Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / III. Besonderer Umfang

Nach Ansicht des Senats handelte es sich hier nicht um ein besonders umfangreiches Verfahren. Anders als der Rechtsanwalt meine, entspreche der Aktenumfang – auch unter Berücksichtigung der Sonderbände – noch dem für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Jugendschöffengericht senatsbekannt häufig vorliegenden Umfang. Selbst ein überdurchschnittlicher Aktenumfang könne nur ...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist durch das OLG als Beistand eines Zeugen bestellt. Der Zeuge, der sich im Zeugenschutzprogramm befand, wurde in der Zeit vom 28.7.2022 bis zum 23.11.2022 an zwölf Tagen in der Hauptverhandlung vernommen. Während die letzte Vernehmung nach zweieinhalb Stunden beendet war, dauerten eine Vernehmung länger als drei Stunden, eine Vernehmung länger als vier Stu...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / III. Zeugenbeistand grundsätzlich Einzeltätigkeit, aber…

Die in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin wiedergegebene grundsätzliche Auffassung entspreche der st. Rspr. der Strafsenate des OLG Dresden, soweit diese in der Vergangenheit die Tätigkeit des Zeugenbeistandes als Einzeltätigkeit gewertet haben (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 10.12.2021 – 6 Ws 42/21, AGS 2022, 130 = StraFo 2022, 42 m.w.N.). Im vorliegenden Fall erschien de...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / VI. Pflichtverteidiger

1. Umfang der Beiordnung Rz. 196 Der Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die er beigeordnet worden ist. Insbesondere bei der Verbindung von Verfahren sollte daher geprüft werden, ob ein Erstreckungsantrag erforderlich ist. Auch bei einer Vertretung im Adhäsionsverfahren sollte sicherheitshalber die Erstrec...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 196 Der Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die er beigeordnet worden ist. Insbesondere bei der Verbindung von Verfahren sollte daher geprüft werden, ob ein Erstreckungsantrag erforderlich ist. Auch bei einer Vertretung im Adhäsionsverfahren sollte sicherheitshalber die Erstreckung beantragt werden. Wi...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war dem Verurteilten in einem Verfahren mit dem Vorwurf des besonders schweren Raubes u.a. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Schreiben vom 15.2.2020 beantragte der Geschädigte, den Angeklagten im Wege des Adhäsionsverfahrens zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu verurteilen. In dem Hauptverhandlungstermin vom 15.7.2021 schlossen der Angeklagte und der ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Zahlungen

Rz. 197 Vorschüsse und Zahlungen sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf die von der Staatskasse für diese Angelegenheit zu zahlenden Gebühren anzurechnen. Dies gilt jedoch nur innerhalb derselben Angelegenheit. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, ist daher auch im Hinblick auf die Klarstellungen nach § 17 Nr. 10 und 11 RVG eine Tilgungsbestimmung sinnvoll. Eine Anrechnung erfolgt allerdi...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / III. Umfang der Bestellung

In der Sache hat das LG die Erinnerung als nicht begründet angesehen. Zwar sei für die Teilnahme am Adhäsionsverfahren eine Gebühr angefallen. Der Pflichtverteidiger könne deren Erstattung indessen nicht aus der Landeskasse beanspruchen. PKH gem. § 404 Abs. 5 StPO, § 114 ZPO sei dem Angeklagten mangels entsprechender Antragstellung nicht bewilligt worden, sodass ein Gebühren...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers

Rz. 376 [Autor/Stand] Vgl. zunächst § 385 Rz. 152 ff. sowie § 392 Rz. 251 ff. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO hat der Beschuldigte das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des "Beistandes eines Verteidigers" zu bedienen. Die Praxis zeigt, dass von dieser gesetzlich verbrieften Möglichkeit im Ermittlungsverfahren nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Auch hier spie...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / M. Straf- und Bußgeldsachen

Literaturhinweise: Burhoff, Die (Vernehmungs-)Terminsgebühr Nrn. 4102, 4103 VV – ein Update, AGS 2022, 241; ders., Die Terminsgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 3 und Vorbem. 5 Abs. 3 VV) – ein Update, AGS 2022, 97; ders., Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1; ders., Di...mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten sowohl für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, als auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also für den Pflichtverteidiger (vgl. auch III., 3.).mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Höhe

Rz. 195 Beim Wahlanwalt handelt es sich fast ausschließlich um Betragsrahmengebühren, deren Höhe nach § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall zu bestimmen ist. Der Pflichtverteidiger erhält hingegen Festgebühren. Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, können alle Gebühren mit Zuschlag entstehen. Sind die Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 10. Leitsatz: BGH, Urt. v. 13.12.2018 – IX ZR 216/17

Rz. 129 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / 3. Pflichtverteidigerbestellung

Für die Trennung von Verfahren ist umstritten, ob eine im Ursprungsverfahren erfolgte Bestellung bzw. Beiordnung des Rechtsanwalts, z.B. als Nebenklägerbeistand oder Pflichtverteidiger, für die nach der Trennung vorliegenden eigenständigen Verfahren fortgilt.[8] Wegen der unterschiedlichen Auffassungen sollte der Rechtsanwalt auf eine klarstellende Beiordnung und Bestellung ...mehr

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AGS 01/2023, Auslagenerstat... / III. Keine Übertragung auf Straf- und OWi-Verfahren

2. Nach der Rspr. der Kammer lasse sich diese zivilgerichtliche Rspr. (zuletzt etwa BGH, Beschl. v. 14.9.2021 – VIII ZB 85/20, AGS 2021, 506 = MDR 2021, 1486 ff.) aber nicht auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren übertragen. Sie betreffe ganz andere Verfahrenssituationen, nämlich Zivilprozesse mit Anwaltszwang. Im Strafverfahren sei hingegen § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO ...mehr

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AGS 01/2023, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war Pflichtverteidigerin des Angeklagten. In dem Verfahren, in dem sie für den Angeklagten tätig geworden ist, hat die Hauptverhandlung vor der Strafkammer des LG Neuruppin als große Jugendkammer vom 5.5. 2021 bis zum 26.8.2021 stattgefunden. Es war für den 25.5.2021 ein Fortsetzungstermin bestimmt. Dieser Termin ist wegen plötzlicher Erkrankung eines Schö...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / II. Zulässigkeit

Die Kammer hat über die Erinnerung durch den Einzelrichter entschieden, weil hier keine besondere Schwierigkeit tatsächlicher oder rechtlicher Art vorgelegen habe und die und die Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Nach dessen Auffassung war die Erinnerung des Pflichtverteidigers zulässig (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 RVG ...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss der Einzelrichterin leidet an verfahrensrechtlichen und systematischen Mängeln, so dass die Begründung nicht überzeugt. Da die Beschlussgründe die für die Erforderlichkeit des Privatgutachtens maßgeblichen Umstände allenfalls am Rande streifen, kann auch nicht festgestellt werden, dass die Entscheidung der Einzelrichterin im Ergebnis richtig ist. Verfahrensrecht...mehr

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AGS 01/2023, Privatgutachte... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Das OLG Celle war sich bei seiner Entscheidung in verfahrensrechtlicher Hinsicht wohl nicht ganz sicher. Dies ergibt sich bereits aus dem Tenor seines Beschlusses, in dem es auszugsweise heißt: Zitat Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss … wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, Am Ende der Beschlussgründe heißt es: Zitat "...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / III. Höhe der Pauschgebühr

1. Einzelbeträge Das OLG hat einen Vorschuss auf eine Pauschvergütung von insgesamt: 228.573,00 EUR bewilligt. Dabei sind für die einzelnen Verfahrensabschnitte folgende Beträge als Vorschuss festgesetzt worden, wobei das OLG jeweils davon ausgegangen ist, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar niedrig sind: Anstelle der Grundgebühr nach Nr. 4101 VV ist nach § 51 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man den Sachverhalt und die Begründung des OLG für die Absetzung der Gebühren Nrn. 4100, 4104 VV gelesen hat, muss man erst einmal tief Luft holen. Man fragt sich (verärgert), was eigentlich solche Entscheidungen sollen und warum es immer wieder das OLG Frankfurt ist, dass insbesondere im Gebührenrecht durch von der h.M. abweichende verteidigerunfreundliche Entscheid...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / II. Einmal erklärter Verzicht gilt

Das OLG verweist darauf, dass Rechtsanwalt P. in seinem Schriftsatz vom 12.2.2019, in dem er für den inzwischen Verurteilten, den Antrag auf Pflichtverteidigerwechsel gestellt hat, erklärt habe, im Falle eines Wechsels sein Wahlmandat niederzulegen und auf bereits entstandene Gebühren zu verzichten. Im Hinblick hierauf habe die Staatsanwaltschaft erklärt, sich einem Pflichtv...mehr

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AGS 12/2022, Anrechnung der... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Diebsstahls in sechs Fällen angeklagt. Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Das AG hat die Angeklagte – nach Einstellung des Verfahrens gern. § 154 Abs. 2 StPO i.Ü. – wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen und Diebstahls unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer G...mehr

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AGS 12/2022, Anrechnung der... / II. Vollständige Anrechnung

Das AG hat nach Auffassung des LG den Antrag des Verteidigers auf Festsetzung einer Wahlverteidigervergütung zu Recht zurückgewiesen. Die mit dem Festsetzungsantrag geltend gemachte Vergütung für den Berufungsrechtszug sei zwar tatsächlich angefallen, jedoch sei von dem geltend gemachten Betrag i.H.v. noch 233,24 EUR die dem Verteidiger bereits ausgezahlte Pflichtverteidiger...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt P., der zuvor als Wahlverteidiger mandatiert war, wurde dem zwischenzeitlich Verurteilten auf dessen Antrag hin durch Beschluss des AG vom 13.3.2019 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Im gleichen Beschluss wurde die bisherige Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin D. entpflichtet. Das AG ist in seinem Beschl. v. 13.3.2019 von einer nachhaltigen Störung des Vertrau...mehr

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AGS 12/2022, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich gehe davon aus, mehr als 20 Jahre nach Einführung der Aktenversendungspauschale in das KV des GKG die damit zusammenhängenden Frage, über deren Beantwortung früher gestritten worden ist, heute keine Probleme machen und geklärt sind. Ansonsten mag man dazu in einem einschlägigen RVG- oder GKG-Kommentar nachlesen. 2. I.Ü.: Man schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / Leitsatz

Hat der Rechtsanwalt einmal im Hinblick auf eine einvernehmliche, kostenneutrale Umbeiordnung auf ggf. entstehende Gebühren verzichtet, ist er an diesen Verzicht gebunden, auch wenn später eine Entpflichtung des früheren Pflichtverteidigers wegen Störung des Vertrauensverhältnisses erfolgt. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.11.2021 – 2 Ws 84/21mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 41. Pflichtverteidiger

Rz. 99 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Siehe im Übrigen oben Rdn 16 ff.mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / a) Überblick

Rz. 22 Werden mehrere Sachen im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren verbunden, so ist hinsichtlich der Rückwirkung danach zu differenzieren,mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / VI. Erstreckung der Beiordnung auf Adhäsionsverfahren

Rz. 27 Strittig war lange Zeit, ob sich die Bestellung zum Pflichtverteidiger auch auf ein Adhäsionsverfahren erstreckt. Der BGH[9] hat zwischenzeitlich klargestellt, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / c) Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 17 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Beispiel 6: Wahlverteidiger wird P...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / cc) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 20 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 8: Pflichtverteidiger wird Wahlve...mehr

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§ 35 Strafsachen / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 107 Nimmt der Verteidiger an einem Termin zur Hauptverhandlung teil, so erhält er dafür eine Terminsgebühr. Auch diese Gebühr ist nach der Zuständigkeit des Gerichts gestaffelt (Nrn. 4108, 4114, 4120 VV). Nach dem Wortlaut erhält der Anwalt die Gebühr für jeden Tag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Strittig ist, ob die Terminsgebühr am selben Tag mehrmals anfall...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Anrechnung bei Überschreiten des Doppelten der Pflichtanwaltsgebühren

Rz. 31 Nach § 58 Abs. 3 S. 3 RVG sind Zahlungen und Vorschüsse des Beschuldigten oder eines Dritten unmittelbar auf die aus der Landes- oder Bundeskasse zu gewährende Vergütung anzurechnen, soweit der Anwalt insgesamt mehr als den doppelten Betrag der ihm nach § 44 Abs. 4 RVG aus der Staatskasse zustehenden Gebühren erhalten würde (§ 58 Abs. 3 S. 3 RVG);[10] In der Regel sin...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / d) Bestellung in nur einem Verfahren vor Verbindung

Rz. 25 War der Anwalt nur in einem Verfahren zuvor als Pflichtverteidiger bestellt, so gilt die Rückwirkung nur für dieses Verfahren, es sei denn das Gericht erstreckt die Wirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nach Verbindung gem. § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auch auf diejenigen Verfahren, in denen vor der Verbindung keine Bestellung erfolgt war.[5] Die Erstreckung kann auch nach rechtsk...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / c) Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 24 War der Anwalt vor Verbindung noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, sollte nach einer zum Teil vertretenen Auffassung die rückwirkende Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nur für das führende Verfahren gelten, nicht aber auch für das hinzuverbundene Verfahren. Ein Vergütungsanspruch gegen die Sta...mehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 3. Anrechnung bei Überschreiten des Doppelten der Höchstgebühren eines Wahlanwalts

Rz. 40 Nach § 58 Abs. 3 S. 4 RVG ist auch dann anzurechnen, wenn die Summe von Zahlungen des Auftraggebers oder Dritten und Zahlung der Staatskasse die Höchstgebühren eines Wahlanwalts überschreiten würde. Damit ist gesetzlich klargestellt worden, dass unabhängig von der Regelung des § 58 Abs. 3 S. 3 RVG auch unterhalb des Doppelten der Pflichtverteidigergebühren anzurechnen...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Rückwirkung im späteren Rechtszug

Rz. 21 Wird der Rechtsanwalt erst in einem späteren Rechtszug beigeordnet, erhält er seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung. Eine Rückwirkung auf die Vorinstanz oder das Ermittlungsverfahren kommt jetzt nicht automatisch in Betracht. Insoweit muss sich der Anwalt an seinen Mandanten halten, von dem er die Wahlanwaltsg...mehr

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§ 35 Strafsachen / (10) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 136 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber nach der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Rz. 137 Auf die Vergütung im vorbereitenden Verfahren hat die Verbindung im gerichtlichen Verf...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 4. Mitteilung und Anrechnung nachträglicher Zahlungen

Rz. 42 Soweit der Anwalt nach der Liquidation gegenüber der Staatskasse noch Zahlungen erhält, muss er diese nach § 55 Abs. 5, 2. Hs. RVG der Staatskasse mitteilen. Das gilt in beiden Fällen, in denen anzurechnen ist. Erhält der Anwalt danach mehr als die anrechnungsfreien Beträge, muss er den Mehrbetrag zurückzahlen. Beispiel 26: Rückzahlung an die Staatskasse (I) Der Beschu...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Rückwirkung im ersten Rechtszug

Rz. 18 Nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erhält der im ersten Rechtszug bestellte oder beigeordnete Anwalt die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, und Beispiel 9: Erstreckung der Bestellung auf...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / IV. Besonderheiten bei längerer Verhandlungsdauer in Strafsachen (sog. Längenzuschlag)

Rz. 9 Dauert ein Hauptverhandlungstermin in Strafsachen länger, so kann der Wahlanwalt dies nach § 14 Abs. 1 RVG bei der Bemessung seiner Terminsgebühren erhöhend berücksichtigen.[1] Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt hat diese Möglichkeit nicht, da Festgebühren vorgesehen sind. Im Gegensatz zum Wahlanwalt steht ihm allerdings in diesen Fällen eine zusätzlich...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine wortreiche Begründung des AG, aber m.E. leider falsch. 1. Keine Rückwirkung der Aufhebung der Bestellung Das AG vermengt unzulässig, die sich mit der Problematik der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger ergebenden Fragen mit den gebührenrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung einer (rückwirkend erfolgten) Pflichtverteidigerbe...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Er hat im Rahmen der Vergütungsfestsetzung auch eine Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 1 VV geltend gemacht. Diese Gebühr hat das AG nicht festgesetzt. Die zugelassene Beschwerde des Pflichtverteidigers hatte Erfolg.mehr