Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Muster: Pfändung einer Eigentümerbriefhypothek

Rz. 641 Muster 8.98: Pfändung einer Eigentümerbriefhypothek Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. siehe Anlage 1 siehe Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Muster: Pfändung einer Buchgrundschuld mit Forderungspfändung

Rz. 642 Muster 8.99: Pfändung einer Buchgrundschuld mit Forderungspfändung Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag

Rz. 454 Muster 8.61: Pfändung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 zu Modul I Anlage 2 Anlage zu Modul Kmehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Muster: Pfändung einer Briefrentenschuld – Brief beim Schuldner

Rz. 653 Muster 8.110: Pfändung einer Briefrentenschuld – Brief beim Schuldner Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Muster: Pfändung einer Buchhypothek; auch Teilpfändung

Rz. 635 Muster 8.92: Pfändung einer Buchhypothek; auch Teilpfändung Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. siehe Anlage 1 zu Modul "K" siehe Anlage 2 zu Modul "M"mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung einer beweglichen Sache als Vermächtnisgegenstand

Rz. 1092 Bei der Pfändung einer beweglichen Sache ist der Pfändungsausspruch im Pfändungs- und Überweisungsantrag wie folgt anzupassen: Muster 8.160: Pfändung des Vermächtnisses Anlage Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Muster: Pfändung einer Briefhypothek im Besitz eines Dritten

Rz. 638 Muster 8.95: Pfändung einer Briefhypothek im Besitz eines Dritten Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Hinweis zu Modul "D" siehe Anlage 1 siehe Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Muster: Pfändung einer Eigentümerbuchhypothek

Rz. 640 Muster 8.97: Pfändung einer Eigentümerbuchhypothek Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. siehe Anlage 1 siehe Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Muster: Pfändung einer Briefgrundschuld mit Forderungspfändung

Rz. 643 Muster 8.100: Pfändung einer Briefgrundschuld mit Forderungspfändung Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Pfändung einer Eigentümerbuchgrundschuld

Rz. 624 Zur Pfändung einer Eigentümerbuchgrundschuld ist neben dem Pfändungsbeschluss die Eintragung im Grundbuch erforderlich. Dies ist bei der offenen Eigentümergrundschuld kein Problem. Bei der verdeckten Eigentümergrundschuld muss dem Grundbuchamt das Entstehen der Eigentümergrundschuld nachgewiesen werden. Beim Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusse...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändung von Hypotheken

Rz. 596 Wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung einerseits als Brief- oder Buchhypotheken und andererseits als Eigen- oder Fremdrechte ist bei der Pfändung von Hypotheken zu unterscheiden zwischen der Pfändung von: 1. Pfändung von Buchhypotheken Rz. 597 Die Pfändung einer Forderung, für die eine Buchhypothek...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung von einzelnen Ansprüchen des Gesellschafters gegen die GmbH

Rz. 585 Diese Ansprüche können auch zugleich mit der Pfändung des Geschäftsanteils gepfändet werden. Muster 8.90: Pfändung von einzelnen Ansprüchen des Gesellschafters gegen die GmbH Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Muster: Pfändung einer "offenen" Eigentümergrundschuld

Rz. 646 Muster 8.103: Pfändung einer "offenen" Eigentümergrundschuld Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. zu Anlage 1 zu Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Pfändung von Eigentümerbrief- und -buchhypotheken

Rz. 610 Auch diejenigen Grundpfandrechte, die dem Eigentümer zustehen, sind pfändbar. Die Pfändung richtet sich nach den §§ 830, 857 Abs. 6 ZPO. Wie bei den "normalen" Hypotheken ist zu unterscheiden zwischen Eigentümerbuch- und -briefhypothek. Bei der Eigentümerbuchhypothek geschieht die Pfändung durch Erlass des Pfändungsbeschlusses und Eintragung der Pfändung im Grundbuch...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift

Rz. 295 Der Anspruch auf Gutschrift ist auf Erlangung dessen gerichtet, was der Beauftragte durch die Geschäftsbesorgung erlangt (§§ 667, 675 BGB) und zwar in der durch den Girovertrag vereinbarten Form einer Gutschrift auf dem Konto. Durch die Pfändung der Ansprüche auf Gutschrift der laufenden Eingänge wird der Vollstreckungsschuldner daran gehindert, über eingegangene, ab...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Pfändung einer Eigentümerbriefgrundschuld

Rz. 629 Die Pfändung wird erst wirksam mit Übergabe des Eigentümergrundschuldbriefes an den Vollstreckungsgläubiger[520] oder den Gerichtsvollzieher, der den Brief bei dem Vollstreckungsschuldner wegnimmt. Rz. 630 Bei der für die Wirksamkeit der Pfändung der Eigentümerbriefgrundschuld notwendigen Briefübergabe kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn aus einer eingetragenen Br...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / e) Pfändung des Anspruchs auf Durchführung von Überweisungen

Rz. 297 Mit der Pfändung des Anspruchs auf Durchführung von Überweisungen wird dem Schuldner die Möglichkeit genommen, über das Guthaben durch Überweisungen an Dritte zu verfügen. Die Pfändung der Ansprüche auf Durchführung von Überweisungen kann allerdings nur dann Bedeutung erlangen, wenn für die Überweisungsaufträge eine Deckungsgrundlage, sei es in Form eines Guthabens o...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändung des Und-Kontos

Rz. 309 Das Und-Konto ist ein Gemeinschaftskonto bei dem die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügungsberechtigt sind. In der Praxis sind die Konten selten. Meist zeigen sie sich nach einem Erbfall, wenn die Bank das Konto des Erblassers in ein Und-Konto auf die Erbengemeinschaft umwandelt oder bei getrennten Ehegatten. Dadurch ist dieses grundsätzlich vor Zugriffen des Gläubige...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Richtiger Zeitpunkt der Pfändung

Rz. 939 Eine generelle Antwort auf die Frage, wann im Hinblick auf das Wahlrecht des Schuldners, ob er den Pflichtteilsanspruch geltend macht, der richtige Zeitpunkt für die Pfändung ist, existiert nicht. Zu bedenken sind vielmehr unterschiedliche Aspekte, die dann jeweils im Einzelfall zu einer Entscheidung führen müssen: Rz. 940 Checkliste: Überlegungen zum Zeitpunkt der Pf...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / II. Muster: Antrag auf Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruchs gemäß § 886 ZPO

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Antrag auf Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruchs gemäß § 886 ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Namens und in Vo...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Pfändung eines Sparbuches/einer Sparkurkunde

Rz. 426 Muster 8.42: Pfändung eines Sparbuches/einer Sparkurkunde Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen.mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Muster: Pfändung des Rückzahlungsanspruchs des Treugebers gegen den Treuhänder

Rz. 430 Muster 8.46: Pfändung des Rückzahlungsanspruchs des Treugebers gegen den Treuhänder Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. siehe Anlage zu Modul "K" siehe Anlage zu Modul "M"mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Muster: Pfändung eines Stahlkammerfachs/Safes

Rz. 428 Muster 8.44: Pfändung eines Stahlkammerfachs/Safes Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. siehe Anlage 1 zu Modul "H" siehe Anlage 2 zu Modul "M"mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVII. Muster: Pfändung der Ansprüche des Schuldners bei der Nutzung Konten Dritter

Rz. 440 Muster 8.56: Pfändung der Ansprüche des Schuldners bei der Nutzung Konten Dritter Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. siehe Anlage 1 zu Modul "K" siehe Anlage 2 zu Modul "M"mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Muster: Pfändung eines Wertpapierdepots

Rz. 427 Muster 8.43: Pfändung eines Wertpapierdepots Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage zu Modul "M"mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung des Dauerwohn- oder -nutzungsrechts

Rz. 492 Muster 8.72: Pfändung des Dauerwohn- oder -nutzungsrechts Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 zu Modul K Anlage 2 zu Modul "M"mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Pfändung von landwirtschaftlichen Beihilfen, Prämien und Zuschüssen

Rz. 737 Muster 8.126: Pfändung von landwirtschaftlichen Beihilfen, Prämien und Zuschüssen Die Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit 22,00 EUR nach Nr. 2111 KVGKG zu berücksichtigen. Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Muster: Pfändung eines Grundstücks als Vermächtnisgegenstand

Rz. 1094 Hat der Schuldner aufgrund des Vermächtnisses einen Anspruch oder die Wahl auf die Übertragung eines Grundstücks, so ist der Pfändungs- und Überweisungsantrag wie folgt anzupassen: Muster 8.162: Pfändung eines Grundstücks als Vermächtnisgegenstand Anlage 1 Anlage 2mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Einwendungen gegen die der Pfändung zugrunde liegende Forderung

Rz. 256 Nach zutreffender und allgemeiner Meinung sind dem Drittschuldner Einwendungen gegen die der Pfändung zugrunde liegende, in dem nämlichen Titel verbriefte Forderung verwehrt. Es ist mit dem Grundsatz der Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht zu vereinbaren, dass der Drittschuldner den der Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden – im Verhältnis Gläubi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Buchgrundschuld

Rz. 644 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.101: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Buchgrundschuld An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) hier: Grundbuch von __________________...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung des Nießbrauchs im Grundbuch

Rz. 892 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.140: Antrag auf Eintragung der Pfändung des Nießbrauchs im Grundbuch An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) zeige ich an, dass ich die Inte...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Buchrentenschuld im Grundbuch

Rz. 655 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.112: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Buchrentenschuld im Grundbuch An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) hier: Grundbuch von ____...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Briefgrundschuld

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.102: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Briefgrundschuld An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) hier: Grundbuch von _________________...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

Rz. 504 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.76: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) zeig...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Gewahrsam und Eigentum, insbesondere Dritteigentum

Rz. 183 Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich nur, ob sich die Sache im Gewahrsam des Schuldners befindet, nicht, ob diese auch in seinem Eigentum oder im Eigentum eines Dritten steht. Das ist auch ausdrücklich in § 71 GVGA noch einmal hervorgehoben und gilt uneingeschränkt, wenn der Gläubiger die Pfändung unbeschadet Rechte Dritter verlangt. Rz. 184 Der Gerichtsvollzieh...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Vollstreckungsrechtliche Einwendungen gegen die Pfändung

Rz. 258 Einwendungen gegen die Pfändung können je nach ihrer Art vom Drittschuldner grundsätzlich gegenüber der Einziehungsklage oder im Wege der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden. Die Erinnerung stellt eine Option für den Drittschuldner dar, selbst aktiv tätig zu werden und möglicherweise ein aufwendigeres Einziehungsklageverfahren zu vermeiden. Rz. 259 Im Ein...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster: Antrag auf Pfändung des Erstattungsanspruchs aus einem Lohnsteuerjahresausgleich des Schuldners gegenüber dem Finanzamt

Rz. 1003 Muster 8.153: Antrag auf Pfändung des Steuererstattungsanspruchs An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage be...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 9. Anwesenheit des Gläubigers bei der Pfändung

Rz. 263 Die ZPO sieht ein Recht des Gläubigers, bei einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen anwesend zu sein, nicht vor. Nach § 31 Abs. 7 GVGA kann der Gläubiger (oder ein bevollmächtigter Vertreter) verlangen, zur Zwangsvollstreckung hinzugezogen zu werden. Der Gerichtsvollzieher darf also den Gläubiger (bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter) nicht davon abhalten, der Durchsuchu...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung Anwaltsvergütung aus Anwaltsvertrag

Rz. 16 Muster 8.3: Pfändung Anwaltsvergütung aus Anwaltsvertrag: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 ZVFV Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 9. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung zu Nr. 8

Rz. 650 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.107: Antrag auf Eintragung der Pfändung zu Nr. 8 An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) hier: Grundbuch von _________________________[531] z...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 7. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung zu Nr. 6

Rz. 648 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.105: Antrag auf Eintragung der Pfändung zu Nr. 6 An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – Az: _________________________ hier: Grundbuch von _________________________[529] zei...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verfahren der Pfändung

Rz. 703 Das Vollstreckungsgericht hat für die Pfändung von Kindergeld zu prüfen, ob ein Kind wegen seines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs vollstreckt. Das (an sich erforderliche) Gläubigervorbringen, dass das vollstreckende Kind bei der Festsetzung der Geldleistung berücksichtigt ist, versteht sich bereits mit dem Antrag, wegen des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs die Geldl...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Sonderfall: Änderung der Steuerklasse vor oder nach erfolgter Pfändung, § 850h Abs. 2 ZPO analog

Rz. 181 Der Lohnverschleierung durch unentgeltliche oder unverhältnismäßig gering vergütete Tätigkeit kann der Fall gleichstehen (also § 850h analog), dass der Schuldner sich in eine ungünstige Steuerklasse einstufen lässt und dadurch sein der Pfändung unterliegendes Nettoeinkommen vermindert. Durch ein geringeres Nettoeinkommen ergibt sich in der Folge ein geringerer, wenn ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändung von Buchhypotheken

Rz. 597 Die Pfändung einer Forderung, für die eine Buchhypothek besteht, geschieht durch Erlass des Pfändungsbeschlusses und Eintragung der Pfändung im Grundbuch (§§ 830 Abs. 1 S. 3, 857 Abs. 6 ZPO). Das gilt grundsätzlich auch für die Sicherungs- (§§ 1184, 1185 Abs. 1 BGB) und die Höchstbetragshypothek (§ 1190 Abs. 3 i.V.m. § 1185 Abs. 1 BGB).[508] Rz. 598 Der Gläubiger muss...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / VI. Auskunfts-, Offenbarungs- und Herausgabepflichten nach Pfändung

1. Muster: Auskunfts- und Herausgabeverlangen an den Schuldner Rz. 285 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.15: Auskunfts- und Herausgabeverlangen an den Schuldner An den _________________________[306] In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ ist Ihnen bereits bekannt, dass der Gläubiger mit Pfändungs- und Übe...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / I. Verfahren der Pfändung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte

1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts Rz. 46 Organ der Zwangsvollstreckung in Rechte ist nach den §§ 828 Abs. 1, 847 Abs. 1 und 857 Abs. 1 ZPO – grundsätzlich – das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht und damit sachlich zuständig ist das Amtsgericht (§§ 828 Abs. 2, 764 ZPO). Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt der Rechtspfleger als funktionell zuständ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung von Kindergeld nach § 76 EStG

Rz. 707 Muster 8.120: Pfändung von Kindergeld nach § 76 EStG: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung eines Anspruchs auf Herausgabe/Leistung einer Sache

Rz. 672 Muster 8.113: Pfändung eines Anspruchs auf Herausgabe/Leistung einer Sache: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung von Eigengeld

Rz. 562 Muster 8.85: Pfändung von Eigengeld: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung des Anspruchs des Vertragspartners

Rz. 245 Muster 8.36: Pfändung des Anspruchs des Vertragspartners: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr