Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.1 Antrag

Rz. 2 Gemäß § 19 SGB IV werden Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nur auf Antrag erbracht. Da gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1e SGB I die Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung (und in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.3.2004 auch für die Pflegeversicherung) zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, ist die Antragstellung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 2.1 Abfindungsanspruch

Rz. 2 Der Begriff der Witwen- und Witwerrenten umfasst die in §§ 46 geregelten Renten wegen Todes und die Renten nach § 243 an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten. Zu den Witwen-/Witwerrenten zählen nicht die Renten nach dem vorletzten Ehegatten gemäß § 46 Abs. 3, § 243 Abs. 4. Anwendung findet die Vorschrift jedoch auf sog. Bestandswitwenrenten nach §§ 19, 20, 45 der 1. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 2.3 Berechnung der Abfindungshöhe

Rz. 6 Die Rentenabfindung beträgt den 24fachen Monatsbetrag der Rente, wobei grundsätzlich auf den Durchschnitt der letzten 12 Monate abgestellt wird. Der Zeitraum von 12 Monaten ändert sich nicht um die Monate, in denen keine Rente gezahlt wurde. Bei der Ermittlung des Monatsbetrages ist der Rentenzahlbetrag maßgeblich. Zusatzleistungen aufgrund von Höherversicherungen (gru...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

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Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Elterngeld / 1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Wer durch die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach dem Bundeselterngeld-...mehr

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Elterngeld / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Wer durch die Aufnahme einer...mehr

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Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

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Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 Pflegeversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Pflegeversicherung

Tz. 10 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 1995 wurde die Pflegeversicherung als Fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gründe waren die steigenden Pflegeaufwendungen, die nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden konnten. Zunächst wurden lediglich Aufwendungen, die durch eine häusliche Pflege anfallen, abgedeckt, seit 01.07.1996 auch die Pfleg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2022 auf 1600 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2024 wird sie auf 2000 EUR erhöht. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 538,01 bis 2000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nich...mehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 127 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 125 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Übt ein nach § 5 Abs. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet keine Zusammenrechnung mit dem Vorruhestandsgeld statt, so dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Erträge aus Unfallversicherungen mit garantie...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

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Nordmazedonien / 7 Pflegeversicherung

Das deutsch-mazedonische Abkommen über Soziale Sicherheit umfasst grundsätzlich keine Pflegeversicherung. Gelten für eine Person im Rahmen einer Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, gelten diese auch für den Bereich der Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 8 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens über Soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Pflegeversicherung, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitneh...mehr

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Republik Moldau / 7 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens im Bereich der Pflegeversicherung die deutschen Rechtsvorschriften, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 7 Pflegeversicherung

Das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit umfasst keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des deutsch-jugoslawischen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist die entsandte Person während der Entsendung privat krankenversichert, kann auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abgeschlossen...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 7 Pflegeversicherung

Das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit umfasst keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des deutsch-jugoslawischen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist die entsandte Person während der Entsendung privat krankenversichert, kann auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abgeschlossen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 7 Pflegeversicherung

Das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit umfasst keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des deutsch-jugoslawischen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist die entsandte Person während der Entsendung privat krankenversichert, kann auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abgeschlossen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 7 Pflegeversicherung

Das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit umfasst keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des deutsch-jugoslawischen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist die entsandte Person während der Entsendung privat krankenversichert, kann auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abgeschlossen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Abschn. 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Belarus / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Albanien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Albanien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich muss die Dauer dieser Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Republik Moldau entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Renten- und Unfallversicherung. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses handeln....mehr

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Nordmazedonien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gelten für eine Person weiter die deutschen Rechtsvorschriften, gelten diese auch im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 7.1 Arbeitsförderung

Sind aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung anzuwenden, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Ber...mehr

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Luxemburg / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Luxemburg wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung von geringfügigen Beschäftigungen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Luxembu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-albanischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-moldauischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anw...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.2 Beginn und Ende innerhalb eines Kalendermonats

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist in der Zeit vom 1.12. bis 8.12. gegen ein Arbeitsentgelt i. H. v. 220 EUR als Krankheitsvertretung in einem Supermarkt beschäftigt. Anschließend arbeitet sie vom 11.12. bis 23.12. auf dem Weihnachtsmarkt. In dieser Beschäftigung erzielt sie ein Arbeitsentgelt i. H. v. 390 EUR. Der diesbezügliche Arbeitsvertrag wurde bereits im November ges...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 650 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 680 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 8 Jahren als Hausmeister für 400 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr