Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Bauer/Kapfelsperger, „Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“- Zukunftsaufgaben für alle staatlichen Ebenen, BayVBl 2026, 181. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, S. 55. Eicher, Verhältnis einer landesbehördlichen Zustimmung zur Höhe de...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.2 Künstler und Publizisten

Rz. 4 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung § 251 Abs. 3 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI für die Soziale Pflegeversicherung entsprechend gilt. Vorgängervorschrift war § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG. Gemäß § 2 Nr. 5 sind selbständig tätige Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des KSVG in der gesetzlichen Rentenversicherung v...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.6 Sonstiges

Rz. 47 Der Spitzenverband hat seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt, indem er die "Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Projektförderung und Auftragsvergabe im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3I gültig ab dem 17.10.2017" aufgestellt hat. Rz. 48 Die Fördergrundsätze untergliedern sich in 8 Kapitel. Sie treffen Aussage...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.7 Verfahren zur Auszahlung (Satz 10)

Rz. 53 Näheres über das Verfahren zur Auszahlung der aus dem Ausgleichsfonds zu finanzierenden Fördermittel regelt nach Maßgabe von Satz 10 der Spitzenverband Bund der Pflegeversicherung und das Bundesversicherungsamt durch Vereinbarung. Die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und dem Bundesversicherungsamt getroffenen Vereinbarungen enthalten Regelungen zur Hö...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.2 Normzweck

Rz. 7 § 9 kommt bei der Definition der Rolle und der Aufgaben der Länder bei der Finanzierung der Pflegeversicherung eine zentrale Funktion zu (BSG, Urteil v. 28.9.2017, B 3 P 4/15 R, Rz. 21). Rz. 8 § 9 Satz 1 beschreibt ganz allgemein die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder für eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versor...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.1 Berichtspflicht der Bundesregierung (Abs. 1)

Rz. 11 Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes ab 2029 im Abstand von 4 Jahren über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland; Abs. 1. Rz. 12 Durch Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) wurde in § 10 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.9.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 91 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist weiter auch die Finanzierung der Geschäftsstelle nach § 82c Abs. 6 sicherzustellen, Satz 1. Rz. 92 Nach § 82c Abs. 6 Satz 1 hatte der Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Pflicht, bis zum 31.12.2022 eine Geschäftsstelle einzurichten. Die Geschäftsstelle hat dienende Funktion für jeden Landesverband der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.5 Finanzielle Förderung der Investitionskosten (Satz 5)

Rz. 68 Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen; Satz 5. Rz. 69 Dabei nimmt Satz 5, der explizit am Einsparungspotential ansetzt, um die Träger der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung zu entlasten, wi...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.2 Fördervolumen (Satz 1)

Rz. 43 Das Fördervolumen beträgt nach Satz 1 5 Mio. EUR pro Kalenderjahr, wobei der zum 1.7.2008 in Kraft getretene neue Satz 5 dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit der Möglichkeit einer Übertragung in das Folgejahr mehr Flexibilität im zeitlichen Ablauf eröffnet. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Satz 3 erlaubt für den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.14 Regelungsbefugnis (Abs. 10)

Rz. 141 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und das Bundesversicherungsamt regeln das Nähere über das Verfahren zur Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel zur Finanzierung der Maßnahmen nach den Abs. 6 bis 8 aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Rz. 142 Eine Vereinbarung nach Abs. 10 zwischen dem GKV-Spit...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.1 Aufbau einer effektiven Pflegeinfrastruktur (Satz 1)

Rz. 19 Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur, Satz 1. Rz. 20 Damit hat der Bundesgesetzgeber in § 9 Satz 1 zwar den Ländern aufgegeben, durch Landesrecht eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu scha...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.2 Förderung ab 2025 (Satz 2)

Rz. 106 Die Maßnahmen nach Satz 1 werden in den Jahren 2025 bis 2030 mit den in den Jahren 2023 und 2024 nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung gefördert; Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 20 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.5 Abstimmung (Satz 8)

Rz. 46 Satz 8 verlangt, dass die Maßnahmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt werden. Soweit finanzielle Interessen einzelner Länder berührt werden, sind diese nach Maßgabe von Satz 9 zu beteiligen.mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 14 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.1 Beitragszahlung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Rz. 3 Ab dem 1.1.1995 waren Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Wochenstunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, nach Maßgabe des § 3 Nr. 1a versicherungspflichtig. Seit dem 1.1.2017 sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder ...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die in § 12 normierten, weitergehenden und grundlegenden Aufgaben der Pflegekassen dienen allesamt dem Wohl der Versicherten und stellen deren – auch in den Einweisungsvorschriften nochmals ausdrücklich normierten – Rechte sicher; so insbesondere das Recht auf ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1. Ganz allgemein dient die koordinieren...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.4 Optionale Regelungsgegenstände (Satz 4)

Rz. 47 Durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorgesehene und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen orientierte finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und/oder Pflegeeinrichtungen bei der Tragung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als Förderung der Pflegeeinrichtungen gilt, Satz ...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.1 Förderungspflicht (Satz 1)

Rz. 69 Satz 1 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Förderung solcher wissenschaftlichen Expertisen. Rz. 70 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen damit insbesondere verpflichtet, wissenschaftliche Expertisen zu beauftragen, deren Ergebnis...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.4 Ziele, Dauer, Inhalte der Maßnahmen (Satz 7)

Rz. 45 Nach Maßgabe von Satz 7 bestimmt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen einheitlich und gemeinsam Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.13.2 Leistungsverpflichteter (Satz 2)

Rz. 139 Der jeweilige Finanzierungsanteil, der auf die privaten Versicherungsunternehmen entfällt, kann von dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unmittelbar an das Bundesversicherungsamt zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 65 geleistet werden, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.4 Modellvorhaben innovative Versorgungsansätze (Abs. 3a)

Rz. 56 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 3 Mio. EUR im Kalenderjahr Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen d...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.2 Zahlungsverpflichtung der Künstlersozialkasse

Rz. 5 Die KSK ist gemäß § 169 Nr. 2 Beitragsschuldnerin. Sie ist nach § 175 Abs. 2 zur Zahlung eines Beitrags unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173) nur insoweit verpflichtet, als der versicherte Künstler oder Publizist seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nach dem KSVG (§ 15 KSVG) an die KSK gezahlt hat. Eine Zahlungsverpflichtung der KSK besteht a...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.7 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 8 Parallelvorschriften sind § 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 SGB XI für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. a RVO und § 112 Abs. 4 Buchst. a AVG. In der Zeit, in der sie Vorruhestandsgeld beziehen, sind Personen nach § 3 Nr. 4 versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspfli...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.4 Neunter Bericht – vorgesehen für das Jahr 2029

Rz. 34 Der Neunte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland war nach dem bis 31.12.2025 geltendem Recht bis spätestens Ende des Jahres 2028 vorzulegen; das ergab sich zwanglos aus dem 4-Jahres-Turnus und dem damals noch gültigen Startdatum "ab 2016". Durch das Gesetz zur Befugniserweiterun...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.4 Hausgewerbetreibende (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2)

Rz. 26 Vorgängervorschriften war § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO. Den Begriff des (selbständigen) Hausgewerbetreibenden definiert § 12 Abs. 1 SGB IV . Die Versicherungspflicht ergibt sich aus § 2 Nr. 6. Beitragsbemessungsgrundlage für Hausgewerbetreibende ist gemäß Abs. 1 Nr. 4 das Arbeitseinkommen. Für Hausgewerbetreibende, die ehrenamtlich tätig sind, gelten gemäß Abs. 2 die Reg...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.3.3 Integrierte Versorgung (Satz 3)

Rz. 70 Durch die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) geschaffene Regelung in Satz 3 werden die Pflegekassen verpflichtet, die bereits durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in § 92b geschaffene Regelung der Teilnahme von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen an der integrierten Versorgung intensiv zu nutzen, um damit eine die Versicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.4 Zweites SGB VI-ÄndG/Beitragssatz 2004

Rz. 9 Nach dem Ergebnis der gemeinsamen Finanzschätzungen von BMGS, VDR und BfA wäre nach dem damals geltenden Recht der Beitragssatz für 2004 auf 20,5 % festzusetzen gewesen. Um den Beitragssatz von 19,5 % im Jahre 2004 beibehalten zu können, wurden deshalb zunächst mit dem Zweiten SGB VI-ÄndG v. 27.12.2003 kurzfristige Maßnahmen ergriffen wie insbesondere die Aussetzung de...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 3 Abs. 1 erlegt der Bundesregierung eine Berichtspflicht auf und regelt, dass die Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten hat. Rz. 4 Abs. 2 erlegt den Ländern eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit über Art und Umfang der fi...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.3 Abweichung (Satz 3)

Rz. 44 Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, die in der stationären Pflege 5 Pflegeklassen vorsehen und für die integrierte Versorgung zulassen, ist nach Satz 3 seit dem 1.7.2008 auch eine Abweichung von den Regelungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 möglich. Zulässig werden nach der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 16/7439 S. 50) dadurch beispielsweise Modellvor...mehr

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Jansen, SGB VI § 171 Freiwi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Regelung bestimmt bzw. stellt klar (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 185), dass freiwillig Versicherte ihre Beiträge selbst zu tragen haben; sie sind damit auch Beitragsschuldner (§ 173). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.4 Bezieher von Krankengeld nach § 44a SGB V (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 7a Parallelvorschrift in der Pflegeversicherung ist § 59 Abs. 2 Satz 2 SGB XI. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Beitragsfreiheit, § 224 Abs. 1 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung ist die Beitragstragung in § 347 Nr. 5a SGB III geregelt. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c ist eine Folgeregelung zur Änderung des modifizierten Krankengeldanspruches nach § 44a SGB V zum...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.3.2 Kirchliche Träger u. a. (Satz 2)

Rz. 66 Während Satz 1 der Vorschrift die bestehende Vielfalt von Trägern betont, hebt Satz 2 das besondere Selbstverständnis kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege heraus. Rz. 67 Dem Auftrag kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege, kranke, gebrechliche und pflegebedürftige Menschen zu pflegen, zu betreuen, zu trösten und sie im Sterb...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.7 Finanzierung Qualitätsausschusses und wissenschaftlicher Aufträge (Abs. 4)

Rz. 82 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ebenfalls die Finanzierung der qualifizierten Geschäftsstelle nach § 113b Abs. 6 und der wissenschaftlichen Aufträge nach § 113b Abs. 4 und 4a sicherzustellen. Rz. 83 Die bisherige Schiedsstelle Qualitätssicherung wird zu einem Qualitätsausschuss, der von einer wissenschaftlich qualifizierten Geschäftsstell...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 7c Die Beitragstragung von Beziehern von Pflegeunterstützungsgeld ist seit dem 1.1.2015 in Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e geregelt. Pflegeunterstützungsgeld wird gemäß § 44a Abs. 2 SGB XII für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen gewährt, wenn Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall e...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.5 Modellvorhaben einheitliche Bemessung des Personalbedarfs; § 113c Satz 1 (Abs. 3b)

Rz. 63 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen stellt weiter durch die Finanzierung von Studien, Modellprojekten und wissenschaftlichen Expertisen die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15 Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen (Abs. 2)

Rz. 22a Die Versicherungspflicht von Pflegepersonen richtet sich nach § 3 Satz 1 Nr. 1a. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) wurden zum 1.1.2017 die bisherigen Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Dadurch sollten die Inhalte der Pflegeversicherung und die pflegerische Leistungserbringung auf eine neue pflegefachliche Grundlage...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.9 Praxisbeispiele

Rz. 55 Die in den §§ 45e und 45f getroffenen Regelungen zur Förderung der neuen Wohn- und Betreuungsformen sind insbesondere auf das Modellvorhaben für demenzkranke Pflegebedürftige nach § 8 Abs. 3 SGB XI zurückzuführen (BSG, Urteil v. 18.2.2016, B 3 P 5/14 R, Rz. 17 unter Bezugnahme auf Dalichau, GuP 2013, 50, 51, 57).mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.8.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 86 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist die Finanzierung der gemäß § 113 Abs. 1b Satz 1 beauftragten, fachlich unabhängigen Institution sicherzustellen, Satz 1. Rz. 87 Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz v. 21.12.2015 wurden die Vertragsparteien nach § 113 verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 1b eine fachlich unabhängige Institution mit der Zusammenf...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.8 Ausstattung der Pflegeeinrichtungen (Abs. 8)

Rz. 22 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen haben bis zum 1.7.2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen. Rz. 23 Bisher haben ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, sich freiwillig an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Die Anb...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.1 Grundsatz – Förderung 2019 bis 2024 (Satz 1)

Rz. 100 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern; Abs. 7 Satz 1 (vgl. zu diesem Mode...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.3 Berichtspflicht der Länder (Abs. 2)

Rz. 37 Die Länder berichten dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 30.6. über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen; Abs. 2. Rz. 38 Abs. 2 ist erst durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. c des Dritten G...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.8 Entwicklungshelfer, sekundierte Personen und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 4 Buchst e AVG. Parallelvorschriften in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen nicht, in der Arbeitslosenversicherung kommt § 349a SGB III in Betracht. Entwicklungshelfer i. S. d. Entwicklungshelfer-Gesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, Angehörige eines Mitgliedstaates ...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.1 Beitragserhebung

Rz. 2 § 157 bestimmt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach einem bestimmten Vomhundertsatz – dem nach Maßgabe des § 158 festzusetzenden (linearen) Beitragssatz – der für die einzelnen Gruppen der Versicherten in den §§ 161 ff. vorgeschriebenen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben werden, wobei die Beitragbemessungsgrundlage nach oben durch die Beitragsbe...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.1 Einleitung

Rz. 16 § 46 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Pflegekassen zu den Trägern der Pflegeversicherung. Die Trägerschaft erschöpft sich für die Kassen indes nicht darin, den Status des Versicherers einzunehmen. Der Aufgabenkreis einer Pflegekasse geht weit darüber hinaus. § 12 normiert einige dieser darüber hinausgehenden grundlegenden Aufgaben der Pflegekassen. Konkretisierungen finden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) mit Wirkung zum 1.10.2022 ...mehr