Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.4 Nebenverdienst

Nebenverdienst, der beim gleichen Arbeitgeber erzielt wird, ist hinzuzurechnen. Nebenverdienst bei einem anderen Arbeitgeber wird nicht berücksichtigt, solange nicht ein Zusammenrechnungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts vorliegt. Hinweis Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.[1]mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 1.1.2013

1.3.1 Ziel der Reform Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger e...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.2 Verbesserung der Aufenthaltsermittlung

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, ist gem. § 755 ZPO die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher wie folgt möglich: Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher anfragen beim Ausländerzentralregister, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, beim Kraftfahrt-Bundesamt, sofern die Hauptforderung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2 Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?

Die ZPO unterscheidet in den §§ 850a bis 850c ZPO 3 Gruppen von pfändungsgeschützten Vergütungsansprüchen wie folgt: Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO Relativ pfändbare Bezüge, § 850c ZPO 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZP...mehr

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Pfändung von Lohn / 1 Überblick über die Reformen im Zwangsvollstreckungsrecht

1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tiefgreifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem die Neuregelung, dass die Pfändungsgrenzen alle 2...mehr

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Pfändung von Lohn / 10.2 Anzeige der Abtretung an den Arbeitgeber

Für die Wirksamkeit des Abtretungsvertrags ist die Anzeige der Abtretung an den Arbeitgeber ohne Belang. Solange er aber keine Kenntnis von der Abtretung hat, darf er mit befreiender Wirkung an den Arbeitnehmer oder aber auch an einen der Abtretung nachrangigen Pfändungsgläubiger leisten. Die Abtretung wird gegenüber dem Arbeitgeber also erst in Vollzug gesetzt, wenn er von ...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Den bei Pfändung gegen gewöhnliche Geldforderungen pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens bestimmt § 850c ZPO, auf dem die amtliche Lohnpfändungstabelle beruht. Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen sind grundlegend durch das 7. Gesetz zur Änderung von Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung zum 1.1.2002 um 48,88 % erhöht worden. Nunmehr wird die Pfändungstabelle grundsätzl...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

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Pfändung von Lohn / 1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tiefgreifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem die Neuregelung, dass die Pfändungsgrenzen alle 2 Jahre jeweils zum 1. Juli entsprechend der im Ve...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.1 Arbeits-/Dienst-/Versorgungsbezüge u. a. (§ 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO)

Als Arbeitseinkommen gelten auch rückständiger Lohn, Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohnerhöhung, Zahlungen aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Abfindungen (auch Sozialplanabfindungen), Urlaubsabgeltung[1], die Vergütung für die Altersteilzeitarbeit einschließlich des Aufstockungsbetrags. Nicht von der Pfändung erfasst ist jedoch der Aufstockungsbetrag zur Renten...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

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Pfändung von Lohn / 15.1 Auswirkungen auf Abtretungen

Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist § 114 InsO a. F. zum 1.7.2014 aufgehoben worden. Damit entfiel die frühere Privilegierung der Abtretungsgläubiger (diese konnten nach früherem Recht trotz Verbraucherinsolvenz noch über zwei Jahre Rechte aus der Abtretung geltend machen) ersatzlos. Mit Eröffnung des In...mehr

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Pfändung von Lohn / 15.3 Auswirkungen auf die Aufrechnungsbefugnis des Arbeitgebers

Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist § 114 InsO zum 1.7.2014 aufgehoben worden. Damit entfiel die frühere Privilegierung des Arbeitgebers als Drittschuldner (dieser konnte nach früherem Recht trotz Verbraucherinsolvenz noch über zwei Jahre Rechte aus der Abtretung geltend machen) ersatzlos. Mit Eröffnung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 15 Auswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf den Arbeitgeber als Drittschuldner

Das Verbraucherinsolvenzverfahren hat Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in mehrfacher Hinsicht. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass am 16.5.2013 der Bundestag das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet hat. Das Gesetz trat am 1.7.2014 in Kraft und gilt für alle Ver...mehr

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Pfändung von Lohn / 15.4 Auswirkungen auf ein Abtretungsverbot

Besteht im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Abtretungsverbot oder ist eine Abtretung unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt, ist eine derartige Regelung gegenüber einer Abtretung zum Zwecke der Restschuldbefreiung unwirksam (§ 287 Abs. 3 InsO). Es handelt sich dabei allerdings nur um eine relative Unwirksamkeit. Das bedeutet, das Abtretungsverbot oder de...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragungsanord...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4.2 Sicherstellung durch Anbringen von Siegeln oder Verfügungsverbot

Rz. 20 Erfolgt die Sicherstellung durch Siegelanlegung oder Verfügungsverbot, verbleibt die Sache im Herrschaftsbereich des Aufsichtsadressaten.[1] Die Siegelanlegung ist wie bei der Pfändung nach § 286 Abs. 2 S. 2 AO ersichtlich zu machen. Das Siegel ist fest anzubringen, also anzukleben, anzunageln, anzuheften etc. Anders als bei der Pfändung macht eine mangelnde Kenntlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.2 Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 10 Neben dem Arbeitsentgelt ist bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Hierzu gehören nach § 228 enumerativ Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung (vgl. Kommen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.10 Sonstige Vermögensverhältnisse

Die Frage nach bestehender Pfändung von Arbeitseinkommen ist zulässig;[1] ebenso diejenige, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Mietinteressenten durchgeführt werden;[2] einem eröffneten Insolvenzverfahren ist ebenfalls zulässig[3], wie diejenige nach Abgabe der Vermögensauskunft.[4] Auch die DSK hält die Frage nach einem eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig, da den ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.5 Pfändung hohen Einkommens

Der Teil des Einkommens, der monatlich 4.766,99 (wöchentlich 1.097,05 EUR oder täglich 219,42 EUR) übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Lohnteils unberücksichtigt.[1] Dieser Mehrbetrag unterliegt nicht dem Pfändungsschutz. Er wird voll von der Pfändung erfasst. Aus diesem Grund geht die Lohnpfändungstabelle auch nur bis zu diesen Höchstbeträgen.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.2 Zusammentreffen der Pfändungen eines nicht bevorrechtigten und eines bevorrechtigten Gläubigers

Trifft die Einkommenspfändung eines nicht bevorrechtigten Gläubigers mit der eines bevorrechtigten Gläubigers zusammen, so ist die Rechtslage verschieden, je nachdem, welcher Gläubiger zuerst gepfändet hat, d. h., welche Pfändung zuerst wirksam geworden ist.[1] Ist die wirksame Erstpfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger erfolgt, so sind auf dessen bevorrechtigte Unte...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 4 Pfändung und Arbeitsverhältnis

Der Schuldner wird von der Pfändung durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses unterrichtet.[1] Grundsätzlich obliegt es ausschließlich dem Arbeitnehmer als Schuldner, Zulässigkeit und Wirksamkeit der Einkommenspfändung zu prüfen und ggf. hiergegen Rechtsmittel einzulegen.[2] Das Vollstreckungsverfahren und Einwendungen dagegen betreffen das Rechtsverhältnis des Arbeitnehmers...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 15 Dauer der Pfändung

Die Pfändung dauert, wenn im Pfändungsbeschluss keine Beschränkung auf eine bestimmte Zeit enthalten ist, bis zur völligen Befriedigung des im Pfändungsbeschluss genannten Gläubigeranspruchs. Zinsansprüche muss der Arbeitgeber nach den Zeiten der Verzinsung bis zu dem Tag berechnen, an dem er mit der letzten Überweisung die restliche Gläubigerforderung abdeckt. Vielfach reic...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.1 Vorrang der früheren Pfändung

Pfänden mehrere nicht bevorrechtigte Gläubiger Arbeitseinkommen ihres Schuldners, so geht das durch die frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor.[1] Dieser Pfändungsrang bestimmt sich nach den Zeitpunkten, in denen die einzelnen Pfändungen (bzw. eine Vorpfändung) mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam geworden sind.[2] Sind die Zustellungen gleichzeit...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 10 Arten der Pfändung

Je nach Forderung kann der Gläubiger verschiedene Lohnbestandteile pfänden. Die wichtigsten Arten sind: Sachpfändungen, z. B. wegen Darlehens-, oder Kaufpreisschulden. Hier richtet sich die Pfändung nach § 850c ZPO; maßgebend für die Ermittlung des pfändbaren Lohnteils ist somit die Pfändungstabelle. Unterhaltspfändungen: Diese richten sich i. d. R. nach § 850d ZPO. Hier wird d...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.3 Zusammentreffen der Pfändungen mehrerer bevorrechtigter Gläubiger

Treffen mehrere Lohnpfändungen durch verschiedene bevorrechtigte Gläubiger zusammen, bei denen das Gericht verschiedene Pfändungsschranken bestimmt haben kann (es wird z. B. der über × EUR hinausgehende Lohn für die Frau zu ½ und für 2 Kinder zu je ¼ gepfändet), so entscheidet wieder – wie im zuerst behandelten Fall – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der einzelnen Pfändung. ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 23 Unterlagen über die Pfändung

Für den Arbeitgeber ist es ratsam, alle Unterlagen über eine Lohnpfändung längere Zeit aufzubewahren (für Auskünfte, Prozess, Wechsel des Sachbearbeiters usw.).mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.2 Pfändung während des Insolvenzverfahrens

Während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Lohnpfändung nach § 89 Abs. 1 InsO im Interesse einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unzulässig. Das Vollstreckungsverbot gilt umfassend für Insolvenzgläubiger.[1] Andere, insbesondere "neue" Gläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubige...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erwirkt hat[1] (Zustellung an den Drittschuldner[2], muss in diese Frist fallen). Für den Arbeitgeber ist weitergehend von Bedeutung, dass die Frist im vereinfachten Insolvenzverfah...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2 Zusammentreffen mehrerer Pfändungen

5.2.1 Vorrang der früheren Pfändung Pfänden mehrere nicht bevorrechtigte Gläubiger Arbeitseinkommen ihres Schuldners, so geht das durch die frühere Pfändung begründete Pfandrecht vor.[1] Dieser Pfändungsrang bestimmt sich nach den Zeitpunkten, in denen die einzelnen Pfändungen (bzw. eine Vorpfändung) mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam geworden sind.[...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 9 Überweisungsbeschluss als zusätzliches Erfordernis

Wirksam gepfändetes Arbeitseinkommen darf der Arbeitgeber nicht mehr an den Arbeitnehmer zahlen.[1] Zahlt er gepfändete Einkommensteile dennoch an den Schuldner, so hat diese Leistung dem pfändenden Gläubiger gegenüber keine Wirkung (Gefahr der Doppelzahlung). Die Pfändung bewirkt mit der Beschlagnahme die Sicherstellung der gepfändeten Einkommensteile für die Gläubigerbefri...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 18 Verzicht auf Einkommen

Durch Verzicht des Schuldners oder Vereinbarung mit diesem kann Arbeitseinkommen der Pfändung nicht entzogen werden. Insbesondere ist nach Pfändung (auch nach wirksamer Vorpfändung), ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber ausgesprochener Verzicht auf Arbeitseinkommen für den Pfändungsgläubiger ohne Bedeutung. Wohl aber kann der Arbeitnehmer nach der Pfändung seine Ar...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.6 Vermögenswirksame Leistungen

Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, die zur Vermögensbildung zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbracht werden, sind Lohnbestandteil.[1] Der Anspruch auf diese Leistungen ist jedoch nicht übertragbar[2] und daher auch nicht pfändbar.[3] Die bei Wirksamwerden einer Pfändung bereits vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen sind daher für die...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.4 Mehrere Pfändungen desselben Gläubigers

Pfändet ein und derselbe Gläubiger wegen mehrerer nicht bevorrechtigter Forderungen durch einen einheitlichen Pfändungsbeschluss, so sind die an ihn abgeführten Beträge zuerst auf die Kosten der Prozesse, dann auf die Kosten der Zwangsvollstreckung, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die einzelnen Hauptsummen zu verrechnen.[1] Wegen einer etwaiger Hinterlegung durch den ...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung

1 Pfändbare und pfändungsfreie Beträge bei Nettovergütung Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im Juli 2025 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für den Mitarbeiter A. Dieser verdient netto 3.100 EUR monatlich. Er ist ledig und hat 2 minderjährige Kinder. Im Juli 2025 bekommt er zusätzlich: Tarifliches zusätzliches Urlaubsgeld: 2.000 EUR brutto...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22 Arbeitseinkommen und Insolvenzverfahren

Bei der Lohnpfändung im Wege der Zwangsvollstreckung ist systematisch zu unterscheiden, ob es sich um die Pfändung von Lohnforderungen vor, während oder nach einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitnehmers handelt. 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubig...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 24 Rechtslage bei Nichtzahlung durch Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber trotz ordnungsmäßiger Pfändung und Überweisung keine Zahlungen an den Gläubiger des Arbeitnehmers, so muss dieser Klage – zuständig ist in aller Regel das Arbeitsgericht – gegen den Arbeitgeber erheben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pfändung, Verpfändung und Abtretung des Erstattungsanspruchs gem § 42b EStG iVm § 46 AO

Rn. 61 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Erstattungsanspruch des ArbN, der ausschließlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruht und sich gegen den Steuerfiskus als alleinigen Schuldner richtet (BFH v 04.12.1979, VII R 29/77, BStBl II 1980, 488; BFH v 29.01.2010, VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243), ist als öffentlich-rechtliche Geldforderung zu qualifizieren, Fissenewert ...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 11 Mehrere Pfändungen gleichzeitig

Sachverhalt Am 10.7.2025 erhält ein Arbeitgeber 2 gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse über 1.000 EUR und 2.000 EUR für eine Mitarbeiterin. Die betroffene Arbeitnehmerin hat einen Nettolohn von 2.200 EUR monatlich. Sie ist ledig und hat ein minderjähriges Kind. Am 15.7.2025 erhält der Arbeitgeber einen weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.200 EU...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 7 Wirksamwerden der Einkommenspfändung

Die Einkommenspfändung wird mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam. Hinweis Zustellung dokumentieren Die Zustellung sollte der Arbeitgeber stets nach Tag, Stunde, am besten auch Minute, durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Pfändungsbeschluss festhalten. Der Zeitpunkt hat u. a. für den Rang mehrfacher Pfändungen des gleic...mehr