Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.16 Dynamisierung der Pfändungsfreibeträge

Die nach § 850c ZPO unpfändbaren Beträge und die für Zulassung erhöhter Pfändung durch das Vollstreckungsgericht gesetzten Grenzen können sich zum 1.7. eines jeden Jahres ändern, und zwar entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG.[1] Die maßgebenden Beträge hat das...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2025 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 4 Pfändung bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhielt ein Bruttogehalt von 5.477,60 EUR und einen Dienstwagen, dessen geldwerter Vorteil (1 % des Listenpreises zzgl. Sonderausstattung und USt. im Zeitpunkt der Erstzulassung) 445 EUR beträgt. Bei der Entgeltabrechnung war zudem zu berücksichtigen der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Pkw auf dem Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Be...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3 Einkommenspfändung durch einen Unterhaltsgläubiger (§ 850d ZPO)

3.1 Festsetzung der Pfändungsgrenzen durch das Vollstreckungsgericht 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1 Festsetzung der Pfändungsgrenzen durch das Vollstreckungsgericht

3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch die...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 1 Beteiligte bei einer Lohnpfändung

Beteiligt sind der pfändende Gläubiger, dessen Geldanspruch durch Zwangsvollstreckung beigetrieben wird, Arbeitnehmer als Schuldner der Vollstreckungsforderung des Gläubigers, Arbeitgeber als Drittschuldner; gegen ihn hat der Schuldner als Arbeitnehmer Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen.mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 3 Verantwortlichkeit des Arbeitgebers als Drittschuldner

Der Arbeitgeber ist als Drittschuldner für die richtige und ordnungsgemäße Durchführung einer Einkommenspfändung verantwortlich. Unterläuft ihm ein Versehen, so kann er entweder dem Pfändungsgläubiger oder seinem Arbeitnehmer haftbar sein. Als Drittschuldner hat sich der Arbeitgeber über die durch eine Lohnpfändung geschaffene Rechtslage genau zu unterrichten.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6 Pfändungsschutz für selbstständig Erwerbstätige

6.1 Kreis der geschützten Personen mit wiederkehrendem Einkommen Wiederkehrende "sonstige Vergütungen" für Dienstleistungen aller Art, die rechtlich nicht Arbeitseinkommen sind, ihm wirtschaftlich aber gleichstehen, unterstehen ebenfalls dem für fortlaufendes Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, sofern die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.15 Änderungen in den Verhältnissen des Schuldners

Änderungen in den Familienverhältnissen des Schuldners, die auf die Berechnung des pfändbaren Einkommensteils von Einfluss sind (durch Verheiratung, Geburt, Sterbefall eines Angehörigen), hat der Arbeitgeber von selbst zu berücksichtigen. Das Vollstreckungsgericht muss er deswegen nicht anrufen.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2 Lohnpfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger (§ 850c ZPO)

2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.2 Rein tatsächliche Auskunft über Berechnung des gepfändeten Einkommensteils

Ob die Drittschuldnererklärung eine Lohnabrechnung (Angaben über die Bruttoeinkünfte, die Abzüge und den Familienstand des Schuldners) enthalten oder nur den gepfändeten Einkommensteil als solchen bezeichnen muss, ist streitig. Jedoch liegt bei Feststellung des gepfändeten Einkommensteils durch den Arbeitgeber anhand der Tabelle des § 850c ZPO die Mitteilung der Berechnung i...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 14 Mängel des Pfändungsbeschlusses

Der Arbeitgeber muss einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch dann respektieren, wenn er Mängel aufweist. Ein fehlerhafter Pfändungsbeschluss ist grundsätzlich nicht wirkungslos, sondern nur mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO anfechtbar.[1] Das gilt insbesondere auch, wenn die unpfändbaren Einkommensteile[2] im Pfändungsbeschluss nicht zutreffend festg...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 2 Lohnpfändung bei tariflicher Sonderzahlung mit Mischcharakter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für einen Mitarbeiter. Es gilt ein Tarifvertrag, der regelmäßig für November eine Jahressonderzahlung (JSZ) für geleistete Arbeit und Betriebstreue vorsieht (Mischcharakter). Der Arbeitgeber ermittelt für die Pfändung die JSZ anteilig pro Kalendermonat und führt die nac...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 1 Pfändbare und pfändungsfreie Beträge bei Nettovergütung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im Juli 2025 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für den Mitarbeiter A. Dieser verdient netto 3.100 EUR monatlich. Er ist ledig und hat 2 minderjährige Kinder. Im Juli 2025 bekommt er zusätzlich: Tarifliches zusätzliches Urlaubsgeld: 2.000 EUR brutto, Jubiläumszuwendung für seine 20-jährige Betriebszugehöri...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.6 Zusätzlicher Freibetrag im Einzelfall

Im Einzelfall können die pauschalierten bundeseinheitlichen Pfändungsfreibeträge[1] geringer sein als Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt[2] oder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nach §§ 19 ff. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Das kann vor allem in Ballungsgebieten mit hohen Miet- und Mietnebenkosten vorkommen...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.1 Kreis der geschützten Personen mit wiederkehrendem Einkommen

Wiederkehrende "sonstige Vergütungen" für Dienstleistungen aller Art, die rechtlich nicht Arbeitseinkommen sind, ihm wirtschaftlich aber gleichstehen, unterstehen ebenfalls dem für fortlaufendes Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, sofern die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch genommen ist.[1] Erf...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 12 Reihenfolge der Befriedigung des Gläubigers

Über die Gläubigerforderung an Kosten, Zinsen und Hauptsache wird der Arbeitgeber eine besondere Aufstellung fertigen und bei jeder Überweisung an den Gläubiger auf dem Laufenden halten. Die Schuldtilgung geht dabei in der Weise vor sich, dass zuerst die Kosten, dann die Zinsen und schließlich die Hauptsumme zu berücksichtigen sind.[1] Nachrangig sind die nach Eintritt des V...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.14 Lage bei Heimarbeit

Das Entgelt des in Heimarbeit beschäftigten Schuldners ist in gleicher Weise wie Arbeitslohn pfändbar.[1] Ein Stückentgelt, das bei Ablieferung der Arbeit gezahlt wird, ist für die Anwendung der Lohnpfändungstabelle in Zeiteinheiten umzurechnen. Soweit in der Vergütung eines Heimarbeiters Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial enthalten ist, ist der entsprechende Betr...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto

Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhalts...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.1 Erklärungsfrist nach § 840 Abs. 1 ZPO

Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (persönlich); er hat die Aufforderung in die Zustellungsurkunde aufzunehmen[1], kann in diesem Fall mit der Ausführung der Zustellung daher nicht die Post beauftragen (anders bei Verwaltungsvollstreckung[2]). Die Frist kann vom Gläubiger, nicht aber vom Vollstreckungsgericht oder vom Gerichtsvollzieh...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 4 Lohnpfändung durch einen sonst bevorrechtigten Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Arbeitseinkommen wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gepfändet wird[1], da der Schuldner auch in diesem Fall bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit einstehen soll.[2] Das nicht pfändbare Arbeitseinkommen bestimmt das Vollstreckungsgericht dann ebenfalls betrags...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.3 Auskunftspflicht des Schuldners

Zu unterscheiden von dieser Erklärungspflicht des Arbeitgebers[1] ist die Auskunftsverpflichtung des Schuldners [2] (Arbeitnehmers). Der Schuldner ist danach verpflichtet, nach der Überweisung zur Einziehung dem Gläubiger die zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung des gepfändeten Arbeitseinkommens nötige Auskunft zu erteilen. Das gebietet insbesondere eine Mi...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.3 Die bedingt pfändbaren Bezüge

Die bedingt pfändbaren Bezüge betreffen Ansprüche, die überwiegend in keinem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen und deshalb für den Arbeitgeber als Drittschuldner wenig praxisrelevant sind.[1] Erfasst werden aber nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch Hinterbliebenenansprüche und Ansprüche aus betrieblichen Versorgungswerken. Die in der Regelung genannten Voraussetzungen einer Pf...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.9 Rechtslage bei Darlehensgewährung

Eine Vorauszahlung auf künftiges Einkommen kann statt in Vorschussform auch in Gestalt eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Darlehens erfolgen. Es bedarf hierzu aber dann einer besonderen Vereinbarung dahingehend, dass die Zahlung des Arbeitgebers ein Darlehen sein soll. Zumindest muss sich diese Tatsache aus den Umständen einwandfrei ergeben, z. B. aus der Höhe ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7.1 Wirksame Abtretung setzt pfändbare Forderung voraus

Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kann nicht wirksam abgetreten werden, soweit sie nicht pfändbar ist.[1] Werden an sich pfändbare Einkommensteile in Ausnahmefällen dem Schuldner auf Antrag[2] pfändungsfrei belassen, so bedeutet dies nicht, dass diese Teile nunmehr auch nicht abgetreten werden könnten. Den für eine Abtretung infrage kommenden Betrag hat der Arb...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.7.3 Wirksamkeit der Einkommensabtretung

Zur Wirksamkeit einer Lohnabtretung ist eine Anzeige an den Arbeitgeber nicht erforderlich; maßgebend ist an sich das Datum der Abtretung. Das legt dem Drittschuldner besondere Prüfungspflichten auf. Der Arbeitgeber kann gegenüber dem neuen Gläubiger alle Einwendungen und Einreden geltend machen, die zur Zeit der Abtretung der Lohnforderung dem Arbeitnehmer gegenüber begründe...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6 Erklärungspflicht des Arbeitgebers

Oft wird dem Arbeitgeber mit dem Pfändungsbeschluss zugleich eine Aufforderung des Gläubigers zur Erklärung nach § 840 ZPO zugestellt. Nach dieser Vorschrift hat der Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers binnen 2 Wochen dem Gläubiger nach genauer Prüfung des Sachverhalts zu erklären, ob und inwieweit er den gepfändeten Anspruch des Schuldners auf Zahlung von Arbeitseink...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 17 Spätere Änderung des Pfändungsbeschlusses

Der Pfändungsbeschluss kann im Erinnerungs-(Beschwerde-)Verfahren[1] oder infolge einer Änderung der Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Arbeitseinkommens[2] geändert werden. Die Änderung kann rückwirkend, im Fall des § 850g ZPO rückwirkend auf den Zeitpunkt der Änderung der maßgeblichen Verhältnisse, angeordnet werden. Ob und inwieweit dem Änderungsbeschluss ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.2 Umwandlung vom Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto

Rechtstechnisch wird mit dem "P-Konto" kein neues, gesondertes Konto eingerichtet; vielmehr besteht ein Anspruch des Inhabers eines bestehenden Girokontos gegenüber seiner Bank oder Sparkasse auf "Umwandlung" seines Kontos in ein Pfändungsschutz-Konto. Voraussetzung ist ein bestehendes Girokonto.[1] Das P-Konto wird vom Kreditinstitut nach vertraglicher Vereinbarung eingeric...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.2 Berücksichtigung von Naturalleistungen

Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen[1] gilt auch für § 850d ZPO.[2] Ist jedoch dem Vollstreckungsgericht – etwa aus dem Gläubigerantrag – bekannt, dass dem Arbeitnehmer solche Naturalansprüche zustehen, so werden sie bereits bei Festsetzung des dem Arbeitnehmer pfändungsfrei zu belassenden Einkommensbetrags entsprechend berücksichtigt. Vom Arbeitgeber ist da...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 2 Pfändungsverfahren

Die Einkommenspfändung erfolgt auf Gläubigerantrag durch das Vollstreckungsgericht.[1] Dieses verbietet mit dem Pfändungsbeschluss dem Arbeitgeber als Drittschuldner, den gepfändeten Einkommensteil an den Schuldner zu zahlen.[2] Daneben kann eine Vollstreckungsbehörde im sog. Verwaltungszwangsverfahren eine Pfändungsverfügung erlassen. Im Verwaltungsweg vollstrecken die Finanz...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 25 Betriebsübergang

Bei Betriebsübergang tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Die Arbeitsverhältnisse bestehen somit fort. Die Einkommenspfändung erfasst deshalb – mit ihrem bisherigen Rang – auch die Ansprüche auf Arbeitseinkommen, die dem Arbeitnehmer gegen den neuen Betriebsinhaber zustehen.mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6 Schutz gegen Lohnschiebung und -verschleierung

Einen Zugriff auf Arbeitseinkommen auch bei Lohnhinterziehung ermöglicht § 850h ZPO. Diese Gläubigerschutzvorschrift soll verhindern, dass Schuldnereinkommen durch eine vertragliche Umgehungsgestaltung dem Zugriff des Gläubigers entzogen wird. Sie erfasst die Lohnschiebung, die in der Vereinbarung des Schuldners mit seinem Arbeitgeber liegt, dass die Vergütung für Arbeiten od...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 7 Pfändbarkeit von Inflationsausgleichsprämien

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin bekommt von ihrem Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. 3.000 EUR. Der Arbeitgeber erhielt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Ist diese Prämie von der Pfändung erfasst? Ergebnis Für die Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie gibt es keine gesetzliche Regelung, weshalb auch hier Streit entstand. So wurde die Prämie al...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 13 Überweisungskosten; Bearbeitungskosten

Die Kosten der Überweisung der gepfändeten Beträge an den Gläubiger treffen den Arbeitgeber nur in der Höhe, in der ihm Kosten auch bei Lohnzahlung an den Schuldner entstanden wären. Mehrkosten (auch Kosten für den mit der Überweisung zusammenhängenden besonderen Schriftverkehr) gehen zunächst zulasten des Gläubigers. Der Arbeitgeber kann diese Kosten von den zu überweisenden...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.2 Mitverdienender Ehegatte, gemeinsame Kinder, volljähriges Kind

Der (nicht getrennt lebende) Ehegatte zählt für die Feststellung des Freibetrags nach § 850c ZPO auch dann zu den unterhaltsberechtigten Angehörigen, wenn er aus Arbeit oder Vermögen eigenes Einkommen hat. Er ist selbst dann als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen, wenn sein eigenes Einkommen sehr viel höher als das Einkommen des Schuldners ist.[1] Er könnte nur dann u...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.2 Zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung

Arbeitseinkommen kann, soweit nach § 400 BGB gesetzlich zulässig, abgetreten[1] und in gleichem Umfang nach §§ 850 ff. ZPO gepfändet werden.[2] Voraussetzung ist, dass sowohl die Abtretung als auch die Pfändung wirksam sind. Ist die Abtretung unwirksam, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden wirksamen Kausalgeschäft, z. B. dem Darlehensvertrag, kein vorrangiger Anspruch auf ...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 13 Bearbeitungskosten des Arbeitgebers

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach der Arbeitgeber für die Bearbeitungskosten bei Pfändungen von dem gepfändeten Betrag 3 % Bearbeitungsgebühren einbehalten und mit der Vergütung des Arbeitnehmers verrechnen kann. Ist diese Vereinbarung wirksam? Ergebnis Diese Bestimmung ist unwirksam. Es besteht weder ein ents...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 12 Vorausabtretung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält am 10.1. einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für eine Mitarbeiterin. Die betroffene Arbeitnehmerin hat einen Nettolohn von 1.800 EUR monatlich. Sie ist ledig und hat ein minderjähriges Kind. Ein weiterer Gläubiger übersendet dem Arbeitgeber eine auf den 5.1. datierte Abtretungserklärung, mit der die künft...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 3 Nettomethode: Pfändbare und pfändungsfreie Beträge bei Bruttovergütung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttoverdienst von 4.000 EUR monatlich. Er ist ledig und hat ein minderjähriges Kind. In diesem Monat hat er zusätzlich ausnahmsweise noch verdient: Überstundenzuschläge: 500 EUR brutto, tarifliches zusätzliche...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 8 Pfändbarkeit von Corona-Sonderzahlungen

Zahlungen in Pflegeeinrichtungen: Nach § 150a SGB XI waren Pflegeeinrichtungen aufgrund der besonderen Anforderungen während der Corona-Pandemie verpflichtet, ihren Beschäftigten im Jahr 2020 eine einmalige Sonderleistung zu zahlen (Corona-Prämie). Gleiches galt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Einrichtungen nach Satz 1 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eine...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 1.2 Lohnabtretung und Lohnpfändung

Begriff der Abtretung Abtretung ist die vertragliche Forderungsübertragung, sie bewirkt einen Gläubigerwechsel ("Rechtsnachfolge in die Forderung").[1] Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer die pfändbaren Teile seines Arbeitseinkommens auf einen anderen übertragen; möglich ist auch die Abtretung künftiger Forderungen auf Arbeitsentgelt. Die Abtretung erfolgt als freiwillige r...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr