Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 11/2022, Gebühren in de... / III. Bedeutung für Praxis

1. Vorab: Viel Ahnung von Gebühren scheint der bestellte Pflichtverteidiger nicht zu haben. Denn es erschließt sich nicht, wie man bei dem Sachverhalt auf die Idee kommen kann, Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abzurechnen. Denn tätig geworden ist der Rechtsanwalt im Verfahren über den Widerruf einer Strafe. Das ist Strafvollstreckung, sodass sich die Gebühren nach Teil 4 ...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Beschuldigten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Verbreitens jugendpornographischer Schriften. Er erhielt am 17.2.2021 Akteneinsicht (in einen Sonderband). Mit Schriftsatz vom 19.2.2021 beantragte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Mit Schriftsatz vom 23.2.2021 beantragte der Verteidiger seine Beiordn...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Dem Angeklagten wurde aufgrund eines Haftbefehls des AG antragsgemäß Rechtsanwalt R1 gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Aufgrund eines Haftprüfungsantrags des Verteidigers R1 beraumte das AG einen Haftprüfungstermin auf den 28.7.2022, 10.00 Uhr, an, welcher mit dem Verteidigerbüro abgesprochen worden war. Zu dem Haftprüfungstermin am 28.7.2022 e...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / Leitsatz

Für den nur für die Wahrnehmung eines Haftprüfungstermins bestellten Pflichtverteidiger entsteht nicht nur die Terminsgebühr. Es entstehen auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr. AG Tiergarten, Beschl. v. 14.10.2022 – (278 Ds) 265 Js 277/22 (110/22)mehr

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AGS 11/2022, Gebühren in de... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger für den Verurteilten im Bewährungswiderrufsverfahren tätig. Der Verurteilte befand sich nicht auf freiem Fuß. Der Verteidiger hat während des Verfahrens an einem Termin teilgenommen, in dem dem Verurteilten ein nach § 453c StPO erlassener Sicherungshaftbefehl verkündet worden ist. Der Rechtsanwalt hat gegenüber der Staatskasse ein G...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / II. Rückwirkende Aufhebung = rückwirkendes Entfallen des Gebührenanspruchs

Nach Auffassung des AG ist ein Vergütungsanspruch nicht entstanden, da das LG mit Beschl. v. 8.4.2022 die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben habe. In dem Beschluss habe das LG zur Begründung u.a. ausgeführt, dass eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für ein abgeschlossenes Verfahren oder einen abgeschlossenen Instanzenzug unzulässig sei, und zwar auch dann, wenn ...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / II. Terminsvertreter im Haftprüfungstermin verdient alle Gebühren

Das AG hat auch die Grundgebühr Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV festgesetzt. Zwar teile das Gericht die Auffassung, dass ein bloßer sogenannter "Terminsvertreter" im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins für den Fall, dass der eigentliche originäre Verteidiger verhindert sei, in der Regel lediglich die Terminsgebühr gelt...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / III. Vermeiden von Missbrauch

Das AG verweist darauf, dass diese Ansicht Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen könne (vgl. dazu wiederum LG Magdeburg AGS 2018, 340 = RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314), denen jedoch durch Terminsabsprachen mit dem originär bestellten Verteidiger und im Falle dessen dann doch kurzfristig eintretender Verhinderung ggf. nach Möglichkeit mit einer Terminsve...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. In der Praxis wird um den Anfall der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV immer wieder gestritten. So auch in dem vom LG Osnabrück entschiedenen Fall. Dabei geht es aber nicht um allgemeine Fragen des Entstehens dieser Terminsgebühr, bei der es sich um eine "normale" Terminsgebühr i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 VV handelt (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- ...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der übrigen obergerichtlichen Rspr., die das OLG in seinem Beschluss anführt (vgl. zum Haftzuschlag allgemein Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 4 VV Rn 105 ff. m.w.N.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, Vorb. 4 VV Rn 44 ff. m.w.N.). Zu Recht hat ...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / I. Sachverhalt

Der Verurteilte ist durch Urt. v. 21.3.2019 seit dem 29.3.2019 gem. § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Für das jährliche Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB hat der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer dem Verurteilten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Untergebrachte wohnte ab dem 9.4.2021 dauerhaft im Rahmen einer ext...mehr

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der Bestellung des zweiten Pflichtverteidigers und Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

§§ 143a, 144 StPO Leitsatz Mit der Regelung der Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO hat der Gesetzgeber einen in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Fall des Verteidigerwechsels normiert, der auf dem Gedanken der Sicherung einer sachgerechten Verteidigung beruht und bei dem es auf den Willen des Beschuldigten nich...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / V. Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers?

Der Vorsitzende des Strafsenats hat es nach Ansicht des BGH auch zu Recht abgelehnt, gem. § 144 Abs. 1 StPO einen weiteren Pflichtverteidiger zu bestellen. Auf die sofortige Beschwerde gegen diese Ablehnung prüfe das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraums hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm eingehalten und sein ...mehr

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AGS 10/2022, Pauschgebühr i... / II. Besonders schwieriges und umfangreiches Auslieferungsverfahren

Das OLG nimmt zu § 51 Abs. 1 S. 1 RVG Stellung und verweist darauf, dass nach der Rspr. des BVerfG (NStZ-RR 2007, 359 f.) die Bestellung zum Pflichtverteidiger eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken sei. Sinn der Pflichtverteidigung sei es aber nicht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen und Vorteil eine zusätzliche Gelegenheit beruflicher Betä...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab zwei Anmerkungen: a) Der Beschluss ist am 12.9.2019 ergangen, veröffentlicht worden ist er auf der Homepage des BGH erst am 13.9.2022. Warum zwischen Erlass und Veröffentlichung drei Jahre liegen, erschließt sich nicht. b) Geltend gemacht worden sind vom Pflichtverteidiger 1.785,85 EUR für die Kopien. Das ist ausweislich der Gründe des BGH-Beschlusses der Nettobetrag....mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Beim OLG Düsseldorf ist gegen den Angeklagten ein Verfahren wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und der Begehung weiterer Delikte anhängig. Zum Pflichtverteidiger des seit dem 12.4.2022 in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten hatte der Ermittlungsrichter des BGH Rechtsanwalt K bestimmt. Nachdem sich im...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Eine weitere Entscheidung "von ganz oben" zu den gesetzlichen Neuregelungen im Recht der Pflichtverteidigung. Allerdings bringt die Entscheidung nicht viel Neues, da der BGH zu den Fragen der Entpflichtung und der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers nach den Regelungen des neuen Recht bereits mehrfach Stellung genommen hat (vgl. die o.a. ...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / IV. § 144 Abs. 1 StPO keine Entlastungsvorschrift

Keine abweichende Beurteilung ergab sich für den BGH aus § 144 Abs. 1 StPO n.F., demzufolge zur Verfahrenssicherung bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger bestellt werden können (a.A. KMR/Staudinger, StPO, 98. EL, § 143a Rn 17). Denn eine Beiordnung nach § 144 StPO habe eigenständige, in den Umständen des Falles (Schwierigkeit oder Umfang des Prozessstoffes; außergewöhnlich ...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / II. Grundsätze der Entpflichtung

Nach Auffassung des BGH hat der Vorsitzende den Rechtsanwalt K zu Recht entpflichtet. Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO sei die Bestellung des Pflichtverteidigers u.a. dann aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet sei. Der Gesetzgeber habe damit einen in der...mehr

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AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger. Für den Pflichtverteidiger besteht über die allgemeine Problematik hinaus die sich aus § 48 Abs. 6 RVG ergebende besondere Problematik der Erstreckung. Diese ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Wegen...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / III. Teilweise Verhinderung rechtfertigt Entpflichtung

Nach diesen Grundsätzen sei – so der BGH – die Entpflichtung von Rechtsanwalt K nicht zu beanstanden. Diesem wäre eine Teilnahme lediglich an sieben der fünfzehn vom OLG in Aussicht genommenen Hauptverhandlungstermine zwischen August und November 2022 möglich. Auch die von Rechtsanwalt K angebotenen 37 Ausweichtermine in diesem Zeitraum eigneten sich nach Auffassung des BGH ...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / III. Anwendung auf den konkreten Fall

Gemessen an diesen rechtlichen Maßgaben war hier nach Auffassung des BGH eine Erstattung zu verneinen. Zwar dränge sich angesichts des verstrichenen Zeitraums von März bis Juli 2019 auf, dass für den Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger zur Vorbereitung einer sachgerechten Verteidigung die Notwendigkeit eines jedenfalls teilweisen Ausdrucks der Ermittlungsakte bestanden habe. Ihm...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Er hat am 6.5.2019 die Erstattung von Kopierkosten i.H.v. 1.785,85 EUR nach Nr. 7000 VV zzgl. hierauf entfallender Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV beantragt. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass sämtliche ihm im März 2019 in Form einer elektronischen Hilfsakte durch den Generalbundesanwalt beim BGH überlassenen Bestandteile der Verfah...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / Leitsatz

Mit der Regelung der Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO hat der Gesetzgeber einen in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Fall des Verteidigerwechsels normiert, der auf dem Gedanken der Sicherung einer sachgerechten Verteidigung beruht und bei dem es auf den Willen des Beschuldigten nicht ankommt. Insofern kann ...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / II. Grundsätze für die Erstattung von Ausdrucken

1. Allgemeines Der Ermittlungsrichter des BGH hat einen Anspruch auf Auslagenerstattung aus § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Nr. 7000 Nr. 1 lit. a) VV verneint. Nach der gesetzlichen Regelung könne der Ersatz von Auslagen für Kopien und Ausdrucke aus Gerichtsakten verlangt werden, soweit diese zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten oder zur notwendigen Unterrichtung de...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / II. Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger nach § 51 RVG

1. Geltungsbereich Teil 6 VV Ich hatte bereits früher[13] darauf hingewiesen, dass das 2. KostRMoG v. 23.7.2013[14] ein gesetzgeberisches Versehen aus 2004 repariert und den Anwendungsbereich des § 51 RVG auf Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen und auf Unterbringungsmaßnahmen Minderjähriger (Kindschaftssachen nach § 152 Nr. 6 und 7 FamFG) erweitert hat. Damit kann ...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / I. Allgemeines/Anwendungsbereich

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass sich die bereits in den früheren Beiträgen[2] dargestellte Tendenz in der obergerichtlichen Rspr., noch weniger Pauschgebühren festzusetzen als unter Geltung des § 99 BRAGO, fortgesetzt hat. Die OLG entscheiden inzwischen so restriktiv, dass sich Pflichtverteidiger in vielen Fällen erst gar nicht mehr die Mühe machen, einen Pauschgebühr...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 4. Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

Nach wie vor liegt nur wenig Rspr. vor, die sich konkret mit der Frage der "Zumutbarkeit" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG befasst. Der BGH, der immer wieder für die Teilnahme an Revisionshauptverhandlungen (§ 350 StPO) Pauschgebühren festgesetzt hat, hat zu der Frage geflissentlich geschwiegen. Die Pauschgebühren werden i.d.R. festgesetzt, ohne dass ein Wort zur "Zumutbarkeit" d...mehr

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AGS 09/2022, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist (auswärtiger) Pflichtverteidiger in einem umfangreichen Verfahren beim Staatsschutzsenat des OLG. Er hat sich mit Schriftsatz vom 16.6.2020 gegenüber dem Generalbundesanwalt legitimiert und ist mit Verfügung des Vorsitzenden vom 4.2.2021 bestellt worden. Inzwischen liegen 253 Band Stehordner Ermittlungsakten, 23 Band Gerichtsakten sowie Beiakten vor. Sei...mehr

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AGS 09/2022, Dauer der Pfli... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die vom LG entschiedene Frage war nach dem früheren Recht der Pflichtverteidigung streitig (vgl. die o.a. Nachweise), war aber schon "damals" zutreffend dahin zu beantworten, dass die Bestellung über die Einlegung des Einspruchs hinaus andauert. Das gilt nach neuem Recht der Pflichtverteidigung erst recht (vgl. dazu auch Hillenbrand, in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das ...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / b) Objektive Gesamtumstände

Der besondere Umfang des Verfahrens bemisst sich i.Ü. aufgrund der objektiven Gesamtumstände nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Verteidigertätigkeit.[23] Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr ist aber nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund i...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 6. Höhe der Pauschgebühr

Die OLG halten nach wie vor[85] an der schon zur BRAGO geltenden Rspr. fest, wonach die Wahlverteidigerhöchstgebühren die Höchstgrenze für eine Pauschgebühr bilden, die nicht oder nur in Ausnahmefällen überschritten werden soll.[86] Das ist m.E. nicht zutreffend. Dass die Wahlverteidigerhöchstgebühr nicht die Grenze für die Pauschgebühr sein muss, zeigt i.Ü. auch schon § 42 ...mehr

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AGS 09/2022, Pauschgebühr i... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr Angesichts der vom OLG im Beschluss mitgeteilten Verfahrenstatsachen liegt es auf der Hand, dass die vom OLG getroffene Entscheidung zutreffend ist, und zwar sowohl hinsichtlich der grundsätzlichen Frage, ob das Verfahren (schon) "besonders umfangreich" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war, als auch im Hin...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / b) Antrag

Voraussetzung für eine Pauschgebühr ist der Antrag des Pflichtverteidigers; dieser bindet das OLG jedoch nicht hinsichtlich der Höhe.[73]mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / c) Aktenumfang

Eine große Rolle bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" spielt der Umfang der Akten.[33] Das OLG Stuttgart sieht den Aktenumfang als das maßgebliche Kriterium an, weil der Umfang der Akte und der notwendige Einarbeitungsaufwand als taugliche Abgrenzungskriterien quantifizierbar und damit weitgehend objektivierbar seien. Muss sich der Verteidiger in insgesamt 70 Stehord...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 5. Bewilligungsverfahren

a) Verjährung Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird nach inzwischen übereinstimmender Auffassung der OLG erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt dann auch der Lauf der Verjährungsfrist des Pauschgebührenanspruchs.[71] Die Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr wird durch den Eingang des...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / d) Revisionsverfahren

Im Revisionsverfahren wird dem Pflichtverteidiger keine Pauschgebühr für die Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung (§ 350 StPO) gewährt, wenn sie nur gut 30 Minuten gedauert hat und es nur noch um die Revision gegen den Strafausspruch ging.[50] Beschränkt sich die Revisionsbegründung auf Rechtsfragen, die bereits Gegenstand der erstinstanzlichen Verhandlung waren, schei...mehr

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AGS 09/2022, Absehen von de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das OLG referiert zwar zutreffend, was bei "Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., zu Nr. 4142 VV Rn 23 m.w.N." u.a. steht, es zieht daraus m.E. aber nicht die zutreffenden Schlüsse, die dem vorliegenden Sachverhalt gerecht werden. Das hängt u.a. auch damit zusammen, dass mal wieder die Frage des Entstehens der/einer Gebühr mit der Frage der Erstattung/F...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 2. "Besonders umfangreiches" Verfahren

a) Allgemeines Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat. Der Pauschgebührenantrag kann zur Begründung des "besonderen Umfangs" allerdings nur noch bedingt auf vor dem 1.7.2004 ergangene Rspr. gestützt werden.[17] ...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 3. "Besonders schwieriges" Verfahren

Die Aufdeckung von Verfahrensverstößen gem. § 160a StPO bei Überprüfung der TKÜ-Verschriftungen durch die Verteidiger begründet eine besondere Schwierigkeit gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG ebenso wenig wie der Umstand, dass die Strafkammer wegen des Umfangs und/oder der Schwierigkeit der Sache gem. § 76 Abs. 2 GVG mit drei Berufsrichtern besetzt wurde.[54] Die besondere Schwierigk...mehr

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AGS 09/2022, Dauer der Pfli... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beste...mehr

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AGS 09/2022, Mitwirkung des... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war für den (ehemaligen) Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG tätig. Er hat am 17.12.2021 seine Vertretung angezeigt, Akteneinsicht gefordert und mitgeteilt, dass der Beschuldigte seinem Rat folgend jedenfalls zunächst schweigen werde. Ferner beantragte er seine Beiordnung als Pflichtverteidiger, welche im Anschluss durc...mehr

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AGS 09/2022, Absehen von de... / III. Beratung geboten?

Vorliegend hat nach Auffassung des OLG Nürnberg während des gerichtlichen Verfahrens für den Pflichtverteidiger keine Veranlassung für eine Beratung bestanden; diese sei nicht geboten gewesen. Im Hinblick auf die angeklagten Taten habe die Staatsanwaltschaft gem. § 421 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StPO von der Einziehung abgesehen. Soweit die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung we...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 7. Vorschuss

Maßstab für einen Vorschuss auf eine Pauschgebühr ist stets die bereits erbrachte Leistung.[103] Auf erst noch zu erbringende Leistungen kann kein Vorschuss gezahlt werden, sondern es kann erst nach (weiterer) Leistungserbringung ein (weiterer) Vorschuss verlangt werden, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 S. 5 RVG vorliegen.[104] Ein dem Rechtsanwalt gewährter Vorschus...mehr

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AGS 09/2022, Absehen von de... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat am 9.6.2020 Anklage wegen Steuerhinterziehung und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Angeklagten beim AG – Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen – erhoben. Darin führte sie aus: Zitat "Von der Einziehung der Taterträge wird gemäß § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO abgesehen. Soweit die Verfolgung der Taten vorläufig gemäß § 1...mehr

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AGS 09/2022, Mitwirkung des... / II. "Derzeitiges Schweigen" reicht nicht für Mitwirkung

Das AG verneint das Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 4141 VV. Nach der Anm. zur Nr. 4141 VV müsse durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich werden. In Abs. 2 der Anm. zur Nr. 4141 VV werde klargestellt, dass die Gebühr nicht entstehe. wenn eine auf Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Vorliegend habe der Pflichtvert...mehr

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AGS 09/2022, Verhandeln im ... / II. Vernehmungsterminsgebühr (Nr. 4102 Nr. 3 VV)

1. Sinn und Zweck der Regelung Das LG hat das Entstehen der Vernehmungsterminsgebühr verneint, weil in dem Anhörungstermin am 4.7.2020 nicht über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft verhandelt worden sei. Die Nr. 4102 Nr. 3 VV sehe eine Terminsgebühr (nur) für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung vor, in denen über die Anordnung oder Fortdau...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / a) Allgemeines

Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat. Der Pauschgebührenantrag kann zur Begründung des "besonderen Umfangs" allerdings nur noch bedingt auf vor dem 1.7.2004 ergangene Rspr. gestützt werden.[17] Bei dem Verfah...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / [Ohne Titel]

Über die Regelungen der §§ 42, 51 RVG, die für den Wahlanwalt bzw. den gerichtlich beigeordneten bzw. bestellten Verteidiger, i.d.R. den Pflichtverteidiger, die Möglichkeit der Gewährung einer Pauschgebühr vorsehen, wurde in den letzten Jahren wiederholt berichtet. Zuletzt in StraFo 2016, 448; 2018, 140; 2021, 101 und in Rpfleger 2016, 515. An diese Übersichten knüpft dieser...mehr