Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.5 Übergangsgeld nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 40a Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts erhält die nach dem Soldatenentschädigungsgesetz geschädigte Person, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befindet, für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld nach § 30 SEG. Voraussetzung ist, dass die geschädigte Person wegen der Teilnahme an einer Maßnahme kein oder nur ein ger...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die "Arbeitnehmeranteile" zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Kra...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.5.2 Pflegebedürftigkeit des Ehegatten/gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

Rz. 38 Die Zahlung eines erhöhten Übergangsgeldes (75 % statt 68 % der Bemessungsgrundlage) kommt auch in Betracht, wenn der Ehegatte/Lebenspartner des Rehabilitanden pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat (§ 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. c). Diese Voraussetzung wird nur selten vorliegen, da in der Bevölkerung nur wenige Pflege...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.4 Übergangsgeld zulasten des Trägers der Sozialen Entschädigung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 40 Leistet der Träger der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV Übergangsgeld, beträgt das Übergangsgeld gemäß § 66 Abs. 1 Satz 4 (statt 75 %) 80 % der Berechnungsgrundlage, wenn der Leistungsempfänger eine der Voraussetzungen für das erhöhte Übergangsgeld erfüllt. Im Übrigen hat der Träger der Sozialen Entschädigung als Übergangsgeld (anstatt 68 %) 70 % der Berechnung...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1 Überblick

Rz. 7 § 66 Abs. 1 bestimmt einen einheitlichen Weg zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld und die weitere Berechnung des Übergangsgeldes, - und zwar ausschließlich für die Personen, bei denen für die Berechnung des Übergangsgeldes ein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird. Auf rehabilitationsträgerspezifische Besonderheiten (vgl. Rz. 5...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3 Familienkomponente (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Nach Abs. 1 Satz 3 beträgt das während einer Teilhabe-Maßnahme zustehende Übergangsgeld 75 % der nach Rz. 7 ff. ermittelten Bemessungsgrundlage, wenn der Übergangsgeldempfänger mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3, 4 oder 5 EStG hat (vgl. Rz. 17 ff.) oder mit einem Ehegatten/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft lebt, der deshalb keine Erwerbstätigkeit ausübt,...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das zum 1.1.2025 in Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SEG) v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932). Rz. 2 Gemäß § 65 haben die Träger der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung,...mehr

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Sauer, SGB IX, SGBIX SGB IX... / 2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Einrichtungen i. S. d. § 43a SGB XI sind vollstationäre Einrichtungen der H...mehr

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Sauer, SGB IX, SGBIX SGB IX... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) in Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 14.6.2023. Rz. 2 Die Vorschrift trifft mit Wirkung ab 1.1.2020 in Abs. 1 Regelungen über Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mi...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2025 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.2 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG mindern nicht die anrechenbaren Einkünfte und Bezüge der unterhaltsberechtigten Person. Diese werden vielmehr als Erhöhungsbetrag dem Höchstbetrag hinzugerechnet, soweit sie beim Unterhaltsleistenden nicht vorrangig als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.[1] Für die Berücksichtigung als ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / Zusammenfassung

Überblick Unterhaltsleistungen können im Jahr 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 12.096 EUR geltend gemacht werden. Der Unterhaltshöchstbetrag erhöht sich um die für die unterhaltene Person aufgewendeten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG beim Unterhaltsleistenden anzusetzen sind (Erhöhungsbetrag). Dies gilt ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.3 Nicht ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an arbeitslosen Sohn Der 26-jährige Kurt ist Maler. Bis zum 31.7.2025 erhielt er einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 7.500 EUR. Er hat kein eigenes Vermögen. Seit 1.8.2025 ist er arbeitslos. Für die Zeit vom 1.8. bis 31.12.2025 beträgt sein Arbeitslosengeld 2.480 EUR. Seit August unterstützen ihn seine Eltern finanziell. Er wohnt noch bei sei...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.1 Ermittlung des Nettoeinkommens

Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind folgende Zuflüsse zu erfassen: alle steuerpflichtigen Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG Gewinneinkünfte i. S. d. §§ 13–18 EStG Überschusseinkünfte i. S. d. §§ 19–23 EStG alle steuerfreien Einnahmen z. B. Kindergeld und vergleichbare Leistungen (u. a. Kinderbonus) Leistungen nach dem SGB II und III ausgezahlte AN-Sparzulage ste...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.7 Auskunftsanspruch

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger auf die Mitteilung ob und wie ein Anspruch auf bAV erworben wird[1]; wie hoch der Anspruch auf bAV aus der bisher erbrochenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenzen voraussichtlich sein wird[2]; wie sich eine Beendi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 91. Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (PflegeVG) vom 26.05.1994, BGBl I 94, 1014

Rn. 111 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 26 des Pflege-Versicherungsgesetzes ist in § 10 Abs 1 Nr 2 und Abs 3 EStG der Sonderausgabenabzug der Pflegeversicherung gewährleistet und der Vorsorge-Höchstbetrag für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung um jährlich DM 360 angehoben worden für Stpfl, die nach dem 31.12.1957 geboren sind. In § 3 Nr 1a wurd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[4] II. Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO ist nicht gegeben (vgl. § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO). [5] 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen nicht (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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FoVo 12/2025, Die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Betreibt der Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und pfändet dessen Arbeitseinkommen, ist der pfändbare Betrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO in Abhängigkeit von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen zu bestimmen. Das hört sich ganz einfach an und wird in der Praxis derart praktiziert, dass der Auszahlungsbetrag mit dem Nettolohn gleichgesetzt wird. N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pflegeversicherung)

Zusammenfassung Begriff Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig in der Sozialversicherung. Sie erstreckt sich auf alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist in den §§ 20 bis 21a SGB XI geregelt. Für Versicherte ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.2 Organisation der Pflegeversicherung

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat sich grundsätzlich für die Versicherungsform der Pflichtversicherung entschieden, zum einen neben der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung als fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung, zum anderen als Pflichtversicherung im Rahmen privater Versicherung. Die Durchführung der sozialen Pflegeversicherung obliegt de...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.4 Aufgabe der Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 52 Abs. 4 beinhaltet die zentrale Aufgabenbeschreibung der sozialen Pflegeversicherung, die in der Hilfeleistung an Pflegebedürftige liegt und bestimmt den der Pflegeversicherung zugewiesenen grundsätzlichen Aufgabenbereich, nämlich den Pflegebedürftigen Hilfen zur Verfügung zu stellen, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit derart belastet sind, dass ein Eintr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 2 Pflicht zur Versicherung in der privaten Pflegeversicherung

Versicherungspflichtig in der privaten Pflegeversicherung sind Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Krankheit mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind.[1] Sie sind verpflichtet, bei diesem oder einem anderen Unternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag für sich und ihre Angehörigen oder Lebenspartner, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.1 Ziele der Pflegeversicherung

Rz. 2 Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung pflegebedürftiger Menschen deutlich verbessert. Aufgrund sich abzeichnender demografischer und medizinischer Entwicklungen musste eine nachhaltige Lösung für den gesellschaftlichen Umgang mit Pflegebedürftigkeit gefunden werden. Die Herausforderungen bestehen indes weiter und sie nehmen sogar zu. D...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.1 Soziale Pflegeversicherung (Abs. 1)

Rz. 25 Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ordnet Abs. 1 die Einrichtung und Schaffung eines eigenständigen Zweigs der Sozialversicherung in Form einer sozialen Pflegeversicherung an. Rz. 26 Die Pflegeversicherung war von Anfang an nicht als Vollversicherung geplant, sondern als eine Art "Teilkaskoversicherung" konzipiert. Sie deckt daher die Kosten f...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale Pflegeversicherung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 30.11.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen. Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394) mit Wirkung zum 1.1.2019 geändert. 1.1 Ziele der Pflegeversicherung Rz. 2 Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung pflegebedürfti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1 Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung handelt. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bleibt die Mitgliedschaft als Versicherun...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2 Zugehörigkeit zur Pflegeversicherung im Sinne einer wechselseitigen Abhängigkeit (Abs. 2)

2.2.1 Versicherter Personenkreis kraft Gesetz (Satz 1) Rz. 28 In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Rz. 29 Der deutsche Gesetzgeber hat sich damit für eine akzessorische Abhängigkeit der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung entschieden, was sich nicht nur § 20 Ab...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.4 Inhalt der Norm

Rz. 8 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze und Programmsätze des Pflegeversicherungsrechts. Die Vorschrift regelt die Einführung einer sozialen Pflegeversicherung, zeigt deren Grundstrukturen auf und umschreibt den versicherten Personenkreis (zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 505/93 S. 88 = BT-Drs. 12/5262 S. 88). Damit hat die Vorschrift den Charakter einer ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.1 Versicherter Personenkreis kraft Gesetz (Satz 1)

Rz. 28 In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Rz. 29 Der deutsche Gesetzgeber hat sich damit für eine akzessorische Abhängigkeit der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung entschieden, was sich nicht nur § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XI i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / Zusammenfassung

Begriff Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig in der Sozialversicherung. Sie erstreckt sich auf alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist in den §§ 20 bis 21a SGB XI geregelt. Für Versicherte von privaten Kr...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.5 Normzweck

Rz. 16 Mit der Schaffung der sozialen Pflegeversicherung soll die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit gewährleistet werden, um insbesondere auch zur Entlastung der Steuerzahler das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit auf die Schultern von Beitragszahlern zu verteilen (vgl. zum Zweck der einzelnen Absätze auch in LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.2 Keine Krankenversicherungspflicht in den letzten 10 Jahren

Von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ist nicht auszugehen, wenn sie von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und in den letzten 10 Jahren keine Versicherungspflicht in der Kranken- oder Pflegeversicherung vorgelegen hat. Hierbei handelt es sich um eine – allerdings widerlegbare (muss vom Betroffenen bewiesen werden) – Verm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.1 Von der Krankenversicherungspflicht befreite Personen

Für Personen, die sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung haben befreien lassen, besteht keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nach § 20 SGB XI.[1] Der Ausschluss von der sozialen Pflegeversicherung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verfassungsmäßig nicht zu beanstanden.[2]mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 83 Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge, Positionen und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege, NDV 2021, 31. Felix, Leistungen des deutschen Sozialleistungssystems – solidarisch – nachhaltig – gerecht? ... mit Blick auf die Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Sozialrecht aktu...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 77 Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung beliefen sich im Jahr 2024 auf 63,3 Mrd. EUR pro Jahr. Die Ausgaben zeigen einen kontinuierlichen Anstieg über die Jahre, bedingt durch eine wachsende Zahl an Leistungsempfängern, Leistungsverbesserungen und die Anhebung der Beitragssätze. Rz. 78 Ende 2023 waren in Deutschland insgesamt 83,7 Mio. Menschen pflegevers...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.2 Privat Pflegeversicherte (Satz 2)

Rz. 39 Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Rz. 40 Die Personen, die privat für den Fall der Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Für sie besteht allerdi...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.3 Beamte

Rz. 45 Beamte sind ausdrücklich nicht vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 erfasst. Der Umstand, dass das SGB XI nicht auf Beamte anwendbar ist (vgl. § 1 Abs. 2), hindert den Gesetzgeber aber nicht, einzelne sozialversicherungsrechtliche Regelungen – auch mithilfe des gesetzestechnischen Mittels der Verweisung – in das System der beamtenrechtlichen Versorgung zu übernehmen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.3 Freiwillig Krankenversicherte und sonstige Personen

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind auch die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] In diesen Fällen hat über Versicherungspflicht und Beitragshöhe die zuständige Pflegekasse und nicht die Krankenkasse zu entscheiden[2]; sonstige Personen i. S. d. § 21 SGB XI, die weder gesetzlich noch privat für den Krankheitsfall versichert sind...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.6.3 Beitragsfreiheit für Familienangehörige oder eingetragene Lebenspartner (Satz 3)

Rz. 68 Nach Satz 3 werden für versicherte Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner Beiträge nicht erhoben. Rz. 69 Dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Grundsatz der Beitragsfreiheit für Familienangehörige oder eingetragene Lebenspartner (§ 25) wird daher auch in der Pflegeversicherung gefolgt. Rz. 70 Diese Beitragsfreiheit kann sich naturgemäß nur auf...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.3 Träger (Abs. 3)

Rz. 47 Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen (§ 4 SGB V) wahrgenommen. Als dem Staat eingegliederte Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) nehmen danach die Pflegekassen als Träger der sozialen Pflegeversicherung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 HS 1 SGB XI) im Verhältnis zu...mehr