Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.6.1 Grundsatz der Mitglieder- und Arbeitgeberfinanzierung (Satz 1)

Rz. 63 Nach Abs. 6 Satz 1 werden die Ausgaben durch paritätische Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert. In Anlehnung an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie die Arbeitsförderung normiert § 58 Abs. 1 Satz 1 den Finanzierungsgrundsatz der hälftigen Beitragsaufbringung durch die Mitglieder und Arbeitgeber. Diese Beitragsaufbringung betrifft aus...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.6.2 Höhe der Beiträge; beitragspflichtige Einnahmen (Satz 2)

Rz. 67 Die Höhe der Beiträge, der Beitragssatz, die Beitragsbemessungsgrenze, die Beitragszeit, die Beitragsfreiheit, die Beitragszahlung sowie die Beitragszuschüsse für Mitglieder sind in den §§ 54ff. geregelt.Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist es verfassungsrechtlich geboten, die Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung der Beiträge in der sozialen Pflegev...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.8 Prozessuales

Rz. 75 Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist nach § 51 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG eröffnet. Die Sozialgerichte entscheiden in Angelegenheiten sowohl der sozialen auch der privaten Pflegeversicherung. Für die Zuständigkeit macht es daher keinen Unterschied, ob der Betroffene gesetzlich oder privat pflegeversichert ist. Rz. 76 In der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.7 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 23 Ergänzende Regelungen finden sich in folgenden Vorschriften: § 5 SGB V (Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung), § 193 VVG (Versicherte Person; Versicherungspflicht), § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit) und § 15 SGB XI (Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument), §§ 48 ff. SGB XI (Träger der Pflegeversicherung i...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.6 Aufbringung der Mittel im Allgemeinen (Abs. 6)

2.6.1 Grundsatz der Mitglieder- und Arbeitgeberfinanzierung (Satz 1) Rz. 63 Nach Abs. 6 Satz 1 werden die Ausgaben durch paritätische Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert. In Anlehnung an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie die Arbeitsförderung normiert § 58 Abs. 1 Satz 1 den Finanzierungsgrundsatz der hälftigen Beitragsaufbringung durch di...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.5.1 Geschlechtsspezifische Unterschiede

Rz. 61 Nach Maßgabe von Abs. 5 (bis 31.12.2015 Abs. 4a) sollen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen und ihrer Bedarfe an Leistungen berücksichtigt werden.mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.8 Drucksachen

Rz. 24 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) – BT-Drs. 18/5926 S. 12, 83 = BR-Drs. 354/15 S. 2, 83, zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394) – BR-Drs. 376/18 S. 29, 104 = BT-Drs. 19/4453 S. 32, 94, 95).mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.6 Vorgängervorschriften

Rz. 22 Vorgängervorschriften zu § 1 in der Reichsversicherungsordnung (RVO) existieren nicht. Allerdings ist auf die §§ 53 bis 57 SGB V i. d. F. des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hinzuweisen, die einen Anspruch auf häusliche Pflegehilfe für Schwerpflegebedürftige regelten.mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.5.2 Gebot der kultursensiblen Pflege

Rz. 62 Auch soll den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegene und weiter steigende Zahl pflegebedürftiger Migranten. Pflege ist dann kultursensibel, wenn sie Rücksicht nimmt auf die besondere Biographie und Herkunft des einzelnen pflegebedürftigen Menschen, seine Gewohnheiten u...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Soziale Pflegeversicherung (Abs. 1) Rz. 25 Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ordnet Abs. 1 die Einrichtung und Schaffung eines eigenständigen Zweigs der Sozialversicherung in Form einer sozialen Pflegeversicherung an. Rz. 26 Die Pflegeversicherung war von Anfang an nicht als Vollversicherung geplant, sondern als eine Art "Teilkaskoversicherung" k...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 30.11.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen. Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394) mit Wirkung zum 1.1.2019 geändert. 1.1 Ziele der Pflegeversicherung Rz. 2 Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung pflegebedürftiger Menschen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.7 Familienangehöriger einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Abs. 7)

Rz. 72 Nach Abs. 7 gilt ein Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft i. S. d. SGB XI als Familienangehöriger des anderen Lebenspartners, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Rz. 73 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 20.7.2017 (BGBl. I S. 2787) zum 1.10.2017 ist eine...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.5 Spezifische Merkmale (Abs. 5)

Rz. 58 Abs. 5 nennt weiter 2 besondere Merkmale, die bei der Pflege zu beachten sind, zum einen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen zum anderen das Gebot der kultursensiblen Pflege. Rz. 59 Die in der Norm genannten Merkmale "geschlechtsspezifische Unterschiede" und "kultursensiblen Pflege" haben im gesamten Recht des SG...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.3 Stufenweise Einführung der Leistungen

Rz. 5 § 1 Abs. 5 in seiner noch bis zum 31.12.2015 gültigen Fassung sah die stufenweise Einführung der Leistungen vor. Die Leistungen wurden in 2 Stufen eingeführt, und zwar anlässlich der Notwendigkeit häuslicher Pflege einerseits und stationärer Pflege andererseits (vgl. auch die ursprünglichen Gesetzesmotive zum Pflege-Versicherungsgesetz: BR-Drs. 505/93 S. 89 = BT-Drs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Eines der Ziele der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege in besonderem Maß zu unterstützen und zu fördern. Die Vorschrift stellt damit eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung heraus. Rz. 4 Sinn dieser zentralen Zielvorgabe des Pflegerechts ist es, Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste zu fördern und finanziell zu unterstützen, solange dies m...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 74 Das Recht auf Selbstbestimmung für Pflegebedürftige wird unter anderem durch die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gestärkt. Die Charta kann auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) abgerufen werden. Rz. 75 Das Postulat des § 2 Abs. 1 Satz 1 , wonach die Leistungen der Pflegeversicherung den...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.1 Selbständigkeit und Selbstbestimmung (Satz 1)

Rz. 19 Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht; Satz 1. Rz. 20 Satz 1 ist Ausfluss der Menschenwürde. Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und...mehr

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Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2.1 Personenkreis und beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Vorgesehen war die Vorschrift für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 69). Allerdings wurde diese Formulierung erweitert auf "Versicherungspflichtige", um auch für die in § 5 Abs. 1 Nr. 10 genannten Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt klarzustellen, dass die Vorschrift Anwendung findet (vgl. BT-Dr...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 11 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.2 Grenzen

Rz. 19 Der Grundsatz des Vorrangs häuslicher Pflege hat keinen absoluten Geltungsanspruch. Nicht jegliche Leistungen der Pflegeversicherung müssen sich dem Ziel unterwerfen, den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu belassen. § 3 Satz 1 sagt hierzu vielmehr aus, dass die Pflegeversicherung "vorrangig" die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Na...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 10 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.3 Vorrang der häuslichen Pflege in der Sozialhilfe (§ 64 SGB XII)

Rz. 9 Der Vorrang der häuslichen Pflege besteht nicht nur in der sozialen Pflegeversicherung des SGB XI, sondern auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Das schreibt ausdrücklich zunächst die Generalnorm des § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen) vor (vgl. auch Sächs. LSG, Beschluss v. 28.8.2008, L 3 B 613/07 SO-ER, Rz. 29). D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.7 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 15 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.3 Vorpflichtversicherung

In der Arbeitslosenversicherung tritt Versicherungspflicht nur dann ein, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit, arbeitslosenversicherungspflichtig war oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatte. Zu den Vorversicherungszeiten zählen auch Zeiten der Antragspflichtversicherung nach § 28a SGB III. Unmittelbarkeit Unmittelba...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.1 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40a Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 § 40 Abs. 4 Satz 1 sieht einen Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen des Pflegebedürftigen gegen die Pflegekasse vor. Die Norm ist Teil des Gesetzesprogramms, der häuslichen Pflege den Vorrang vor der stationären Pflege zu geben (§ 3 Satz 1; Sächs. LSG, Urteil v. 7.1.2009, L 1 P 15/08, Rz. 18). § 40 Abs. 4 Satz 1 verfolgt den Zweck, die eigenständige Lebensfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.1 Umfang und Inhalt

Rz. 16 Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können; Satz 1. Rz. 17 Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege, die in Art und Umfang vom festgestellten Pflegegrad abhängen, sind...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Bröder, Die beitragsrechtliche Behandlung von geschuldeten Arbeitsentgelten, DAngVers 2005, 8. Klose, Beitragsfreiheit bei Erziehungsgeldbezug, SGb 1995, 195. ders., Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge – Eine Erwiderung, NZS 1996, 9. ders., Nochmals: Sozialversicherungsbeiträge und lohnmindernde Vertragsstrafen, NZA 1997 S. 872. Niemann, Versicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.2.3 Grundsatz der gleichgeschlechtlichen Pflege (Satz 3)

Rz. 58 Satz 3 wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) angefügt, mit dem die Problematik der gleich-/verschiedengeschlechtlichen Pflege aufgegriffen wurde. Die Vorschrift kommt dem Anliegen entgegen, einen Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege in das Gesetz aufzunehmen (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BR-Drs. 718/07 S. 103 = BT-Drs. 16/7...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.2 Grundsatz der aktivierenden Pflege (Satz 2)

Rz. 28 Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424), in Kraft ab 1.1.2017, ergänzte in Abs. 1 Satz 2 die aktivierende Pflege (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112). Rz. 29 Die aktivierende Pflege ist anerkannter ...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.2 Versicherungspflicht von pflegenden Angehörigen

Rz. 26 Der Grundsatz des Vorrangs der häuslichen Pflege liegt auch in der Förderung von Angehörigen, Nachbarn oder ambulanten Diensten. Damit kommt – ähnlich wie dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 niedergelegtem Recht auf Selbstbestimmung – auch diesem Merkmal die Funktion eines Begründungselements bei der Gesetzesauslegung von Anspruchsvoraussetzungen i. S. des Auslegungsgrundsatzes ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Sofern der Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichert ist, zieht dies "automatisch" auch den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung nach sich. Allerdings unterliegt ein in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichertes Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung gleichwohl der Versicherungspflicht.[1] Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage. Darüber h...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 4 Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung müssen bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen krankenversicherte Beamte und andere Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit einen Beihilfeanspruch haben, eine private Pflegeversicherung abschließen. Diese muss die Beihilfeleistungen im Pflegefall bis zu der Höhe aufstocken, dass insgesam...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.1 Kranken- und Pflegeversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 1 Steuerpflichtige Beamtenbezüge

Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bezüge und die spätere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie unterliegen mit ihren Dienstbezügen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften – einschließlich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage. Dabei ist die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden.[1] Die steuerliche Berücksi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 2 Einstufung als Sachlohn

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen.[1] Mit einem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Einstufung der betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug Stellung genommen.[2] Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze Danach stellt die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- o...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 2 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Re...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 2.3 Vertragsloses Ausland

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr