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Sommer, SGB XI § 1 Soziale Pflegeversicherung / 2 Rechtspraxis

Dr. Tobias Kador
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2.1 Soziale Pflegeversicherung (Abs. 1)

 

Rz. 25

Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ordnet Abs. 1 die Einrichtung und Schaffung eines eigenständigen Zweigs der Sozialversicherung in Form einer sozialen Pflegeversicherung an.

 

Rz. 26

Die Pflegeversicherung war von Anfang an nicht als Vollversicherung geplant, sondern als eine Art "Teilkaskoversicherung" konzipiert. Sie deckt daher die Kosten für grundlegende Leistungen nicht vollständig ab, sodass für Versicherte ein hoher Eigenanteil entsteht. Diese Versorgungslücke muss insbesondere bei der stationären Pflege angesichts sinkender Renten im Alter immer häufiger durch die Sozialhilfeträger geschlossen werden, insbesondere als Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII.

 

Rz. 27

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit sollte dabei nach den bewährten Vorbildern des sozialen Versicherungssystems entsprechend den Risiken Krankheit, Unfall, Alter und Arbeitslosigkeit im Rahmen eines neuen eigenständigen Zweiges der Sozialversicherung abgesichert werden (zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 505/93 S. 88 = BT-Drs. 12/5262 S. 88).

2.2 Zugehörigkeit zur Pflegeversicherung im Sinne einer wechselseitigen Abhängigkeit (Abs. 2)

2.2.1 Versicherter Personenkreis kraft Gesetz (Satz 1)

 

Rz. 28

In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

 

Rz. 29

Der deutsche Gesetzgeber hat sich damit für eine akzessorische Abhängigkeit der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung entschieden, was sich nicht nur § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XI i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, sondern gerade auch § 1 Abs. 3 SGB XI entnehmen lässt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 6.6.2023, L 5 P 73/20, Rz. 37; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 21.11.2019, L 5 P 19/17, Rz. 71).

 

Rz. 30

Dort, wo keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet wird, scheidet daher auch eine Pflichtversicherung in der sozialen Pflegevers...

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