.a.O.) und auch dem LG Cottbus (a.a.O.) dargelegten Gründen nicht. Dazu ist bereits jeweils Stellung genommen worden. Es bleibt dabei: Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung und ist daher mit einer Verfahrensgebühr Nrn. 4204, 4205 VV zu vergü...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. Allgemeines

Der Wahlanwalt erhält eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00–396,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 220,00 EUR. Der Betragsrahmen ist unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem der "Rechtsfall", in den sich der Rechtsanwalt einarbeitet, später ggfs. anhängig wird bzw. bei dem er bereits anhängig ist. Der Pflichtverteidiger erhält einen Festbetrag i.H.v. 176,00 EUR. Vertrit...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. Grundgebühr in Straf- und Bußgeldsachen

Die Grundgebühr steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Der Rechtsanwalt muss aber in einer dieser Funktionen tätig werden. Das ergibt sich eindeutig aus der Stellung der Grundgebühr Nr. 4100 VV in Teil 4 Abschnitt 1 VV, der nur die Gebühren...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger des Angeklagten tätig. Das AG hat dann gem. § 460 StPO aus den Strafen aus Urteilen vom 7.3.2019 und vom 6.1.2020 eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Auf die gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde hat das LG die Gesamtfreiheitsstrafe reduziert. Die Auslagen des Angeklagten für das Beschwerdeverfahren ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Konkreter Abgeltungsbereich

Die Grundgebühr hat einen eigenen Abgeltungsbereich.[58] Für den Abgeltungsbereich der Grundgebühr gilt im Einzelnen: Mit der Grundgebühr wird nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV der mit/bei/nach der Übernahme des Mandates einmalig bei der erstmaligen Einarbeitung in den Rechtsfall entstehende zusätzliche Arbeitsaufwand abgegolten.[59] Das ist zunächst das meist nicht sehr lange erste...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Personenbezogen "einmalig"

Die Beschränkung "nur einmal" in der Anm. 1 ist aber nicht verfahrensbezogen zu verstehen mit der Folge, dass die Grundgebühr im Verfahren überhaupt nur einmal entstehen könnte. Sie ist vielmehr nur personenbezogen einmalig zu verstehen. Das bedeutet, dass die Grundgebühr im Verfahren so oft entstehen kann, wie sich unterschiedliche Verteidiger in die Sache einarbeiten.[34] ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Bemessung der Wahlanwaltsgebühr

Bei der Bemessung der Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[86] Zu beachten ist, dass zur Bemessung der Grundgebühr nur die dem Abgeltungsbereich der Grundgebühr unterfallenden Tätigkeiten herangezogen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind bei der Bemessung der daneben entstehenden Verfahrensgebühr zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 400 AO ist den FinB das Recht einräumt, ein von ihr selbständig geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu beenden. Die Regelung erklärt sich weitgehend aus dem Umstand, dass das BVerfG[2] das frühere steuerstrafrechtliche Unterwerfungsverfahren, das von den FinB abgewickelt wurde und sich in...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteidiger im Haft(prüfungs-)termin

Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG; Nr. 4302 VV RVG, §§ 140 ff. StPO Leitsatz Auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als ...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / Leitsatz

Auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltätigkeit nicht in Betracht. LG Magdeburg, Beschl. v. 16.7.202...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das LG setzt mit der Entscheidung seine Rspr. zum alten Recht der Pflichtverteidigung fort (LG Magdeburg RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314 = AGS 2018, 341). Das LG hat schon zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128) die zutreffen...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / II. Keine Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des LG war die auf den Termin, in dem der Haftbefehl erlassen worden ist, beschränkte Beiordnung zwar – nach dem seit 13.12.2019 geltenden neuen Recht der Pflichtverteidigung – rechtswidrig, weil die § 140 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 143 StPO eine Pflichtverteidigerbestellung für das gesamte Verfahren vorsehen, die mit rechtskräftigem Ab...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des als Terminsvertreter des Pflichtverteidigers beigeordneten Rechtsanwalts

Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG Leitsatz Dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter "Terminsvertreter" nicht nur die Terminsgebühr zu, sondern auch die Grundgebühr und die entsprechende Verfahrensgebühr. OLG Jena, Beschl. v. 14.4.2021 – (S) AR 62/20 I. ...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Der Verteidiger G. des Beschuldigten konnte in dem auf seinen Antrag anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung über den Erlass eines von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehls wegen Quarantäne nicht erscheinen. Das AG Wernigerode fasste daher im Rahmen des Termins, an dem ein Rechtsanwalt W. teilnahm, einen Beschluss des folgenden Inhalts: "Rechtsanwalt W. wird d...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bestellung des Pflichtverteidigers

§ 48 RVG; §§ 140 ff. StPO Leitsatz Die Bestellung eines Pflichtverteidigers umfasst auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren. BGH, Beschl. v. 27.7.2021 – 6 StR 307/21 I. Sachverhalt Das LG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beantragt, ihm für die Revisionsins...mehr