Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.1 Unterbrechung

Fortsetzung folgt? Nach § 240 ZPO wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits rechtshängiger Rechtsstreit, der die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen.[1] Denn der Schuldner verliert mit dem Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts gemäß § 80 Abs. 1 InsO auch die Prozessführungsbefugnis an den Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn im Insolvenzer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 9.1 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt, soweit tarifvertraglich nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Zum Entgelt i. S. d. § 24 zählen das Tabellenentgelt gem. § 15 TV-L und die sonstigen Entgeltbestandteile. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung: Verfahren / 3 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung kann durch mehrere Arten durchgeführt werden. Die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung erfolgt im Regelfall durch Pfändung von beweglichen Sachen, Grundstücken oder Rechten des Schuldners. Diese werden dann i. d. R. durch Versteigerung verwertet. Der hierbei erzielte Erlös wird dem Gläubiger zugewiesen. Bei Grundstücken erfolgt die Verwertung durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, BGH klärt Str... / III. Die Lösung des BGH

Enger Begriff der Notwendigkeit Der BGH stellt zwei grundsätzliche Erwägungen in den Vordergrund:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, BGH klärt Str... / IV. Die Konsequenzen für die Praxis

Besser: Vollstreckungsandrohung vor der Vorpfändung Da die Vollstreckungsandrohung bereits die Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG auslöst (Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 26. Aufl. 2023, RVG VV 3309 Rn 432) und als solche dann auch erstattungsfähig ist (BGH v. 18.7.2003 – IXa ZB 146/03; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, a.a.O., Rn 435), sollte im taktischen Vorgehen zunächst im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Bedingte Pfändung an der Quelle ist möglich Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Insolvenzverfahren, entfaltet aber auch für die Einzelzwangsvollstreckung Bedeutung. Die Maßstäbe, die der BGH anlegt, entstammen unmittelbar den Grundsätzen in der Forderungspfändung. Danach gilt, dass Erstattungsleistungen des Krankenversicherers für eine bereits erfolgte Behandlung nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Pfändung künftiger Erstattungsleistungen an der Quelle ist im Ausgangspunkt nicht möglich Das LG geht im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass Ansprüche auf Erstattungsleistungen eines Krankenversicherers gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar sind (vgl. BGH, 4.7.2007 – VII ZB 68/06, WM 2007, 2017 Rn 11 ff.; BGH, 19.2.2014 – IV ZR 163/13, ZIP 2014, 688 Rn 15 f.; Stein/Jo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, So pfänden Sie einen Vermächtnisanspruch

Der Schuldner wird mit einem Vermächtnis bedacht Kommt es zum Erbfall im Hinblick auf eine dem Schuldner nahestehende Person, kann der Schuldner in drei verschiedenen Varianten profitieren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Anforderungen... / 3 Der Praxistipp

Gefahren sehen Die Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren! Angesichts der hier vorgestellten Entscheidung wird der Unterhaltsschuldner versuchen, die Titulierung des Unterhaltsanspruchs hinauszuzögern, um seinerseits nicht leisten zu müssen, bis der Anspruch rechtskräftig tituliert ist und dann ggfs. hinsichtlich des rückständigen Unterhalts – trotz der teilweise ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Die effektive Vollstreckung eines Haftbefehls

Schuldner entzieht sich der Abnahme der Vermögensauskunft Ein Leser schildert uns seine Schwierigkeiten bei dem Verlangen nach der Abnahme der Vermögensauskunft: Erst war die Adresse des Schuldners nicht zu verifizieren, danach folgte der Schuldner der Ladung des Gerichtsvollziehers nicht. Der Leser vermutet, dass der Schuldner nur deshalb die Vermögensauskunft nicht abgeben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, BGH klärt Str... / I. Die Vorpfändung und ihre Kosten

Vorpfändung als wirksames Mittel der Zwangsvollstreckung Die Vorpfändung stellt in der Zwangsvollstreckung ein sehr wirksames Mittel dar, um bei dem Schuldner eine Reaktion hervorzurufen und auf dieser Grundlage eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie übt also Vollstreckungsdruck aus, da der Schuldner insbesondere bei der Vorpfändung bezogen auf ein Konto in seiner Teilnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, BGH klärt Str... / II. Die Streitfrage beim BGH

Antrag auf Festsetzung von Vollstreckungskosten Im aktuellen Fall des BGH (19.3.2025 – VII ZB 30/24) begehrte die Gläubigerin die Festsetzung der Vollstreckungskosten für eine Vorpfändung nach § 845 ZPO. Mit dem Schuldner am 7.6.2021 zugestelltem, für vorläufig vollstreckbar erklärtem Urkundenvorbehaltsurteil hatte das LG den Schuldner zur Zahlung von 21.676,27 EUR nebst Zins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haftend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.16 Aufzeichnungen bei Zahlungen nach § 48 AO (§ 22 Abs. 4e UStG)

Rz. 233 Die Regelung steht in einem engen Verhältnis zu § 22 Abs. 4d UStG (Rz. 227ff.) und damit in Zusammenhang mit den Aufzeichnungspflichten für Personen, die als Haftende für vom leistenden Unternehmer nicht entrichtete USt in Betracht kommen. Es handelt sich dabei um Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger, die gem. § 13c UStG bei Abtretung, Pfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 4 Beschlagnahme (Abs. 3)

Rz. 18 Nach § 76 Abs. 3 AO kann die Finanzbehörde die zoll- oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit Beschlag belegen.[1] Die Beschlagnahme soll die Sachhaftung durch tatsächliche Sicherstellung vor Beeinträchtigungen schützen.[2] Durch die Beschlagnahme wird die kraft Gesetzes bestehende Sachhaftung mit einem tatsächlichen Rechtsakt nach außen erkennbar gemacht. Die Beschla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2 Gegenstand der Abrechnungsbescheide

Rz. 23 Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob und inwieweit ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch besteht, der in einem Steuerbescheid oder in einer anderen Grundlage für seine Verwirklichung festgesetzt worden ist.[1] Die sowohl die Finanzbehörde als auch den Adressaten bindende[2] Entscheidung betrifft die Verwirklichung des einzelnen Anspruchs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Beschränkung der Zahlungsinanspruchnahme (§ 219 S. 1 AO)

Rz. 10 Eine Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot; vgl. Rz. 6) an den Haftungsschuldner darf nur insoweit ergehen, als die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [1] des Schuldners des jeweiligen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erfolglos geblieben ist oder aussichtslos sein würde. Vor dem Erlass eines Leistungsgebots an den Haftungsschuldner muss somit grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.6.1 Adressat

Rz. 40 Der Abrechnungsbescheid des § 218 Abs. 2 AO richtet sich grds. an den Stpfl., der an dem Steuerschuldverhältnis der Ansprüche nach § 218 Abs. 1 AO beteiligt ist. Ausnahmsweise kann bei Abtretungen, Verpfändungen und Pfändungen nach § 46 AO auch ein Dritter berechtigt und deswegen Adressat des Bescheids nach § 218 Abs. 2 AO sein. Zum Inhalt eines Abrechnungsbescheids g...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3 Forderungshaftung nach § 13c UStG

Abtretung § 13c UStG regelt eine Haftung für die Fälle, in denen ein leistender Unternehmer (Steuerschuldner) seinen Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz (Forderung) abtritt, der Abtretungsempfänger die Forderung einzieht oder an einen Dritten überträgt und der Steuerschuldner, die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge sind für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlen.[1] Ist der Versicherte an der Aufbringung der Beiträge beteiligt, wird der Beitragsanteil des Versicherten ausgehend vom Zahlbetrag des Krankengeldes gesondert ermittelt. Unter Zahlbetrag ist der unter Anwendung aller Ruhens-, Versagens- und Kürzungsvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Beträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsabrechnung / 14 Ermittlung des Auszahlbetrags

Der Auszahlbetrag kann vom Nettobetrag abweichen. Dies ist der Fall, wenn noch folgende Sachverhalte berücksichtigt werden: Vermögensbildung Die Vermögensbildung, für die ein Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag eines im 5. Vermögensbildungsgesetz genannten Anlageinstituts wie z. B. einer Bank, Bausparkasse oder Lebensversicherung beim Arbeitgeber einreichen muss, wird vom...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsabrechnung / 15 Auszahlung des Lohns/Gehalts

Der Auszahlbetrag wird auf das vom Arbeitnehmer angegebene Girokonto überwiesen. Zusätzlich erfolgt ggf. die Überweisung der Vermögensbildung auf das Konto des entsprechenden Anlageinstituts bzw. der Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge an das entsprechende Versicherungsinstitut und evtl. abgerechnete Pfändungen an den Gläubiger.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsabrechnung / 17 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied der Techniker KK (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Rente...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pfändung des Steuererstattungsanspruchs

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Steuererstattungsanspruch gegen das FA aus dem bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern ergangenen > Steuerbescheid ist als Geldforderung pfändbar. Private Gläubiger benötigen dazu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§ 828 ZPO). Für Pfändungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten besondere Vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pfändung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Lohnpfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner (> Arbeitnehmer) aus der im Pfändungsbeschluss bezeichneten Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie benannt oder berechnet werden (§ 850 Abs 4 ZPO). Das schließt den Erstattungsbetrag aus dem vom > Arbeitgeber durchzuführenden betrieblichen LStJA (§ 42b EStG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2025, Privilegierun... / 3 Der Praxistipp

Hier muss gerechnet werden Im Rahmen der Unterhaltsvollstreckung liegen regelmäßig Mangelfälle vor. Es muss deshalb sehr genau ermittelt werden, wer welche Einnahmen erzielt und welchen Bedarf hat, um auf dieser Grundlage den tatsächlich unpfändbaren und damit auch den pfändbaren Betrag zu bestimmen. Ausgehend hiervon muss dann einerseits ein Antrag auf privilegierte Pfändung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2025, Privilegierun... / 1 Der Fall

Unterhaltsrückstände in der Zwangsvollstreckung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aufgrund des Versäumnisbeschlusses des AG vom 20.9.2018 wegen Unterhaltsrückständen für die Zeit vom 1.8.2013 bis 31.1.2020 betreffend den am 2.4.2008 geborenen Sohn des Schuldners. Der Gläubiger zahlt seit dem 1.5.2012 im Wege des Unterhaltsvorschusses den Unter...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vollstreckung in den Arbeitslohn

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Zwangsvollstreckung in den > Arbeitslohn > Gerichtsvollzieher und > Pfändung von Arbeitslohn.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BAG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BAG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Diss Köln 1967; Walz, BB 1991, 880 [883]). Beamte, R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2025, Kostenrechtsä... / III. Änderungen im Gerichtskostenrecht

Lineare Erhöhung der Gerichtsgebühren Im Gerichtskostengesetz wird mit dem Gesetzesbeschluss die gleiche Systematik und Begründung für die lineare Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 % und der Festgebühren um 9 % herangezogen. Die 1,0-Ausgangsgebühr steigt nach § 34 von 38 auf 40 EUR, d.h. um 5,26 %, in der untersten Streitwertgruppen. Die Gebühren erhöhen sich da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.5 Risiken und Nachschusspflicht

Nachschusspflicht Grundsätzlich ist die im Außenverhältnis beschränkte Teilhaftung der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 4 WEG von einer möglichen darüber hinausgehenden Haftung im Innenverhältnis zur GdWE zu unterscheiden. Letztere ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Gläubiger der Gemeinschaft deren Anspruch auf Hausgeldzahlung gegen die Wohnungseigentümer im Wege der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabtretung / 6 Wirkung der Abtretung aufseiten des Arbeitgebers

Wird die wirksame Abtretung seitens des Zessionars gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt, kann dieser mit befreiender Wirkung nur noch an den Zessionar leisten. Er kann die Zahlung von der Vorlage der Abtretungsurkunde im Original abhängig machen[1] und hat aus der Nettovergütung bis zur Grenze des unpfändbaren Entgelts zu leisten. Durch die Abtretung darf die Rechtsstellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabtretung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Lohn gem. § 398 BGB an Dritte abtreten. Durch die Abtretung wird der Abtretungsempfänger neuer Gläubiger der Forderung und kann sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Abtretbar ist jeder Vergütungsanspruch in Geld, sowohl aus dem laufenden als auch evtl. früheren Beschäftigungsverhältnissen. Auch Ansprüche auf künftige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2.1 Gemeinschaftsbezug

§ 2 Abs. 1 Satz 1 RDG steckt zunächst die Reichweite des Bereichs der Rechtsdienstleistungen ab. Hiernach muss es sich um eine "Rechtsdienstleistung in einer konkreten fremden Angelegenheit" handeln. Rechtskreis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG fungiert der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der GdWE mit Ausnahme des Abschlusses von Grundst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.1 Wesen der Erhaltungsrücklage

Anspruch auf Bildung einer Erhaltungsrücklage Die Bildung einer Erhaltungsrücklage stellt nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG ein Regelbeispiel einer Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Ist demnach eine Erhaltungsrücklage (noch) nicht gebildet, hat jeder Wohnungseigentümer nach §§ 18 Abs. 2 Nr. 1, 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG Anspruch auf entsprechende Beschlussfassung. Ihrem Wesen nach s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 14.1 Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Pfändungsbeschluss

Bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses soll nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Hinblick auf eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, die vor der Pfändung des Arbeitseinkommens abgeschlossen wurde, nur das durch die Entgeltumwandlung reduzierte Entgelt pfändbare Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO sein. Das Bundesarbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 14.1 Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Pfändungsbeschluss

Bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses ist nur das durch die Entgeltumwandlung reduzierte Entgelt pfändbares Einkommen i. S. v. § 850 Abs. 2 ZPO, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten vor, z. B. wenn der eigentliche Zweck der Entgeltumwandlung die Umgehung einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber den minderjährigen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 14.2 Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändungsbeschluss

Erfolgt eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, nachdem bereits ein Pfändungsbeschluss für das Arbeitseinkommen besteht, ist bislang angenommen worden, dass der Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit eine gesteigerte Bedeutung hat. Es wurde dann regelmäßig unterstellt, dass nach erfolgter Pfändung des Arbeitseinkommens eine Entgeltumwandlung, mit der sich der Beschäftigte dem Gläub...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 14.2 Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändungsbeschluss

Erfolgt eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, nachdem bereits ein Pfändungsbeschluss für das Arbeitseinkommen besteht, ist bislang angenommen worden, dass der Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit eine gesteigerte Bedeutung hat. Es wurde dann regelmäßig unterstellt, dass nach erfolgter Pfändung des Arbeitseinkommens eine Entgeltumwandlung, mit der sich der Beschäftigte dem Gläub...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 14 Auswirkungen auf die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens

Bei der Höhe des pfändbaren Einkommens ist zu differenzieren, ob die Entgeltumwandlung vor der Pfändung des Arbeitseinkommens vereinbart wird oder danach. 14.1 Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Pfändungsbeschluss Bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses ist nur das durch die Entgeltumwandlung reduzierte Entgelt pfändbares Einkommen i. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 14 Auswirkung auf die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens

Bei der Höhe des pfändbaren Einkommens ist zu differenzieren, ob die Entgeltumwandlung vor der Pfändung des Arbeitseinkommens vereinbart wird oder danach. 14.1 Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Pfändungsbeschluss Bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung vor Vorliegen eines Pfändungsbeschlusses soll nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Hinblick auf eine Entgelt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 209 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr