Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.6 Sozialdatenschutz (Abs. 5)

Rz. 99 Abs. 5 regelt den Sozialdatenschutz, welcher nach Maßgabe der Vorschrift von sämtlichen im Pflegestützpunkt tätigen Personen und von allen mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach Abs. 1 befassten Stellen zu beachten ist. Rz. 99a Flankierend sind die Regelungen über den Datenschutz im Neunten Kapitel zu beachten (vgl. hierzu Rz. 23). Rz. 100 Im Pflegestützpunkt tätige Pers...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.3.3 Empfehlungen (Satz 3)

Rz. 98 Nach Satz 3 traf den Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Pflicht, unter Beteiligung der in § 17 Abs. 1a Satz 2 genannten Parteien Empfehlungen zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern abzugeben. Rz. 98a Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr....mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.5 Bindung privater Versicherungsunternehmen (Abs. 4)

Rz. 135 Die Abs. 1 bis 3 gelten für private Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, entsprechend; Abs. 4. Rz. 136 Die Verpflichtung nach Abs. 2, vertragliche Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen Beratungsstellen abzuschließen, besteht für private Versicherungsunternehmen nur dann, wenn sich die Versicherung dazu entscheidet, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 20 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 18 Beauftr... / 2.5 Geltung in der privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 16 Die Regeln zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Zuordnung zu einem Pflegegrad sind auf die private Pflegepflichtversicherung nicht unmittelbar anwendbar. Allerdings haben die Versicherungsunternehmen gemäß § 23 Abs. 6 Nr. 1 dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung anzulegen. Um dies zu gewährleisten, sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingun...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7.1 Rahmenverträge über die Zusammenarbeit in der Beratung (Satz 1)

Rz. 127 Abs. 7 Satz 1 regelt, dass durch eine Rahmenvereinbarung auf Landesebene eine strukturierte Zusammenarbeit der die Pflegeberatung im Sinne der Pflegeversicherung durchführenden Personen und Stellen gewährleistet werden soll. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Verbesserung einerseits des unmittelbaren Zugangs zu Informationen für die Personen, die Pflegeberatung durch...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.5.4 Private Versicherungsunternehmen (Satz 4)

Rz. 96 Falls sich private Pflegeversicherungsunternehmen nicht an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligen, haben sie mit den Trägern der Pflegestützpunkte über Art, Inhalt und Umfang der Inanspruchnahme durch privat Pflegeversicherte sowie über die Vergütung Vereinbarungen zu treffen, Satz 4. Rz. 97 Hierzu hatte bereits der Gesetzgeber zur Einführung des § 92c SGB X...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3.3 Kein Wahlrecht

Rz. 47 Dabei überlässt das Regelwerk der Nr. 1 und 2 dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen keinesfalls das Recht, zwischen einer internen oder externen Beratungsperson zu wählen. Das Gesetz hat beide Möglichkeiten ausdrücklich alternativ benannt. Sicherlich ist es aus der Sicht des Pflegebedürftigen kritisch zu hinterfragen, ob das Ziel der Norm noch erreicht wird, n...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.1 Überwachungspflicht (Satz 1)

Rz. 65 Die Pflegekasse hat sicherzustellen, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten; Satz 1. Rz. 66 Die Pflegekassen müssen in diesem Zusammenhang gewährleisten, dass die Beratungsstellen ihre Aufgaben neutral und unabhängig wahrnehmen. Dazu ist sicherzustellen, dass die Beratungsstellen zur Vermeidung von Interessenskonflikten finanzie...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 mit § 92c in das SGB XI eingefügt. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2016 in § 7c überführt und seitdem mehrfach z. T. erheblich geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Befugniserweiterung u...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1.2 Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 9 von Juni 2023

Rz. 152 Der neueste Bericht von Juni 2023 kann ebenfalls auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzenverband.de) im Bereich "Pflegeversicherung" unter "Beratung und Betreuung/Pflegeberatung" heruntergeladen werden.mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2.1 Anforderungen an die Beratungsleistung (Nr. 1)

Rz. 74 Nr. 1 sieht zunächst als zulässigen aber auch notwendigen Vertragsgegenstand der vertraglichen Vereinbarungen zunächst Regelungen an zur Gestaltung der die Anforderungen an die Beratungsleistung und die Beratungspersonen vor. Rz. 75 In den Vereinbarungen ist damit sicherzustellen, dass dabei die Qualitätsanforderungen an die Beratung eingehalten werden. Das betrifft in...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.3 Hinwirkungsgebot (Satz 3)

Rz. 66 Nach Satz 3 übernehmen die Pflegekassen zentrale Verantwortung in dem Verfahren zur Aufgabenerfüllung der Pflegestützpunkte. Sie sind verpflichtet, eine möglichst breite Beteiligung an der Betreibung der Stützpunkte herzustellen. Die Vorschrift nennt im Einzelnen die Adressaten dieser Herstellungsbemühungen. Rz. 67 Die Pflegekassen haben nach Satz 3 Nr. 1 bis 3 darauf ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7b wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 20.12.2012 eingeführt und seitdem mehrfach geändert, u. a. durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) mit Wir...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.1 Grundsätzliche Vorgaben (Satz 1 HS 1)

Rz. 21 Die Pflegekasse hat dem Versicherten unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf Leistungen oder weiterer Anträge auf Leistungen – wie sie ausdrücklich in Bezug genommen wurden – die in den Nr. 1 und 2 beschriebenen Hinweise zu geben; Satz 1 HS 1. Rz. 22 Abs. 1 begründet einen echten Anspruch i. S. eines subjektiven Rechts. Bei Verletzung dieser Pflicht komm...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 137 Becker, Pläne im Sozialleistungsverhältnis, SGb 2024, 317. ders., Rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Plänen und Verträgen, Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2024, 191. ders., Rechtsschutz bei Individualplänen im Sozialleistungsrecht, SGb 2025, 377. ders., Pläne im Sozialleistungsrecht – Bedeutung und Auswirkungen auf die anwaltliche Tätigkeit, 37. Sozialrechtliche ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.5 Kostenbeteiligung (Satz 5)

Rz. 71 Die Träger der Pflegestützpunkte sind gemäß Satz 5 die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Rz. 72 Die an den Verträgen beteiligten 3 Leistungsträgergruppen tragen die Kosten gemeinsam; dies sind (vgl. auch BR-Drs. 718/07 S. 184 f. = BT-Drs. 16/7439 S. 77): die Gesamtheit der für die Durchführung der sozialen und privaten Pflegeversicherung zuständigen und am Pflege...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.8 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.4.3 Sonstige Inhalte

Rz. 51 Neben den Leistungen der Pflegeversicherung werden in die Versorgungsplanung insbesondere Leistungen nach dem SGB V (z. B. häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel), SGB XII (z. B. Hilfe zur Pflege) sowie komplementäre Leistungen (z. B. Besuchs- oder Fahrdienste oder "Essen auf Rädern") einbezogen (vgl. auch: GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Landespflegeausschüsse. Satz 1 enthält die Regelung über die Bildung dieser Ausschüsse. Satz 2 beschreibt die Rechte bzw. Aufgaben des Landespflegeausschusses. Satz 3 schließlich weist der Landesregierung die Verordnungsermächtigung zu, das Nähere zu den Landespflegeausschüssen zu bestimmen. Rz. 3 Abs. 2 beinhaltet weitergehende Regelungen für sektoren...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1.1 Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 9 von Juni 2020

Rz. 151 Die zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Wirksamkeit und Entwicklung der Pflegeberatung dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen auferlegte (dreijährliche) Berichtspflicht unter wissenschaftlicher Begleitung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (§ 7a Abs. 9 SGB XI) hat der Spitzenverband erstmalig mit seinem ersten Bericht , erschienen zum 30.6.2020 erfü...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 14 Vorgängervorschrift zu § 8a Abs. 1 ist § 92. Rz. 15 Die Vorschrift des § 92 wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst. Die Neufassung hatte indes allein den Zweck, die vorherigen Regelungen zu straffen. Die Aufgaben der Landespfle...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.1.1 Bildung der Landespflegeausschüsse (Satz 1)

Rz. 23 Für jedes Land oder für Teile des Landes wird zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung ein Landespflegeausschuss gebildet, Satz 1. Rz. 24 Die Bildung des Ausschusses ist nicht in das Ermessen der Beteiligten gestellt, sie ist vielmehr Verpflichtung. Das Gesetz lässt grundsätzlich zu, dass eigenständige Landespflegeausschüsse auch für Teile eines Landes gebildet ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.2.2 Haftung für Schäden (Nr. 2)

Rz. 76 Nr. 2 sieht weiter als zulässigen, aber auch notwendigen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen Regelungen zur Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung entstehen, vor. Rz. 77 Zum Ausschluss einer Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung der Beratungsstellen entstehen können, ist die Pflegekasse von der Haftung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.2 Normzweck

Rz. 7 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung beabsichtigt, den bereits zuvor eingeführten Beratungsanspruch nach Maßgabe des jetzigen § 7a zum Wohle der Anspruchsteller zu reformieren und klarzustellen. Die Beratungsuchenden sollten möglichst umfassend, schnell und unbürokratisch über ihre Rechte beraten werden. Der Gesetzgeber hatte die Sorge, dass die bislang bestehenden ges...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.2.2 Anspruchsauslösende Anträge

Rz. 28 Die anspruchsauslösenden Anträge werden abschließend in Abs. 1 HS 1 genannt; so bei erstmaligem Antrag auf Leistungen nach dem SGB XI und bei weiteren Anträgen auf Leistungen nach den §§ 36 bis 38, 40 Abs. 1 und 4, den §§ 40b, 41, 42b, 43, 44a, 45, 45e, 87a Abs. 2 Satz 1 und § 115 Abs. 4. Rz. 29 Die Regelung zu den weiteren Anträgen auf Leistungen ist (dem Grundsatz na...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.3.1 Angebot eines Beratungstermins (Nr. 1)

Rz. 34 Die Pflegekasse hat dem Versicherten unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, Nr. 1. Rz. 35 Diese Variante greift, wenn die Pflegekasse beabsichtigt, das Beratungsangebot selbst umzusetzen. Sie hat dann die Durchführung der Beratung nach § 7a SGB XI unter An...mehr

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Sommer, SGB XI § 18 Beauftr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1995 durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten und regelte in 6 Absätzen das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Nach mehreren Änderungen wurde die Norm zum 1.10.2023 durch Art. 1 Nr. 10 des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 158 Büscher/Klie, "Pflegefachliche Begleitung" – ein Beitrag zur Stärkung der Pflegekompetenz und Baustein einer Strukturreform der Langzeitpflege, PflR 2025, 629. Creytz, Anspruch auf Entlastungsbetrag nach dem SGB XI – Kurze Anmerkung zu BSG vom 30.8.2023 – B 3 P 4/22 R, NZS 2024, 274. Grieseler/Caspari, Intelligente Chatbots in der Pflegeberatung, WIRKSAM 2022, Nr. 1, 4...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.2.3 Barrierefreie Beratung (Satz 3)

Rz. 75 Die Pflegeberatung kann auf Wunsch einer anspruchsberechtigten Person nach Absatz 1 Satz 1 durch barrierefreie digitale Angebote der Pflegekassen ergänzt werden, Satz 3. Rz. 76 Die Regelung ermöglicht die Ergänzung der Beratungstätigkeit um sichere digitale Beratungsangebote. Rz. 77 Hierbei kann es sich sowohl um digitale Informationsangebote der Pflegekassen als auch z...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 9 Handlungsfeld 8: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, empfindlicher auf wechselnde Lage der Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 begründet zwingende Hinweispflichten der Pflegekasse, sobald ein Versicherter einen benannten Antrag stellt. Satz 1 HS 1 regelt insoweit den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die anspruchsauslösenden Anträge. Im Satz 1 HS 2 ist der konkrete, notwendige Beratungsinhalt angeführt; Nr. 1 begründet die Pflicht zum Angebot eines Beratungstermins, Nr. 2 begründet ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.2 Normzweck

Rz. 11 Das Bestehen der Aufklärungs- und Auskunftspflicht der Pflegekassen nach § 7 hat dem Gesetzgeber nicht mehr ausgereicht, um dem Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen in schwieriger, oft plötzlich eintretender Lebenssituation Rechnung zu tragen. Dem Ergebnis der bereits seit einiger Zeit zuvor geführten pflegefachlichen Diskussion über die S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.2 Pflegeberatungs-Richtlinien (Abs. 1a)

Rz. 9 Abs. 1a regelt die Verfahrensweise zum Erlass der Pflegeberatungs-Richtlinien, die der einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a dienen sollen. Dieser Absatz wurde erst zum 1.1.2016 durch Art. 1 Nr. 11 des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) eingefügt. Rz. 10 Nach Satz 1 erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2 Wächteramt der Pflegekassen (Abs. 2)

Rz. 60 Abs. 2 regelt das Wächteramt der Pflegekassen, die sicherzustellen haben, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten (Satz 1) und den Pflegekassen hierzu auch die notwendigen Sicherstellungsinstrumente in Form vertraglicher Vereinbarungen an die Hand geben (Satz 2). Rz. 61 Zunächst eröffnet § 7b Abs. 2 i. V. m. § 7a Abs. 8 im Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 6 Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, IKK, BKK, TK, BARMER GEK usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen einheitlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 424,31 EUR (7,3 % der Beitragsbemessungsgren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 5 Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Sie beträgt seit 1.1.2025 4,2 % (für Kinderlose über 23 Jahre alt) des beitragspflichtigen Entgeltes (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Für Arbeitnehmer mit Kindern gibt es eine Staffelung der Beiträge. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,8 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2026)

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.7 Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Rz. 27 Der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ein zentrales Finanzinstrument der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland, das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet wird. Er dient primär dazu, finanzielle Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegekassen auszugleichen und deren Liquidität sicherzustellen. Rz. 28 Der Ausgleichsfonds in der Pflegeve...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Abs. 3)

2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1) Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.1 Sechster Bericht vom 15.12.2016

Rz. 16 Der Sechste Bericht wurde mit dem Präventionsgesetz damit um ein Jahr auf 2016 verschoben. Damit sollten die Auswirkungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1.1.2015 in Kraft trat, im ersten Jahr seiner Wirksamkeit angemessen erfasst werden und noch in den Bericht einfließen. Der Bericht sollte somit eine aktuelle Bestandsaufnahme der Pflegeversicherung unmitt...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90Prozent 2021, Nr. 22, 6; und bei Eifer...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.3 Achter Bericht vom 22.11.2024

Rz. 28 Der Achte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 22.11.2024 ist abgedruckt in der BT-Dr. 20/13900 und umfasst mit 280 Seiten nochmals deutlich mehr Seiten als noch der Siebte Bericht. Rz. 29 Der Achte Pflegebericht beschreibt die Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschlan...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.2 Siebter Bericht vom 20.5.2021

Rz. 22 Der Siebte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021 ist abgedruckt in der BT-Dr. 19/30300 und umfasst bereits 200 Seiten. Rz. 23 Der Siebte Pflegebericht beschreibt die Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschland für den Zeitraum von 2016 bis 2019. Rz. 24 Mit dem C...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.8 Weitergehende Informationen zum Modellprogramm durch den GKV-Spitzenverband

Rz. 54 Zum Modellprogramm Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Website (www.gkv-spitzenverband.de) unter Pflegeversicherung/Forschung und Modellvorhaben weiterführende Informationen zur Verfügung. Hier finden sich unter anderem Hinweise, was gefördert wird, welche Voraussetzungen für eine ...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 42 Sechster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 15.12.2016, BT-Drs. 18/10707. Siebter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021, BT-Dr. 19/30300. Achter Bericht über die Entwicklu...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 144 Bauer/Kapfelsperger, “Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“- Zukunftsaufgaben für alle staatlichen Ebenen, BayVBl 2026, 181. Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025...mehr