Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.2 Normzweck

Rz. 15 § 8 bezweckt ganz allgemein durch seine Regelungsgegenstände, für alle Beteiligten – also sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegepersonal – die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, zu erhalten, zu entwickeln und dem sich ändernden Wandel anzupassen. Rz. 16 Durch den apellhaften Charakter der Regelungen für eine ortsnahe und bürgernahe Versorgung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.1 Gesamtgesellschaftliche Aufgabe (Abs. 1)

Rz. 31 Mit Abs. 1 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass kein Anlass besteht, die Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung ganz dem Staat zu übertragen und sie als staatliche Aufgabe auszuweisen (BVerfG, Beschluss v. 17.10.2007, 2 BvR 1095/05 ; zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Pflege vgl. auch bei Halletz, WIRKSAM 2022,...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.3 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1b)

Rz. 25 Parallelvorschrift für Künstler und Publizisten ist für die Krankenversicherung § 234 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängerregelungen waren § 114 Abs. 1 Satz 2 AVG und § 12 KSVG. Die Versicherungspflicht dieses Personenkreises ergibt sich aus den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.12.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 128 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2030 ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt, um digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte, zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie für eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.5 Küstenschiffer und Küstenfischer (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 27 Parallelvorschrift (bezüglich Seeleuten) ist für die Krankenversicherung § 233 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Versicherungspflichtige (§ 2 Nr. 7) selbständige Küstenschiffer und Küstenfischer in den alten Bundesländern entrichten Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen, sondern nach dem in der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn des in Abs. 1 geregelten Pflegeberichts der Bundesregierung ist es, eine umfassende Analyse der Lage der Pflege in Deutschland zu liefern, die Entwicklung der Pflegeversicherung darzustellen, Herausforderungen wie den Fachkräftemangel aufzuzeigen und damit faktenbasierte Grundlagen für politische Entscheidungen zur Stärkung der Pflege zu schaffen, um die Versorgun...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.9 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 16 Parallelvorschriften für Bezieher von Vorruhestandsgeld sind für die Krankenversicherung § 226 Abs. 1 Satz 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Gemäß § 3 Nr. 4 sind Personen in der Zeit, in der sie Vorruhestandsgeld beziehen, versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflich...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.5 Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds (Satz 5)

Rz. 78 Satz 5 regelt die Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds für die Jahre 2026 bis 2031. Für die Umsetzung der Aufgaben nach den Sätzen 1 bis 5 werden dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für die Jahre 2026 bis 2031 Fördermittel von insgesamt 10 Mio. EUR bereitgestellt.mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.3 Verfassungsrecht – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 12 Durch § 9 wird den Ländern diese Aufgabe nicht originär übertragen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss v. 19.12.2007, 3 ZKO 1262/05). Vielmehr wird lediglich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Länder nach Maßgabe von Art. 30 und 70 GG die Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege haben. Rz. 13 Die Struktur und Finanzierung...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6RKG (zur Bei...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.2 Sicherstellungsauftrag – Pflicht zur pflegerischen Versorgung (Satz 1)

Rz. 17 Durch Abs. 1 Satz 1 wird den Pflegekassen der Auftrag erteilt, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich sicherzustellen; Satz 1. Rz. 18 Die Regelung überträgt die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Versicherten den Pflegekassen. Der Sicherstellungsauftrag bindet auch allein die Pflegekassen. Eine Delegation dieser Aufgabe ist nicht mög...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 5 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.3 Pflegestrukturplanung (Satz 3)

Rz. 41 Die Länder können bestimmen, ob eine kommunale Pflegestrukturplanung vorzusehen ist und inwieweit die Empfehlungen der Ausschüsse nach § 8a Abs. 3, sofern diese bestehen, als Bestandteil der kommunalen Pflegestrukturplanung anzusehen sind, Satz 3. Rz. 42 Die Pflegestrukturplanung zielt darauf ab, Daten zum Bestand und zur Entwicklung des Bedarfs und der Infrastruktur z...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 macht deutlich, dass eine umfassende pflegerische Versorgung nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte sichergestellt werden kann. Rz. 3 Abs. 2 nimmt sodann eine Konkretisierung vor. Neben den gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Trägereinrichtungen, den Pflegekassen und den Ländern sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch die Angehöri...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die Norm dient mit ihrer in Abs. 1 Satz 1 vorgegebenen Festlegung des an dem Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse ausgerichteten Pflegestandards der Beschreibung des Qualitätsanspruchs in der Pflege. Die Qualität der Pflege ist dabei nicht statisch, sondern dynamisch angelegt; die von den Einrichtungen zu erbringende Pflege ist der Entwicklung dieser Erkenn...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.3.1 Zusammenarbeit mit den Pflegeeinrichtungen (Satz 1)

Rz. 58 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet die Pflegekassen und die Träger der Pflegeeinrichtungen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Nur wenn diese funktioniert und die notwendigen Hilfen zur Pflege aufeinander abgestimmt sind, kann für den Pflegebedürftigen eine optimale Versorgung erreicht werden. Rz. 59 Den Pflegekassen kommt damit eine zentrale koordinierende Funktion zu (so...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen für Seeleute

Rz. 7 Parallelvorschriften für Seeleute sind für den Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 233 SGB V und für den Bereich der Arbeitslosenversicherung § 344 Abs. 1 SGB III. Nach der Neufassung des Abs. 2 durch Art 6 Nr. 8a des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.1 Behinderte Menschen in Werkstätten u.Ä. (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 24 Parallelvorschrift ist in der Krankenversicherung § 251 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI in der Pflegeversicherung entsprechend gilt. Eine Sondervorschrift im SGB II existiert nicht. Vorgängervorschriften waren § 9 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) und § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO und § 112 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO bzw. § 112 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.5 Förderfähige Maßnahmen (Satz 4 Nr. 1 bis 8)

Rz. 110 Förderfähig sind dabei alle in Satz 4 Nr. 1 bis 7 genannten Maßnahmen, so u. a.: individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind (Nr. 1), die Konzeptentwicklung zur Rückgewinnung von Pflegekräften (Nr. 2), Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung (Nr. 3) u. a. Rz....mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.2.1 Grundsatz der regional gegliederten, ortsnahen und abgestimmten Versorgung (Satz 1)

Rz. 34 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden muss. Für ausdrücklich zuständig werden die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.1 Pflegepersonen

Rz. 23 Pflegepersonen sind die Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI). Versicherungspflichtig sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Personen in der Zeit, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.2.2 Persönliche Pflege in häuslicher Umgebung

Rz. 23 HI1996282 Persönliche Pflege Der Anspruch auf Pflegezeit setzt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG voraus, dass der nahe Angehörige in häuslicher Umgebung gepflegt wird. Diese Hilfe, d. h. die Pflege, besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversiche...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Beiträge an Sozialversicherungsträger der Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung

Rz. 34 Des Weiteren werden von einem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 EFZG die Beiträge des Arbeitgebers an die Sozialversicherungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erfasst. Rz. 35 Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung stellen hingegen keine i.S.d. § 6 Abs. 1 EFZG berücksichtigungsfähigen Sozialversicherungsleistungen dar, da es sic...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Umfang des Anspruchsübergangs

Rz. 28 Der Schadensersatzanspruch geht nur insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2 Behandlungssicherungspflege und Grundpflege nach dem SGB XI

Rz. 16 Die Grenzziehung zwischen Sicherungspflege bzw. Behandlungspflege nach Abs. 2 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundpflege als Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI kann im Einzelfall schwierig sein. Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 erhalten Versicherte in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.1 Zulageberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Zu dem Kreis der zulageberechtigten Personen gehören in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEVP) gemäß Satz 1 der Vorschrift grundsätzlich alle nach dem Dritten Kapitel in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten Personen. Dies gilt gleichermaßen für Versicherte aufgrund eines Versicherungspflichttatbestandes gemäß §§ 20 ff. sowie für fre...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 9 Voraussetzung für den Anspruch auf Gewährung einer Pflegevorsorgezulage nach Satz 1 ist neben der Erfüllung der eine Zulageberechtigung begründenden Voraussetzungen, dass die zulageberechtigte Person (vgl. Rz. 3 f.) über eine in ihrem Namen lautende private Pflege-Zusatzversicherung verfügt, die den in § 127 Abs. 2 angeführten Voraussetzungen genügt. Nicht ausreichend ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II v. 21.12.2015 zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Rz. 6 Von der Zulageberechtigung ausgenommen sind nach Satz 2 1. Alternative zunächst Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Regelung berührt allerdings nicht das Recht auf Kindernachversicherung gemäß § 198 VVG, das auch für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung gilt. Hiernach steht zulageberechtigten Eltern ein Recht auf Nachversicherung i...mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz neu eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt in Satz 2 als Folge der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 beschreibt im Einzelnen die Förderbedingungen, die die von dem Versicherungsunternehmen angebotene private Pflege-Zusatzversicherung als Voraussetzung für ihre staatliche Förderung (Zulageberechtigung) erfüllen muss. Wesentliches gesetzgeberisches Ziel dieser für die Versicherungsunternehmen zur Ausgestaltung ihrer förderfähigen Versicherungsprodukte in A...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.6 Abgeltung der Vergütungszuschläge der Pflegekassen (Abs. 2a)

Rz. 31 Der durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführte Abs. 2a v. 11.12.2018 verpflichtet die Krankenkassen zur Zahlung von 640 Mio. EUR an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zur pauschalen Abgeltung der Vergütungszuschläge, die von den Pflegekassen nach § 8 Abs. 6 SGB XI an die vollstationären Pflegeeinrichtungen gezahlt werden, wenn diese über zus...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.5 Einleitung von Maßnahmen (Abs. 4)

Rz. 87 Es besteht für sämtliche Sozialleistungsträger die Verpflichtung, vorrangig vor den Leistungen der Pflegeversicherung ihre Möglichkeiten der Leistungserbringung voll auszuschöpfen. Rz. 88 Die Pflegekassen wirken daher unbeschadet ihrer Aufgaben nach den Abs. 1 und Abs. 1a bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hin, dass frühzeitig alle geeigneten Leistungen zur Pr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 3

Rz. 41 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154a Abs. 3 Satz 1 (zur Ablösung des § 154 Abs. 3a Satz 5 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, B...mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.3 Beleihung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 14 Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. wird nach Abs. 2 Satz 2 damit beliehen, für förderfähige private Pflege-Zusatzversicherungen brancheneinheitliche Vertragsmuster festzulegen. "Beleihung" i. S. der Vorschrift bedeutet, dass der PKV-Verband die ihm gesetzlich erteilten Aufträge in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben – und insoweit mit hoheitlichen Befugn...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 15 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.2 Leistungen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (Abs. 1a)

Rz. 13a Der durch das KHSG 2015 v. 10.12.2015 neu eingeführte Abs. 1a eröffnet einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (Unterstützungspflege), ohne dass gleichzeitig die Notwendigkeit medizinischer Behandlungspflege, die Anspruchsvoraussetzung für die übrigen Tatbestände des § 37 ist, gegeben ist. Damit wird ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO und wurde durch Art. 1 des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingeführt und bereits durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 erweitert. Die Norm ist in der Folgezeit mehrfach geändert worden, zuletzt durch Art. 3 Nr. 6 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und E...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.1 Rechtslage vor der Änderung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

Rz. 17 Für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI war zunächst ausschließlich der Umfang des Pflegebedarfs bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen, die in § 14 Abs. 4 SGB XI (in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) ausdrücklich aufgeführt sind und in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie den Bereich der hausw...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.2 Normzweck

Rz. 9 Der Sinn von Prävention in Pflegeeinrichtungen und des Prinzips des Vorrangs von Prävention und medizinischer Rehabilitation hat der Gesetzgeber teilweise schon selbst ausdrücklich zum Gegenstand der Norm gemacht. Prävention, die regelhaft vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit anzusetzen hat, dient dazu, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, so ausdrück...mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 1 Allgemeines

Rz. § 127 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz neu eingefügt. Zuletzt wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 23...mehr