Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdd) Sachleistungen nach dem ALG (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 42b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Bezugnahme lautet neben der gesetzlichen Rentenversicherung (= § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 und 2) seit VZ 1995 auch "nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)". Es erfolgt somit eine Gleichstellung der Sachleistungen nach dem ALG mit denen nach der (allgemeinen) gesetzlichen Rentenversicherung. Rn. 42...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cae) Leistungen aus einer Krankenversicherung

Rn. 33 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Krankengeld Zu den Leistungen in der (gesetzlichen) Krankenversicherung s § 21 Abs 1 SGB I, § 11 SGB V. Ein Bsp für eine solche Leistung ist das Krankengeld (§ 21 Abs 1 Nr 2 Buchst g SGB I, § 44 SGB V, s BFH BFH/NV 2009,1625). Dieses unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG; s § 32b Rn 81f (Handzik);...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cob) Mit § 3 Nr 1 EStG vergleichbare Leistungen (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG)

Rn. 119g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) nimmt auf die in § 3 Nr 1–2 Buchst d EStG genannten Leistungen Bezug. Mit Wirkung ab VZ 2021 erweiterte Art 2 Nr 1a, Art 50 Abs 4 JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) diese Bezugnahme auch auf mit dem Elterngeld vergleichbare Leistungen der Länder und vergleichbare Leistungen ausländischer (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 219k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2 Buchst b, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fasste den § 3 Nr 5 EStG mit Wirkung ab VZ 2020 neu. Rn. 219l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/13436, 104) verweist zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.1.2 Pflegeversicherung

Der Bezug einer Altersrente wirkt sich nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 3 Bedeutung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung, zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, für eine private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat. Für weiterbeschäftigte Regelaltersrentner handelt es sich i. d. R nur um Beiträge zur Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Lohn- und Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.6.1 Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

Auch beschäftigte Rentner haben den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % zu tragen. Dieser Beitrag ist sowohl aus dem Arbeitsentgelt als auch aus der Rente zu zahlen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.4 Aktivrente

Seit dem 1.1.2026 erhalten Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze noch in nicht selbstständiger Beschäftigung arbeiten, bis zu 2.000 EUR ihres Arbeitsentgelts monatlich steuerfrei (Aktivrente). Die Einnahmen bleiben allerdings trotz der Steuerfreiheit sozialversicherungspflichtig. Auch einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse so...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.6.2 Abschlag vom Pflegeversicherungsbeitrag

Abschläge von jeweils 0,25 % auf den Pflegeversicherungsbeitragssatz gibt es für beschäftigte Rentner vom 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung deren 25. Lebensjahres. Wichtig Kein zusätzlicher Beitragsanteil ab Jahrgang 1939 Personen, die älter sind als Jahrgang 1940, müssen den Beitragsanteil zur Pflegeversicherung nicht zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.5 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4 Beschäftigung von Rentnern

Nehmen Rentner eine Beschäftigung auf, kann sich dies auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken- und Pflegeversicherung und auch auf die Renten-Auszahlung auswirken. Die Rentenart ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug rentenunschädlich möglich ist. Tabellarische Übersicht zu Beiträgen und Beitragsgruppen Die nachf...mehr

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Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 69 Aydik/Bernzen/Lubitz/Gros/Grube/Gummert/Sitzler/Wabnitz/Wagner/Wiesner, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Sozialwirtschaft, Monographie 2018. Baehrens/Bachert/Hoeschele, Warum ein retrogrades "Kalkulationsmodell Top-Down" dem prospektiven Vereinbarungsprinzip widerspricht, NDV 2005, 326. Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2003, 664, 712. B...mehr

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Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.4 Vorversicherungszeit

Rz. 11 Mit Einführung der Pflegeversicherung zum 1.1.1995 sollten möglichst alle Pflegebedürftigen in den Schutz der Versicherung einbezogen werden (BR-Drs. 505/93). Um die Solidargemeinschaft der Versicherten aber auf Dauer nicht zu überfordern, hat der Gesetzgeber bereits mit Einführung der Pflegeversicherung das Erfordernis der Vorversicherungszeit stufenweise eingeführt. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 137 Vermög... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift schreibt eine Trennung des Sondervermögens von dem übrigen Vermögen sowie sonstigen Rechten und Pflichten der sozialen Pflegeversicherung vor. Zur Begründung dieser Regelung führt der Gesetzgeber (in BT-Drs. 18/1798 S. 43 f.) wörtlich aus: Zitat Aus der Rechtsnatur der Rücklage als Sondervermögen folgt die Trennung vom Vermögen, den Rechten und Verbindlich...mehr

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Sommer, SGB XI § 132 Zweck ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach der von dem Gesetzgeber prognostizierten demografischen Entwicklung wird die Anzahl der Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in Deutschland in den kommenden Jahren deutlich steigen. Um übermäßige Beitragssatzsteigerungen in Zeiten besonderer demografiebedingter Belastungen zu vermeiden, dient die Bildung eines Sondervermögens in der sozialen Pflegeversicherun...mehr

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Sommer, SGB XI § 135 Zuführ... / 2.2 Sonderregelung für das Jahr 2023 (Abs. 3)

Rz. 4 Für das Jahr 2023 erfolgt nach Abs. 3 die Zuführung der Mittel nach Abs. 1 im Jahr 2024 in 12 Raten in Höhe von je einem Zwölftel von 0,1 % der beitragspflichtigen Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung des Vorjahres. Der Gesetzgeber weicht mit dieser durch das PUEG v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) zum 1.7.2023 getroffenen Regelung insoweit von den Zahlungsmodalitäten...mehr

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Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit Wirkung zum 1.1.1995 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 10 Nr. 11 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Regormgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) zum 1.1.2020 geändert. Mit der Vorschrift des § 33 stellt der Gesetzgeber allgemeine...mehr

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Sommer, SGB XI § 136 Verwen... / 2.1 Zulässigkeit der Mittelverwendung

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift kann ab dem Jahr 2035 das Sondervermögen zur Sicherung der Beitragssatzstabilität der sozialen Pflegeversicherung verwendet werden, wenn ohne eine Zuführung von Mitteln an den Ausgleichsfonds eine Beitragssatzanhebung erforderlich würde, die nicht auf über eine allgemeine Dynamisierung der Leistungen hinausgehenden Leistungsverbesserungen ber...mehr

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Sommer, SGB XI § 135 Zuführ... / 2.1 Allgemeine Grundsätze der Mittelzuführung (Abs. 1 und 2)

Rz. 2 Zuständig für die Zuführung der Mittel an das Sondervermögen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das infolge Umbenennung durch Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 mit Wirkung zum 1.1.2020 an die Stelle des Bundesversicherungsamtes (BVA) getreten ist. Nach Abs. 1 Satz 1 hat das BAS dem Sondervermögen monatlich zum 20. des Monat...mehr

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Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung auf Antrag erbracht (genauso wie im Grundsatz auch Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung, anders als Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung, die im Grundsatz von Amts wegen erbracht werden). Das A...mehr

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Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 1.7.2025. Lange, Anrechenbarkeit der Versicherungszeit auf die Vorversicherungszeit in der sozialen Pflegeversicherung, NZS 2018, 503.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 134 Verwal... / 2.3 Steuerrechtliche Behandlung des Sondervermögens

Rz. 7 Nach Abs. 3 gilt für Zwecke der Doppelbesteuerungsabkommen das Sondervermögen als in Deutschland ansässige Person, die der deutschen Besteuerung unterliegt. Diese Regelung wurde durch das PUEG v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) mit Rückwirkung zum 1.1.2023 in das Gesetz eingefügt. Im Hinblick darauf, dass der Pflegevorsorgefonds durch das Erste Pflegestärkungsgesetz zum 1.1...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.3 Befristung

Rz. 10 Die Regelungen zur Befristung von Leistungen (Abs. 1 Satz 4 bis 8) dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Schaffung von Transparenz bei absehbaren Veränderungen des Pflegebedarfs. Erreicht werden soll, dass die Leistungen der Pflegeversicherung am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet zur Verfügung gestellt werden (BT-Drs. 16/7439 S. 53 f.). Die Regelungen sollen dar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 138 Jahres... / 2.1 Berichterstattungspflicht

Rz. 2 Satz 1 verpflichtet die Deutsche Bundesbank in ihrer Eigenschaft als Verwalterin des Sondervermögens (vgl. § 134) gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit zur jährlichen Vorlage eines Berichts über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens. Aufgabe der Bundesregierung ist es nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers wiederum, den gesetzgebenden Körperschaften...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 136 Verwen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 136 wurde durch Art. 1 Nr. 30 des Ersten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz -PSG I) v. 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) mit Wirkung zum 1.1.2015 in das Gesetz eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 39 Nr. 11 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 131 Pflege... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift schreibt die Errichtung eines Sondervermögens unter dem Namen "Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung" vor. Bei der Bildung des nach § 133 rechtlich unselbständigen Pflegevorsorgefonds handelt es sich nicht um ein Sondervermögen des Bundes (BT-Drs. 18/1798 S. 42), sondern um ein gemeinschaftliches Vermögen der Pflegekassen (vgl. Lecke/Kempchen, in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 134 Verwal... / 2.2 Anlagerichtlinien Sondervermögen

Rz. 4 Nach Abs. 2 Satz 1 sind die dem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich der Erträge unter sinngemäßer Anwendung der Anlagerichtlinien für die Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes", "Versorgungsfonds des Bundes", "Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" und "Versorgungsfonds der sozialen Pflegeversicherung" (Anlagerichtlinien Sondervermögen) z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.3 Beitragspflichtige Untergrenze

Beiträge aus Kapitalleistungen sind nicht zu entrichten, wenn der auf den Kalendermonat umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (2026: 197,75 EUR; 2025: 187,25 EUR). Bei einer Kapitalleistung ergibt sich durch die Umverteilung auf 120 Monate im Jahr 2026 ein Grenzwert i. H. v. 23.730 EUR (2025: 22.470 EUR). Wird diese Mindesteinnahmegrenze überschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 3 Aktivrente in der Sozialversicherung

Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. G Bei Bezug einer Altersvollrente entfallen jedoch für Rentner die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Insbesondere besteht für viele Aktivrentner weiterhin Krankenversicherungspflicht (das ist aber keine Tatbestandsvoraussetzung[2]). Bezie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Beitragspflicht nicht regelmäßig wiederkehrender Leistungen

Versorgungsbezüge können nicht nur als laufende Bezüge gewährt werden. Die Zahlung eines Versorgungsbezugs kann auch als Kapitalleistung oder Kapitalabfindung erfolgen. Diese nicht regelmäßig wiederkehrenden Leistungen sind ebenfalls beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.4 Kapitalleistung wird bei noch fortdauernder Beschäftigung gezahlt

Gerade bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung schon fließt, der Versicherte aber noch weiter arbeitet. Auch in diesen Fällen beginnt die 10-Jahresfrist mit dem 1. des auf die Auszahlung des Kapitalbetrags folgenden Monats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr